Das sieht ein Entwurf für die sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor. Damit sollen drei Krankheiten in die Anlage 1 zur BKV überführt werden. Vorgesehen ist als Grundlage für eine Anerkennung als Berufskrankheit bei Profikickern eine „mindestens 13-jährige Expositionsdauer“.
Zum Artikel: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/155879/Verordnung-soll-um-drei-weitere-Berufskrankheiten-ergaenzt-werden