Auch der Hin- und Rückweg zur Feier ist i. d. R. versichert. „Allerdings nur der direkte Weg ohne Umwege. Bilden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fahrgemeinschaften, fallen diese ebenso unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung“, erklärt Rechtsanwältin Nicole Golomb vom Beratungsunternehmen Ecovis.
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