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Was, wenn Mitarbeiter die Corona-Impfung ablehnen?

Die Ärzte-Zeitung informiert hinter der Login-Schranke. Demnach kann eine „Weisung“ des Arbeitgebers, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen,  arbeitsrechtlich nicht mehr als ein Appell sein, der bei Nichtbefolgung deshalb auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen kann.

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Was-wenn-Mitarbeiter-die-Corona-Impfung-ablehnen-420893.html

Dazu ein Kommentar, ebenfalls aus der Ärzte-Zeitung, über einen Fall aus Ludwigshafen:

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/In-alter-Kohlscher-Manier-420917.html