Dealing with Climate Change and Its Consequences in Facilities for Elderly and Disabled People
Einleitung
Nicht alle Menschen sind in gleicher Weise vom Klimawandel betroffen. Insbesondere bei alten Menschen und Menschen mit Behinderung können die Auswirkungen wesentlich gravierender sein als bei anderen Bevölkerungsgruppen. Ein Beispiel ist das als „Jahrhundertflut“ bezeichnete Ahrtal-Hochwasser, das in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 auch zum Tod von zwölf Bewohnerinnen und Bewohnern einer Lebenshilfe-Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung führte. Die im Erdgeschoss der Einrichtung schlafenden Menschen konnten sich nicht selbst retten und kamen in den rasch ansteigenden Fluten um. Zudem waren die Bewohnerinnen und Bewohner in der oberen Etage dort über Stunden alleine eingeschlossen (Lebenshilfe Kreisvereinigung Ahrweiler 2021). Dass es sich auch in Europa bei lang andauernden Hitzewellen und heftigen Überflutungen nicht mehr um einmalige „Jahrhundertereignisse“ handelt, sondern um Klimawandelfolgen, zeigt nicht zuletzt der IPCC-Synthesebericht Klimawandel 20231. Der Bericht betont die hohe Vulnerabilität bestimmter Bevölkerungsgruppen und weist auf die Relevanz von inklusiven Maßnahmen hin, die eine Gleichstellung dieser Personengruppen im Fokus haben müssen (IPCC 2023, S. 33). Das bedeutet, dass nun insbesondere auch im Bereich der Alten- und Behinderteneinrichtungen umgehend Maßnahmen geplant und umgesetzt werden müssen, deren Ziel es ist,
Worin liegt die besondere Vulnerabilität bei alten Menschen und Menschen mit Behinderung?
Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil der Menschen mit chronischen Erkrankungen und darauf basierenden Behinderungen stark an. In Deutschland leidet mehr als die Hälfte der Personen ab 65 Jahren an mindestens einer chronischen Erkrankung (Frauen 58,3 %, Männer 55,3 %). Bei den über 75-Jährigen sind es bereits mehr als drei Viertel (RKI 2014). Zudem sind bei 82 % der 75- bis 79-jährigen Frauen und 74 % der gleichaltrigen Männer mehrere chronische Erkrankungen bekannt (Multimorbidität; RKI 2015). Mit zunehmendem Alter steigt auch die Zahl der Demenzerkrankungen sehr stark an. Die mittlere Prävalenz beträgt hier bei den über 90-jährigen Frauen 44,8 %, bei den gleichaltrigen Männern 29,7 % (Bickel 2020). Durch die mit dem Alter stark zunehmende Zahl an chronischen Erkrankungen und die häufige Multimorbidität nimmt auch die Zahl an pflegebedürftigen Menschen stark zu. Rund ein Viertel der 70- bis 84-jährigen Pflegebedürftigen lebt in Alten- und Pflegeheimen, bei den über 90-Jährigen sind es bereits 43 % (Wüest Partner Deutschland, o. J.).
In stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe (einschließlich der Außenwohngruppen etc.) leben in Deutschland derzeit gut 200.000 Menschen (= 0,24 % der Bevölkerung). Es sind überwiegend Menschen mit geistiger Behinderung und schwerer Mehrfachbehinderung (62,4 %) beziehungsweise Menschen mit schweren psychischen Einschränkungen (26,8 %; BAGFW 2021). Menschen mit geistiger Behinderung haben deutlich häufiger gesundheitliche Probleme als der Bevölkerungsdurchschnitt. Wie nicht geistig behinderte Menschen leiden auch sie mit zunehmendem Alter häufiger an akuten oder chronischen Krankheiten. Dabei ähnelt das Krankheitsspektrum dem der Durchschnittsbevölkerung. Insbesondere bei Menschen mit Fehlbildungen der Gliedmaßen oder Fehlstellungen der Gelenke treten beispielsweise arthrotische Veränderungen jedoch bereits deutlich früher im Lebensverlauf auf. Auch andere chronische Erkrankungen können sich früher als in der Durchschnittsbevölkerung entwickeln. Neben den vor allem bei Menschen mit schwereren Formen der geistigen Behinderung häufig vorkommenden Epilepsien sind auch medikamentös behandelte psychische Störungen überdurchschnittlich oft anzutreffen. Wie bei alten Menschen ist mit der Multimorbidität häufig eine Multimedikation verbunden, was nicht selten zu Neben- und Wechselwirkungen führt (Habermann-Horstmeier u. Bender 2021, S. 145f.).
Die genannten gesundheitlichen Aspekte haben einen sehr großen Unterstützungsbedarf der betroffenen Personen zur Folge, etwa wenn bei Naturkatastrophen Evakuierungsmaßnahmen nötig werden. Andererseits sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen beispielsweise während lang andauernder Hitzewellen aufgrund ihrer Vorerkrankungen und ihrer (Multi-)Medikation besonders häufig von schweren gesundheitlichen Auswirkungen (z. B. im Hinblick auf das Herz-Kreislauf-System und die Nieren) betroffen.
Erheblicher Forschungsbedarf in diesem Themenbereich
Während etwa die konkreten Hitzeauswirkungen bei alten und/oder multimorbiden Menschen (z. B. Smith et al. 2014; Bunker et al. 2016 ) und bei Menschen mit psychischen Einschränkungen (Corvetto et al. 2023) in den letzten Jahren häufiger thematisiert wurden, gibt es bislang nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen darüber, wie Alten- oder Behinderteneinrichtungen auf die mit dem Klimawandel einhergehenden gesundheitlichen Folgen für ihre Bewohnerinnen und Bewohner und die dort tätigen Arbeitskräfte reagieren und ob sie das überhaupt bereits tun. Eine australische Studie aus dem Jahr 2013 berichtete, dass 90 % der dort untersuchten 287 Altenpflegeeinrichtungen (mit insgesamt 20.928 Bewohnerinnen/Bewohnern) zwar über einen Notfallplan verfügten, der aber nur bei 30 % Notfallmaßnahmen in Bezug auf Hitzewellen enthielt. Zu den dort genannten Maßnahmen gehörten Kühlung, Flüssigkeitszufuhr, die Überwachung der Menschen in Hitzesituationen und praktische Notfallmaßnahmen bei bereits eingetretenen gesundheitlichen Hitzefolgen (Black et al. 2013). Eine britische Studie hob die große Bedeutung hervor, die die in Alten- und Pflegeeinrichtungen Lebenden in diesem Zusammenhang der Selbstbestimmung zumaßen. Für die dort befragten Personen – auch die mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit – war es sehr wichtig, die Raumtemperatur in ihren Räumlichkeiten selbst bestimmen zu können und so die Kontrolle über ihre Wohnumgebung zu behalten. Sie berichteten im Hinblick auf die thermische Behaglichkeit von erheblichen Differenzen zwischen ihrem Empfinden und dem der Pflegekräfte sowie von auf die Raumtemperatur bezogenen Handlungen der Pflegekräfte, die ohne ihr Einverständnis vorgenommen wurden (Cleary et al. 2019). Eine US-amerikanische Studie ermittelte darüber hinaus im Zusammenarbeit mit älteren Einwohnerinnen und Einwohnern einer Stadt (≥65 J.) kontextabhängige Faktoren, die positiven beziehungsweise negativen Einfluss auf ihren Umgang mit klimawandelbedingten Extremereignissen haben können. Hierzu gehörten
In Deutschland hat sich vor allem das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München im Rahmen des Forschungsprojekts „Hitzeassoziierte Gesundheitsprobleme in der stationären Pflege – Maßnahmenplan für vollstationäre Pflegeeinrichtungen zur Anpassung an den Klimawandel“ mit der Thematik beschäftigt, auf deren Hitzemaßnahmenplan für stationäre Einrichtungen der Altenpflege im Folgenden an verschiedenen Stellen eingegangen wird (Wershofen et al., o.J.).
Der Public-Health-Action-Cycle als Basis der Planung und Umsetzung von klimawandelbezogenen Gesundheitsmaßnahmen in Alten- und Behinderteneinrichtungen
Aufgrund der großen Vulnerabilität der betroffenen Personengruppen müssen die notwendigen gesundheitsfördernden Maßnahmen insbesondere an der unmittelbaren Umwelt der Menschen ansetzen und ihre individuellen Besonderheiten einschließlich ihrer intellektuellen Fähigkeiten und ihres Grades der sozioemotionalen Entwicklung berücksichtigen. Es gilt also, ein gesundheitsförderndes Setting zu gestalten, das die gesundheitlichen Grundbedürfnisse der Menschen hinsichtlich der Klimawandelfolgen ins Zentrum stellt und das durch weitere, zum Beispiel extern angesiedelte Maßnahmen ergänzt wird. Das Setting umfasst dabei neben den gesundheitsfördernden materiellen, ökologischen und sozialräumlichen Strukturen auch die sozialen und gesellschaftlichen Bedingungen, die dabei helfen sollen, klimawandelbezogen die Gesundheit der alten Menschen beziehungsweise der Menschen mit Behinderung in den Einrichtungen zu verbessern. Um adäquate gesundheitsfördernde Maßnahmen innerhalb der Settings planen und umsetzen zu können, die an die jeweiligen individuellen Bedürfnisse der hier lebenden und arbeitenden Menschen angepasst sind, muss die Partizipation der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen sowie ihrer Assistenz- oder Pflegekräfte gewährleistet sein. Nur sie können Informationen zu ihren speziellen Bedürfnissen und Fähigkeiten mit einbringen (Habermann-Horstmeier 2018, S. 35; Grüber 2021). Darüber hinaus sollen jedoch möglichst alle Beteiligten – entsprechend ihrer Fähigkeiten – in die Planung und Umsetzung solcher gesundheitsfördernder Maßnahmen einbezogen werden. Neben den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Assistenz- beziehungsweise Pflege- und Leitungskräften sind dies auch Vertretungen der Verwaltung, der Hauswirtschaft und der Gartengestaltung sowie externe Kommunikationspartner (Angehörige, Besuchsdienste, Ärztinnen/Ärzte, Ergo- und Physiotherapeutinnen/-therapeuten, Apothekerinnen/Apotheker etc.; Wershofen et al., o. J., S. 34).
Basis der Planung und Durchführung von klimawandelbezogenen Maßnahmen der Gesundheitsförderung ist der Public Health Action Cycle (➥ Abb. 1). Er hilft dabei, die wichtigsten gesundheitsrelevanten Problembereiche in einem Setting zu identifizieren. Da die Probleme von den Betroffenen nur dann benannt werden können, wenn sie ihnen bewusst sind, können zuvor Aufklärungsmaßnahmen nötig werden. Entsprechendes Grundlagenwissen kann zum Beispiel im Rahmen eines Workshops vermittelt werden. Anschließend können spezifische klimawandelbezogene Gesundheitsprobleme in den jeweiligen Einrichtungen über eine Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Beschäftigten ermittelt werden („Treten Ihrer Ansicht nach bereits klimawandelbezogene Gesundheitsprobleme in der Einrichtung auf? Wenn ja, welche?“). Zudem kann schon hier nach Lösungsmöglichkeiten für diese Probleme gefragt werden („Wie würden Sie dieses Problem lösen? Kennen Sie Lösungsstrategien, die in anderen Einrichtungen bereits erfolgreich angewandt werden?“). Da in der Regel nicht genügend Kapazitäten und Ressourcen vorhanden sind, um sofort alle Probleme in Angriff zu nehmen, werden im Rahmen der Priorisierung zuerst diejenigen Projekte bestimmt, mit denen begonnen werden soll. Anschließend werden konkrete Ziele formuliert. Wenn diese feststehen, wird nach Strategien und Methoden gesucht, mit deren Hilfe diese Ziele erreicht werden können. Während der nun folgenden Implementierungsphase werden die geplanten Maßnahmen umgesetzt. Bereits im Laufe der Planung und Umsetzung, spätestens aber nach Abschluss der Umsetzung werden die verschiedenen Abschnitte beziehungsweise das Gesamtergebnis überprüft und bewertet (Evaluation). Die Ergebnisse werden entweder bereits im laufenden Projekt oder aber bei der Fortführung und Verstetigung des Projekts berücksichtigt, so dass der Zyklus von vorne beginnen kann. Auch zukünftige Projekte können von den Evaluationsergebnissen profitieren (Dorner 2021, S. 205–213; Habermann-Horstmeier 2019, S. 41ff.).
Beispiele für die Anwendung von Mitigationsstrategien als gesundheitsfördernde Maßnahmen in Alten- und Behinderteneinrichtungen
Mitigationsstrategien zielen in erster Linie auf den Klimaschutz ab. Fossile Energiequellen sollen durch nachhaltige ersetzt werden. Diese Maßnahmen tragen jedoch nicht nur dazu bei, auf längere Sicht die gesundheitlichen Klimawandelfolgen zu verringern, sondern haben oft auch einen direkten positiven Effekt auf die menschliche Gesundheit. So muss etwa bei einer Dach- und Wandbegrünung der Gebäude infolge des Isoliereffekts im Winter in den Einrichtungen weniger geheizt werden (Folge: CO2-Einsparung). Im Sommer dient die Begrünung zudem als Hitzeschutz, so dass sich die Zimmer weniger aufheizen. Auch die umweltgerechte Gestaltung der Grünanlagen (Aufbrechen der Bodenversiegelung, mehr Grünflächen mit Bäumen/Pflanzen, die an das geänderte Klima angepasst sind, Einrichtung von Schattenplätzen; s. den Beitrag von Habermann-Horstmeier in dieser Ausgabe („Anpassung der städtischen Infrastruktur an den Klimawandel“) wirkt sich während der Hitzephasen positiv auf die gesundheitliche Situation der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Beschäftigten aus.
Beispiele für konkrete bauliche Maßnahmen
Die folgenden konkreten baulichen Maßnahmen, die Alten- und Behinderteneinrichtungen an die verschiedenen Auswirkungen des Klimawandels anpassen und damit die dort lebenden Menschen und dort tätigen Arbeitskräfte in gesundheitlicher Hinsicht schützen sollen, beziehen sich in erster Linie auf den Hitzeschutz und den Schutz vor Extremwetterereignissen (Stürme und Starkregenereignisse mit Überflutungen, Brände). Sie gelten nicht nur für Wohneinrichtungen, sondern zum Beispiel auch für Werkstätten und andere Tageseinrichtungen für alte Menschen und Menschen mit Behinderung.
Von großer Bedeutung sind hier neben der bereits angesprochenen Dach- und Wandbegrünung der Gebäude eine moderne Sonnenschutzverglasung (ggf. auch Sonnenschutzfolien), die die Menge der ins Zimmer gelangenden Sonnenenergie senkt, sowie das Anbringen äußerer Verschattungsmöglichkeiten wie Rollläden, Jalousien, Fensterläden mit Luftschlitzen (Blendläden), Markisen und/oder Sonnensegel. Die Dach- und Wandbegrünung dient hier nicht nur dem Hitzeschutz, sondern auch dem Schutz vor Überschwemmungen, da ein großer Teil der Niederschläge vorübergehend durch die Vegetation aufgefangen und erst nach und nach an die Kanalisation abgegeben wird (s. den Artikel von Habermann-Horstmeier in diesem Heft, „Anpassung der städtischen Infrastruktur an den Klimawandel“).
