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Arbeitswelt im Wandel – wie verändern sich die Zahlen?

Die Broschüre

Mit der Broschüre „Arbeitswelt im Wandel. Zahlen – Daten – Fakten“ gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jährlich einen Überblick über die Entwicklung verschiedener Indikatoren im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dabei werden neben Zahlen zur Entwicklung der Erwerbstätigkeit auch Daten zu Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten, Arbeitsunfähigkeits- und Rentengeschehen, zum demografischen Wandel und zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung vorgestellt. Zudem sind Analysen aus verschiedenen Erwerbstätigenbefragungen zu Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit enthalten sowie jährlich wechselnde Schwerpunktthemen – in diesem Jahr die Arbeitsgestaltung in der SARS-CoV-2-Pandemie (Brenscheidt et al. 2022). Alle Abbildungen der Broschüre sind über die Webseite der BAuA abrufbar und können für eigene Zwecke genutzt werden, zum Beispiel für Präsentationen. Im Artikel werden weitestgehend Daten aus dieser Broschüre zitiert (gekennzeichnet mit „AiW, Seitenzahl“). Viele Daten der Broschüre entstammen dem deutlich umfangreicheren Bericht zum Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA 2020), den die BAuA jährlich im Auftrag des und gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt.

Weniger Unfälle infolge der Pandemie

Das Jahr 2020 war für viele Erwerbstätige geprägt von Lockdowns, Kurzarbeit und/oder Homeoffice. Dadurch ergaben sich weniger Anwesenheitszeiten in Betrieben und geringere Wegezeiten und damit auch weniger Exposition gegenüber potenziellen Unfallrisiken. Entsprechend waren die Unfallzahlen im Jahr 2020 deutlich niedriger als im Vorjahr.

So lag die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle um 12 % niedriger als im Vorjahr (822.588; 2019: 937.456; vgl. SuGA 2020). Dies zeigt sich auch bei der Betrachtung der Unfallquote, die für meldepflichtige Arbeitsunfälle bezogen auf 1000 Vollarbeitende berechnet wird (s. Infokasten rechts). Diese lag im Jahr 2020 bei 19,4 und damit deutlich unter der entsprechenden Zahl für 2019 (21,9; AiW S. 13).

Noch etwas deutlicher zurückgegangen (–18 %) ist die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle (154.817 vs. 188.827; AiW S. 15). Auch hier liegt die Unfallquote (berechnet auf 1000 gewichtete Versicherungsverhältnisse; vgl. Infokasten) mit 2,90 deutlich unter dem Wert von 2019 (3,43; AiW S. 13).

Mehr Berufserkrankungen durch COVID-19-Erkrankungen

Auch bei den Entwicklungen der Kennzahlen zu Berufskrankheiten spielt die SARS-CoV-2-Pandemie im Jahr 2020 eine große Rolle. Wie ➥ Abb. 1 zeigt, sind die Zahlen für Verdachtsanzeigen (2020: 111.055 vs. 2019: 84.853; +31 %) und Anerkennungen (39.551 vs. 20.422; +94 %) 2020 deutlich höher als in den Vorjahren (AiW S. 19).

Diese Anstiege sind nahezu vollständig auf Infektionskrankheiten (BK 3101) zurückzuführen, bei denen die Verdachtsanzeigen von 1898 im Jahr 2019 auf 33.595 im Jahr 2020 und die Anerkennungen von 782 auf 18.959 gestiegen sind. Von Letzteren ist ein Großteil auf COVID-19-Erkrankungen zurückzuführen. Die Anerkennung als Berufskrankheit ist möglich für Personen, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig waren oder eine andere in ähnlichem Maße infektionsgefährdende Tätigkeit ausübten.

Beide Kennzahlen liegen 2021 noch einmal deutlich höher, wie die bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV, siehe „Weitere Infos“) bereits veröffentlichten Zahlen zeigen: Sowohl Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit als auch Anerkennungen haben sich bei der DGUV für Infektionskrankheiten (BK 3101) im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 nochmal verfünffacht (153.821 Anzeigen; 102.348 Anerkennungen). Dabei fehlen für vergleichbare Gesamtwerte noch die Daten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die aufgrund der versicherten Tätigkeiten aber weniger auf das durch COVID-19 verursachte Berufskrankheitengeschehen einzahlen.

Asbestbedingte Berufskrankheiten bleiben auch weiterhin ein Thema

Obgleich die Verwendung von Asbest in Deutschland seit Ende 1993 verboten ist, spielen die Folgeerkrankungen aufgrund langer Latenzzeiten von oft 30 bis 40 Jahren im Berufskrankheitengeschehen auch heute noch eine erhebliche Rolle (vgl. Nationales Asbest Profil Deutschland 2020). So sind im Jahr 2020 1659 neue Fälle von Asbestose (BK 4103) als Berufskrankheit anerkannt worden, bei Mesotheliomen (BK 4105) waren es 826, bei Lungen-/Kehlkopfkrebs (BK 4104) 632, bei Lungenkrebs Asbest PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe; BK 4114) weitere 40 (AiW S. 21).

Zudem entfallen auch 2020 wieder 65 % der 2393 „Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit“ auf durch asbesthaltige Stäube verursachte Berufskrankheiten (vgl. SuGA 2020) – auch wenn diese Zahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht sinken.

Wie aktuell das Thema Asbest auch fast 30 Jahre nach dem Verbot noch ist, zeigt das Nationale Asbest Profil Deutschland auf, das 2020 aktualisiert wurde. Daraus wird deutlich, dass es auch heute noch eine Vielzahl von Gewerken gibt, die in Kontakt mit asbesthaltigen Stoffen kommen und als solche potenziell gefährdet sind. Insbesondere bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von älteren Gebäuden, in denen Asbest beispielsweise als Fliesenkleber, im Zement für Dachplatten/-pfannen oder auch als Dämmmaterial verbaut wurde, beziehungsweise bei der Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle sind besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten (vgl. Technische Regel für Gefahrstoffe [TRGS] 519). Die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Vorschriften unterstreicht das Berufskrankheitengeschehen zu diesem Thema nach wie vor eindrucksvoll.

Junge Menschen sind häufiger, aber kürzer krankgeschrieben

Die Analyse von Arbeitsunfähigkeitsdaten von Pflicht- und freiwilligen Mitgliedern verschiedener gesetzlicher Krankenkassen zeigt es immer wieder: Insbesondere die unter 24-Jährigen sind häufiger, aber deutlich kürzer krankgeschrieben (vgl. auch Meyer et al. 2021). Mit 222 Fällen je 100 GKV-Mitglieder (s. Infokasten nächste Seite) bei den 15- bis 19-Jährigen und 177 Fällen je 100 GKV-Mitglieder bei den 20- bis 24-Jährigen liegt die durchschnittliche Zahl der Erkrankungen weit über dem Durchschnitt von 142 (AiW S. 46). Die durchschnittliche Dauer der Erkrankungen steigt dagegen mit dem Alter deutlich an. Während bei 15- bis 19-Jährigen die einzelne Arbeitsunfähigkeit durchschnittlich nur sechs Tage andauert, steigt diese mit dem Lebensalter bis hin zu 27 Tagen bei den über 65-Jährigen an (vgl. ➥ Abb. 2).

Aber wie schlägt sich nun die SARS-CoV-2-Pandemie in Atemwegserkrankungen nieder? Tatsächlich machen Erkrankungen der Atemwege 13 % der diagnostizierten Arbeitsunfähigkeitstage aus (AiW S. 47) – genau wie 2019. Es ist zu vermuten, dass Lockdown, Abstand halten, schützende Masken und verstärkte Hygiene auch die Wirkung anderer Bakterien und Viren reduziert haben (Lawson u. López-Candales 2022), so dass andere Atemwegsinfekte in reduziertem Ausmaß aufgetreten sind. Eine Wirksamkeit der gemeinsamen Nutzung von Handhygiene und korrekt getragenen Gesichtsmasken haben für Influenza-Viren bereits Aiello et al. 2010 nachgewiesen.

Krankheiten der Atemwege gehören auch 2020 wieder zu den drei Diagnosen mit den meisten Arbeitsunfähigkeitstagen – häufiger sind psychische und Verhaltensstörungen mit 14 % und Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems sowie des Bindegewebes mit 24 %; beide dauern aber oft länger als „typische“ Atemwegserkrankungen.

Es zeigen sich geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Verteilung der Diagnosetage (AiW S. 48): Bei Männern entfallen mehr Arbeitsunfähigkeitstage auf Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (26 % vs. 22 % bei Frauen), bei Frauen hingegen mehr auf psychische und Verhaltensstörungen (17 % vs. 11 % bei Männern). Auch durch Atemwegserkrankungen sind bei Frauen anteilig etwas mehr Arbeitsunfähigkeitstage zu verzeichnen (14 %) als bei Männern (12 %). Die prozentuale Verteilung ist auch für beide Geschlechter mit den Vorjahren vergleichbar.

Abb. 2:  Arbeitsunfähigkeit 2020 nach Altersgruppen (AiW S. 46)

Abb. 2: Arbeitsunfähigkeit 2020 nach Altersgruppen (AiW S. 46)

Betriebliche Herausforderungen ­infolge der Pandemie

Neben dem Erkrankungsgeschehen im engeren Sinne hat die Pandemie unser aller Leben – auch in der Arbeitswelt – stark beeinflusst. Zum Teil wurde an anderen Orten gearbeitet – insbesondere durch verstärkten Einsatz von Homeoffice. Zum Teil haben sich aber – insbesondere zur Entzerrung von persönlichen Kontakten – auch Arbeits- und/oder Pausenzeiten verändert. Im Rahmen der Studie „Betriebe in der COVID-19-Krise“, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ab Mitte 2020 durchgeführt hat, wurden in über 20 Befragungswellen, zum Teil unter Mitwirkung der BAuA, je ca. 2000 Betriebe in verschiedenen Wirtschaftszweigen nach ihrem betrieblichen Umgang mit der Pandemie beziehungsweise deren Folgen gefragt (siehe „Weitere Infos“).

Nach den psychischen Belastungen infolge der Pandemie gefragt, gaben im Juni 2021 zwei Drittel der Betriebe an, dass es Erschwernisse im Umgang mit Kundinnen und Kunden oder anderen betriebsexternen Kontaktpersonen gab (67 %; AiW S. 69). Jeder dritte Betrieb (35 %) nannte zudem den Umgang mit den Ängsten der Beschäftigten vor einer Infektion als herausfordernd. Die Befragungsergebnisse spiegeln auch wider, dass sich die Arbeit ungleich verteilte: Als Belastung empfanden 28 % der Betriebe die Überforderung durch ein erhöhtes Arbeitsaufkommen und 19 % die Unterforderung durch stark reduziertes Arbeitsaufkommen. Auch die Verschlechterung der betriebsinternen Kommunikation wurde von etwa einem Fünftel der Betriebe (22 %) als problematisch angesehen.

Viel Aufmerksamkeit für den ­betrieblichen Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz ist in der Pandemie in vielen Betrieben stärker in den Fokus gerückt. 63 % der Betriebe gaben im Rahmen der hier vorgestellten Befragung „Betriebe in der COVID-19-Krise“ an, den Arbeitsschutz zukünftig stärker bei betrieblichen Entscheidungen berücksichtigen zu wollen (Tisch et al. 2021). Auch soll die Mitwirkung der Beschäftigten im Arbeitsschutz in vielen Betrieben an Bedeutung gewinnen (74 %) und die Qualifizierung der Unternehmensleitung beziehungsweise der Führungskräfte vorangetrieben werden (52 %). Es wird sich zeigen, ob diese Vorhaben wirklich dazu führen, dass sich der betriebliche Arbeitsschutz insgesamt verbessert.

Homeoffice ist „gekommen, um zu bleiben“

Ein wesentlicher Aspekt, der in verschiedenen Wellen dieser Studie analysiert wurde, war Homeoffice. Unter den Betrieben, in denen Homeoffice grundsätzlich möglich ist, konnten dies „vor Corona“ nur etwa ein Viertel der Beschäftigten nutzen (27 %; AiW S. 66). Unter Corona stieg dieser Anteil auf 45 % an. Viele Betriebe gaben Mitte 2021 an, die Homeoffice-Möglichkeiten zukünftig auf höherem Niveau als vor der Pandemie anzubieten oder die Möglichkeiten sogar weiter ausbauen zu wollen. Dabei steigt der Anteil der Homeoffice-Möglichkeiten mit der Betriebsgröße deutlich an (AiW S. 67). Während von den Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten nur 17 % planten, das Homeoffice weiter auszubauen, waren es bei Betrieben mit 250 und mehr Beschäftigten 64 %. Dabei gaben die Betriebe hauptsächlich mitarbeiterorientierte Gründe für den Ausbau von Homeoffice an (AiW S. 68). So stehen für drei Viertel der Betriebe die Flexibilität der Beschäftigten und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (beide 73 %) im Vordergrund. Der positive Nebeneffekt der Arbeitgeberattraktivität wird allerdings auch von mehr als der Hälfte der Betriebe genannt (54 %). Die Betriebe, die angegeben haben, die Homeoffice-Möglichkeiten nicht weiter ausbauen zu wollen, führen in erster Linie ungeeignete Tätigkeiten (63 %) an, aber auch, dass der Abstand die Zusammenarbeit erschwere (55 %) und die Unternehmenskultur leide (39 %).

Auch wenn Homeoffice einen großen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben leisten und damit zur Zufriedenheit der Beschäftigten beitragen kann, muss dem nicht zwangsläufig so sein. Wichtig sind klare Regeln zur Erreichbarkeit und zu täglichen Arbeitszeiten, um einer Entgrenzung vorzubeugen.

