Zirka zwei bis drei Millionen Beschäftigte in Deutschland gehen ihren Arbeiten im Freien nach und haben dadurch eine besonders hohe UV-Belastung, schreibt Prof. Dr. Hans Drexler in der Hefteinführung. Während der in Innenräumen Beschäftigte praktisch nur selbstbestimmt in der Freizeit gegenüber UV-Strahlung exponiert ist, spielt das Freizeitverhalten bei Arbeitnehmern, die wöchentlich 40 Stunden im Freien arbeiten müssen, in Bezug auf die kumulative UV-Exposition nur eine untergeordnete Rolle.
Eine der Kernaufgaben der Arbeitsmedizin ist es, so Prof. Drexler, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten zu verhüten. Nach dem TOP-Prinzip gibt es eine Vielzahl von präventiven Ansätzen, die bislang an Arbeitsplätzen noch immer nicht voll ausgeschöpft sind. Den ersten Schritt der arbeitsmedizinischen Vorsorge stellt stets eine adäquate Gefährdungsbeurteilung dar.
Der Beitrag von Peter Knuschke et al. gibt wichtige Hinweise zur Durchführung einer belastbaren Gefährdungsbeurteilung und vermittelt wichtige Fachkenntnisse zu dieser Thematik. Im Beitrag von Marc Wittlich finden sich wichtige Messergebnisse und Informationen, mit denen es möglich sein sollte, die Gefährdung exakt abzuschätzen. Beide Beiträge sind somit ein wichtiger Bestandteil für die durchzuführende Gefährdungsanalyse an vielen Arbeitsplätzen.
Ein weiterer Beitrag von Peter Knuschke et al. gibt dann wichtige Hinweise für die primäre Prävention epithelialer Hauttumoren an Arbeitsplätzen mit solarer UV-Belastung. Nach dem TOP-Prinzip werden technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen in Bezug auf ihre Wirksamkeit sachkompetent vorgestellt und bewertet.
Wenn man für die physikalische Noxe UV-Strahlung die gleichen Maßstäbe anlegt, wie für chemische Kanzerogene, dann ist hier u.a. die arbeitsmedizinische Vorsorge begründet angezeigt. Mit diesem sehr wichtigen Thema beschäftigt sich der Beitrag von Susanne Völter-Mahlknecht et al. Am Beispiel der Einwirkung von UV-Belastung bei Outdoor-Workern lässt sich gut nachvollziehbar der Unterschied zwischen betriebsärztlicher Tätigkeit, arbeitsmedizinischer Vorsorge und arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung erläutern.