Diese Diskussion findet auch im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes statt. Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) betont in einer Stellungnahme: „Auch für geimpfte Beschäftigte müssen daher auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung die epidemiespezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen (Hygieneregeln) gelten…“
Zur Stellungnahme: https://www.baua.de/DE/Die-BAuA/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfAMed/pdf/Stellungnahme-Geimpfte.pdf?__blob=publicationFile&v=3