Anpassungen der einzelnen Krankheitsbilder zu den Prioritätsgruppen sowie die Einführung von Öffnungsklauseln zur Ermöglichung von Einzelfallentscheidungen beinhaltet der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegende Referentenentwurf für eine Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV).