In der neuen Verordnung, die am 16.11.2021 in Kraft trat, ist u.a. eine Erhöhung der Vergütung der Covid-19-Impfungen von 20 Euro je Impfung auf 28 Euro je Impfung sowie eine Vergütung für Impfungen an Samstagen sowie Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember auf 36 Euro je Impfung vorgesehen. Die DGAUM hatte sich in Ihrer Stellungnahme https://www.dgaum.de/ zur Änderungsverordnung nachdrücklich dafür eingesetzt, dass bei gleichen Belastungen und Tätigkeiten Vertragsärzte und insbesondere selbstständige Betriebsärzte sowie die überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienste gleich vergütet werden: „gleiches Geld für gleiche Arbeit“. Die BDA hat die für Betriebsärzte zur Verfügung stehenden Informationsmaterialien aktualisiert; siehe https://www.wirtschafttestetgegencorona.de/