Das Bundesprogramm rehapro ist das größte Förderprogramm zur Stärkung der Rehabilitation, das in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht wurde. Bis zum Jahr 2026 sind für die Umsetzung Haushaltsmittel in Höhe von rund einer Milliarde Euro vorgesehen. Bei der Gewährung von Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen besteht eine Vielzahl von Schnittstellen an allen Übergängen im deutschen Sozialleistungssystem. Gerade Jobcenter und Rentenversicherungsträger sehen sich mit diesem Problem konfrontiert. Einer engen Abstimmung bedarf es beispielsweise bei der frühzeitigen Erkennung des Reha-Bedarfs, dem Zugang der Menschen zur Rehabilitation sowie den vielfältigen Notwendigkeiten der Reha-Nachsorge. Es müssen Zugangs- und Versorgungshürden gemeistert, eine teilnehmenden- bzw. patientenorientierte differenzielle Zuweisung erfolgen und die Zuständigkeiten sowie die Koordination von Beratungs- und Behandlungsangeboten geklärt werden.
Ziele des Bundesprogramms rehapro
Das Bundesprogramm rehapro wurde wegen der anhaltend hohen Zahl von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf den Weg gebracht, die trotz der sozialrechtlichen Prämissen „Prävention vor Rehabilitation“ und „Rehabilitation vor Rente“ Erwerbsminderungsrenten oder Leistungen der Eingliederungshilfe beziehungsweise Sozialhilfe in Anspruch genommen haben. Mit Hilfe von rehapro sollen insbesondere Personen mit komplexen Unterstützungsbedarfen und psychischen Beeinträchtigungen neue Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben eröffnet werden (Schmachtenberg 2017; Ahuja 2019).
Förderfähig sind innovative Leistungen und organisatorische Maßnahmen, mit denen chronischen Erkrankungen oder drohenden Behinderungen vorgebeugt werden kann. Weiterhin werden Projekte gefördert, die darauf ausgerichtet sind, die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen besser als bisher zu erhalten oder wiederherzustellen, drohender oder vorliegender (Teil-)Erwerbsminderung entgegenzuwirken, die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu verbessern sowie im Bereich der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation Gesundheitsgefährdungen mit Relevanz für die spätere Erwerbsfähigkeit zu beseitigen (➥ Abb. 1). Langfristig sollen die Zugänge in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungs- beziehungsweise Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden.
Den Handlungsbedarf dokumentiert zum einen die Entwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen: Die Zahl der Anspruchsberechtigten ist in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen, zuletzt auf 950.450 Personen im Jahr 2019 (Statistisches Bundesamt).
Zum anderen steigt auch die Zahl der Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit seit 2017 wieder an, zuletzt auf 175.808 im Jahr 2020 (Statistik der Deutschen Rentenversicherung). Besorgniserregend hoch ist insbesondere der Anteil der Menschen, die eine Erwerbminderungsrente aufgrund von psychischen Erkrankungen erhalten. Innerhalb von 20 Jahren ist der Anteil dieser Menschen von 24 Prozent (Jahr 2000) auf 42 Prozent (Jahr 2020) gestiegen (➥ Abb. 2).
Psychische Erkrankungen sind auch im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) relevant, denn bei erwerbsfähigen SGB-II-Leistungsberechtigten kommen psychiatrische Diagnosen deutlich häufiger vor als bei Beschäftigten. Im Verlauf der letzten Jahre ist der Anteil an Personen mit psychischen Einschränkungen unter den Leistungsberechtigten überdies merklich angestiegen (Oschmiansky et al. 2017).
Insgesamt wird der Druck auf die sozialen Sicherungssysteme durch den demografischen Wandel und die steigende Zahl von älteren, von Erwerbsminderung, chronischer Erkrankung und Behinderung betroffenen Menschen in den nächsten Jahren weiter zunehmen (Peters et al. 2010).
