Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
ASU Protect

Arbeitsschutz in Zeiten der Pandemie am Beispiel von Schulen

Keine pauschalen Lösungen
Eine generelle Aussage zum Infektionsrisiko an Schulen ist nicht möglich. Dieses ist zum einen vom individuellen Gesundheitszustand sowie vom regionalen Infektionsgeschehen abhängig und wird zum anderen von den individuellen beruflichen Tätigkeiten an der speziellen Schule und der Einhaltung der entsprechenden Hygieneregeln bestimmt. Es macht einen Unterschied, ob eine Lehrkraft z.B. als Schulleitung in erster Linie administrative Tätigkeiten ausführt oder ob diese im Sportunterricht mitunter sogar physischen Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern hat. Während eine administrative Tätigkeit an einer Schule auch mit einer Vorerkrankung wahrscheinlich weiterhin möglich ist, würde man die Lehrkraft, die Sportunterricht gibt, in einem solchen Fall ggf. vom Präsenzunterricht befreien.

Auch die räumliche Situation muss in eine Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden
Neben der Anamnese und dem Gesundheitszustand eines jeden einzelnen und der jeweiligen Tätigkeit spielen jedoch auch die Räumlichkeiten an der jeweiligen Schule bzw. Einrichtung eine Rolle. Kriterien wie die Größe eines Klassenzimmers, Lüftungsmöglichkeiten aber auch die Situation im Lehrerzimmer und auf den Pausenhöfen müssen als Beurteilungskriterien herangezogen werden.

Eine umfassende Beurteilung ist nur durch eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt möglich
Grundlage für eine gezielte und differenzierte Risikoeinschätzung ist eine Gefährdungsbeurteilung, sprich die Kenntnisse über den jeweiligen Arbeitsplatz, die berufliche Tätigkeit sowie den individuellen Gesundheitszustand. Hieraus kann eine individuelle Risikobeurteilung abgeleitet werden. In aller Regel verfügen nur die zuständigen Betriebsärztinnen und -ärzte über alle notwendigen Informationen, die eine belastbare Empfehlung über eine Freistellung ermöglichen. Zu betonen ist, dass die betriebsärztliche Tätigkeit nicht die ist, ärztliche Atteste zu überprüfen, sondern eine individuelle arbeitsmedizinische Beratung im Einzelfall vorzunehmen.

Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) des Ministeriums für Arbeit und Soziales hat eine entsprechende arbeitsmedizinische Empfehlung „Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten“ herausgegeben. Diese Empfehlung richtet sich an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.  

Klare Kommunikation ist wichtig
Aus Sicht des Arbeitsschutzes sollten die entsprechenden Hygienepläne und Infektionsschutzmaßnahmen möglichst einfach und klar formuliert werden. Eine erfolgreiche Umsetzung an den Schulen und auch in Unternehmen gelingt sicherlich deutlich besser, wenn die entsprechenden Vorgaben und Empfehlungen, sofern möglich, nicht in zu hoher Frequenz geändert werden.

Weiterführende Links:

Lehrkräfte als Risikogruppe: Wichtig ist eine individuelle arbeitsmedizinische Beratung: https://www.asu-arbeitsmedizin.com/praxis/lehrkraefte-als-risikogruppe-wichtig-ist-eine-individuelle-arbeitsmedizinische-beratung

Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten: https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/arbeitsmedizinische-empfehlung-umgang-mit-schutzbeduerftigen.html