Elective coronavirus preventive care via telephone and online video consultation: A suitable tool for counselling and assessing the risk to particularly vulnerable
employees in the context of the SARS-CoV-2 pandemic in schools in Rhineland-Palatinate
Objective: The Institute for Teacher Health offers elective coronavirus preventive care in the context of the SARS-CoV-2 pandemic. This article describes the data and the accompanying evaluation of the online video consultation. Recommendations for practical use are derived from the data and the experience gained.
Method: The elective preventive care was provided (optionally by telephone or online video consultation) based on a standardized process taking into account medical findings, medical history and work history. In addition to the medical history, the consultation also included advice on hygiene and infection control in the workplace. A case conference decided on the individual need for protection. Sociodemographic and medical data were analyzed descriptively and inferentially. Online video consultation was evaluated.
Results: During the evaluation period (03/08/2020 – 30/11/2020), data were available from n = 357 individuals (51.8 % via online video consultation, 45.9 % via telephone). 27.4 % were classified as requiring superior protection, 35.3 % as possibly requiring special protection and 37.3 % as not particularly requiring superior protection. The most common relevant diagnoses for high risk were rheumatoid arthritis/polyarthritis, chronic inflammatory bowel disease and diabetes mellitus. Satisfaction with the online video consultation was high.
Conclusion: The newly developed standardized procedure for elective coronavirus preventive care has proved to be a viable solution for advising employees in need of protection concerning infection control and hygiene and assessing the risk of their employment in schools. The online video consultation was well received. However, technical hurdles must be taken into account on the part of both the occupational health advisors and the employees seeking advice.
Keywords: teachers – SARS-CoV-2 – requested prevention – pandemic – telemedicine
ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2021; 56: 204–214
Corona-Wunschvorsorge via Telefon und Online-Videosprechstunde: ein geeignetes Instrument zur Beratung und Bewertung des Risikos von besonders schutzbedürftigen Beschäftigten im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie an rheinland-pfälzischen Schulen
Zielstellung: Am Institut für Lehrergesundheit wird im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie eine Corona-Wunschvorsorge angeboten. In diesem Artikel werden die erhobenen Daten sowie die Begleitevaluation der Online-Videosprechstunde vorgestellt. Aus den gewonnenen Erfahrungen und Daten werden Empfehlungen für die Praxis abgeleitet.
Methode: Die Wunschvorsorge wurde (wahlweise telefonisch oder via Online-Videosprechstunde) anhand eines standardisierten Prozesses unter Berücksichtigung von medizinischen Befunden, der medizinischen Anamnese und der Arbeitsanamnese durchgeführt. Im Gespräch fand neben der Anamnese auch eine Beratung hinsichtlich Hygiene und Infektionsschutz am Arbeitsplatz statt. Im Rahmen einer ärztlichen Fallkonferenz wurde die individuelle Schutzbedürftigkeit bewertet. Soziodemografische und medizinische Daten wurden deskriptiv und inferenzstatistisch ausgewertet. Die Online-Videosprechstunde wurde evaluiert.
Ergebnisse: Im Auswertungszeitraum (03.08.2020 bis 30.11.2020) lagen Daten von n = 357 Beschäftigten vor (51,8 % via Online-Videosprechstunde, 45,9 % via Telefon). 27,4 % wurden als besonders schutzbedürftig, 35,3 % als möglicherweise besonders schutzbedürftig und 37,3 % als eher nicht besonders schutzbedürftig eingestuft. Häufigste relevante Diagnosen für ein hohes Risiko waren rheumatoide Arthritis/Polyarthritis sowie chronisch entzündliche Darmerkrankungen und Diabetes mellitus. Die Zufriedenheit mit der Online-Videosprechstunde war hoch.
Schlussfolgerung: Das neu entwickelte standardisierte Vorgehen zur Corona-Wunschvorsorge hat sich als praktikable Lösung erwiesen, um Beschäftigte
hinsichtlich Infektionsschutz und Hygiene zu beraten und deren Risiko eines Einsatzes im Schuldienst zu bewerten. Die Beratung mittels Online-Videosprechstunde wurde gut angenommen. Dabei sind jedoch technische Hürden sowohl auf Seiten der arbeitsmedizinischen Beratung als auch der ratsuchenden Beschäftigten zu beachten.
Schlüsselwörter: Lehrkräfte – SARS-CoV-2 – Wunschvorsorge – Pandemie – Telemedizin
Einleitung
Das Institut für Lehrergesundheit in Mainz (IfL) übernimmt den gesetzlichen Auftrag der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Landesbediensteten an Schulen in Rheinland-Pfalz (ca. 45 000 Personen an etwa 1600 Schulen). Im Zuge der SARS-CoV-2-
Pandemie wurde das Bildungsministerium als Dienstherr/Arbeitgeber der Landesbediensteten und Lehramtsanwärterinnen und -anwärter an staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz unter anderem mit der Frage konfrontiert, welche Regelungen zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten getroffen werden müssen.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt gemäß § 4 vor, dass bei der Gefährdungsbeurteilung spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Personengruppen zu berücksichtigen sind (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 1996). Zudem haben Beschäftigte nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) das Recht, sich in Abhängigkeit von den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch beraten und gegebenenfalls untersuchen zu lassen. Da die Infektionsgefahr durch das SARS-CoV-2-Virus im Zuge der Pandemie weder eine Angebots- noch eine Pflichtvorsorge nach ArbMedVV auslöst, bietet sich die Wunschvorsorge als geeignetes Instrument an, Beschäftigte individuell unter Berücksichtigung ihrer Vorerkrankungen und Tätigkeit mit Blick auf Infektionsschutz und Hygiene sowie individuelle Schutzmaßnahmen zu beraten. Hierauf wird in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung zum Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten hingewiesen (Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2020). Zentraler Aspekt dieser Empfehlung ist die Beurteilung des individuellen Risikos von Beschäftigten in Bezug auf die SARS-CoV-2 Pandemie. Die Beurteilung setzte sich aus zwei Aspekten zusammen: dem tätigkeitsbezogenen
Infektionsrisiko und dem individuellen medizinischen Risiko. Diese Einschätzung deckt sich weitgehend mit der Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI), die eine individuelle Risikobewertung im Sinne einer arbeitsmedizinischen Expertise empfehlen (Robert Koch-Institut 2020).
Tätigkeitsbezogenes Infektionsrisiko
Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärter haben im Rahmen ihrer Arbeit im Präsenzunterricht in der Regel beruflich Kontakt zu vielen Menschen. Bezüglich der Höhe des Infektionsrisikos gegenüber SARS-CoV-2 am Arbeitsplatz Schule gibt es unterschiedliche Einschätzungen in der Literatur (Gaffney et al. 2020; Panovska-Griffiths et al. 2020). Gegenwärtig kann zumindest ein hohes bis sehr hohes Infektionsrisiko für Personal an Schulen bei Einhaltung der in den Hygieneplänen konkretisierten Hygieneregeln eher ausgeschlossen werden (Yung et al. 2020; WHO 2020). In den Empfehlungen zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten sowie im Factsheet „Beschäftigte mit erhöhtem Krankheitsrisiko“ des Kompetenznetzwerks Public Health finden sich als Vorschlag in Bezug auf die Risiken verschiedener Tätigkeiten vier Gruppen (Tätigkeiten mit einer geringen/mittleren/hohen/sehr hohen Gefährdung). Bei Tätigkeiten mit mittlerer Gefährdung handelt es sich zum Beispiel um Tätigkeiten mit häufigem und/oder engerem Kontakt mit Personen, wobei der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Als Beispiele werden Tätigkeiten in sozialen Diensten, Einzelhandel und Behörden genannt (Kaifie-Pechmann et al. 2020).
Unserer Einschätzung nach können Schulen am ehesten in Gruppe 2 (= Tätigkeiten mit einer mittleren Gefährdung entsprechend Tätigkeiten mit häufigem und/oder engerem Kontakt mit Personen) eingestuft werden. Die Art der Kontakte (Kontaktintensität, -häufigkeit, räumliche Enge etc.) und damit auch das Infektionsrisiko kann sich jedoch im Einzelfall in Abhängigkeit von Schule, Schulart, Fächern und weiteren Faktoren unterscheiden – beispielsweise an Förderschulen für ganzheitliche und motorische Entwicklung, wo körperpflegerische Maßnahmen mit engem Körperkontakt notwendig sein können. Weiterhin haben Ventilationsbedingungen und Lüftungsmöglichkeiten der Räume einen Einfluss auf das individuelle Infektionsrisiko.
Individuelles medizinisches Risiko
Für die Bewertung des individuellen medizinischen Risikos muss geprüft werden, ob ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf der SARS-CoV-2-Infektion vorliegt.
Eine strikte Zuordnung der Schutzbedürftigkeit nach Diagnosen oder Diagnosekategorien ohne Berücksichtigung individueller Faktoren (z. B. Begleiterkrankungen, Krankheitsverlauf, eventuelle Wechselwirkungen, Therapien) und unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage scheint aus ärztlicher Sicht nicht sinnvoll. Die sich im Laufe der Pandemie erweiternde Studienlage zeigte zwar ein zunehmend klareres Bild über mögliche Risikofaktoren, zum anderen zeigte sich aber auch, dass die Schwere einer Erkrankung und/oder das Zusammenwirken von verschiedenen Erkrankungen und Therapien berücksichtigt werden müssen (Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2020; Kaifie-Pechmann et al. 2020). Zur Vorhersage eines schweren Verlaufs in Abhängigkeit von Vorerkrankungen finden sich in der internationalen Literatur Score-Modelle. Diese basieren in der Regel jedoch auf Daten von hospitalisierten COVID-19-Erkrankten und weisen häufig unterschiedliche Erhebungsmethoden auf. Durch die methodischen Unterschiede und die stark selektiv Stichprobe mit multimorbid Erkrankten eignen sie sich nur eingeschränkt zur Ableitung allgemeiner Risikofaktoren (Liang et al. 2020; Galloway et al. 2020; Wu et al. 2020; Zhao et al. 2020; Knight et al. 2020). Um Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern eine Entscheidungsgrundlage zur Bewertung des individuellen medizinischen Risikos an die Hand zu geben, hat der Ausschuss für Arbeitsmedizin eine Empfehlung erarbeitet. Dort wird eine Einstufung in drei Gruppen auf Basis von Diagnosen und Therapien vorgeschlagen. Die Vorschläge basieren auf publizierten Studien sowie auf einem Expertenkonsens. Eine ausführliche Darstellung der Zuordnung aller Diagnosen und Therapien zu den jeweiligen Gruppen können der Publikation des Ausschusses für Arbeitsmedizin (2020) entnommen werden. Im Folgenden werden die drei Gruppen mit beispielhaften Diagnosen/Therapien dargestellt:
Für die Durchführung einer (Wunsch-)Vorsorge nach ArbMedVV ist neben dem Kontakt vor Ort grundsätzlich auch ein Kontakt per Telefon oder Videosprechstunde denkbar. Unter Berücksichtigung der Infektionsprävention, pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen und eines ressourcenschonenden Vorgehens weist in diesem Fall der Kontakt per Telefon oder Online-Videosprechstunde Vorteile auf. Die grundsätzliche Bereitschaft, telemedizinische Techniken auch in der Arbeitsmedizin zu nutzen, konnte im Rahmen einer Umfrage unter in der Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin tätigen Personen gezeigt werden (Sedlaczek et al. 2017). Ebenso wird in gesundheitspolitischen Diskussionen der Ausbau der Telemedizin aktuell mehr denn je gefordert und auch gefördert (Staufer 2019). Während telemedizinische Verfahren in vielen Bereichen der Gesundheitsversorgung bereits etabliert sind, befinden sich diese Verfahren im Versorgungsbereich der Arbeitsmedizin noch in der Erprobung oder haben den Sprung in die „Regelbetreuung“ noch nicht geschafft (Sedlaczek et al. 2017).
Fragestellung und Zielstellung
Ziel dieser Arbeit ist es, die Ergebnisse der vom IfL durchgeführten Corona-Wunschvorsorge deskriptiv darzustellen. Neben den für ein erhöhtes Risiko relevanten Diagnosen, wird die Auftretenshäufigkeit der individuellen Schutzbedürftigkeit („besonders schutzbedürftig“, „möglicherweise besonders schutzbedürftig“ und „eher nicht besonders schutzbedürftig“) und die Zufriedenheit mit der Online-Videosprechstunde dargestellt. Aus den gewonnenen Erfahrungen und Daten werden erste Empfehlungen für die Praxis abgeleitet.
Material und Methoden
Die Corona-Wunschvorsorge wird den Landesbediensteten im Schuldienst in Rheinland-Pfalz fortlaufend seit dem 03.08.2020 angeboten. Das Angebot erfolgte über ein Schreiben des Bildungsministeriums an alle Schulen, ist im jeweiligen Hygieneplan verankert und auf der Webseite des IfL wird darauf hingewiesen. Die Wunschvorsorgen wurden wahlweise telefonisch oder per Online-Videosprechstunde durchgeführt. Eine Sprechstunde dauerte durchschnittlich etwa 30 Minuten zuzüglich Nachbearbeitung und Dokumentation. Ziel der Corona-Wunschvorsorge ist neben der Beratung auch eine Einschätzung des individuellen Risikos in Bezug auf SARS-CoV-2. Für die Corona-Wunschvorsorge wurde folgendes standardisiertes Vorgehen entwickelt:
Prozessbeschreibung
Im Vorfeld der Sprechstunde:
Während der Sprechstunde:
Risikofaktoren
Nach der Sprechstunde:
Individuelle Schutzbedürftigkeit und Konsequenz
der Einteilung
Die Bewertung der Schutzbedürftigkeit erfolgte im Rahmen von Fallkonferenzen, bestehend aus dem ärztlichen Fachpersonal und der ärztlichen Leitung des IfL. Als Basis dienten die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin veröffentlichten Empfehlung zum Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten (Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2020). Darüber hinaus wurden aktuelle wissenschaftliche Publikationen berücksichtigt. Zur Bewertung der Schutzbedürftigkeit wurden sowohl die ärztliche Anamnese einschließlich des Krankheitsverlaufs als auch die eingereichten Befunde herangezogen. In Bezug auf die Arbeitsanamnese wurde die individuelle berufliche Exposition (z. B. Fachrichtung der Lehrkraft, Alter der Schülerinnen und Schüler, besonders enger Kontakt/Körperkontakt zu Schülerinnen und Schülern, ungünstige infektionshygienische Bedingungen wie z. B. fehlende Lüftungsmöglichkeit) berücksichtigt. Nach der Bewertung der individuellen Schutzbedürftigkeit wurde eine schriftliche arbeitsmedizinische Stellungnahme an die Patientin/den Patienten versendet.
Um adäquate Maßnahmen als Folge der individuellen Schutzbedürftigkeit zu definieren, wurde der Arbeitsplatz Schule von arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Sachverständigen des IfL im Hinblick auf die Stärke des Infektionsrisikos bei der Ausübung der Tätigkeit im Sinne einer übergeordneten Gefährdungsbeurteilung bewertet. Für die Schulen wurde ein mittleres Infektionsrisiko angenommen, das im Einzelfall (je nach Schulart oder spezifischer Tätigkeit) variieren kann (Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2020). Unter Berücksichtigung dieser Annahme wurden in Abstimmung zwischen dem Arbeitgeber (Bildungsministerium) und dem IfL Empfehlungen erarbeitet, welche tätigkeitsbezogenen Konsequenzen sich für die Beschäftigten aufgrund ihres medizinischen Risikos und der damit verbundenen Schutzbedürftigkeit ergeben.
Während des Zeitraums der hier ausgewerteten Wunschvorsorgen galt folgende Regelung: Für besonders schutzbedürftige Beschäftigte wurde eine Befreiung vom Präsenzunterricht empfohlen, für möglicherweise besonders schutzbedürftige Beschäftigte wurde eine Befreiung vom Präsenzunterricht unter bestimmten Voraussetzungen empfohlen (in Abhängigkeit des Pandemiegeschehens anhand der 7-Tages-Inzidenz im Lage- und Einzugsgebiet der Schule und/oder bei Vorliegen von SARS-CoV-2-Verdachtsfällen oder bestätigten Fällen an der Einrichtung). Eher nicht besonders schutzbedürftige Beschäftigte konnten unter Einhaltung der gemäß Hygieneplan definierten Rahmenbedingungen grundsätzlich im Präsenzunterricht eingesetzt werden.
Ergaben sich aufgrund der Arbeitsanamnese Hinweise auf ein über die grundsätzliche Annahme eines mittleren Infektionsrisikos am Arbeitsplatz Schule erhöhtes Risiko (z. B. durch fehlende Möglichkeiten, die Vorgaben zum Lüften und zu Abständen einzuhalten), so wurden in der Regel bereits im Rahmen der Sprechstunde zusätzliche Empfehlungen zu arbeitsorganisatorischen Maßnahmen gegeben. In Einzelfällen konnte dies auch dazu führen, dass beispielsweise als „möglicherweise besonders schutzbedürftig“ eingestuften Personen empfohlen wurde, unter den gegebenen Bedingungen nicht im Präsenzunterricht eingesetzt zu werden – auch wenn es aufgrund der 7-Tage-Inzidenz nicht notwendig gewesen wäre. Auf der anderen Seite konnte bei besonders niedrigem arbeitsplatzbezogenem Risiko (z. B. Einsatz in Kleingruppen in besonders gut belüfteten Räumen) bei Einverständnis der Beschäftigten ein Einsatz im Unterricht aus arbeitsmedizinischer Sicht befürwortet werden. Hierzu wurde im Einzelfall beraten.
Falls das individuelle medizinische Risiko auf Basis der Kategorisierungen des BMAS sowie der aktuellen Literatur nicht eindeutig bestimmt werden konnte, wurde die Arbeitsanamnese ergänzend zu Rate gezogen, um in Bezug auf die Maßnahmen (Einsatz im Präsenzunterricht ja oder nein) zu einer Entscheidung zu kommen.
Online-Videosprechstunde
Die Durchführung der Wunschvorsorge sollte gemäß Vereinbarung zwischen dem IfL und dem Bildungsministerium Rheinland-Pfalz primär via Online-Videosprechstunde erfolgen. Die Auswahl eines geeigneten Anbieters für eine Online-Videosprechstunde erfolgte auf Basis der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlichten Liste zertifizierter Anbieter (KBV 2020).
Da telemedizinische Kontakte in der Beratung des IfL bis dahin wenig genutzt wurden, wurden alle Online-Videosprechstunden im Rahmen der Wunschvorsorge separat evaluiert. Die Evaluation der Online-Videosprechstunde erfolgte anhand einer anonymen Online-Umfrage via Limesurvey. Die Umfrage beinhaltete sieben Fragen, die sich explizit auf das Format der Online-Videosprechstunde bezogen. Für diesen Artikel wurde die Variable „Gesamtzufriedenheit mit der Online-Videosprechstunde“ ausgewertet. Eine Evaluation der Telefonsprechstunde erfolgte nicht.
Datenerfassung und -auswertung
Die aus den Fragebögen und dem persönlichen Gespräch gewonnen Daten wurden von den Ärztinnen und Ärzten in eine Datenbank eingegeben. Die Diagnosen wurden zudem einer übergeordneten Diagnosegruppe (Therapie mit Immunsuppressiva, Transplantation, Malignome, kardiovaskuläre/zerebrovaskuläre Erkrankungen, pulmonale Erkrankungen, HNO, Gastroenterologie/Hepatologie, nephrologische, psychiatrische, systemische rheumatologische, endokrinologische, hämatologische und neurologische Erkrankungen, Infektionskrankheiten, Stoffwechselerkrankungen) in Anlehnung an die Diagnosegruppen in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung (Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2020) zugeordnet. Zusätzlich zu den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung vorgegebenen Diagnosen konnten bei jeder Diagnosegruppe sonstige Diagnosen festgehalten werden. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Fallkonferenzen festgelegt, ob eine bestimmte Diagnose relevant für die Einstufung „besonders schutzbedürftig“ oder „möglicherweise besonders schutzbedürftig“ ist (Beispiel: ein leichtgradiges Herzklappenvitium muss nicht einstufungsrelevant sein, während ein schwergradiges Vitium einstufungsrelevant sein kann).
Die vorliegenden Daten (u. a. Alter, Geschlecht, Schutzbedürftigkeit, Diagnosen und Gesamtzufriedenheit) wurden deskriptiv ausgewertet. Darüber hinaus wurden Chi-Quadrat-Tests zur Prüfung von Gruppenunterschieden durchgeführt. Die deskriptive und inferenzstatistische Auswertung der Daten erfolgte mittels SPSS 26.
Ergebnisse
Corona-Wunschvorsorge
Im Zeitraum vom 03.08.2020 bis zum Stichtag der Auswertung (30.11.2020) lagen N = 357 auswertbare Datensätze vor. Der größte Sprechstundenbedarf zeigte sich in der letzten Woche der Sommerferien und der ersten Woche des neuen Schuljahres in Rheinland-Pfalz und ebbte im Verlauf wieder ab. Ein erneuter Anstieg wurde im Zuge der Verschärfung der Pandemiesituation (ab Kalenderwoche 43, Daten hier nicht dargestellt) verzeichnet.
Eine Übersicht über die soziodemografischen Merkmale der Stichprobe sowie über die Diagnosegruppen für das Gesamtkollektiv und die Kategorien der Schutzbedürftigkeit gemäß den Empfehlung zum Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten (Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2020) kann ➥ Tabelle 1 entnommen werden. Betrachtet man das Gesamtkollektiv, waren knapp drei Viertel der im Rahmen der Corona-Wunschvorsorge beurteilten Beschäftigten Frauen (72,0 %). Das Durchschnittsalter lag bei 51,7 Jahren (SD = 8,9). 76,2 % der Beschäftigten waren Beamtinnen oder Beamte, 23,8 % waren angestellt. Die meisten Beschäftigten arbeiteten an Realschulen Plus (22,4 %), gefolgt von Beschäftigten an Grund- (21,0 %) und Förderschulen (20,4 %). Die wenigsten Wunschvorsorgen wurden bei Beschäftigten an Integrierten Gesamtschulen (7,0 %) und Studienseminaren (1,1 %) durchgeführt. Der Kontakt für die Wunschvorsorge fand in 51,8 % der Fälle per Online-Videosprechstunde, in 45,9 % per Telefon und in 2,3 % über sonstige Wege statt (z. B. persönlicher Kontakt oder per E-Mail).
Die häufigsten Diagnosegruppen in der Stichprobe waren „kardio-/zerebrovaskulär“ (46,2 %), „pneumologisch“ (33,3 %) und Stoffwechselerkrankungen (22,1 %). Am seltensten lagen Diagnosen in den Bereichen „nephrologisch“ (3,9 %), „Splenektomie/Asplenie“ (2,2 %), „Infektion“ (1,7 %) und „Transplantation“ (1,1 %) vor. Die Häufigkeit immunsupprimierender oder immunmodulierender Therapien kann ➥ Tabelle 2 entnommen werden.
Die meisten Beschäftigten wurden als „eher nicht besonders schutzbedürftig“ (n = 133; 37,3 %) eingestuft, gefolgt von „möglicherweise besonders schutzbedürftig“ (n = 126; 35,3 %) und „besonders schutzbedürftig“ (n = 98; 27,4 %). Es zeigten sich bezüglich der Einstufung keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich der soziodemografischen Merkmale. In Bezug auf die Diagnosegruppen zeigten sich signifikante Gruppenunterschiede. Alle Beschäftigte mit der Diagnose einer Splenektomie/Asplenie wurden als „besonders schutzbedürftig“ eingestuft. Hier zeigt sich ein signifikanter Unterschied (χ²(2) = 21,63, p < 0,001, d = 0,51).
Gleiches gilt für alle Beschäftigten mit einer Transplantation, die ebenfalls alle als „besonders schutzbedürftig“ eingestuft wurden (χ²(2) = 10,69, p = 0,005, d = 0,35).
Beschäftigte mit Erkrankungen aus dem Bereich der systemisch-rheumatischen Erkrankungen wurden ebenfalls signifikant häufiger als „besonders schutzbedürftig“ eingestuft (χ²(2) = 48,42, p < 0,001, d = 0,79.
Weitere signifikante Unterschiede in Bezug auf die Kategorisierung der Schutzbedürftigkeit zeigten sich bei Beschäftigten mit einer gastroenterologischen beziehungsweise hepatologischen Vorerkrankung. Knapp die Hälfte aller Beschäftigten mit einer entsprechenden Erkrankung wurden als „besonders schutzbedürftig“ eingestuft (χ²(2) = 8,48, p = 0,014, d = 0,31).
Bei pneumologischen, nephrologischen und hämatologischen Erkrankungen zeigten sich ebenfalls signifikante Unterschiede. Beschäftigte mit diesen Erkrankungen wurden vor allem als „möglicherweise besonders schutzbedürftig“ und „eher nicht besonders schutzbedürftig“ bei den pneumologischen (χ²(2) = 8,99, p = 0,011, d = 0,32) und „möglicherweise besonders schutzbedürftig“ bei den nephrologischen (χ²(2) = 9,13, p = 0,010, d = 0,32) und hämatologischen Erkrankungen (χ²(2) = 12,27, p = 0,002, d = 0,38) eingestuft.
Neben der anamnestischen Erfassung aller Diagnosen und medikamentösen Therapien wurde bei der Einstufung als „besonders schutzbedürftig“ und „möglicherweise besonders schutzbedürftig“ bei jeder Diagnose unter Berücksichtigung des Krankheitsverlaufs definiert, ob diese relevant für die Einstufung war. Bei den medikamentösen Therapien wurden nur solche abgefragt, die auch ein relevantes Risiko darstellen. Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Häufigkeitsverteilung aller Diagnosen und medikamentösen Therapien in der gesamten Stichprobe und den einzelnen Einstufungen sowie der für die Einstufungen „besonders schutzbedürftig“ und „möglicherweise besonders schutzbedürftig“ relevanten Diagnosen und medikamentösen Therapien.
Zum Zeitpunkt der Datenerhebung hatte die Diagnose Splenektomie/Asplenie gemäß Arbeitsmedizinischer Empfehlung eine Einstufung als „besonders schutzbedürftig“ zur Folge, weswegen alle Beschäftigte mit dieser Diagnose entsprechend eingestuft wurden. (Anmerkung: Mit der Überarbeitung der Empfehlungen im November 2020 wurde diese Einschätzung hin zu „möglicherweise besonders schutzbedürftig“ geändert).
Bezüglich der Diagnose Melanom zeigte sich, dass die Mehrheit hier eine bereits abgeschlossene Behandlung hatte (n = 41). N = 8 Fälle befanden sich noch in laufender Behandlung/Therapie. Beschäftigte mit noch nicht abgeschlossener Therapie wurden häufiger als besonders schutzbedürftig eingestuft als Personen mit abgeschlossener Therapie. Beschäftigte mit einer Organtransplantation wurden alle als „besonders schutzbedürftig“ eingestuft.
Im Bereich der systemisch-rheumatischen Erkrankungen waren Polyarthritis und rheumatoide Arthritis die häufigsten Diagnosen (n = 21). Diese waren auf Grundlage des Krankheitsverlaufs in fast allen Fällen auch relevant für die Einstufung als „besonders schutzbedürftig“ und „möglicherweise besonders schutzbedürftig“. Die häufigste pneumologische Erkrankung in der Stichprobe war das Asthma (n = 66). Für die Einstufung als „besonders schutzbedürftig“ und „möglicherweise besonders schutzbedürftig“ war es jedoch nur in 3 beziehungsweise 15 Fällen relevant. Insgesamt lag zehnmal die Diagnose COPD vor, die eine Einstufung abhängig vom Stadium ergab. Eine COPD im Stadium Gold III wurde ausschließlich als „besonders schutzbedürftig“ eingestuft.
Im Bereich der kardio- und zerebrovaskulären Erkrankungen hatten die meisten Beschäftigten eine arterielle Hypertonie (n = 134). Diese war jedoch nur in sehr wenigen Fällen für die Einstufung als „besonders schutzbedürftig“ und „möglicherweise besonders schutzbedürftig“ relevant. Relevantere Diagnosen für diese Kategorisierung waren eine Kardiomyopathie oder eine koronare Herzkrankheit. Bei den neurologischen Erkrankungen zeigt sich ein klares Bild. Hier lag in den meisten Fällen eine Multiple Sklerose (n = 15) vor, die abgesehen von einem Fall auch immer eine (möglicherweise) besondere Schutzbedürftigkeit bedeutet hat. Bei den gastroentereologischen und hepatologischen Diagnosen spielte allein die chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (n = 19) eine Rolle.
Im Bereich der nephrologischen Erkrankungen trat am häufigsten eine Niereninsuffizienz (n = 7) auf, die abgesehen von einem Fall auch immer relevant für die Einstufung als „besonders schutzbedürftig“ oder „möglicherweise besonders schutzbedürftig“ (abhängig vom Stadium) war. Bei den psychiatrischen Erkrankungen lagen am häufigsten affektive Störungen (n = 21) vor. Diese waren jedoch in keinem Fall relevant für eine Einstufung als „besonders schutzbedürftig“ oder „möglicherweise besonders schutzbedürftig“.
Bei den hämatologischen Erkrankungen waren die Gerinnungsstörung/Thromboseneigung (n = 14) am stärksten vertreten. In fast allen Fällen wurde diese auch als Risikofaktor für eine Einstufung als „besonders schutzbedürftig“ oder „möglicherweise besonders schutzbedürftig“ (in Abhängigkeit von Ausprägung, Begleiterkrankungen und Therapie) klassifiziert. Infektionskrankheiten lagen in der Stichprobe bis auf eine HIV-Diagnose nicht vor. Diese wurde als relevanter Risikofaktor für eine Einstufung als „besonders schutzbedürftig“ bewertet.
