Die Impfung darf in den am Impfprogramm beteiligten Praxen nur nach einer ausführlichen Beratung erfolgen. Sowohl der Arzt als auch der impfwillige Bürger müssen zustimmen.
Die Impfung darf in den am Impfprogramm beteiligten Praxen nur nach einer ausführlichen Beratung erfolgen. Sowohl der Arzt als auch der impfwillige Bürger müssen zustimmen.