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Verordnung soll um drei weitere Berufskrankheiten ergänzt werden

Das sieht ein Entwurf für die sechste Verordnung zur Änderung der Berufs­krankheiten-Verordnung (BKV) aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor. Damit sollen drei Krankheiten in die Anlage 1 zur BKV überführt werden. Vorgesehen ist als Grundlage für eine Anerkennung als Berufskrankheit bei Profikickern eine „mindestens 13-jährige Expositionsdauer“.

Zum Artikel: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/155879/Verordnung-soll-um-drei-weitere-Berufskrankheiten-ergaenzt-werden