Ressourcen sind ungleich verteilt

Die Wichtigkeit von Ressourcen im Arbeitskontext ist seit langem unumstritten. So tragen zum Beispiel soziale Unterstützung oder Handlungsspielräume dazu bei, dass fordernde Arbeitsbedingungen besser verarbeitet werden können und weniger Beanspruchung entsteht (z. B. Demerouti et al. 2001). Die AiW (S. 30/31) wirft einen Blick auf das Vorhandensein verschiedener Ressourcen und nimmt dabei die berufliche Qualifikation in den Blick. Unterschieden werden Personen ohne Berufsabschluss, Personen mit einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung, Personen mit Meister-, Techniker- oder vergleichbarem Abschluss und Personen mit Fachhochschul- oder Universitätsabschluss. Ausgewertet werden Daten der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 (siehe „Weitere Infos“), in der 20.000 Erwerbstätige nach ihren Arbeitsbedingungen im weiteren Sinne gefragt werden.

Es ist wenig überraschend, dass deutlich mehr Personen mit höherem Bildungsabschluss angaben, ihre eigene Arbeit häufig selbst planen und einteilen zu können (46 % ohne Bildungsabschluss; 82 % mit Fachhochschul- oder Universitätsabschluss; vgl. ➥ Abb. 3), da dies oft ein jobimmanentes Merkmal ist. Etwas weniger deutlich – allerdings auch weniger jobimmanent – steigt mit der beruflichen Qualifikation auch der eigene Einfluss auf die zu erledigende Arbeitsmenge (25–38 %) und die Entscheidungsmöglichkeiten, wann die Pause zu nehmen ist (51–73 %).

Die soziale Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen ist insbesondere bei Personen ohne Bildungsabschluss niedriger als in den anderen Gruppen. So geben Personen ohne Bildungsabschluss deutlich seltener an, am Arbeitsplatz Teil einer Gemeinschaft zu sein (71 %) als Personen mit anderen Qualifikationsniveaus (80–82 %). Ähnliches gilt für die gute Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen (80 % vs. 86–90 %).

Interessenkonflikt: Die Autorin gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

Abb. 3:  Handlungsspielräume nach beruflicher Qualifikation (AiW S. 30)

Abb. 3: Handlungsspielräume nach beruflicher Qualifikation (AiW S. 30)

Literatur

Aiello AE, Murray GF, Perez V, Coulborn RM, Davis BM, Uddin M, Shay DK, Waterman SH, Monto AS: Mask use, hand hygiene, and seasonal influenza-like illness among young adults: a randomized intervention trial. J Infect Dis 2010; 201: 491–498.

Demerouti E, Bakker AB, Nachreiner F, Schaufeli WB: The Job Demands-Resources Model of Burnout. J Appl Psychol 2001; 86: 499–512.

Lawson A, López-Candales A: COVID-19 and seasonal influenza. Postgrad Med 2022; 134: 148–151.

Meyer M, Wing L, Schenkel A, Meschede M: Krankheitsbedingte Fehlzeiten in der deutschen Wirtschaft im Jahr 2020. In: Badura B (Hrsg.): Fehlzeitenreport 2021. Betriebliche Prävention stärken – Lehren aus der Pandemie, 2021, S. 441–538.

Nationales Asbest Profil Deutschland. 2. Aufl. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2020.

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA) – Berichtsjahr 2020: Unfallverhütungsbericht Arbeit.
1. Aufl. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin, 2022.

Tisch A, Meyer SC, Sommer S, Michels L, Robelski S, Pohlan L, Stegmaier J: Lehren aus der Pandemie: Zukünftige Entwicklungen des Arbeitsschutzes aus Sicht der Betriebe. In: baua: Bericht kompakt, 1. Aufl. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2021.

doi:10.17147/asu-1-225869

Weitere Infos

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Berufskrankheitengeschehen. Zahlen des Berichtsjahres 2021
https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/bk-geschehen/index.jsp

Brenscheidt S et al.: Arbeitswelt im Wandel. Zahlen – Daten – Fakten. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2022
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A107.html

Technische Regel für Gefahrstoffe. Ausgabe: Januar 2014. GMBl 2014 S. 164–201 vom 20.03.2014 [Nr. 8/9], zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2022 S. 269–272 vom 31.03.2022 [Nr.12]
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regel…

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Betriebe in der COVID-19-Krise
www.iab.de/de/befragungen/becovid

BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018
www.baua.de/arbeitsbedingungen

Kernaussagen

  • Durch Lockdowns, Kurzarbeit und Homeoffice gab es 2020 weniger Anwesenheitszeiten in Betrieben und geringere Wegezeiten, was unter anderem zu deutlich niedrigeren Arbeits- und Wegeunfallzahlen geführt hat.
  • Die Zahlen für Verdachtsanzeigen auf und anerkannte Berufskrankheiten hingegen sind – hauptsächlich zurückzuführen auf COVID-19-Erkrankungen – 2020 deutlich gestiegen. ­Vorliegende Zahlen für 2021 legen einen weiteren eklatanten Anstieg nah.
  • Als besondere Herausforderungen in der SARS-CoV-2-Pandemie sahen viele Betriebe insbesondere den Umgang mit Kundinnen und Kunden oder anderen betriebsexternen Kontaktpersonen, aber auch den Umgang mit den Ängsten der eigenen Beschäftigten vor einer Infektion an.
  • Für die Zukunft gaben viele Betriebe an, den in der Pandemie mehr in den Fokus gerückten Arbeitsschutz auch nachher stärker berücksichtigen zu wollen – sowohl im Rahmen der ­Mitwirkung der Beschäftigten als auch in Bezug auf die Qualifikation der Führungskräfte.
  • Info

    Unfallquoten

    Unfallquoten ermöglichen einen besseren Zeitvergleich als Unfallzahlen, da dabei die sich verändernden Rahmenbedingungen (wie z. B. Anzahl der Versicherten oder Expositionszeiten) mit in Betracht gezogen werden. Dabei eignen sich je nach Unfallart unterschiedliche Bezugsgrößen für die Berechnung.

    Meldepflichtige Arbeitsunfällen werden je 1000 Vollarbeitende ausgewiesen. Die Zahl der „Vollarbeitenden“ bestimmt sich dabei aus einer statistischen Rechengröße, die zeitlich unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse wie Teilzeitbeschäftigungen oder auch Überstunden mit einbezieht. Diese werden dann auf Beschäftigungsverhältnisse mit normaler, ganztägiger Arbeit umgerechnet. Dabei werden beispielsweise auch ehrenamtlich Tätige einbezogen, die ebenfalls in der Unfallversicherung versichert sind.

    Bei den Wegeunfällen wäre die optimale Bezugsgröße die Zahl der auf dem Weg zur Arbeit zurückgelegten Kilometer – diese steht aber nicht zur Verfügung. Daher wird die Zahl der gewichteten Versicherungsverhältnisse benutzt, die berücksichtigt, dass viele Personen mehreren ­versicherten Tätigkeiten nachgehen (Multijobbende, aber auch ehrenamtlich Tätige), manche davon aber deutlich weniger Wege beinhalten (wie z. B. wesentlich seltenere Blutspenden).

    Info

    Kennzahlen zur Arbeitsunfähigkeit

    Die BAuA analysiert jährlich Arbeitsunfähigkeitsdaten von Pflicht- und freiwilligen Mitgliedern verschiedener Gesetzlicher Krankenkassen (GKV). Aus diesen Daten liegen sowohl Zeitspannen einzelner Arbeitsunfähigkeiten als auch deren Anzahl nach verschiedenen Merkmalen vor. Daraus werden verschiedene Kennzahlen für die durchschnittliche Anzahl und die durchschnittliche Dauer von Erkrankungen für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmenden ermittelt.

    Die durchschnittliche Anzahl der Erkrankungsfälle wird in Bezug gesetzt zur Anzahl der GKV-Mitgliedjahre. Dabei bestimmen sich die Mitgliedsjahre aus dem Anteil des Jahres, den ein Mitglied versichert war. Geht jemand zum Beispiel Anfang April 2020 in Rente, geht er/sie mit 0,25 Mitgliedsjahren in die Statistik für 2020 ein. Vergleichbar gilt das auch für Auszubildende, Saisonarbeiterinnen und -arbeiter oder bei Krankenkassenwechsel etc. Sind Personen ganzjährig bei der gleichen Krankenkasse versichert, gehen diese mit exakt einem GKV-Mitgliedsjahr in die Statistik ein. Die betrachtete Kennzahl setzt die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitsfälle ins Verhältnis zu 100 GKV-Mitgliedsjahren

    Für die durchschnittliche Dauer der einzelnen Arbeitsunfähigkeit werden die ermittelten Erkrankungstage durch die Erkrankungsfälle geteilt.

    Kontakt

    Dipl. stat. Anke Siefer
    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; Gruppenleitung 1.2 ­„Arbeitsweltberichterstattung“: Friedrich-Henkel-Weg 1-25; 44149 Dortmund

    Foto: privat

    Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

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