Essential working hours? Working time patterns among employees in critical infrastructures
Objectives: Particular attention was given to employees in critical infrastructures or essential occupations at the beginning of the COVID-19 pandemic. These occupations are of particular importance in maintaining supplies and public order. Many employees in essential occupations were already faced with heavy demands on their time before the pandemic. The aim of this article is to identify the working time profiles of these employees.
Methods: The working time conditions of employees in essential occupations before the pandemic are analysed on the basis of the BAuA Working Time Survey 2019. In order to identify the occupational groups, reference is made to an established categorisation of essential occupations (cf. Koebe et al. 2020). The two groups are then contrasted in terms of differences in the organisation of working time.
Results: There is greater heterogeneity in the length of working hours in essential occupations. This group is characterised in particular by shortened rest periods and working time schedules. Atypical working hours (e.g. shift work and night work) and work at weekends (especially on Sundays and public holidays) are more likely to indicate that occupations are essential. In addition, there is a significantly higher incidence of on-call duties. At the same time, employees in essential occupations have less working time autonomy and work less often from home.
Conclusions: Overall, a more negative stress profile in terms of working hours emerges for employees in essential occupations compared to non-essential ones, as the services provided must be available 24/7. In order to increase resilience for future times of crisis and to ensure the health, performance and safety of employees in essential occupations, working time conditions should be improved. This could also counteract the low attractiveness of these occupations in the long term, especially against the background of the shortage of skilled workers (cf. KOFA 2020).
Keywords: essential occupations – working time – working time duration, schedule and flexibility
ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2019; 56: 550-556
Versorgungsrelevante Arbeitszeiten? Arbeitszeitmuster bei Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen
Zielstellungen: Insbesondere zu Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie erfuhren Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen oder versorgungsrelevanten Berufen eine besondere Aufmerksamkeit. Diese Tätigkeiten haben eine besondere Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Versorgung und öffentlichen Ordnung. Viele Beschäftigte in versorgungsrelevanten Berufen waren bereits vor der SARS-CoV-2-Pandemie arbeitszeitlich stark belastet. Ziel des Beitrags ist es, diese Arbeitszeitprofile dieser Beschäftigten herauszuarbeiten.
Methoden: Anhand der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019 werden die Arbeitszeitbedingungen von Beschäftigten in versorgungsrelevanten Berufen vor der Krise untersucht. Zur Identifikation der Berufsgruppen wird auf eine bestehende Klassifikation auf Basis der Berufe zurückgegriffen (vgl. Koebe et al. 2020). Anschließend werden die Ausprägungen unterschiedlicher Aspekte der Arbeitszeitgestaltung kontrastiert.
Ergebnisse: Bei der Länge der Arbeitszeit zeigt sich eine höhere Heterogenität für versorgungsrelevante Berufe. Insbesondere verkürzte Ruhezeiten und die Lage der Arbeitszeit charakterisieren diese Gruppe; so deuten atypische Arbeitszeiten (z. B. Schicht- und Nachtarbeit) und Arbeit am Wochenende (insbesondere an Sonn- und Feiertagen) deutlich häufiger auf eine Versorgungsrelevanz hin. Gleiches gilt für Rufdienste. Zudem sind versorgungsrelevante Berufe gekennzeichnet durch geringe arbeitszeitliche Handlungsspielräume und weniger Arbeit von zuhause.
Schlussfolgerungen: Insgesamt zeichnet sich bei Beschäftigten in versorgungsrelevanten im Vergleich zu den nichtversorgungsrelevanten Berufen ein deutlich negativeres arbeitszeitliches Belastungsprofil ab, da die erbrachten Dienstleistungen kontinuierlich (24/7) verfügbar sein müssen. Um die Belastbarkeit für zukünftige Krisenzeiten zu erhöhen und die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Beschäftigten in versorgungsrelevanten Berufen zu gewährleisten, sollten die Arbeitszeitbedingungen langfristig verbessert werden. Dies könnte langfristig auch der geringen Attraktivität dieser Berufe, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, entgegenwirken (vgl. KOFA 2020).
Schlüsselwörter: versorgungsrelevante Berufe – Arbeitszeit – Länge, Lage und Flexibilität von Arbeitszeit
Einleitung
Versorgungsrelevante Berufe in der SARS-CoV-2-Pandemie
In Krisenzeiten haben bestimmte Tätigkeiten und Berufe eine besondere Wichtigkeit, da sie die (Grund-)Versorgung der Bevölkerung sichern. Auch während der SARS-CoV-2-Pandemie wurde die Bedeutung bestimmter Tätigkeits- und Berufsgruppen für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens hervorgehoben, insbesondere zur Zeit der weitreichenden Kontaktbeschränkungen zu Beginn der Pandemie („Lockdown“ im Frühjahr 2020). Begriffe wie „versorgungsrelevante“ oder „systemrelevante“ Berufe prägten die Diskussion in dieser Zeit und sorgten dafür, dass insbesondere Pflegekräfte und medizinisches Personal, aber auch Beschäftigte im Einzelhandel eine besondere Aufmerksamkeit erhielten. Aktionen wie das „Klatschen auf Balkonen“ zu bestimmten Tageszeiten sollten den Dank der Bevölkerung für die Arbeit ausdrücken, die sich unter besonders hohem Infektionsrisiko und überdurchschnittlicher Arbeitsbelastung für die Versorgung von Kundinnen und Kunden beziehungsweise die Gesundheit von Patientinnen und Patienten einsetzten (Mutambudzi et al. 2021). Bei der Definition beziehungsweise Abgrenzung versorgungsrelevanter Berufe und Tätigkeiten ist es aber wichtig zu betonen, dass sich aus der Klassifikation der Berufe in versorgungsrelevante Berufe und Tätigkeiten keine übergeordnete Bewertung der allgemeinen Bedeutung ableitet. Die genutzte Definition orientiert sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen (BSI-KritisV)1. Kritische Infrastrukturen sind hier definiert als „Dienstleistung[en] zur Versorgung der Allgemeinheit […], deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde“ (§ 1 Abs. 3 BSI-KritisV). Das Gesetz differenziert in den Paragrafen §§ 2 bis 8 verschiedene wirtschaftliche Sektoren: Energie- und Wasserversorgung, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen sowie Transport und Verkehr.
Arbeits- und Arbeitszeitbedingungen in versorgungsrelevanten Berufen
Vor der SARS-Cov-2-Pandemie haben viele Beschäftigte in versorgungsrelevanten Berufen häufig nur wenig Anerkennung erfahren, was sich in einem geringen Ansehen der Berufe in der Bevölkerung (Berufsprestige), aber auch in einer unterdurchschnittlichen Entlohnung widerspiegelt (Koebe et al. 2020; Öz 2020). Hinzu kommen hohe physische und psychische Arbeitsanforderungen in versorgungsrelevanten Berufen (Dütsch 2021) die auch zu einer schlechteren Gesundheit führen können, z. B. im Lebensmitteleinzelhandel (BAuA 2020) oder in Pflege- und Gesundheitsberufen (Rothgang et al. 2020). Viele Beschäftigte in versorgungsrelevanten Berufen wissen um die negativen Arbeitsbedingungen und raten daher häufiger als in andere Berufen von dem Ergreifen des eigenen Berufs ab (WSI 2020).
Auch die Arbeitszeitbedingungen in den versorgungsrelevanten Berufen sind an vielen Stellen bereits vor der Krise unterdurchschnittlich gewesen, so z. B. in den Gesundheitsberufen, Logistik- und Verkehrsberufen oder in Sicherheitsberufen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Lage der Arbeitszeit, aber auch auf Überstunden und Flexibilitätsanforderungen (Backhaus et al. 2018; Dütsch 2021; Öz 2020). Das hängt unter anderem mit einem großen Fachkräftemangel in vielen versorgungsrelevanten Berufen zusammen (KOFA 2020). Viele Beschäftigte in versorgungsrelevanten Berufen wurden darüber hinaus während der SARS-CoV-2-Pandemie mit stärkeren Belastungen konfrontiert. Insbesondere im Pflegebereich ist die Arbeitsbelastung aufgrund der COVID-19-Infektionen massiv gestiegen. Fehlende persönliche Schutzausrüstung, Kontakt zu infizierten Patientinnen und Patienten sowie eine stark erhöhte Arbeitsintensität wurden als pandemiebedingte Risikofaktoren für die psychische und physische Gesundheit von medizinischem und Pflegepersonal berichtet (Godderis et al. 2020). Aber auch in anderen Bereichen, wie zum Beispiel im Lebensmitteleinzelhandel, ist die Arbeitsbelastung stark gestiegen. Dies zeigt sich auch in den Arbeitszeiten. Insbesondere in den Wirtschaftsbereichen Gesundheit und Soziales, Handel, im öffentlichen Dienst sowie in Verkehr und Lagerei war der Anteil an Beschäftigten mit längeren Arbeitszeiten deutlich höher; teilweise kam es während des ersten Lockdowns zu Arbeitszeitverlängerungen von mehr als 5 Stunden, beispielsweise im Handel (Öz 2020). Um das Arbeitszeitgeschehen versorgungsrelevanter Berufe prinzipiell besser verstehen zu können und die sich daraus ableitenden Belastungen besser einzuordnen, stehen die Arbeitszeitprofile im Vergleich von nichtversorgungsrelevanten und versorgungsrelevanten Berufen im Fokus dieses Artikels.
Fragestellung
Ziel der Analysen ist es, die Arbeitszeitbedingungen in versorgungsrelevanten Berufen im Vergleich zu nichtversorgungsrelevanten Berufen empirisch zu beleuchten. Dabei wird die Perspektive auf die Zeit vor der SARS-CoV-2-Pandemie gelegt. Hierdurch soll der arbeitszeitliche Status quo in versorgungsrelevanten Berufen deutlich werden. Bislang bestehen zu einzelnen Berufsgruppen, insbesondere im Bereich der medizinischen und Pflegeberufe, umfangreiche Analysen zu Arbeitszeitmustern (z. B. Karhula et al. 2020). Der Beitrag versucht, von einzelnen Wirtschaftsbereichen und Berufsgruppen auf den übergeordneten Aspekt der Versorgungsrelevanz zu abstrahieren. Hierzu wird versucht, arbeitszeitbezogene Aspekte von Versorgungsrelevanz aus den Arbeitszeitprofilen von Beschäftigten in versorgungsrelevanten Berufen abzuleiten. Die Profile werden im Hinblick auf die Länge der Arbeitszeit (vereinbarte Arbeitszeit, tatsächliche Arbeitszeit, Überstunden), verkürzte Ruhezeiten, Lage der Arbeitszeit (versetzte Arbeitszeiten bzw. Schicht- und Nachtarbeit, Arbeit am Wochenende) und Flexibilität von Arbeitszeiten beschrieben. Bei der Flexibilität wird der Fokus sowohl auf Flexibilitätsmöglichkeiten (Einfluss auf Arbeitsbeginn- und Ende, Pausenzeitpunkt, Tage frei und Urlaub nehmen, Stunden frei nehmen) sowie auf Flexibilitätsanforderungen gelegt (kurzfristige Änderungen der Arbeitszeit durch Arbeitgeber, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft). Zusätzlich wird die Erfassung der Arbeitszeit beziehungsweise die Möglichkeit der Arbeit von zuhause miteinbezogen.
Methoden
Für die Analyse werden die Daten der dritten Welle der BAuA-Arbeitszeitbefragung aus dem Jahr 2019 herangezogen (für eine detaillierte Beschreibung von Datensatz und Stichprobe s. Häring et al. 2020). Die Erhebung ist eine repräsentative deutsche Erwerbstätigenbefragung, die im Paneldesign (Längsschnitt) durchgeführt wird und 2015 zum ersten Mal erhoben wurde. Die Befragung erfolgt telefonisch (Computer-Assisted Telephone Interview, CATI). Die Grundgesamtheit der Befragung stellen Erwerbstätige dar, die zum Zeitpunkt der Befragung einer bezahlten Erwerbstätigkeit von mindestens 10 Stunden pro Woche nachgingen und mindestens 15 Jahre alt waren. Für die Analysen wird die Stichprobe auf abhängig Beschäftigte zwischen 15 und 65 Jahren beschränkt (ungewichtete Fallzahl: n = 8371). Alle Prozentangaben basieren auf gewichteten Daten. 53,2 % der Befragten sind männlich, der Altersschnitt liegt bei ca. 49,71 Jahren (SD = 9,85 Jahre). 44 % der Befragten haben ein niedriges beziehungsweise mittleres Bildungsniveau, 56 % verfügen über ein hohes Bildungsniveau.
Ergebnisse
Deskriptive Ergebnisse: Wer arbeitet in versorgungsrelevanten Berufen?
Etwa drei von zehn Beschäftigten in der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019 sind in versorgungsrelevanten Berufen beschäftigt, die einzelnen Berufsgruppen nach KldB-3-Steller sind in ➥ Tabelle 1 dargestellt. Insgesamt ist der Anteil an Frauen in versorgungsrelevanten Berufen höher (61,9 %) als in nichtversorgungsrelevanten Berufen (40,5 %). Damit einhergehend wird auch häufiger eine Teilzeitbeschäftigung (definiert als bis zu 35 Stunden pro Woche tatsächliche Arbeitszeit) in versorgungsrelevanten Berufen beobachtet (30,0 % vs. 18,6 %). Junge Beschäftigte sind leicht unterrepräsentiert in versorgungsrelevanten Berufen (13,1 % vs. 17,7 % bei 15- bis 29-Jährigen). Der Anteil Beschäftigter mit niedrigem beziehungsweise mittlerem Bildungsniveau ist in versorgungsrelevanten Berufen ebenfalls höher als in nichtversorgungsrelevanten Berufen (66,4 % vs. 55,7 %). Aufgrund dieser systematischen Unterschiede ist es wichtig, bei der folgenden Betrachtung der Arbeitszeitdimensionen die soziodemografischen Variablen in der Interpretation zu berücksichtigen.
Arbeitszeitmuster in versorgungs- und nichtversorgungsrelevanten Berufen
Es zeigen sich in allen Arbeitszeitdimensionen deutliche Unterschiede (vgl. ➥ Tabelle 2). In versorgungsrelevanten Berufen ist häufiger Teilzeit vereinbart. Bei den tatsächlichen Arbeitszeiten treten in dieser Gruppe auch häufiger kurze Arbeitszeiten auf, allerdings kommen auch überlange Arbeitszeiten ab 60 Stunden häufiger vor als bei nichtsystemrelevanten Berufen. Auch der Vergleich der Variationskoeffizienten weist auf eine deutlich höhere Heterogenität der tatsächlichen Arbeitszeiten bei versorgungsrelevanten Berufen hin (v = 0,29 vs. v = 0,23). Bei versorgungsrelevanten Berufen treten keine bis zwei Überstunden etwas häufiger auf, gleichzeitig sind aber hohe Überstundenzahlen (ab 10 h pro Woche) in beiden Gruppen ähnlich häufig zu beobachten. Transitorische und ausbezahlte Überstunden kommen geringfügig häufiger in versorgungsrelevanten Berufen vor, verfallende Überstunden allerdings deutlich seltener. Verkürzte Ruhezeiten und atypische Arbeitszeitlagen können ebenfalls häufiger bei versorgungsrelevanten Berufen beobachtet werden, das betrifft sowohl Wochenendarbeit als auch atypische Arbeitszeitlagen. Bei der Wochenendarbeit tritt insbesondere die Arbeit an beiden Tagen, das heißt samstags und sonn- beziehungsweise feiertags, deutlich häufiger bei Beschäftigten in versorgungsrelevanten Berufen auf. Bei den Flexibilitätsmöglichkeiten haben Beschäftigte in versorgungsrelevanten Berufen öfter wenig beziehungsweise keinen Einfluss darauf, Arbeitsbeginn und -ende selbst zu bestimmen, den Pauszeitpunkt zu wählen, Stunden freinehmen zu können oder Urlaub beziehungsweise ganze Tage frei nehmen zu können im Vergleich zu nichtversorgungsrelevanten Berufsgruppen. Auf der anderen Seite sind Beschäftigte in versorgungsrelevanten Berufen bei den Flexibilitätsanforderungen deutlich häufiger herausgefordert, sowohl bei den kurzfristigen Arbeitszeitänderungen als auch bei Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst und geringfügig auch bei Arbeit auf Abruf. Allerdings wird ihre Arbeitszeit häufiger erfasst, sowohl betrieblich als auch selbst dokumentiert. Die Arbeit von zuhause ist für Beschäftigte in versorgungsrelevanten Berufen sowohl in Form von vereinbarter Telearbeit beziehungsweise Homeoffice als auch ungeregelter Arbeit von zuhause signifikant seltener möglich.
Diskussion
Der Beitrag vergleicht Beschäftigte in versorgungsrelevanten Berufen und nichtversorgungsrelevanten Berufen im Hinblick auf verschiedene Dimensionen der Arbeitszeitgestaltung. Dabei werden systematische Zusammenhänge über viele Dimensionen hinweg deutlich, die im Folgenden in ein Gesamtbild integriert werden sollen.
Deskriptive Befunde
Rund drei von zehn Beschäftigten können zu den versorgungsrelevanten Berufen gezählt werden. Die soziodemografischen Variablen bestätigen Befunde anderer Studien, die zeigen, dass in versorgungsrelevante Berufe deutlich mehr Frauen und etwas mehr Beschäftigte mit niedrigerem Bildungs- beziehungsweise Anforderungsniveau beschäftigt sind (Koebe et al. 2020). Auch die besondere Belastung von Frauen in der SARS-CoV-2-Pandemie wird vor diesem Hintergrund vielfach thematisiert (Kohlrausch u. Zucco 2020; Lübker u. Zucco 2020).
Arbeitszeitmuster versorgungsrelevanter Berufe
Die Profile auf den unterschiedlichen Arbeitszeitdimensionen zeigen insgesamt eine höhere Belastung bei Beschäftigten in versorgungsrelevanten Berufen auf Ebene überlanger Arbeitszeiten, verkürzter Ruhezeiten, einer atypischen Lage der Arbeitszeit, weniger Flexibilitätsmöglichkeiten, mehr Flexibilitätsanforderungen und weniger Arbeit von zuhause. Im Hinblick auf die Länge der Arbeitszeit sind die Ergebnisse heterogen. Bei der getrennten Betrachtung zeigen sich Unterschiede, sowohl mit Blick auf kürzere vereinbarte und tatsächliche Arbeitszeiten, als auch hinsichtlich überlanger Arbeitszeiten von 60 Stunden und mehr. Kürzere Arbeitszeiten werden insbesondere durch die deskriptiven Merkmale, z. B. den Frauenanteil, erklärt. Der höhere Anteil überlanger Arbeitszeiten ist kritisch zu beurteilen, da lange Arbeitszeiten negative Auswirkungen auf Gesundheit, Work-Life-Balance und das Unfallgeschehen haben können (z. B. Arlinghaus et al. 2019; Bernstrøm u. Houkes 2018).
Verkürzte Ruhezeiten treten ebenfalls häufiger bei versorgungsrelevanten Berufen auf. Eine Verkürzung der Ruhezeit, die in Teilen durch Ausnahmeregelungen in versorgungsrelevanten Berufen bereits gesetzlich zugelassen wird, muss ebenfalls problematisch im Hinblick auf die Gesundheit und Work-Life-Balance von Beschäftigten bewertet werden (Backhaus et al. 2019; Vedaa et al. 2017). Besonders riskant erscheint die Verkürzung von Ruhezeiten vor dem Hintergrund der damit einhergehenden steigenden Fehleranfälligkeit und Unfallgefahr (Nielsen et al. 2019), die sich nicht nur auf Arbeitsunfälle mit Sachschäden auswirkt, sondern auch in Gesundheitsberufen sogar die Sicherheit von Patientinnen und Patienten gefährdet (Nielsen et al. 2019).
Insbesondere die Lage der Arbeitszeit ist ein wichtiger arbeitszeitlicher Aspekt der Versorgungsrelevanz. Durch die versetzten Arbeitszeiten beziehungsweise die Wechselschicht und die Arbeit am Wochenende (auch an Sonn- und Feiertagen) wird eine vollkontinuierliche Versorgung mit den kritischen Dienstleistungen beziehungsweise Produkten sichergestellt. Die Arbeit „24/7“ – also vollkontinuierlich rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche – widerspricht aber den chronobiologischen und sozialen Rhythmen unseres Körpers und unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens (Arlinghaus u. Nachreiner 2016). Durch (Wechsel-)Schicht- beziehungsweise Nachtarbeit bedingte Asynchronität führt langfristig zu negativen Auswirkungen auf verschiedenste Aspekte von Gesundheit, Wohlbefinden und Work-Life-Balance (Arlinghaus et al. 2019; Garde et al. 2020). Das Wochenende und insbesondere Sonn- und Feiertage ermöglichen umfangreiche (Frei-)Zeit für soziale und kulturelle Aktivitäten und besitzen daher einen großen Erholungswert (Wirtz et al. 2011). Muss zu diesen Zeiten gearbeitet werden, so geht das oft einer schlechteren Gesundheit, einem geringerem Wohlbefinden sowie einer Unzufriedenheit mit der Work-Life-Balance einher (Arlinghaus u. Nachreiner 2016).
Die Sicherstellung einer vollkontinuierlichen Versorgung kann zudem die Spielräume für eine flexible Arbeitszeitgestaltung der Beschäftigten in versorgungsrelevanten Berufen einschränken. Dies wird in einer geringen Ausprägung bei einer Mehrzahl der untersuchten Flexibilitätsmöglichkeiten deutlich. Auch hier ist ein Personalmangel beziehungsweise eine unzureichende Personalplanung mitursächlich für die geringen zeitlichen Handlungsspielräume der Beschäftigten, da häufig nicht genügend Personal zur Verfügung steht, um eine flexiblere Schichtgestaltung für Beschäftigte zu ermöglichen (Saville et al. 2020). Mit ausreichend Personal, einer guten Einsatzplanung und intelligenten Arbeitszeitmodellen ist auch in Schichtsystemen zeitlicher Handlungsspielraum für Beschäftigte in systemrelevanten Berufen möglich, wie beispielsweise Interventionsstudien bei Schichtarbeitenden in der Prozessindustrie und in Pflegeberufen andeuten (Garde et al. 2012; Lefrançois u. Probst 2020). Arbeitszeitliche Flexibilitätsmöglichkeiten stellen in den meisten Fällen eine wertvolle Ressource für Beschäftigte dar und wirken sich positiv auf das Wohlbefinden und die Zufriedenheit mit der Arbeit und der Work-Life-Balance aus (Amlinger-Chatterjee u. Wöhrmann 2017). Flexibilitätsmöglichkeiten sind außerdem ein zunehmend wichtiger Aspekt bei der wahrgenommenen Attraktivität und wirken sich positiv auf die Gewinnung und Bindung von Personal aus (Mas u. Pallais 2017). Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und besonderen Belastungen während der SARS-CoV-2-Pandemie liegen hier große Potenziale für eine Steigerung der Attraktivität versorgungsrelevanter Berufe.
Bei den Flexibilitätsanforderungen treten Rufdienste, das heißt Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, sowie kurzfristige Änderungen der Arbeitszeit sehr häufig mit versorgungsrelevanten Berufen auf. Rufdienste sind häufig notwendig, um „eine kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung, die Funktionsfähigkeit technischer Anlagen und das Angebot von Serviceleistungen rund um die Uhr sicherzustellen“ (Langhoff et al. 2006, S. 5). Diese Arbeitsformen gehen aber mit einer schlechten Planbarkeit und Unsicherheit einher. Ruf- und Bereitschaftsdienste schränken Beschäftigte in ihrer Freizeit ein, reduzieren so die Erholungs- und Schlafqualität und wirken sich so negativ auf das psychische Wohlbefinden, die Zufriedenheit mit der Freizeit und auch auf die Qualität des Zusammenlebens mit Partnerin/Partner und Familie aus (Hank u. Stegmaier 2018).
