Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser können Personal, das auch nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 16. März nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft ist, offenbar zunächst weiter einsetzen.
Das legt eine Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit auf Fragen des Deutschen Ärzteblattes nahe.