Die Impfung darf in den am Impfprogramm beteiligten Praxen nur nach einer ausführlichen Beratung erfolgen. Sowohl der Arzt als auch der impfwillige Bürger müssen zustimmen.
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Die Impfung darf in den am Impfprogramm beteiligten Praxen nur nach einer ausführlichen Beratung erfolgen. Sowohl der Arzt als auch der impfwillige Bürger müssen zustimmen.