Bei den Stoffwechselerkrankungen waren Diabetes mellitus Typ 2 und Adipositas gleich häufig vertreten (n = 35). Ähnlich wie beim Diabetes mellitus Typ 1, der in jedem Fall als relevanter Risikofaktor für eine Einstufung als „besonders schutzbedürftig“ oder „möglicherweise besonders schutzbedürftig“ (in Abhängigkeit von Ausprägung, Begleiterkrankungen und Therapie) angesehen wurde, wurde auch der Diabetes mellitus Typ 2 in mehr als 90 % der Fälle als relevant eingestuft. Die häufigste endokrinologische Diagnose war die Schilddrüsenfunktionsstörung (n = 65). Sie wurde jedoch im Vergleich zum sehr selten auftretenden Morbus Addison (n = 2) in keinem Fall als relevantes Risiko bewertet.
Bei den relevanten medikamentösen Therapien waren monoklonale Antikörper sowie orale Antidiabetika (n = 23) am häufigsten vertreten, wobei alle bis auf eine Person, die eine Therapie mit monoklonalen Antikörpern aufwiesen, als „besonders schutzbedürftig“ eingestuft wurden. Eine Therapie mit Methotrexat führte bis auf eine Ausnahme zur Einstufung als „besonders schutzbedürftig“. Bei der Langzeittherapie mit Kortikosteroide wurde in 9 von insgesamt
12 Fällen eine Einstufung als „besonders schutzbedürftig“ vorgenommen, bei der Kurzzeittherapie erfolgte diese Einstufung in 6 von 9 Fällen.
Um zu überprüfen, ob die Diagnosen, die durch die Arbeitsmedizinische Empfehlung vorgegeben wurden, erschöpfend sind, wurde die „Sonstiges“-Unterkategorie jeder Diagnosegruppe ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass diese Unterkategorie selten genutzt wurde. Am häufigsten wurden sonstige Diagnosen bei den pneumologischen Erkrankungen festgestellt, jedoch nur in 4,2 % der
Fälle.
Ergebnis der Evaluation der Online-Videosprechstunde
Da es sich bei der Online-Videosprechstunde um ein bis dato eher selten genutztes und für den Prozess der Wunschvorsorge neues Format handelte, wurde diese evaluiert. An der Evaluation nahmen bis zum Stichtag n = 141 Beschäftigte teil (➥ Abb. 1). Die Befragten bewerteten die Online-Videosprechstunde mehrheitlich positiv. 69 % stimmten der Aussage zu, dass sie mit der Online-Videosprechstunde insgesamt zufrieden waren. Weitere 20 % stimmten dieser Aussage eher zu. 11 % hingegen waren eher unzufrieden und stimmten der Aussage (eher) nicht zu.
Diskussion
Die Inanspruchnahme der Corona-Wunschvorsorge zeigt, dass es bei Landesbediensteten an rheinland-pfälzischen Schulen und Studienseminaren einen Bedarf an arbeitsmedizinischer Beratung in Bezug auf die Pandemie und auf den Einsatz von besonders schutzbedürftigen Beschäftigten im Präsenzunterricht gibt.
Als häufigste Schularten waren Realschulen Plus, Grundschulen und Förderschulen vertreten. Im Vergleich zur Grundgesamtheit der Schulen in Rheinland-Pfalz waren somit Gymnasien unterrepräsentiert, Förderschulen überrepräsentiert. Eine Interpretation dieses Ergebnisses ist aufgrund der im Vergleich zur Grundgesamtheit kleinen Stichprobe schwierig. In Bezug auf die häufige Inanspruchnahme durch Beschäftigte an Förderschulen kann gegebenenfalls angenommen werden, dass diese ihr individuelles Infektionsrisiko aufgrund der zumindest an Schulen für ganzheitliche und motorische Entwicklung erforderlichen Nähe zu den Schülerinnen und Schülern höher einschätzen als Beschäftigte an anderen Schularten.
Die häufigsten vertretenen Diagnosen im Kollektiv waren die arterielle Hypertonie, gefolgt vom Asthma bronchiale und der Schilddrüsenfunktionsstörung. Relevant für eine Einstufung als besonders schutzbedürftig waren sowohl die arterielle Hypertonie als auch das Asthma jedoch nur in Ausnahmefällen, die Schilddrüsenfunktionsstörung nie. Auf Basis der wissenschaftlichen Literatur zeigte sich im Verlauf der Pandemie, dass beispielsweise eine gut eingestellte arterielle Hypertonie ohne Folgeschäden ebenso wie ein medikamentös eingestelltes beziehungsweise gut kontrolliertes Asthma keine Diagnosen sind, die eine SARS-CoV-2-spezifische hohe Gefährdung anzeigen (Lommatzsch et al. 2020; Büchner et al. 2020). In Einzelfällen, zum Beispiel bei Vorliegen von Folgeschäden, schlechter Krankheitskontrolle und/oder der Kombination mit anderen Erkrankungen, kann jedoch ein erhöhtes Risiko bestehen.
Eine Erklärung dafür, dass sich viele Beschäftigte mit diesen Erkrankungen in der Wunschvorsorge vorstellten, könnte sein, dass zu Beginn der Pandemie sowohl das Asthma bronchiale als auch die arterielle Hypertonie als Diagnosen genannt wurden, die eine besondere Schutzbedürftigkeit darstellen (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2020). Darüber hinaus zeigte sich in manchen Vorgesprächen, dass Beschäftigte zu Beginn der Pandemie aufgrund dieser Diagnosen durch haus- bzw. fachärztliche Atteste vom Präsenzunterricht befreit wurden. Dies könnte ihre Wahrnehmung dieser Erkrankungen als relevantes Risiko weiter gestärkt haben. Aus arbeitsmedizinischer Sicht konnte und kann dieses vereinfachte Vorgehen der Komplexität der Risikobewertung nicht gerecht werden.
