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Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

Praxisprojekte der Deutschen Rentenversicherung im Bundesprogramm „rehapro“

Bundesprogramm „rehapro“

Der Inklusions- und Partizipationsgedanke der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) fand in Deutschland Eingang in das Bundesteilhabegesetz (Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – BTHG). Wesentliche Neuerungen ergaben sich hierbei für das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX), insbesondere durch die mit § 11 SGB IX geschaffene Möglichkeit, innovative Modellvorhaben zu erproben. Da der Großteil an Behinderungen erst im späteren Erwerbsleben eintritt und sich das Krankheitsspektrum vermehrt zu chronisch-degenerativen und psychischen Erkrankungen verschiebt (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA, 2016, s. „Weitere Infos“), gewinnen Maßnahmen zum Erhalt und zur (Wieder-)Herstellung der Erwerbsfähigkeit, zur Gesundheitsförderung und Prävention immer größere Bedeutung. In den letzten 25 Jahren haben sich die maßgeblichen Gründe für die Inanspruchnahme einer Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) von den orthopädischen hin zu den psychischen Erkrankungen bei Frauen und bei Männern verschoben (➥ Tabelle 1). Mit der Neugestaltung des SGB IX wird auch beabsichtigt, die demografisch bedingt steigenden Ausgaben und Zugangszahlen in die Eingliederungshilfe, die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und die Erwerbsminderungsrenten zu dämpfen (siehe hierzu sowie ausführlich zur ersten Förderwelle von rehapro Stecker 2021).

Um im Sinne des BTHG Teilhabe weiterzuentwickeln und ihre Realisierung zu fördern, müssen diejenigen Menschen erreicht werden, die von chronischer Erkrankung, drohender Behinderung oder von gesundheitlichen Einschränkungen betroffen sind. Dazu bedarf es eines möglichst frühzeitigen und einfachen Zugangs zu rehabilitativen Leistungen. Im Falle der Rentenversicherung werden gesundheitliche Einschränkungen der Versicherten erst mit einer Antragstellung sichtbar. Beispielsweise erhält mehr als die Hälfte der Neuzugänge bei den Renten wegen Erwerbsminderung eine Rentenleistung ohne dass zuvor Teilhabeleistungen (Prävention, LMR, LTA1) durchgeführt worden sind. Dem Gesetzgeber geht es daher mit § 11 SGB IX insbesondere darum, bislang nicht realisierbare oder nicht genutzte Ansätze und Zugangswege bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenversicherungsträger, SGB VI) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Jobcenter, SGB II) zu erproben. Um in diesem Sinne innovative Modellvorhaben zu ermöglichen, wurde das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) als § 11 im SGB IX verankert (siehe „Weitere Infos“ und Beitrag Termin in dieser Ausgabe) mit dem Ziel, die Grundsätze „Prävention vor Rehabilitation“ und „Rehabilitation vor Rente“ zu stärken sowie die Übergänge in die Eingliederungshilfe, in die Werkstätten für behinderte Menschen und in die Erwerbsminderungsrente zu reduzieren.

Um die Wirksamkeit der neuartigen Ansätze und Zugangswege in den Modellvorhaben zu identifizieren, arbeiten fast alle Projekte der Rentenversicherungsträger mit wissenschaftlichen Forschungsinstituten (Hochschulen, Universitäten) zusammen. Ein interdisziplinäres Forschungskonsortium wurde beauftragt, zielführende Ansätze für eine spätere Verstetigung und Aufnahme in die Regelversorgung der Jobcenter und RV-Träger herauszuarbeiten (siehe Beitrag Brussig zur Programmevaluation in dieser Ausgabe).

Zur Koordination der Modellprojekte und Beratung der antragstellenden Rentenversicherungsträger wurde im Geschäftsbereich Prävention, Rehabilitation und Sozialmedizin der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) die Kontaktstelle rehapro errichtet. Im Rahmen ihrer Grundsatz- und Querschnittsfunktion vertritt sie die Interessen der Rentenversicherungsträger. Ihre Hauptaufgabe ist daneben die fachlich-inhaltliche Begutachtung der Vorhaben der Rentenversicherungsträger sowie die Prüfung und Bewertung ihrer Förderwürdigkeit, beispielsweise im Sinne von Neuartigkeit und Chancen für eine spätere Verstetigung im Regelgeschäft.