Partizipative Entwicklung und Umsetzung des Bundesprogramms rehapro
Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ wurde im Mai 2018 veröffentlicht (BMAS 2018b, s. „Weitere Infos“). Ihr Alleinstellungsmerkmal ist die grundsätzliche Offenheit für unterschiedliche innovative Konzepte zur Verbesserung der Prävention, Rehabilitation und Nachsorge. Auf konkretisierende Vorgaben für die antragsberechtigten Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wurde bewusst verzichtet. Vielmehr sollen die Modellprojekte einerseits auf den bestehenden Erfahrungen der Praxis aufbauen, diese aber andererseits auch kritisch hinterfragen. Über einen Bottom-up-Ansatz soll möglichst viel Ideenreichtum generiert und gleichzeitig empirisches Wissen für die Konzeption und Umsetzung der Modellprojekte nutzbar gemacht werden.
Dieser Ansatz ist im Wesentlichen das Ergebnis eines partizipativen Prozesses aus dem Jahr 2017. Akteure aus dem Bereich der Rehabilitation und Teilhabe haben in regionalen Werkstattgesprächen den Förderrahmen diskutiert und konzipiert, darunter Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, kommunale Spitzenverbände, Länder, Verbände, Sozialpartner, die gesetzliche Krankenversicherung, Reha-Einrichtungen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen Zweigen der Wissenschaft.
Der partizipative Grundgedanke ist auch das zentrale Merkmal der Programmumsetzung. Das Programm wird durch einen Beirat begleitet, dem 20 stimmberechtigte Mitglieder angehören, darunter Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Rehabilitationsträgern und -einrichtungen, Sozialpartnern, Ländern und aus der Wissenschaft. Im Rahmen von rehapro geförderte Modellprojekte werden zudem nicht nur von einzelnen Zuwendungsempfängern durchgeführt, sondern sind von Kooperations- und Verbundstrukturen geprägt. Die Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen sind meist komplex und lassen sich häufig nicht eindeutig einem einzelnen bestimmten Rehabilitationsträger zuordnen.
Mit den Kooperations- und Verbundprojekten von rehapro soll auch die Wirkung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verstärkt werden, mit dem die Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit, zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs und zur Koordination der Leistungen durch die Rehabilitationsträger neu geregelt und wesentlich verbessert wurden.
Erster Förderaufruf des Bundesprogramms rehapro
Im Rahmen des ersten Förderaufrufs sind bis April 2020 insgesamt 55 Modellprojekte mit einem Fördervolumen von rund 290 Mio. Euro gestartet, davon 30 Modellprojekte im Bereich SGB II und 25 Modellprojekte im Bereich des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) (➥ Abb. 3).
Alle 16 Rentenversicherungsträger und 91 Jobcenter sind an der Umsetzung der Modellprojekte des ersten Förderaufrufs beteiligt (➥ Abb. 4).
Über eine Inhaltsanalyse der Projektbeschreibungen der Modellprojekte des ersten Förderaufrufs konnte von der Programmevaluation eine Typisierung nach „Ansätzen“ vorgenommen werden. Viele Modellprojekte verfolgen mehrere Ansätze. Für diese Fälle musste jener Ansatz identifiziert werden, der für das Modellprojekt insgesamt besonders charakteristisch ist. Insgesamt wurden vier unterschiedliche Ansätze ermittelt (Brussig et al. 2021):
Die Mehrheit der Modellprojekte aus dem ersten Förderaufruf legt den Schwerpunkt auf die Lösung praktischer Probleme der Gesundheitsförderung, Rehabilitation oder Arbeitsmarktintegration durch eine veränderte Zusammenarbeit zwischen Organisationen (A) oder durch veränderte beziehungsweise neue personenbezogene Leistungen (C). Dies trifft auf mehr als zwei Drittel der Modellprojekte zu. In etwas geringerer Zahl ziehen die Modellprojekte ein neues Fallmanagement heran (D) und vergleichsweise wenige Modellprojekte gehen primär anhand von Änderungen innerhalb einer Organisation vor (B).
Die Struktur der Projekte des ersten Förderaufrufs (BMAS 2018a, s. „Weitere Infos“) zeigt, wie breit diese aufgestellt sind (BMAS 2020b): Es gibt 55 Modellprojekte, in denen alle 16 Rentenversicherungsträger und 45 Jobcenter Fördermittel erhalten. In 20 so genannten Verbundprojekten arbeiten mehrere dieser Zuwendungsempfänger zusammen (Rentenversicherungsträger mit Jobcentern, Jobcenter mit Jobcentern, Rentenversicherungsträger mit Rentenversicherungsträgern). Teilweise wirken auch Jobcenter (in 46 Fällen) und Rentenversicherungsträger (in 44 Fällen) an den Modellprojekten mit, ohne eigene Fördermittel zu erhalten, indem sie beispielsweise Teilnehmende einsteuern.
Im Vordergrund aller Modellprojekte steht die Vernetzung und Kooperation der Jobcenter und Rentenversicherungsträger mit Beteiligten, die in anderen gesellschaftlichen Zusammenhängen mit den Zielgruppen in Kontakt stehen und denen daher potenziell
eine wichtige Bedeutung in Bezug auf die Vermittlung von Wissen über Rehabilitationsmöglichkeiten sowie die Motivation und Ansprache zugesprochen wird, wie beispielsweise Beratungsstellen, Schulen und Berufsschulen oder medizinische Versorgung sowie Sport- und Selbsthilfegruppen.
Die COVID-19-Pandemie stellt für die Modellprojekte des ersten Förderaufrufs nach wie vor eine große Herausforderung dar. Die Fachstelle rehapro hat insbesondere durch die Bewilligung zahlreicher Änderungsanträge die notwendigen Bedingungen für eine erfolgreiche Weiterführung der Projekte geschaffen. Grundsätzliche Änderungen der Modellprojekte gab es nicht. Bei einer Reihe von Projekten musste die Arbeit mit Teilnehmenden durch die COVID-19-Pandemie zeitlich nach hinten verschoben oder alternative Methoden der Kontaktaufnahme zu Teilnehmenden beziehungsweise zur Durchführung der Leistungen entwickelt werden.
Zweiter Förderaufruf des Bundesprogramms rehapro
Der zweite Förderaufruf ist im Mai 2020 gestartet (BMAS 2020a, s. „Weitere Infos“). Es wurden Förderanträge für 49 Modellprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 270 Mio. Euro eingereicht: 28 Projekte aus dem Bereich SGB II und 21 Projekte aus dem Bereich SGB VI.
Derzeit werden die Anträge vertieft inhaltlich und zuwendungsrechtlich geprüft. Seit Mai dieses Jahres werden die rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheide von der Fachstelle rehapro sukzessive versendet. Auch die Modellprojekte aus dem zweiten Förderaufruf enthalten sehr vielfältige innovative Ansätze, wie beispielsweise die Entwicklung einer Selbsthilfe-App für erwerbsgeminderte Menschen zur Unterstützung der Rückkehr ins Erwerbsleben oder eines standardisierten Screenings zum frühen und präventiven Erkennen psychischer Beeinträchtigungen durch Vermittlungsfachkräfte.
Die mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden Herausforderungen wurden im zweiten Förderaufruf explizit thematisiert. Erfreulich ist, dass dies aufgegriffen wurde und in den Projektanträgen innovative Ansätze und Konzepte dazu erarbeitet wurden.
Nachhaltigkeit und Innovationspotenzial des Bundesprogramms rehapro
Der Nachhaltigkeit der Modellerprobungen schreibt das Bundesprogramm rehapro eine besondere Bedeutung zu. Neue Erkenntnisse zu innovativen Ansätzen in Prävention, Rehabilitation und Nachsorge sollen perspektivisch allen Betroffenen zugutekommen. Es geht nicht darum, kurzfristig möglichst hohe Fallzahlen zu generieren, es sollen vielmehr Impulse für strukturelle Verbesserungen der Rehabilitation generiert werden.
Das Bundesprogramm rehapro kann insbesondere als ein Versuch gesehen werden, die Versäulung des Rehabilitationssystems und die damit verbundenen Reibungsverluste durch die Modellprojekte der Rechtskreise SGB II und SGB VI aufzubrechen.
Diesen Anspruch unterstreichen die Ergebnisse einer weiteren Analyse der Modellprojekte des ersten Förderaufrufs auf Basis der Antragsunterlagen durch die Programmevaluation (➥ Abb. 5). In der Abbildung sind auf der linken Seite die fünf häufigsten Zielfelder, die durch Projektbeiträge zur Erreichung bedient werden, und auf der anderen Seite die vier Themenfelder der Förderrichtlinie des Bundesprogramms dargestellt. Die Verbindungslinien zwischen beiden Seiten zeigen, dass bereits die Modellprojekte des ersten Förderaufrufs alle Themenfelder der Förderrichtlinie bedienen (Flegel 2021).
Deutlich am stärksten adressiert wird die Verbesserung der „Begleitung von Leistungsempfängern im Vorfeld, während und nach der Leistungsinanspruchnahme“, da ein großer Teil der geförderten Projekte das Instrument eines intensivierten, personell oder konzeptionell erweiterten Fallmanagements erprobt (unter verschiedenen Bezeichnungen, wie „Lotsin/Lotse“, „Coach“, „Reha-Fallmanagerin/-manager“, „Fallbegleiterin/-begleiter“, „personenzentrierte Einzelfallbegleitung“ etc.).
Das Zielfeld „Individuelle Bedarfsermittlung und -feststellung verbessern“wird von zahlreichen Projekten mit innovativen Vorgehensweisen zur (frühzeitigen) Erkennung und differenzierten Ermittlung von Unterstützungs- beziehungsweise Teilhabeförderungsbedarfen (z. B. durch den Einsatz eines theoretisch fundierten Screening-Instruments) erprobt.
Viele Modellprojekte adressieren das Zielfeld „Zusammenarbeit und Koordination von Leistungen verbessern“ und basieren auf dem Konzept einer Sozialleistungsträger-übergreifenden Beratung „unter einem Dach“ beziehungsweise durch „multidisziplinäre Teams“ (z. B. in einem „Reha-Haus“).
Das ebenfalls häufig genannte Zielfeld „Weiterentwicklung von Leistungen, insb. bzgl. Zielgruppenbezug, Individualisierung“ umfasst zum einen die Neuentwicklung von einzelnen Leistungen, zum anderen aber auch die Erweiterungen oder Anpassungen existierender Leistungen (z. B. die „Präventionsmaßnahme für Arbeitssuchende“ oder die „Erprobung einer App für eine langfristige und standortunabhängige Reha-Nachsorge“).
Strukturen der Zusammenarbeit
Um die Durchführung des Bundesprogramms rehapro strukturell zu stärken und bundesweit die flächendeckende Einbeziehung aller Träger und Betroffenen zu gewährleisten, wurde eine spezifische interne Organisationsstruktur geschaffen.
Die Fachstelle rehapro bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See setzt als Projektdienstleister die Förderung im Auftrag des BMAS um. Ferner unterstützt sie das BMAS unter anderem bei der fachlichen und konzeptionellen Steuerung, der Programmevaluation sowie der Koordinierung der Modellprojekte. In beiden antragsberechtigten Rechtskreisen wurden überdies so genannte Kontaktstellen eingerichtet: Im SGB-VI-Bereich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund im Grundsatz- und Querschnittsbereich, im SGB-II-Bereich bei der Bundesagentur für Arbeit und beim Deutschen Landkreistag, stellvertretend für die kommunalen Spitzenverbände. Diese Kontaktstellen arbeiten eng mit dem BMAS zusammen und beraten die Modellprojekte zu allgemeinen Fragen. Der Beirat rehapro unterstützt bei der Gestaltung des Förderrahmens, spricht Empfehlungen gegenüber dem BMAS zu möglichen Modellprojekten aus und begleitet und bewertet die Programmevaluation.
Wissenschaftliche Begleitungen und Programmevaluation
Das BMAS hat die Wirkungen des Bundesprogramms rehapro zu untersuchen und kann hierfür Dritte mit der Wirkungsforschung beauftragen (§ 11 Absatz 5 SGB IX).