Als häufigste relevante Diagnosen für eine Einstufung als „besonders schutzbedürftig“ zeigten sich die rheumatoide Arthritis/Polyarthritis sowie die chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, gefolgt vom Diabetes mellitus. Bei den ersten beiden ist die immunmodulierende beziehungsweise immunsupprimierende Therapie ausschlaggebend gewesen für eine Einstufung als „besonders schutzbedürftig“. Am häufigsten vertreten waren Therapien mit monoklonalen Antikörpern sowie Therapien mit Langzeiteinnahme von Steroiden über
5 mg/Tag sowie eine Kombination von mehreren immunsupprimierenden Medikamenten, zum Beispiel mit Methotrexat. Aus der Literatur ist bekannt, dass sich unter immunmodulierender beziehungsweise immunsupprimierender Therapie sowohl das Infektionsrisiko an sich als auch das Risiko für einen schweren Verlauf erhöhen kann (Damiani et al. 2020; Leipe et al. 2020). An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Kenntnisse hierüber im Laufe der Pandemie erweitert haben und beispielsweise in Bezug auf Therapien mit monoklonalen Antikörpern, JAK-Inhibitoren oder Präparaten, die bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen eingesetzt werden, neue Studienergebnisse sowohl bei den jeweiligen Fachgesellschaften als auch bei den Arbeitsmedizinischen Empfehlungen zur Überarbeitung der Einschätzungen und Empfehlungen geführt haben.
Der Diabetes mellitus findet sich in der Literatur durchgehend als relevanter Risikofaktor, wobei auch hier sowohl der Schweregrad beziehungsweise das Vorhandensein von Folgeschäden berücksichtigt werden müssen (Scheen et al. 2020). Bezüglich der Tumorerkrankungen war festzustellen, dass in der Mehrzahl der Fälle zum Zeitpunkt der Wunschvorsorge die Behandlung bereits abgeschlossen war. Aus ärztlicher Sicht erscheint an dieser Stelle zur Beurteilung wichtiger, ob noch Therapiefolgen wie zum Beispiel Blutbildveränderungen vorliegen oder eine laufende Therapie mit Chemotherapeutika stattfindet als die Frage, wie lange die Erkrankung zurückliegt. Entsprechend stellt eine abgeschlossene Behandlung ohne Folgen oder immunsupprimierende Therapie nicht in jedem Fall einen relevanten Risikofaktor dar.
Schon früh war bekannt, dass Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie die koronare Herzkrankheit oder die Herzinsuffizienz Risikofaktoren für einen schweren Verlauf sein können (Huang et al. 2020; Krittanawong et al. 2020). Neben der generellen Belastung des Herz-Kreislauf-Systems, die sich im Rahmen von Infekten (nicht SARS-CoV-2-spezifisch) häufig einstellt, scheint es möglicherweise auch spezifische Mechanismen des SARS-CoV-2-Virus zu geben. Möglicherweise kommt es zu einem Verlust des ACE2-vermittelten Schutzes gegen die Auswirkungen der Aktivierung des Renin-Angiotensin-Aldosteron-Systems im Gewebe über eine Freisetzung von proinflammatorischen Zytokinen in den Kreislauf (Gheblawi et al. 2020). Des Weiteren können Gefäßendothelzelldysfunktion, entzündungsbedingte Myokarddepression, Stresskardiomyopathie, direkte Virusinfektion des Herzens und seiner Gefäße Herzinsuffizienz, Ischämie und Arrhythmien verursachen oder verschlimmern (Mehra et al. 2020). Im Bereich der neurologischen Erkrankungen herrschte in dem hier gezeigten Kollektiv die Diagnose der multiplen Sklerose vor. Eine Einstufung als „besonders schutzbedürftig“ oder „möglicherweise besonders schutzbedürftig“ ergab sich in der Regel durch die immunsupprimierende oder immunmodulierende Therapie.
Die Ergebnisse der Zufriedenheitsbefragung der Online-Videosprechstunde ebenso wie deren Inanspruchnahme zeigen, dass sich dieses Verfahren grundsätzlich eignet, eine Wunschvorsorge durchzuführen. Aus den praktischen Erfahrungen sowie der Prozessentwicklung konnte abgeleitet werden, dass es empfehlenswert ist, die Anbieter von Online-Videosprechstunden (Anbieter siehe hier: https://www.kbv.de/media/sp/Liste_zertifizierte-Videodienstanbieter.pdf) im Vorfeld zu testen, was in der Regel in Form eines kostenlosen Testzugangs möglich ist. Gerade in größeren Unternehmen kann es durch Regelungen und Vorgaben der IT-Sicherheit zu Verbindungsproblemen kommen. Ebenfalls als vorteilhaft erwiesen sich Software-Lösungen, die vor Beginn der Online-Videosprechstunde einen individuellen Gerätetest ermöglichen (in Bezug auf die Verbindungsbandbreite und die verwendete Software und Hardware inklusive Kamera-, Mikrofon- und Lautsprechertest). Eine Eignung der Online-Videosprechstunde für weitere arbeitsmedizinische Beratungsangebote (z. B. betriebliches Eingliederungsmanagement) erscheint vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Wunschvorsorge plausibel. Trotzdem hat sich knapp die Hälfte der Beschäftigten gegen die Nutzung der Online-Videosprechstunde und für eine telefonische Sprechstunde ausgesprochen. Gründe für die Bevorzugung eines
Telefonats gegenüber der Online-Videosprechstunde waren von Seiten der Beschäftigten in der Regel das Fehlen von einer oder mehreren der technischen Voraussetzungen (Endgerät mit Kamera, Lautsprecher, Mikrofon und ausreichende Internet-Bandbreite). Darüber hinaus geht die Online-Videosprechstunde aufgrund der technischen Voraussetzungen im Vergleich zum Telefonat mit einem erhöhten zeitlichen Aufwand in der Vorbereitung einher. Ein Mehrwert der Online-Videosprechstunde ist insbesondere dann vorhanden, wenn der persönliche Eindruck des Gegenübers für die Beratung von hoher Relevanz ist (Mimik, Gestik, Gesamteindruck, ggf. medizinische Befunde wie Ruhedyspnoe oder dermatologische Aspekte etc.). Da diese Aspekte insbesondere für den Behandelnden relevant sind, ist den Beschäftigten hingegen der Nutzen möglicherweise nicht klar. Die technischen Hürden zusammen mit dem zeitlichen Aufwand und dem unklaren Nutzen für die Beschäftigten könnten wichtige Faktoren dafür gewesen sein, dass sich die Hälfte der Befragten gegen die Online-Videosprechstunde entschieden haben. Um diesbezüglich zukünftig mehr Klarheit zu erhalten, wäre eine systematische Bestandserhebung der Akzeptanz und damit verbundener Einflussfaktoren wichtig – insbesondere auch in Abgrenzung zur Beratung am Telefon oder vor Ort.
