Die Ärzte-Zeitung informiert hinter der Login-Schranke. Demnach kann eine „Weisung“ des Arbeitgebers, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, arbeitsrechtlich nicht mehr als ein Appell sein, der bei Nichtbefolgung deshalb auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen kann.
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Was-wenn-Mitarbeiter-die-Corona-Impfung-ablehnen-420893.html
Dazu ein Kommentar, ebenfalls aus der Ärzte-Zeitung, über einen Fall aus Ludwigshafen:
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/In-alter-Kohlscher-Manier-420917.html