Die Corona-Arbeitsschutzverordnung sieht beispielsweise vor, dass Arbeitgebende prüfen müssen, ob Angebote von Corona-Schnelltests die Sicherheit ihrer Beschäftigten vor einer Infektion erhöhen.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung sieht beispielsweise vor, dass Arbeitgebende prüfen müssen, ob Angebote von Corona-Schnelltests die Sicherheit ihrer Beschäftigten vor einer Infektion erhöhen.