Ergänzend kann an dieser Stelle erwähnt werden, dass die größte Nachfrage nach der Wunschvorsorge in der letzten Woche der Sommerferien und in der ersten Woche des neuen Schuljahres in Rheinland-Pfalz (über 100 Sprechstunden pro Woche) sowie wieder ab Kalenderwoche 43 im Zuge der sich verschärfenden Pandemiesituation bestand (Daten hier nicht dargestellt). Erhöhter Sprechstundenbedarf kurz vor der Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Ferien und/oder bei sich ändernden Rahmenbedingungen sollte bei der Personal- und Einsatzplanung berücksichtigt werden.
Als praxisrelevant kann anhand der durchgeführten Wunschvorsorgen weiterhin abgeleitet werden, dass sich der standardisierte Ablauf mittels Erhebungsbogen und der Aufforderung, im Vorfeld ärztliche Befunde zu schicken, als sehr hilfreich erweisen hat. Auf das datenschutzkonforme Versenden/Empfangen der Erhebungsbögen und Befunde (z. B. Hochladen durch die Patientinnen und Patienten in einen geschützten Bereich) sowie das datenschutzkonforme Zusenden der Login-Informationen für die Online-Videosprechstunde ist zu achten. Das Durchführen der Online-Videosprechstunde selbst war in den allermeisten Fällen sehr unproblematisch. Probleme ergaben sich in der Regel durch unzureichende Bandbreite und konsekutive Verbindungsabbrüche oder Qualitätseinbußen des Audio-/Videosignals. Ein ungestörtes Audio- und Videosignal ist für eine adäquate Gesprächsatmosphäre grundlegend wichtig.
In Bezug auf die Standardisierung des Prozessablaufs erwiesen sich die gemeinsamen Fallkonferenzen unter Beteiligung aller ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IfL sowie der ärztlichen Leitung als sinnvoll – auch im Sinne der Qualitätssicherung. Zum einen erwies sich die Bündelung der unterschiedlichen Expertisen des Ärzteteams als hilfreich, zum anderen konnte sichergestellt werden, dass einheitliche Entscheidungen getroffen werden.
Limitationen der von uns an rheinland-pfälzischen Schulen gefundenen Ergebnisse in Bezug auf eine Übertragbarkeit auf andere Berufsgruppen oder die Grundgesamtheit aller Beschäftigten an Schulen ergeben sich möglicherweise durch die Selbstselektion des Kollektivs (es handelte sich um ein freiwilliges Angebot). Auch muss erwähnt werden, dass die Studienlage zur Einschätzung von medizinischen Risikofaktoren in Bezug auf SARS-CoV-2 bei vielen Erkrankungen noch unzureichend ist, teilweise auch keine Studien, sondern ausschließlich Expertenmeinungen vorliegen. Gleiches gilt für Kennzahlen zur Objektivierung des Infektionsrisikos am Arbeitsplatz Schule, beispielsweise in Bezug auf die hygienischen Rahmenbedingungen.
Schlussfolgerungen
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich das hier dargestellte standardisierte Vorgehen basierend auf der ärztlichen Anamnese, medizinischen Befunden, dem Krankheitsverlauf, der Arbeitsanamnese und dem gemeinsamen Besprechen der Fälle im Rahmen einer Fallkonferenz unter Bezug auf die Arbeitsmedizinischen Empfehlungen sowie der aktuellen Literatur in Bezug auf die Fragestellung (Einsatz von besonders schutzbedürftigen Beschäftigten im Präsenzunterricht) bewährt hat. Darüber hinaus zeigte sich, dass die in unserem Kollektiv vertretenen Diagnosen in der Kategorisierung in den Arbeitsmedizinischen Empfehlungen umfänglich abgebildet waren. Das Ergebnis der Zufriedenheitsbefragung der Online-Videosprechstunde zeigt, dass sich dieser Zugangsweg eignet, arbeitsmedizinische Vorsorge bzw. Beratungen und Sprechstunden durchzuführen. Unter den Gesichtspunkten der Infektionsprävention, Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschonung (z. B. durch Einsparung von Anfahrtswegen) sollte diese Art des Zugangsweges in zukünftige Beratungen verstärkt einbezogen werden. Prinzipiell ist zu beachten, dass das Aufkommen der Wunschvorsorge zu Beginn des Angebotes und bei Änderungen der Rahmenbedingungen besonders hoch ist und zur Vermeidung von Frustrationen bei den ratsuchenden Beschäftigten ein ausreichend großes ärztliches Personal vorzuhalten ist und der organisatorische Ablauf gut geplant sein muss. Das sich ständig ändernde Pandemiegeschehen sowie Mutationen des Virus, die möglicherweise mit einer erhöhten Infektiosität einhergehen, machen es aus unserer Sicht erforderlich, dass die Abläufe, Empfehlungen und Maßnahmen kontinuierlich an neue Erkenntnisse angepasst werden.
Interessenkonflikt: Das Autorenteam gibt an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.
Beitrag der Autoren: PK – Erstellung Manuskript JB – Erstellung Manuskript, ED – kritische Durchsicht und Einbringung wichtigen Inhalts, SL – kritische Durchsicht und Einbringung wichtigen Inhalts, RDM – kritische Durchsicht und Einbringung wichtigen Inhalts
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Kontakt
Dr. med. Peter Kegel
Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Kupferbergterrasse 17–19
5116 Mainz