Der VDBW hatte gemeinsam mit der DGAUM die politischen Entscheidungsträger zuletzt mehrfach aufgefordert, die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in die Impfkampagne der Bundesregierung einzubinden. In einem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn initiierten Gespräch hatten Vertreter der arbeitsmedizinischen Gesellschaften und Verbände am 10. März Gelegenheit, die Prämissen bei der Einbindung von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten in die COVID-Impfungen darzulegen. „Wir brauchen einfache und unbürokratische Lösungen“, meint Dr. Wolfgang Panter, Präsident des VDBW.
1. Zurverfügungstellung von Impfstoff und Verbrauchsmaterialien
2. Klare Regelung der Haftung (Staatshaftung)
3. Impfpriorisierung: Der VDBW hält die jetzt in der Impfverordnung vorgesehene Priorisierung in der betrieblichen Umsetzung für nicht praktikabel, da sie den Impffortschritt erheblich hemmt und den Aufwand wesentlich erhöht. Der VDBW hat dem Bundesminister vorgeschlagen, eine Priorisierung nach Lebensalter durchzuführen, beginnend mit der Gruppe der über 60-jährigen Beschäftigten, anschließend die über 50-Jährigen.
4. Bürokratie und Abrechnung: Der VDBW schlägt vor, dass Betriebsärztinnen und Betriebsärzte einfache Systeme nutzen können, wie sie bereits vorhanden sind.
Bislang mangelt es jedoch an einer flächendeckenden Impfstoffversorgung, sodass die Fortsetzung der Gespräche auf Ende April vertagt wurde. VDBW-Vizepräsidentin Dr. Anette Wahl-Wachendorf unterstreicht: „Wir Betriebsärzte stehen bereit.“