Seit dem 23. August gilt bundesweit die „3G-Regel“: Wer nun bestimmte Einrichtungen wie Altenheime, den Innenbereich von Restaurants oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen besuchen möchte, muss entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland befürwortet die Regelung.