Seit August ist die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel in Kraft. Sie konkretisiert den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard, der im April vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Empfehlung an Arbeitgeber und Dienstherren zum Zweck des Beschäftigtenschutzes veröffentlicht wurde. Der DGB berichtet.