Zusätzlich zu den Maßnahmen, die die Gebäude direkt betreffen, sollten noch Maßnahmen im unmittelbaren Umfeld der Gebäude hinzukommen. So sollten schattenspendende Bäume und Büsche im Außenbereich angepflanzt werden, die sich sowohl an längere Hitze- und Trockenphasen als auch an Starkregenereignisse anpassen können. Bis diese Bäume und Sträucher den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Beschäftigten der Einrichtungen Schatten spenden, sind Maßnahmen im Außenbereich nötig, durch die bereits sehr kurzfristig Schattenplätze angeboten werden können. Neben Bäumen und Büschen in Töpfen sind dies beispielsweise Sonnensegel, Sonnenschirme und Markisen. Am sinnvollsten ist jedoch eine berankte Pergola aus Holz. Hier ist die Abkühlung im Schattenbereich durch den Pergola-Bewuchs in der Regel deutlich größer als zum Beispiel bei Sonnensegeln, Sonnenschirmen und Markisen. Hinzu kommt, dass der Bewuchs – wie die übrige Begrünung – auch dem Schutz vor Überschwemmungen dient. Eine Klimatisierung aller Räume ist aus Umwelt- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten, aber auch aus Kostengründen in der Regel nicht sinnvoll beziehungsweise möglich. Wenn jedoch andere Maßnahmen nicht ausreichen, sollte auf klimafreundliche, nachhaltige Klimaanlagen zurückgegriffen werden.
Grundsätzlich sollten die gewählten Maßnahmen immer an die jeweiligen Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort angepasst werden. Sinnvoll ist es, sie darüber hinaus in den Gesamtrahmen einer Healing Architecture (Schmitt-Sausen 2017) zu stellen, um auf diese Weise noch weitere gesundheitliche Co-Benefits zu erzielen, etwa über eine Begrünung der Wohnbereiche, die geschilderte Einbettung der Gebäude in Grünflächen sowie eine altersspezifische, bedürfnisangepasste Innenraumgestaltung (Habermann-Horstmeier u. Bender 2021, S. 178). Bei Neubauten sollten die geschilderten Maßnahmen bereits von Anfang an mitberücksichtigt und grundsätzlich weniger Glasfassaden eingeplant werden. Zudem ist in Gegenden mit einem hohen Mückenaufkommen und der Möglichkeit, dass über diese Mücken auch Infektionen übertragen werden können, ein Mückenschutz an den Fenstern zu erwägen. Vor dem Hintergrund der in Zukunft klimawandelbedingt häufiger zu erwartenden Pandemien ist die Planung kleiner Wohngruppen (max. 4–6 Personen) wichtig, um auf diese Weise das Ansteckungsrisiko innerhalb der Einrichtung zu reduzieren. Darüber hinaus muss auf eine möglichst barrierefreie Umgebung geachtet werden, die verschiedenste Formen der Behinderung berücksichtigt und eine barrierefreie Evakuierung im Fall von Extremereignissen ermöglicht. Wichtig ist darüber hinaus eine ausreichende Anzahl an gut geschulten Betreuungs- oder Pflegekräften, die auch in der Nacht vor Ort sind, um dafür zu sorgen, dass Menschen mit stärkeren intellektuellen und sozioemotionalen Einschränkungen rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden können. Zudem braucht es ein barrierefreies Warnsystem, mit dem auch Menschen mit stärkeren intellektuellen Einschränkungen beziehungsweise mit Seh- und Hörstörungen gewarnt werden können. Außerdem sollte bei Bestandsbauten in besonders gefährdeten Gebieten überlegt werden, ob man sie mittel- bis langfristig in weniger gefährdete Gebiete verlegen kann.
Beispiele für personenbezogene Maßnahmen
Im Zentrum der personenbezogenen Maßnahmen stehen die Aufklärung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner sowie eine Schulung der Betreuungs- beziehungsweise Pflegekräfte, zum Beispiel im Rahmen einer Klima-Sprechstunde (Litke et al. 2020; Krolewski 2022; Osterloh 2021, 2022). Dabei sollte das Thema in regelmäßigen Abständen
immer wieder angesprochen werden, da sich die Bewohnerschaft insbesondere in Alten- und Pflegeeinrichtungen oftmals ändert und bei den Beschäftigten der Alten- und Behinderteneinrichtungen eine hohe Fluktuation besteht. Die Aufklärung der Bewohnerinnen und Bewohner mit intellektuellen und/oder sozioemotionalen Einschränkungen muss jeweils in leichter Sprache erfolgen.