Mit einer europaweiten Ausschreibung wurde eine Arbeitsgemeinschaft unter Leitung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen gewonnen, die die Programmevaluation hinsichtlich der Ergebnisse und der Wirkungen des Bundesprogramms inhaltlich und methodisch konzipiert und durchführt.
Um bei jedem einzelnen Modellprojekt die Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung zu erhöhen und die Erfolgsmessung des konkreten Ansatzes auf Basis wissenschaftlicher Standards zu gewährleisten, kann in jedem Modellprojekt eine wissenschaftliche Begleitung während der gesamten Projektlaufzeit gefördert werden.
Zum Evaluationskonzept wird auf den Beitrag der Arbeitsgemeinschaft zur Durchführung der Programmevaluation verwiesen (s. Beitrag Brussig in dieser Ausgabe).
Förderaufrufe und Ausblick
Das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ verfolgt eine spezifische Programmlogik, die sich von der üblichen Förderpraxis des BMAS abhebt. Sie zeichnet sich vor allem durch eine thematische Offenheit und damit einhergehend durch eine große Themenvielfalt aus. Darüber hinaus gibt es große Gestaltungsspielräume hinsichtlich der verfolgten Lösungsansätze. Zudem ist das Bundesprogramm rehapro auf Innovationen ausgerichtet.
Da konsequent Träger aus zwei unterschiedlichen Rechtskreisen adressiert werden, haben es die Modellprojekte von rehapro bereits jetzt geschafft, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Jobcentern und den Rentenversicherungsträgern zu intensivieren. Besondere Bedeutung kommen aber auch der Kooperation und der Netzwerkarbeit mit zahlreichen anderen Beteiligten zu, die mit den Zielgruppen des Programms in Kontakt stehen.
Es darf erwartet werden, dass die Projekte durch ihren rechtskreisübergreifenden Charakter der Lebenssituation und den Bedürfnissen des individuellen Menschen Rechnung tragen und nicht allein der Logik des jeweiligen Trägers gehorchen.
Ein weiterer Förderaufruf ist geplant. Allerdings lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, ob die Mittel dafür vor dem Hintergrund der pandemiebedingt angespannten Haushaltslage tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Interessenkonflikt: Die Autorin gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.
Literatur
Ahuja V: Das Bundesprogramm rehapro - Innovative Ideen für die Rehabilitation. Die berufliche Rehabilitation 2019; 33: 10–23.
BMAS: Rehabilitation fördern, stärken, besser machen! Modellprojekte im Bundesprogramm rehapro. Erster Förderaufruf. 2. Aufl., Berlin, 2020b.
Brussig M et al.: Handlungsansätze in Modellprojekten des Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“. Eine Inhaltsanalyse der Anträge bewilligter Projekte. ARBEIT 2021; 30: 21–42.
Flegel A: Bundesprogramm: Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben. In: Weiß P, Brieger P (Hrsg.): Aktion psychisch Kranke. Psychische Gesundheit fördern, Teilhabe an Arbeit sichern. 1. Aufl.. Bonn, 2021, S. 243–248.
Oschmiansky F et al.: Psychisch Kranke im SGB II: Situation und Betreuung. IAB-Forschungsbericht 2017; 14: 6.
Peters E et al.: Demografischer Wandel und Krankheitshäufigkeiten. Eine Projektion bis 2050. Bundesgesundheitsblatt 2010; 53: 417–426.
Schmachtenberg R: Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation. Der Landkreis 2017; 12: 778–779.
Weitere Infos
BMAS: Bekanntmachung – Erster Förderaufruf für das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben − rehapro“ zur Umsetzung von §11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 02.05.2018. Berlin, 2018a
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1
BMAS: Bekanntmachung – Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben − rehapro“ zur Umsetzung von §11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 02.05.2018. Berlin, 2018b
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?3
BMAS: Bekanntmachung. Zweiter Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ zur Umsetzung von §11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 15.05.2020. Berlin, 2020a.
https://www.modellvorhaben-rehapro.de/DE/Home/home_node.html
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