Diese 2G-Regel soll greifen, wenn die Zahl der Krankenhauseinweisungen von Corona-Infizierten den Schwellenwert von drei der Klinikeinweisungen von Infizierten pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner binnen sieben Tagen überschreitet, schreibt das Redaktionsnetzwerk Deutschland.