Mit der Administration des Bundesprogramms, der fachlich-inhaltlichen Begutachtung der Vorhaben der Jobcenter sowie der zuwendungsrechtlichen Prüfung der Projektanträge aus beiden Rechtskreisen wurde die Fachstelle rehapro bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom BMAS beauftragt.

Modellvorhaben der Deutschen ­Rentenversicherung im ersten und zweiten Förderaufruf

Abb. 1:  (Wechselseitige) Projektbeteiligungen der Rentenversicherungsträger im ersten ­Förderaufruf von rehapro. Datengrundlage: interne Antragsunterlagen der Modellvorhaben der Rentenversicherungsträger im ersten Förderaufruf, Kontaktstelle rehapro, Deutsche Rentenversicherung Bund (eigene Darstellung)

Abb. 1: (Wechselseitige) Projektbeteiligungen der Rentenversicherungsträger im ersten ­Förderaufruf von rehapro. Datengrundlage: interne Antragsunterlagen der Modellvorhaben der Rentenversicherungsträger im ersten Förderaufruf, Kontaktstelle rehapro, Deutsche Rentenversicherung Bund (eigene Darstellung)

Gemäß dem Leitgedanken „Leistungen (wie) aus einer Hand“ zu erbringen, erfährt die rechtskreis- und leistungsträgerübergreifende Zusammenarbeit im Bundesprogramm rehapro besondere Aufmerksamkeit. So befinden sich unter den 30 innovativen Modellvorhaben der Rentenversicherungsträger im ersten Förderaufruf sechs gemeinsame, rechtskreisübergreifende Projekte mit den Jobcentern, davon zwei gemeinsame „Reha-Häuser“ (siehe dazu Beitrag Brenscheidt/Hütz in dieser Ausgabe) und drei Projekte mit einem gemeinsamen Leistungsportfolio der Rentenversicherung, Jobcenter und Arbeitsagenturen (SGB VI, SGB II
und SGB III). Ein Projekt richtet sich an längerfristig erkrankte Versicherte mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als vier Wochen und einem erhöhten Risiko für eine Erwerbsminderung, wobei der Zugang zu den Menschen mit besonderen beruflichen Problemlagen beispielsweise über den ärztlichen Dienst der Jobcenter und der Arbeitsagenturen ermöglicht wird. Darüber hinaus gibt es weitere wechselseitige Projektbeteiligungen von Rentenversicherungsträgern bei Jobcentern und umgekehrt, aber auch der Rentenversicherungsträger untereinander. Die verschiedenen Modellvorhaben sollen entweder verschiedene Zugangswege und Verfahren oder aber unterschiedliche regio­nale Settings erproben. Projekte in städtischen und ländlichen Regionen dienen dazu, Erkenntnisse hinsichtlich des Zugangs zu Versorgungsleistungen zu gewinnen oder ergänzende digitale Angebote zu prüfen. Bei 21 Modellvorhaben, in denen die Rentenversicherungsträger als Verbundpartner ohne eigenen Antrag und eigene Fördermittel beteiligt sind, wird den Versicherten in ihrem (regionalen) Zuständigkeitsbereich die Teilnahme an rehapro ermöglicht (Kooperation). Insgesamt ergeben sich damit 66 Projektbeteiligungen der Rentenversicherungsträger an rehapro im ersten Förderaufruf (➥ Abb. 1).

Trotz dieser großen Anzahl an Projektbeteiligungen werden auch im zweiten Förderaufruf voraussichtlich wieder 21 neue
Modellvorhaben der Rentenversicherungsträger starten. Einen Überblick über die förderpolitischen Ziele, die Zielgruppen und Themenfelder, die die Träger in den Modellvorhaben der beiden Förderaufrufe jeweils verfolgen, enthält ➥ Abb. 2. Im Vergleich der beiden Förderaufrufe zeigen sich in der grundsätzlichen Ausrichtung der Modellvorhaben der Träger wenig Veränderungen, wobei allerdings die etwas geringere Anzahl an Anträgen – 21 gegenüber 30 im ersten Förderaufruf – berücksichtigt werden
muss.

An erster Stelle wird bei den Projekten in beiden Förderaufrufen „die Erwerbsfähigkeit zu erhalten und wiederzustellen“ als Ziel genannt sowie gleich häufig im ersten Aufruf, im zweiten Aufruf dann an zweiter Stelle „die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu verbessern“.

In beiden Förderaufrufen am dritthäufigsten genannt wurde die Zielsetzung „einer drohenden (Teil-)Erwerbsminderung entgegenwirken“. Das Ziel „einer chronischen Erkrankung oder drohenden Behinderung vorzubeugen“ wurde beide Male am vierthäufigsten genannt.

Die größte Veränderung gegenüber dem ersten Förderaufruf stellt letztlich die Förderung der Kinder- und Jugendrehabilitation dar, der sich nun vier Projekte zugewandt haben, um die spätere Erwerbsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Wie bereits oben für den ersten Förderaufruf erwähnt, ist auch im zweiten Aufruf die Zusammenarbeit der Akteure, beispielsweise von Leistungsträgern untereinander oder mit anderen Leistungserbringern nach dem Grundsatz „(alles) wie aus einer Hand“, von besonderer Bedeutung. Der Inklusions- und Partizipationsgedanke der UN-BRK im neuen Verständnis des SGB IX wurde in vielen Projekten aus beiden Förderaufrufen berücksichtigt.

Da insbesondere der Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation“ noch ein junges Aufgabengebiet für die Rentenversicherung darstellt, werden hier die Hintergründe für Präventionsleistungen durch die Rentenversicherung sowie die Projektvorhaben der Rentenversicherungsträger zur Prävention in rehapro kurz skizziert. Damit soll auch konkretisiert werden, was unter „innovativen Modellvorhaben“ zu verstehen ist und welche praktischen Lösungen für einzelne Bedarfs­lagen angeboten werden. Es sei an dieser Stelle auch auf die Vielzahl der Modellprojekte verwiesen, von denen einzelne in dieser Ausgabe der ASU vorgestellt werden.

Abb. 2:  Projekte der Rentenversicherungsträger nach förderpolitischen Zielen, Zielgruppen und Themenfeldern, erster und zweiter Förderaufruf. (Datengrundlage: interne Antragsunterlagen der Modellvorhaben der Rentenversicherungsträger (erster Förderaufruf 30 Projekte; zweiter Förderaufruf 21 Projekte), Mehrfachnennung möglich; Kontaktstelle rehapro, Deutsche Rentenversicherung Bund (eigene Darstellung)

Abb. 2: Projekte der Rentenversicherungsträger nach förderpolitischen Zielen, Zielgruppen und Themenfeldern, erster und zweiter Förderaufruf. (Datengrundlage: interne Antragsunterlagen der Modellvorhaben der Rentenversicherungsträger (erster Förderaufruf 30 Projekte; zweiter Förderaufruf 21 Projekte), Mehrfachnennung möglich; Kontaktstelle rehapro, Deutsche Rentenversicherung Bund (eigene Darstellung)

Prävention in Modellvorhaben der Rentenversicherung

Im Jahr 2015 wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) die nationale Präventionsstrategie zur kooperativen Zusammenarbeit aller Akteure – auch der Rentenversicherung – etabliert, deren Umsetzung und Weiterentwicklung die Nationale Präventionskonferenz (NPK) gewährleisten soll (Bundestags-Drucksache 18/4282, s. „Weitere Infos“). Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2009 erhielt die Rentenversicherung bereits die Möglichkeit, auch ambulante medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Beschäftigte mit ersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, aber noch ohne Rehabilitationsbedarf durchzuführen (§ 31 Absatz 1 Nr. 2 SGB VI a.F.). Die Rentenversicherungsträger haben in den Folgejahren daraufhin zahlreiche Modellprojekte zur berufsbegleitenden Prävention erprobt und evaluiert sowie 2015 einen einheitlichen, bundesweiten Firmenservice für einen direkten Zugang zu Unternehmen und deren Beschäftigten eingeführt (s. „Weitere Infos“). Schließlich wurden 2016 Präventionsleistungen (§ 14 Absatz 1 SGB VI) sowie Leistungen für Kinder und Jugendliche (§ 15a SGB VI) und Nachsorge­leistungen (§ 17 SGB VI) als Pflichtleistungen der Rentenversicherung mit dem Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben etabliert (Flexirentengesetz, Bundestags-Drucksache 18/9787) – Die Prävention ist somit für die Rentenversicherung als Pflichtleistung gesetzlich verankert!