Die höhere Rate der Erfassung der Arbeitszeit bei versorgungsrelevanten Berufen ist positiv zu beurteilen. Durch eine Arbeitszeiterfassung werden Verstöße und Abweichungen sichtbar und die Gesundheitsförderlichkeit der Arbeitszeit kann besser bewertet werden, zudem werden Beschäftigte für die eigene Arbeitszeit sensibilisiert (Lott 2020). Außerdem ist ein Ausgleich von Überstunden überhaupt erst möglich, wenn diese bewusst nachgehalten werden. Der höhere Anteil an Arbeitszeiterfassung liefert auch eine nachvollziehbare Erklärung für die seltener vorliegenden verfallenden Überstunden in versorgungsrelevanten Berufen. Durch die Arbeitszeiterfassung werden Überstunden häufiger ausgeglichen und verfallen seltener.
Die Arbeit von zuhause mit und ohne eine formale Vereinbarung ist in versorgungsrelevanten Berufen deutlich weniger verbreitet. Die Tätigkeiten in versorgungsrelevanten Berufen eignen sich in den meisten Fällen nicht für die Arbeit von zuhause. Insbesondere bei der Arbeit mit Patientinnen und Patienten, Kundinnen und Kunden, in Verkehr und Logistik oder in produktionsnahen Bereichen ist es zumeist ausgeschlossen, von zuhause zu arbeiten (Mergener 2020). Die Arbeit von zuhause kann aber bei einer gesundheitsförderlichen Gestaltung eine wertvolle Ressource sein und durch eine Reduktion von Pendelzeiten mehr Flexibilität und Vereinbarkeit ermöglichen (Backhaus u. Tisch 2020). Das bedeutet auch, dass Beschäftigte in versorgungsrelevanten Berufen während der SARS-CoV-2-Pandemie auf dem Weg zur Arbeit, aber insbesondere an ihrem Arbeitsplatz höheren Infektionsrisiken ausgesetzt werden. Dies gilt umso mehr im Gesundheits- und Pflegebereich, wo der Kontakt zu potenziell infizierten Patientinnen und Patienten deutlich höher ist (Godderis et al. 2020).
Schlussfolgerungen
Die Ergebnisse zeigen aber, dass die Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die Arbeitszeit bereits vor der Pandemie aus Arbeitsschutzsicht hohe Belastungen aufwiesen, wie zum Beispiel überlange Arbeitszeiten, aber auch atypische Arbeitszeitlagen. Daher erscheint es umso unverständlicher und gesundheitlich besonders bedrohlich, diese Beschäftigten in einer derartigen Notsituation zusätzlichen und noch extremeren arbeitszeitlichen Belastungen auszusetzen (Arbeitszeitgesellschaft 2020). Bereits vor der Krise wurde an vielen Stellen, insbesondere von Arbeitgeberseite, eine Flexibilisierung der Arbeitszeit eingefordert (Backhaus u. Tisch 2020; Beermann et al. 2019). Diese Forderungen sollten vor dem Hintergrund der bereits hier gezeigten hohen Belastungen versorgungsrelevanter Berufe dringend umfassend reflektiert werden. Die Arbeitszeitgesetze orientieren sich an arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und Standards, die den Belastungsgrenzen der Menschen Rechnung tragen (Beermann et al. 2019). An vielen Stellen bestehen jedoch für Arbeitgeber bereits großzügige Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz. Dabei sind gesunde, leistungsfähige und belastbare Beschäftigte in den versorgungsrelevanten Berufen wichtiger denn je. Nur so sind die Beschäftigten langfristig motiviert und bereit, sich den zukünftigen Herausforderungen – auch über die SARS-CoV-2-Pandemie hinaus – zu stellen. Auch auf die Attraktivität der Berufe und die Bereitschaft, einen versorgungsrelevanten Beruf zu ergreifen, hat eine gesunde Arbeitszeitgestaltung maßgeblichen Einfluss.
Interessenkonflikt: Der Autor gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.
Ethikkommissions-Votum: Die BAuA-Arbeitszeitbefragung erhielt ein positives Ethikvotum der Ethikkommission der BAuA (ID 010_2017; ID 024_2019).
Literatur
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Kontakt
Dr. rer. nat. Nils Backhaus
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Gruppe 1.1. „Wandel der Arbeit“
Friedrich-Henkel-Weg 1–25
44149 Dortmund
backhaus.nils@baua.bund.de