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Arbeitszeiterfassung stärkt zeitliche Flexibilität

Die letzte Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bestätigt: Werden Arbeitszeiten vom Arbeitgeber erfasst, stärkt das die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, täglichen Mindestruhezeiten und Pausen.

Zum Artikel: https://www.bund-verlag.de/personalrat/aktuellespr~Arbeitszeiterfassung-staerkt-zeitliche-Flexibilitaet~.html