Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen auf, die schwer erkrankt waren, als auch bei solchen, die einen symptomlosen Verlauf hatten. Betroffene zeigen unterschiedliche Beschwerden. Am häufigsten kommt es zu Müdigkeit – dem sogenannten Fatigue –, zu Luftnot, Leistungs- und Aktivitätseinschränkungen, Kopfschmerzen sowie Geruchs- und Geschmacksverlust. „Die Symptome können aber sehr vielfältig sein: Sie reichen von Husten über depressive oder Angstsymptome, Schmerzen, Konzentrationsstörungen, kognitive Einschränkungen bis hin zu Magen-Darm-Beschwerden und Schwindel“, erläutert Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland. Je nach Schweregrad müssen Betroffene Aufgaben und Aktivitäten langsamer angehen oder können Tätigkeiten im Privatleben oder Beruf nicht mehr ausführen. Einige sind sogar im Alltag auf Hilfe angewiesen.
Überforderung vermeiden
Kehren Beschäftigte, bei denen ein Post-COVID-Syndrom festgestellt wurde, in den Beruf zurück, ist es wichtig, dass sie sich nicht überfordern. Vor allem Personen, die sehr leistungsorientiert sind, leiden doppelt: Sie spüren die körperlichen und psychischen Einschränkungen durch das Post-COVID-Syndrom und müssen verkraften, dass sie nicht mehr so leistungsfähig sind. Dabei ist den Betroffenen ihre eingeschränkte Belastbarkeit nicht anzusehen, und oftmals schämen sie sich, darüber zu sprechen. Der Umgang mit Mitarbeitenden, die ein Post-COVID-Syndrom haben, fordert Führungskräfte: Sie müssen mit den Betroffenen ausloten, welche Aufgaben diese übernehmen können.
„Überschreiten Menschen mit Post-COVID-Syndrom ihre Belastungsgrenze, können die Beschwerden schwerer als zuvor zurückkehren. Daher ist es wichtig, dass Führungskräfte ein offenes und konstruktives Gespräch bei der Rückkehr führen. Unsere Workshops zum gesunden Führen greifen dieses Thema auf, und wir beraten Führungskräfte auch individuell zum Umgang mit diesen Mitarbeitenden. Darüber hinaus ist es für Betroffene hilfreich, wenn sie ihre Situation in einer betriebspsychologischen Beratung reflektieren können“, erklärt Iris Dohmen, die als Psychologin bei TÜV Rheinland Unternehmen und Organisationen verschiedener Branchen zu betriebspsychologischen Fragestellungen berät.
Sind Beschäftigte aufgrund eines Post-COVID-Syndroms innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, ist die Arbeitgeberin zu einem beruflichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet. Ziel ist es, die Beschäftigten langsam wieder ins Berufsleben zurückzuholen und den Arbeitsplatz an ihre Bedürfnisse anzupassen. Grenzen erkennen und Achtsamkeit für die Gesundheit entwickeln. Bestimmte Strategien aus der Stressbewältigung können Menschen mit einem Post-COVID-Syndrom helfen, mit Belastungen besser umzugehen. Zum einen gehört dazu, die eigene Einstellung zu Leistung – gegebenenfalls mit therapeutischer Hilfe – zu reflektieren. Ziel ist es, die Grenzen zu erkennen und zu akzeptieren. Aber auch Atem-, Konzentrations- und Achtsamkeitsübungen, Meditation sowie Physiotherapie und Sport können dazu beitragen, die Folgen der Erkrankung zu lindern.
Da im Rahmen des Long-COVID-Syndroms Beschwerden aus verschiedenen Bereichen auftreten, bedürfen diese einer angemessenen Therapie und Rehabilitation in entsprechend kompetenten Zentren mit interdisziplinärem Therapieangebot. „Das Post-COVID-Syndrom hat vielfältige Auswirkungen auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Daher ist es wichtig, dass unsere Experten in interdisziplinären Teams zusammenarbeiten, um Betroffenen zu helfen, ihren Alltag zu meistern und ihr Fachwissen wieder im Beruf einzubringen“, betont Dr. Wiete Schramm.
Umfassende Informationen zu arbeitsmedizinischen Fragen finden sich unter www.tuv.com/amd.