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– Folge 1 –

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

Der A+A Kongress hat als zentrale deutsche Gemeinschaftsveranstaltung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit eine europäische und internationale Ausstrahlung. Gemeinsam mit ihm findet alle zwei Jahre die Internationale A+A Fachmesse in Düsseldorf statt – das nächste Mal vom 4. bis 7. November 2025. Zu den prägenden Themen des letzten Kongresses zählten künstliche Intelligenz und ihre Einsatzmöglichkeiten, die Folgen des Klimawandels sowie nachhaltige Strategien im Arbeitsschutz. Erfolgreiche Anwendungsbeispiele aus der Praxis des Arbeitsschutzes wurden vorgestellt und diskutiert. In lockerer Folge stellt das ASU-Magazin eine Auswahl der aktuellen Beiträge des A+A Kongresses vor und möchte auf diese Weise gemeinsam mit dem Kongressveranstalter Basi (Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) eine interdisziplinäre Diskussion anregen.

In dem Beitrag von Dipl.-Ing. Ronny Senft mit dem Titel „Nachhaltiger Arbeitsschutz beginnt im Kopf“ geht es darum, wie ein bewusstes Engagement für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz direkt auf die Nachhaltigkeitsbilanz eines Unternehmens einzahlen kann.

Folge 1: Nachhaltiger Arbeitsschutz beginnt im Kopf

Occupational Health and Safety (Part 1): Sustainable Occupational Health and Safety Starts in the Mind

Erweiterung der Berichtspflichten

Mit der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), die Anfang 2023 in Kraft trat, werden immer mehr Unternehmen in den nächsten Jahren genauer über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen Bericht erstatten müssen. Dies erfolgt nach einem Stufenmodell (BaFin 2023; s. „Weitere Infos“), gestaffelt nach verschiedenen Auslösekriterien. Obwohl die Umsetzung in nationales Recht noch aussteht, ist bereits absehbar, dass die Berichterstattungspflichten ausgeweitet werden und in Zukunft auch kleinere Unternehmen erfassen werden.

Die Auseinandersetzung mit den drei Säulen der Nachhaltigkeit – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) – wird somit unerlässlich. Dies umfasst sämtliche Unternehmensprozesse, von der Produk­tionsweise bis hin zum alltäglichen Betriebsablauf, einschließlich der Nutzung umweltfreundlicher Materialien und Ressourcen.

Arbeitsschutz als Schlüsselelement

Das soziale Engagement eines Unternehmens und seine Unternehmensführung spiegeln sich stark im Umgang mit den Mitarbeitenden wider – von flexiblen Arbeitszeiten über faire Löhne bis hin zu Weiterbildungsangeboten und Gesundheitsförderung. Diese Bereiche sind eng mit dem Thema Arbeitsschutz verknüpft. Investitionen in die Sicherheit und Gesundheit der Belegschaft sind somit gleichzeitig Investitionen in die Nachhaltigkeit des Unternehmens. Die Integration eines betrieblichen Gesundheitsmanagements oder die aktive Einbindung von Sicherheitsfachkräften sind Beispiele für Maßnahmen, die die
Nachhaltigkeit eines Unternehmens fördern.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) hebt „Arbeitnehmerrechte“ als eines seiner Kernkriterien hervor und unterstreicht die Bedeutung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die über gesetz­liche Anforderungen hinausgehende Beteiligung der Mitarbeitenden.

Bewältigung von Herausforderungen

Nachhaltige Praktiken können zu Veränderungen in den Arbeitsabläufen führen, was Widerstände bei den Beschäftigten hervorrufen kann. Beispielsweise können zusätz­liche Schulungen als Belastungen empfunden werden oder Veränderungen an Produkten und Prozessen zu Unsicherheiten und Abwehrhaltungen führen.

Eine transparente Kommunikation innerhalb des Unternehmens über die Bedeutung und Ziele von Nachhaltigkeitsmaßnahmen ist daher essenziell. Dabei sollten kulturelle Unterschiede und das unterschiedlich ausgeprägte Nachhaltigkeitsbewusstsein der Mitarbeitenden berücksichtigt werden. Dies kann zum Beispiel im Rahmen von Workshops, mit Beschäftigten aus verschiedenen Kulturkreisen, gemeinsam erarbeitet werden, um daraus ein für alle nachvollziehbares Nachhaltigkeitsleitbild zu entwickeln.

Nachhaltiger Arbeitsschutz als ­gemeinsame Mission

Eine nachhaltige Wirkung im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz erfordert die Verankerung dieser Prinzipien auf allen Unternehmensebenen. Die aktive Beteiligung der Mitarbeitenden, sei es durch Weitergabe von Wissen durch Mentorinnen und Mentoren oder mithilfe einer Kommunikation auf Augenhöhe durch Sicherheitsbeauftragte ist dabei von großer Bedeutung. Schulungen und individuelle Präventionsmaßnahmen tragen zusätzlich dazu bei, das Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu schärfen.

Für Führungskräfte bedeutet die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten eine zusätzliche Herausforderung im Arbeitsalltag. Doch bereits durch die Übernahme von Verantwortung im Bereich Arbeitsschutz leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Dieser umfasst regelmäßige Unterweisungen, eine transparente Kommunikation und die Förderung einer offenen Fehlerkultur. In dieser werden Fehler als wichtige Lernmöglichkeiten angesehen, das heißt, Fehler werden offen angesprochen, analysiert und genutzt, um Prozesse, Systeme und Kompetenzen zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt auf der präventiven Vermeidung von Fehlern durch kontinuierliches Lernen und Verbessern, nicht auf der Zuweisung von Schuld oder der Bestrafung von Personen für begangene Fehler.