Durch die Verbesserung des Zugangs zu und der Inanspruchnahme von Präventionsleistungen der Rentenversicherung nach § 14 SGB VI im Projekt rehapro sollen gesundheitlich gefährdete Versicherte frühzeitiger erkannt und der Zugang zu Präventions- und (medizinischen) Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung optimiert werden.

Die nachfolgend skizzierten Präventionsprojekte richten sich an Menschen, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die zwar noch keinen Krankheitswert haben, aber die ausgeübte Beschäftigung mittelfristig gefährden können. Weitere Informationen zu diesen (sowie den anderen Projekten der Rentenversicherungsträger und Jobcenter aus dem ersten Förderaufruf) sind in den Broschüren des BMAS zu rehapro zu finden (s. „Weitere Infos“).

  • Die geringe Inanspruchnahme von Präventionsleistungen der Rentenversicherung, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), wird im Modellvorhaben „PINA“ aufgegriffen, um die Präventionsionsanspruchnahme zu verbessern. Erprobt wird eine zielgruppenorientiertere Ausgestaltung durch ein auf die Bedürfnisse der Versicherten ausgerichtetes flexibles Präventionsangebot (auch zunehmend digital). Für die Unternehmen ist eine Ausgleichszahlung für den Arbeitsausfall der Beschäftigten vorgesehen.
  • Da nach bisheriger Rechtslage arbeitslose Versicherte mit Leistungsbezug aus dem Bereich der Jobcenter und der Arbeitsagenturen keine Präventionsleistungen der Rentenversicherung erhalten konnten, widmet sich das Projekt „PrävAlo“
    der Prävention von Arbeitslosen. Erprobt werden soll ein modifiziertes Präven­tionsprogramm, das sich an den Erfordernissen der Arbeitswelt orientiert und beispielsweise auch ein Modul zu den Folgen der Arbeitslosigkeit enthält.
  • Die Rentenversicherung kann gemäß § 14 Absatz 3 SGB VI im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie Modellprojekte zur Gesundheitsvorsorge erst ab vollendetem 45. Lebensjahr erproben. Im Modellvorhaben „Ü35-Gesundheitscheck mit WAI (UE35)“ wird der Gesundheits-Check-up der Krankenkassen ab dem Alter von 35 Jahren (Ü35-Check) mit dem Arbeitsbewältigungsindex (Work Ability Index, WAI)2, der die aktuelle individuelle Arbeitsfähigkeit abbildet, kombiniert. Je nach individuellem Ergebnis werden Leistungen zur Prävention oder Rehabilitation eingeleitet.
  • Interessante Ansätze zur Steigerung der Inanspruchnahme von Präventionsleistungen der Rentenversicherung und vor allem für eine verbesserte Passgenauigkeit, eine erleichterte Teilnahme oder eine zielgruppenspezifischere Ansprache liegen auch für den zweiten Förderaufruf vor. Beispielsweise sollen psychische, psychosomatische und psychosoziale Aspekte von beruflichen und erwerbsfähigkeitsbezogenen Teilhabestörungen aufgegriffen sowie Kooperationen mit Krankenkassen bei der Rekrutierung von Versicherten angestrebt werden. Das Ziel, die Bedarfs- und Bedürfnisorientierung in der Prävention zu stärken, soll durch berufsgruppenspezifische Präventionsleistungen erreicht werden. Um das Angebot bekannt zu machen und zur Rekrutierung von Versicherten, werden Kooperationen mit den Krankenkassen, Unternehmen und Arbeitgeberverbänden angestrebt. Die zielgruppengerechtere Ausrichtung von Präventionsleistungen steht auch im Zen­trum eines Vorhabens für Jugendliche in der Ausbildung, wobei die Präventionsinhalte partizipativ mit den Jugendlichen und Auszubildenden erarbeitet und erprobt werden sollen.

    Zusammenfassung und Ausblick

    Über das Bundesprogramm rehapro werden praxisorientierte, innovative Ideen gefördert, beispielsweise eine verbesserte Vernetzung mit Leistungserbringern und Leistungsträgern, eine individuelle Begleitung durch ein Case- oder Fallmanagement sowie die rechtskreis- und leistungsträgerübergreifende Zusammenarbeit. Individuelle Bedarfe von Betroffenen sollen noch frühzeitiger erkannt werden. In den Projekten der Rentenversicherungsträger wird in vielfacher Weise das Bestreben des BTHG und des neugestalteten SGB IX – die Förderung der beruflichen, sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe – zum Ausdruck gebracht.

    Aus Sicht der Rentenversicherung bieten sich mit rehapro vielfältige Möglichkeiten zur noch frühzeitigeren Förderung der Teilhabe am Erwerbsleben, zur Vermeidung von Erwerbsminderung und auch einer Chronifizierung insbesondere bei Menschen mit psychischen und Abhängigkeitserkrankungen. Darüber hinaus können personenzentrierte Leistungen helfen, beispielsweise im Rahmen eines Fallmanagements, das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben abzuwenden und durch die trägerübergreifende Zusammenarbeit Schnittstellenprobleme zwischen Sozialleistungsträgern zu überwinden. Zusammengefasst ist es die Hoffnung aller Beteiligten, gute und belastbare Erkenntnisse darüber zu finden, welche Maßnahmen sich besonders bewährt haben sowie wirksam waren und daher für eine spätere Verstetigung im Regelgeschäft in Frage kommen können.

    Interessenkonflikt: Die Autorin gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

    Literatur

    Stecker C: Innovative Modellvorhaben der Renten­versicherungsträger im ersten Förderaufruf des Bundesprogramms „rehapro“.Deutsche Rentenversicherung 1/2021: 16–45 (abrufbar unter https://www.researchgate.net/publication/350849690).

    Weitere Infos

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Arbeit und Mentale Gesundheit. Ergebnisse aus einer Repräsentativerhebung der Erwerbstätigen in Deutschland. Dortmund, Berlin, Dresden, 2016
    https://doi.org/10.21934/baua:bericht20160805.

    Deutsche Rentenversicherung, Stichwort Firmenservice
    https://www.deutsche-renten­versicherung.de

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG)
    https://dserver.bundestag.de/btd/18/042/1804282.pdf

    Programmevaluation rehapro
    https://programmevaluation-rehapro.de

    Zweiter Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“
    https://www.modellvorhaben-rehapro.de/DE/Home/home_node.html

    Kernaussagen

  • Alle Rentenversicherungsträger beteiligen sich am ersten Förderaufruf des Bundesprogramms rehapro mit praxisorientierten Ansätzen.
  • Erprobt wird das gesamte Leistungsspektrum der Rentenversicherung: von der Prävention über die medizinische und berufliche Rehabilitation bis zur Reha-Nachsorge, die Rehabilitation für Kinder und Jugendliche sowie der Firmenservice der Rentenversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte.
  • Nach dem Grundsatz: „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“ ist es besonders wichtig,
    die Menschen so früh wie möglich für Prävention und Rehabilitation zu gewinnen.
  • Um eine Chronifizierung und Frühverrentung zu vermeiden, müssen besonders Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen frühzeitig erreicht werden. Daher sind auch Modellprojekte zur Prävention von großer Bedeutung.
  • Fast alle Projekte der Rentenversicherung haben eine wissenschaftliche Begleitung, um die Zielerreichung sicher zu stellen.
  • Kontakt

    Prof. Dr. rer. pol. ­Christina Stecker
    Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Prävention, Rehabilitation und Sozialmedizin; Kontaktstelle rehapro; Ruhrstraße 2, 10704 Berlin

    Foto: SRH Berlin University of Applied Sciences

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