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Die Arztpraxis ist kein zweites Bürgeramt

Es sei den niedergelassenen Ärzten und deren Teams nicht zuzumuten, solche Nachweise nachträglich für Millionen bereits geimpfter Menschen auszustellen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Kassen­ärzt­lichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister.

KBV-Chef Andreas Gassen sagte: „Der Impfnachweis ist ein Reisedokument, kein medizinisches Doku­ment.“ Es sei nicht Aufgabe der Ärzte, solche Nachweise auszustellen. „Die Arztpraxis ist kein zweites Bürgeramt.“

Grundsätzlich sei man aber bereit, solche Nachweise für diejenigen auszustellen, die auch in der Praxis ge­impft worden seien. Das müsse vergütet werden und dürfe nicht aufwendig sein.

aerzteblatt.de

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