Das Management ist gefordert, klare Nachhaltigkeitsziele zu setzen, Verantwortlichkeiten zu definieren und die notwendigen Ressourcen bereitzustellen. Eine enge Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften und betriebsmedizinischem Personal bildet eine solide Basis für die Stärkung der Sicherheitskultur im Unternehmen.

Was können Beratende im ­Arbeitsschutz tun?

Beratende im Bereich Arbeitsschutz spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Unternehmen dabei zu unterstützen, eine Kultur der Sicherheit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz zu schaffen und zu pflegen. Ein proaktiver Ansatz ist hierbei entscheidend, da präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen beitragen können. Durch die Bildung einer Partnerschaft mit dem Management und den Führungskräften können Beratende sicherstellen, dass Arbeitsschutzstrategien nicht nur entwickelt, sondern auch effektiv umgesetzt werden. Die Einbeziehung der Beschäftigten in diesen Prozess ist ebenfalls von großer Bedeutung, da diese oft wertvolles Feedback aus erster Hand liefern können, das zur Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen beiträgt.

Darüber hinaus ist die Verwendung von bewährten Methoden und Modellen, wie dem Stufenmodell der Deutschen Gesetz­lichen Unfallversicherung (DGUV) oder Behavior Based Safety (BBS) (beide s. „Weitere Infos“), ein Schlüssel für den Erfolg. Diese Ansätze helfen, Risiken systematisch zu identifizieren, zu analysieren und zu minimieren. Innovative Tools und Technologien wie der Einsatz von Virtual Reality (VR) für Sicherheitsschulungen können zudem die Effektivität von Arbeitsschutzmaßnahmen erheblich steigern. Sie ermöglichen realistische Simulationen gefährlicher Arbeitsbedingungen, ohne die Gesundheit der Beschäftigten zu riskieren.

Die Individualprävention (Prävention 4.0, s. „Weitere Infos“) sollte dabei stets im Vordergrund stehen. Durch die Anpassung von Sicherheitsmaßnahmen an die spezifischen Bedürfnisse und Risiken jeder und jedes Einzelnen können Beratende im Arbeitsschutz dazu beitragen, dass alle Beschäftigten den bestmöglichen Schutz sowie die passende Gesundheitsprävention erhalten, zum Beispiel durch die Berücksichtigung der konkreten Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, und der damit verbundenen Bereitstellung angepasster Arbeitshilfen und arbeitsmedizinischer Vorsorgen.

Betrachtet werden dabei jedoch nicht nur physische Aspekte, sondern auch die psychische Gesundheit, die in der modernen Arbeitswelt zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Indem sie Unternehmen dabei unterstützen, ein umfassendes Verständnis von Arbeitsschutz zu entwickeln und diesen zu implementieren, tragen Beratende in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz maßgeblich zur Nachhaltigkeit und damit einer gesunden Arbeitsumgebung bei.

Interessenkonflikt: Der Autor gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

doi:10.17147/asu-1-357445

Weitere Infos

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Nachhaltigkeitsberichterstattung – CSRD
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/SF/CSRD/CSRD_node.html

DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: 5-Stufen-Modell
https://www.dguv.de/de/praevention/visionzero/kulturderpraevention/5-st…

BGN: Behavior Based Safety (BBS)
https://www.bgn.de/vision-zero/weiterfuehrende-angebote/behavior-based-…

ias Aktiengesellschaft: ­Prävention 4.0
https://www.ias-gruppe.de/magazin/praevention-40-unsere-themenseite

Kernaussagen

  • Mit der Einführung der neuen EU-Richt­linie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung entstehen Chancen für die Erhöhung der Sichtbarkeit und Wirksamkeit des Arbeitsschutzes im Unternehmen.
  • Das Wissen um die Handlungsspielräume und Motivatoren der Führungskräfte und Mitarbeitenden im Kontext der Nachhaltigkeit ermöglicht eine zielgerichtete Unterstützung des Themas.
  • Das aktive Aufgreifen des Themas Nachhaltigkeit durch alle Akteure im Arbeitsschutz inkl. der Kenntnis von geeigneten Methoden ist die Grundlage für eine erfolgreiche Implementierung.
  • Info

    Stärkung des Arbeitsschutzes

  • Priorisierung von Sicherheit im gesamten Betrieb; fester Bestandteil von Team­meetings
  • Führungskräfte als Vorbilder in Sachen Arbeitsschutz
  • Einbeziehung und Mitwirkung der ­Beschäftigten, zum Beispiel in interaktiven Formaten
  • Benennung von Sicherheitsbeauftragten als Multiplikatoren und Bindeglied ­zwischen Führung und Belegschaft
  • Integration sicherheitsgerechter Arbeitsweisen in die Leistungsbeurteilung
  • Bereitstellung ergonomischer Arbeitsmittel und Berücksichtigung psychischer ­Belastungen
  • Etablierung einer offenen Fehlerkultur
  • Kontakt

    Dipl.-Ing. Ronny Senft
    Bereichsleiter Portfolio- und Innovationsmanagement; ias Aktiengesellschaft; Askanischer Platz 1; 10963 Berlin

    Foto: privat

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