Bislang haben Arbeitnehmer keinen allgemeinen Anspruch darauf, sich während der Arbeitszeit bei einem Arzt oder im Impfzentrum eine Spritze gegen das Coronavirus geben zu lassen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt.
Bislang haben Arbeitnehmer keinen allgemeinen Anspruch darauf, sich während der Arbeitszeit bei einem Arzt oder im Impfzentrum eine Spritze gegen das Coronavirus geben zu lassen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt.