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rehapro Modellvorhaben „BEM-intensiv“ und „Reha-Integrativ“

Proaktive und intensivierte Interventionen

Einleitung

Leistungsfähige und motivierte Beschäftigte tragen mit ihrer Arbeit wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg eines jeden Unternehmens bei. Erkrankungen und Arbeitsunfähigkeit bedeuten kurzfristig Produktionseinschränkungen und können langfristig wirtschaftliche Schäden bedeuten, wenn Fachpersonal ausfällt, die Personalplanung unsicher ist oder wiederholt neues Personal gefunden und eingearbeitet werden muss. Im Jahr 2020 ist zwar die Anzahl der Krankmeldungen im Vergleich zu den Vorjahren gesunken, die Dauer der Arbeitsunfähigkeitszeiten jedoch gestiegen (TK Gesundheitsreport 2021; AOK 2020). Vor allem psychische Erkrankungen verursachen bereits seit einigen Jahren den größten Anteil an Langzeiterkrankungen; durch die Mehrfachbelastungen während der Corona-Pandemie hat sich diese Entwicklung weiter verstärkt. Richtungsweisend für das Handeln und Agieren der Deutschen Rentenversicherung ist das Ziel der „Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit“ der Versicherten. Als Rehabilitationsträger berät die Deutsche Rentenversicherung deshalb Unternehmen sowie beschäftigte Versicherte und erbringt bei Bedarf medizinische sowie beruflich orientierte Präventions- und Rehabilitationsleistungen.

Mit der Förderung von Modellvorhaben im Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ können Maßnahmen erprobt werden, die bislang aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder beschränkter Ressourcen nicht erbracht werden können. In der ersten Förderrunde befassen sich zwei (der insgesamt fünf) Modellvorhaben der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (DRV Braunschweig-Hannover) ausdrücklich mit dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Es handelt sich um die Modellvorhaben „BEM-intensiv“ und „Reha-Integrativ“, die für Versicherte in Niedersachsen zur Verfügung stehen.

Hintergründe

BEM-intensiv

Im Umgang mit langfristigen Arbeitsunfähigkeitszeiten und der (Weiter-)Beschäftigung trotz gesundheitlicher Einschränkungen schreibt der Gesetzgeber in § 167 SGB IX die Erbringung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) vor. BEM ist als ein „kooperativer Suchprozess“ zu verstehen, der beginnt, wenn ein Beschäftigter mehr als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. In diesem Rahmen werden gemeinschaftlich zwischen dem Unternehmen und dem Beschäftigten sowie gegebenenfalls der Sozialversicherung (u. a. der DRV als Rehabilitationsträger) Möglichkeiten gesucht, die die Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten.

Die gesetzliche Verpflichtung zulasten der Unternehmen allein reicht oft nicht aus, um diesem Anspruch in der Praxis nachzukommen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) setzen den Auftrag bislang nicht zufriedenstellend um, so dass eine frühzeitige Bedarfserkennung häufig nicht stattfinden kann. Unterstützende Hilfen von Seiten der Sozialversicherung, die den Unternehmen die Praxis erleichtern und das BEM auf eine solide Basis stellen können, werden nur unzureichend genutzt: So gaben in der RE-BEM-Studie (DGB Bildungswerk 2017, S. 36, 37) rund 30 % der kleineren Unternehmen an, noch keinerlei externe Hilfe im BEM-Verfahren in Anspruch genommen zu haben; in den mittleren Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl < 200 liegt der Anteil immer noch bei knapp 20 %. Über alle befragten Unternehmen, das heißt einschließlich Großunternehmen, bestehen die besten Kontakte zu den Integrationsämtern, die ca. 49 % der externen Hilfe ausmachen, während beispielsweise die Berufsgenossenschaften mit ca. 26 % zwar häufig hinzugezogen, aber insbesondere von den kleinen Unternehmen zum Teil nicht einmal als Unterstützung, sondern als „kontrollierender Zeigefinger“ wahrgenommen werden (DGB Bildungswerk 2017, S. 36, 21). Die Deutsche Rentenversicherung wird bislang allenfalls sporadisch, keineswegs aber systematisch an BEM-Prozessen beteiligt, obwohl sie für Beschäftigte ein wichtiger Rehabilitationsträger ist. Anzunehmen ist, dass auf Seiten der Unternehmen bislang oftmals Barrieren existieren und/oder unzureichende Informationen vorliegen, erkrankte Arbeitnehmende aber einen nicht unerheblichen Bedarf haben. In der Regel werden erkrankte Beschäftigte zwar umfassend und individuell unterstützt, der Prozess verläuft aber häufig spontan und daher offen in seinem Ausgang (vgl. Ohlbrecht et al. 2018). Der bislang wichtigste Weg für die Deutsche Rentenversicherung ist die Beratung von Unternehmen zu Aspekten des BEM im Rahmen des seit 2015 bestehenden Firmenserviceangebots, das Unternehmen abrufen können.

Reha-Integrativ

Bereits im Vorfeld der Corona-Pandemie mit verstärktem Homeoffice und flexiblen Arbeitsweisen hat sich Beschäftigung sowie die Art und Weise ihrer Erbringung in den letzten Jahren gewandelt. Während zu Beginn der Pandemie nur vier Prozent der Beschäftigten ausschließlich oder überwiegend von zuhause arbeiteten, waren es in den Hochphasen des Lockdowns rund ein Viertel (Kohlrausch et al. 2021). Projektförmige Arbeit und wachsende Betonung der Eigenverantwortlichkeit haben ebenfalls zugenommen und es besteht in vielen Bereichen ein hoher Grad an Autonomie, den eigenen Arbeitsplatz und -ablauf sowie Berufliches und Privates gestalten zu können. Autonomie wird mit einer positiven Arbeitszufriedenheit assoziiert. Die Pandemie hat jedoch noch einmal verdeutlicht, dass es zunehmend schwierig ist, Beschäftigung und Privates voneinander zu trennen, den verschiedenen Anforderungen gerecht zu werden und für einen guten Ausgleich eigener Bedürfnisse beziehungsweise Ressourcen zu sorgen (z. B. Hamermesh 2020). Autonomie kann auch eine Belastung sein und mit Arbeitsunzufriedenheit in Verbindung gebracht werden.

Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankungen, zum Beispiel aufgrund von Stress oder widersprüchlicher Anforderungen, hat bundesweit in den letzten 15 Jahren deutlich zugenommen. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 66,3 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Erkrankungen registriert (Bundestags-Drucksache 18/8587) und ihr Anteil an den gesamten Arbeitsunfähigkeitstagen ist von 5,6 % im Jahr 1999 auf 14,6 % im Jahr 2014 angewachsen. Die mittlere Krankheitsdauer aufgrund einer psychischen Erkrankung betrug im Jahr 2014 33,4 Tage. Bei den Erwerbsminderungsrenten hat die Zahl der Versicherten, die im erwerbsfähigen Alter wegen einer psychischen Erkrankung frühzeitig berentet werden, seit dem Jahr 2000 um rund 40 % zugenommen. Die Produktionsausfallkosten aufgrund psychischer Erkrankungen wurden 2014 auf 8,3 Mrd. Euro geschätzt, der Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 13,1 Mrd. Euro (BMAS u. BAuA 2016, S. 42–44). Die Krankheitskosten durch psychische und Verhaltensstörungen betrugen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2015 in Deutschland 44,4 Milliarden Euro von insgesamt 338,2 Milliarden Euro Kosten (www.destatis.de). Zu den Kosten müssen noch die psychosomatischen Erkrankungen hinzugezählt werden, die neben psychischen Beeinträchtigungen häufig von körperlichen Beschwerden begleitet werden und verminderte Beiträge für das Sozialversicherungssystem bedeuten.

Inhalte

Beiden Modellvorhaben gemein ist die Erprobung eines innovativen Zugangs zu den Versicherten und die frühzeitigere Bereitstellung von geeigneten Leistungen zur Reduzierung der Arbeitsunfähigkeit.

In BEM-intensiv wird das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung proaktiv den Unternehmen vorgestellt und gezielt eine Beteiligung an BEM-Verfahren vorgeschlagen. Im Regelfall müssten sonst die Unternehmen selbst den Kontakt zur Rentenversicherung suchen; hier ist hingegen vielmehr von einer „aufsuchenden“ Beratung zu sprechen.

Für einen möglichst arbeitgeberorientierten und niedrigschwelligen Zugang kooperiert die DRV Braunschweig-Hannover mit dem Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft und dem Industriellen Arbeitgeberverband Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Es sollen so die potenziellen Vorbehalte von Unternehmen gegenüber dem BEM-Verfahren und der Beteiligung externer, sozialstaatlicher Akteure überwunden sowie zielgerechter auf die Bedürfnisse der Wirtschaftsunternehmen eingegangen werden. Ist dies gelungen, so werden in BEM-intensiv individuelle BEM-Gespräche durch Beratende geführt, die gleichzeitig für die potenziellen Teilnehmenden als Lotsinnen und Lotsen zu den Leistungen der DRV Braunschweig-Hannover und anderen Sozialversicherungsträgern fungieren. Insbesondere der Kontakt zu den Reha-Fachberatenden der weiteren Rentenversicherungsträger im Raum Osna­brück ist dabei nennenswert. Ziel ist, mindestens 60 Unternehmen und 180 Versicherte in der Laufzeit des Modellvorhabens anzusprechen und benötigte Leistungen wie Prävention, medizinische oder berufliche Rehabilitation schnell zu vermitteln, um die Arbeitsunfähigkeitszeiten zu verkürzen beziehungsweise zu vermeiden.

Im Modellvorhaben Reha-Integrativ werden Versicherte kurzfristig in eine intensivierte Rehabilitationsmaßnahme mit einer teilhabeorientierten Psychotherapie aufgenommen, wenn sie erst seit kurzem arbeitsunfähig sind und noch keine Aussicht auf eine krankenkassenfinanzierte Psychotherapie haben. Angestrebt ist die Rekrutierung von insgesamt 315 Teilnehmenden aus überwiegend laufenden Anträgen für psychosomatische Rehabilitationsmaßnahmen. Reha-Integrativ wird auch über vorhandene Netzwerke mit Betriebsärztinnen und -ärzten und den Firmenservice der DRV bekannt gemacht. Die intensivierte, teilhabeorientierte psychotherapeutische Versorgung besteht aus einem zweiwöchigen Aufenthalt im Rehazentrum Oberharz der DRV Braunschweig-Hannover in Clausthal-Zellerfeld, in dem mehr psychotherapeutische Einzel- und Gruppenangebote als grundsätzlich vorgesehen erbracht werden. Falls notwendig, kann sich eine reguläre psychosomatische Rehabilitationsbehandlung von bis zu fünf Wochen anschließen, die dann zwar einen geringeren Anteil von Psychotherapie, dafür aber einen höheren Anteil von beruflich und somatisch orientierten Angeboten enthält. Eine frühzeitige Entlassung aus der regulären Behandlung ist ebenfalls möglich, so dass die Gesamtdauer der integrativen und der regulären Behandlung zwischen fünf und sieben Wochen beträgt. Ziel von Reha-Integrativ ist, mit der erhöhten Dosis an psychotherapeutischer Behandlung einer Chronifizierung der psychischen Erkrankung vorzubeugen.

Beide Modellvorhaben werden wissenschaftlich begleitet, um Aussagen über die Effekte der innovativen Ansätze und die Erreichung der Ziele treffen zu können. In BEM-intensiv sollen anhand von qualitativen Interviews mit Akteuren – zum Beispiel Beschäftigten, Vorgesetzten, BEM-Beauftragten, Sozialversicherungsträgern – Faktoren des Gelingens und des Scheiterns von BEM-Verfahren durch das Soziologische Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) herausgearbeitet und in Form von Handlungsempfehlungen zusammengefasst werden. Es wurde bereits eine Übersicht zum aktuellen Forschungsstand erstellt, die im Beratungsleitfaden des Bildungswerks der Niedersächsischen Wirtschaft genutzt wird. In Reha-Integrativ wird ein Mixed-Method-Design eingesetzt. Es sollen einerseits die subjektiven Einschätzungen eines Subsamples von teilnehmenden Versicherten erhoben und mit Einschätzungen von Nicht-Teilnehmenden, die eine reguläre, später einsetzende Reha-Maßnahme erhalten, verglichen werden. Andererseits werden für alle Teilnehmenden Daten zu psychischen Belastungen und Kontextfaktoren sowie Beitragszeiten vor und nach der Reha-Integrativ-Maßnahme erhoben, um eine Veränderung in der Symptomatik und der Beschäftigungsintensität zu messen.

Erste Erkenntnisse

Die Interventionsphase hat in beiden Modellvorhaben 2020 begonnen. Beschäftigte, die vor der Teilnahme am Projekt bereits arbeitsunfähig waren, sind zum heutigen Zeitpunkt in ihre Beschäftigung zurückgekehrt oder konnten weitere Maßnahmen zur Wiedererlangung der Beschäftigung planen. Das Ende der Interventionsphase ist für 2022 beziehungsweise 2023 geplant. Die wissenschaftliche Begleitung der Modellvorhaben befindet sich aktuell in der Datenerhebungsphase, so dass erst mit Ende der Interventionsphase endgültige Aussagen über Effektivität und Erreichung der Ziele getroffen werden können. Nachfolgend dargelegte Erkenntnisse beziehen sich daher nur auf die bisherige Projektarbeit.

In beiden Modellvorhaben wird eine hohe subjektive Zufriedenheit der teilnehmenden Versicherten und Unternehmen beobachtet, die mit der Tatsache begründet wird, Hilfe vermittelt zu bekommen und eine Perspektive für die weitere Beschäftigung beziehungsweise Unterstützung zu erhalten. Vor allem Teilnehmende an Reha-Integrativ begrüßen die hohe Behandlungsdosis sowie die individuellere Psychotherapie und können sich beim Übergang in eine potenzielle reguläre psychosomatische Rehabilitation besser auf die Bearbeitung beschäftigungsbezogener Hemmnisse konzentrieren. In BEM-intensiv entsteht für die Teilnehmenden ein unmittelbarer Nutzen durch die verbesserte Orientierung in den Angeboten der Deutschen Rentenversicherung und der anderen Sozialversicherungsträger. Obwohl Teilnehmende – zumindest in Stichproben – häufig gut informiert sind, was bei der niedrigen Beteiligung der Deutschen Rentenversicherung in den Verfahren überrascht, helfen die Beratungen, die entsprechenden Unterstützungsleistungen strukturierter aufeinander abzustimmen.

In beiden Modellvorhaben bestehen aber trotz der innovativen Ansätze auch weiterhin Zugangshürden. So wird immer noch ein hoher Zeitanteil in BEM-intensiv darauf verwendet, Unternehmen und Beschäftigte zu rekrutieren bevor die Beratenden an BEM-Verfahren teilnehmen können. Hintergrund ist insbesondere, dass in vielen Unternehmen verschiedene Akteure und Entscheidungsebenen eingebunden werden müssen, um Vertrauen in das Angebot herzustellen. Es ist vorteilhaft, wenn der Erstzugang über etablierte Akteure wie Betriebsärztinnen und -ärzte oder Sozialpartner erfolgen kann, da diese bereits eine hohe Akzeptanz sowohl in der Unternehmensführung als auch bei den Beschäftigten erfahren. In Reha-Integrativ ist zwar die Rekrutierung der Teilnehmenden einfacher, jedoch wäre es wünschenswert, die Zeitspanne bis zur Inanspruchnahme der Integrativleistung noch zu reduzieren. Teilweise wird ein Antrag auf Rehabilitation immer noch erst nach einiger Wartezeit gestellt, obwohl ein Bedarf schon früh erkennbar ist.

Zusammenfassung

Die rehapro Modellvorhaben „BEM-intensiv“ und „Reha-Integrativ“ erproben eine aufsuchende, proaktive Angebotsstruktur für eine frühzeitige Intervention und für den langfristen Erhalt der Erwerbsfähigkeit von erkrankten Beschäftigten. Trotz eines hohen Wissenstands nehmen immer noch nicht alle Unternehmen und Beschäftigte die Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung im Bereich des BEM in Anspruch. Es besteht weiterhin ein unzureichendes Angebot an psychotherapeutischer Versorgung. Der Bedarf steigt seit Jahren an und hat sich durch die Belastungen der Corona-Pandemie verstärkt.

Mittels einer Vernetzung der Deutschen Rentenversicherung mit handelnden Akteuren, anderen Sozialversicherungsträgern und besonders den Versicherten können Übergänge zwischen den Systemen besser umgesetzt werden. Durch den schon vorhandenen Wissenstand ist in vielen Fällen auch bereits die Lotsenfunktion als Unterstützung ausreichend, um strukturiert Unterstützungsangebote zu nutzen. In der fortlaufenden wissenschaftlichen Begleitung werden jetzt die Effekte der innovativen Maßnahmen untersucht und herausgearbeitet, welche Handlungserfordernisse es für eine potenzielle Verstetigung
gibt.

Erklärung: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert „BEM-intensiv“, Förderkennzeichen 661S0123X1, und „Reha-Integrativ“, Förderkennzeichen 661S0163X1, als Modellvorhaben im Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“. Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover leitet einen Teil der Förderung an das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH (BNW) und das Soziologische Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) e.V. in Form einer Zuwendung weiter.

Interessenkonflikt: Das Autorenteam gibt an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.

Literatur

DGB Bildungswerk Bund: Projekt: RE-BEM. Empirische Studie zum BEM. Hamburg: DGB Bildungswerk e.V., 2017.
Hamermesh DS: Lockdowns, loneliness and life satisfaction. IZA Discussion Paper Nr. 13140, Bonn, 2020.

Kohlrausch B, Wenckebach J, Lott Y, Ahlers E, Mierich S: Studien zu Homeoffice und mobiler Arbeit. Auf einen Blick. Düsseldorf: Hans Böckler Stiftung (online), 2021.

Ohlbrecht H, Detka C, Kuczyk S, Lange B: Return to work und stay at work – die Frage nach einem gelingenden betrieblichen Eingliederungsmanagement. Die Rehabilitation2018; 3: 157–164.

Weitere Infos

AOK: Fehlzeiten in der Pandemie: Weniger Krankmeldungen, aber längere Krankheitsdauer wegen psychischer Erkrankungen. Berlin, 2020.
https://www.aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2020/index_23979.html

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2014. Dortmund, Berlin, Dresden, 2016.
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Suga-2014.pdf?__…

TK Gesundheitsreport: Ein Jahr Corona-Pandemie: Wie geht es Deutschlands Beschäftigten? Hamburg, 2021.
https://www.tk.de/resource/blob/2110096/11c10b8be736a0f2b70e40c01cadba6…

Kernaussagen

  • Die innovativen rehapro-Modellvorhaben „BEM-intensiv“ und „Reha-Integrativ“ erproben ­proaktive und intensivierte Interventionen durch die Deutsche Rentenversicherung.
  • Beide Vorhaben adressieren die kontinuierlich hohe Quote von Krankheitsfällen und Arbeitsunfähigkeitszeiten, vor allem wegen psychischer Erkrankungen, die unternehmerische, gesamtwirtschaftliche und sozialstaatliche Kosten verursachen.
  • Ziel in beiden Vorhaben ist der Erhalt beziehungsweise die Wiedererlangung der langfristigen Beschäftigungsfähigkeit.
  • Bestehende Hemmnisse werden durch eine Verzahnung im eher fragmentierten System im Sinne einer bedarfs- und bedürfnisorientierten Ansprache potenzieller Teilnehmender überwunden.
  • In der laufenden wissenschaftlichen Begleitung sind erste Tendenzen erhöhter subjektiver ­Zufriedenheit und Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit zu erkennen.
  • Ein wesentlicher Schlüssel zur Verstetigung der Vorhaben als Regelangebot ist die Nutzung etablierter Netzwerke wie beispielsweise Betriebsärztinnen/-ärzte und Sozialpartner zur I­dentifizierung und Rekrutierung von Betroffenen.
  • Koautorenschaft

    An der Erstellung des Beitrags beteiligt waren apl. Prof. Dr. Axel Kobelt-Pönicke, DRV Braunschweig-Hannover und Institut für Psychologie der Universität Hildesheim, sowie Dr. Bernhard Koch, Dr. Svenja Reiber und Jürgen Rodewald, DRV Braunschweig-Hannover.

    Kontakt

    Dr. Felix Behling
    Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover; Lange Weihe 6; 30880 Laatzen

    Foto: DRV Braunschweig-Hannover

    Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

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