Im Hinblick auf den Umgang mit Hitzewellen ist es besonders wichtig, dass die in diesen Einrichtungen lebenden Menschen selbst, insbesondere aber ihre Betreuungs- und Pflegekräfte sowie die Angehörigen mit den Symptomen vertraut sind, die während einer länger andauernden Hitzephase auf gesundheitliche Probleme hinweisen können (➥ Tabelle 1).
Hinzu kommt die Aufklärung über richtiges Verhalten bei Hitzewellen (vgl. Wershofen et al., o. J., S. 19ff.), wie etwa
Wichtig ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in die Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen mit einbezogen werden und nicht das Gefühl haben, dass alles über ihren Kopf hinweg geschieht. Die genannten Maßnahmen sind darüber hinaus auch für die in den Einrichtungen tätigen Beschäftigten von großer Bedeutung, da sich die Hitze auch auf ihre Arbeitsfähigkeit auswirkt.
Da die Anwendung bestimmter Medikamente während einer Hitzephase das Gesundheitsrisiko der betroffenen Menschen erhöhen kann, muss ihre Anwendung beziehungsweise die Dosierung zu Beginn der Hitzewelle durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte überprüft werden (➥ Tabelle 2).
Ein weiterer wichtiger Block im Rahmen der personenbezogenen Maßnahmen ist die Aufklärung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Betreuungs- und Pflegekräfte über das richtige Verhalten bei Extremereignissen. Hierzu gehören Schulungen zur Verhinderung von Bränden sowie das Erstellen von Notfallplänen und das regelmäßige Üben des Verhaltens im Notfall. Solche Notfälle können zum Beispiel Brandsituationen oder Überschwemmungen sein. Hierbei spielen – wie bereits angesprochen – die barrierefreien Warnsysteme eine große Rolle, über die alle in der Einrichtung lebenden und arbeitenden Personen in kürzester Zeit erreicht werden können. Nur wenn diese ausreichend auf den Notfall vorbereitet sind, kann eine Evakuierung möglichst geordnet und ohne Panik erfolgen. Aufgabe der Einrichtungsleitungen ist es darüber hinaus, mit dem örtlichen Zivilschutz Kontakt aufzunehmen, damit Notunterkünfte bereit gestellt werden, die auf die Besonderheiten der Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen vorbereitet sind und zum Beispiel einen barrierefreien Zugang (etwa hinsichtlich der Transportmöglichkeiten oder der Toiletten in den Notunterkünften) ermöglichen.
Fazit
Alte Menschen und Menschen mit Behinderung gehören zu den besonders vulnerablen Gruppen, deren Gesundheit durch die Folgen des Klimawandels noch stärker beeinflusst wird als die Gesundheit der Durchschnittsbevölkerung. Dies gilt insbesondere für Personen, die in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen leben. Sie haben selbst in der Regel wenig Einfluss auf die baulichen Gegebenheiten der Einrichtungen und auf die dort zu ihrem Schutz ergriffenen oder eben (noch) nicht ergriffenen Maßnahmen. Es ist daher Aufgabe der Einrichtungen und ihrer Träger sowie der dort tätigen Personen, bereits jetzt entsprechende klimawandelbezogene Maßnahmen zu ergreifen und dabei die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie Public-Health-Fachleute aus dem umwelt-, sozial- und arbeitsmedizinischen Bereich mit einzubeziehen.
Interessenkonflikt: Die Autorin gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.
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Kernaussagen
und Betreuungskräften in die Planung solcher Maßnahmen einbezogen werden (Public-Health-Action-Cycle).