Berlin, 21. Juni 2024 – Der VDSI fordert jedoch nachdrücklich, dass die Beratungskompetenz der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) und Betriebsärzte systematisch in die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen für mobile Arbeitsmodelle integriert werden. Nur so können sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in allen Betrieben – unabhängig von der Existenz einer betrieblichen Interessenvertretung – gewährleistet werden.
Notwendigkeit der Einbindung von Arbeitsschutzexperten bei hybriden Arbeitsmodellen
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2 sind Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen. Diese Experten beraten umfassend in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und der menschengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen. Ihre interdisziplinäre Rolle als Arbeitsschutzmanager ist entscheidend für das Niveau der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten. „Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen frühzeitig in die Gestaltung hybrider Arbeitsmodelle eingebunden werden,“ betont Prof. Dr. Arno Weber, Vorstandsvorsitzender des VDSI. „Ihre Expertise ist unverzichtbar für fundierte Gefährdungsbeurteilungen und die Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen. Nur so können mobile Arbeitsmodelle sicher und gesundheitsfördernd gestaltet werden.“
Forderung nach verstärkter Beteiligung von Arbeitsschutzfachkräften
Der VDSI kritisiert, dass die aktuellen BMAS-Empfehlungen die Rolle von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten bei der Gestaltung sträflich vernachlässigen. Diese Fachleute sind jedoch notwendig, um technische, ergonomische und medizinische Aspekte des Arbeitsschutzes bei hybrider Arbeit umfassend zu berücksichtigen. „Wir fordern, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte systematisch in die Planung und Umsetzung von hybriden Arbeitsmodellen einbezogen werden müssen,“ erklärt Prof. Weber. „Ihr Wissen und ihre Beratung sind essentiell, um die spezifischen Risiken mobiler Arbeit zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung zu ergreifen.“
Chancengleichheit für alle Beschäftigten sicherstellen
Besonders in Betrieben ohne betriebliche Interessenvertretung oder Tarifbindung sind gesetzliche Vorgaben unerlässlich, um Benachteiligungen der Beschäftigten zu vermeiden. „Nicht alle Unternehmen verfügen über eine betriebliche Interessenvertretung. Daher sind verbindliche gesetzliche Vorgaben notwendig, um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten – unabhängig von ihrer betrieblichen Situation – gleichermaßen von sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen profitieren,“ so Prof. Weber.
Der VDSI fordert daher eine klare rechtliche Regelung, die die umfassende Einbindung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten in die Entwicklung hybrider Arbeitsmodelle sicherstellt. Diese Experten müssen als zentrale Akteure in den Prozess eingebunden werden, um einen ganzheitlichen Arbeitsschutz zu gewährleisten und das Wohlbefinden der Beschäftigten in der mobilen Arbeitswelt zu sichern.
Zur Pressemitteilung: https://vdsi.de/presse/pressemitteilungen/vdsi-fordert-staerkere-einbin…