Unbestritten gelte Gesundheit als existenzielles, transzendentes und öffentliches Gut und der Gedanke, dass medizinische Leistungen, welche die Gesundheit der Versicherten erhalten, wiederherstellen oder bessern sollen, nach monetären Kriterien verteilt werden, widerstrebe den meisten Menschen. „Wenn man erkrankt, steigt der Nutzen medizinischer Leistungen situationsbedingt überproportional an, im Extremfall (z. B. in lebensbedrohlichen Situationen) steigt der Nutzen für ein Individuum bis ins Unendliche“, so Prof. Schöffski weiter.
Die finanziellen Mittel im Gesundheitswesen seien allerdings begrenzt, sodass sich eine Diskussion über eine effektive und effiziente Allokation von Gesundheitsgütern nicht vermeiden lasse. „Die Gesundheitsökonomie ist in diesem Zusammenhang unverzichtbar, denn als empirische und theoretische, interdisziplinäre Wissenschaft versucht sie, unter Zuhilfenahme wissenschaftlicher Methoden, insbesondere gesundheitsökonomischer Analyse, einen Ausgleich zwischen Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Qualität und Gerechtigkeit herzustellen.“ Daher ist der Schwerpunkt der kommenden ASU-Ausgabe der „Gesundheitsökonomie“ gewidmet.
Einen Einblick in diese Thematik bietet Frau Biermann vom Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg im Beitrag „Grundlagen der Gesundheitsökonomie“. Die Gesundheitsökonomie untersucht allerdings nicht nur Maßnahmen der Krankenbehandlung, sondern fokussiert sich zunehmend auch auf präventive und gesundheitsfördernde Ansätze. Durch die demografische Entwicklung und dem damit einhergehenden steigenden Altersquotienten und der höheren Morbidität, insbesondere durch die Zahl altersspezifischer, chronischer und damit kostenintensiver Erkrankungen, werden präventive und gesundheitsfördernde Ansätze zur Minderung der Krankheitslast des Einzelnen aber auch der Gesellschaft bedeutender. In der gesundheitsbezogenen Versorgung werden dabei allerdings nicht nur entsprechende Daten zur Wirksamkeit einer Maßnahme gefordert, sondern vielfach auch zur Wirtschaftlichkeit, denn auch in diesem Bereich gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V, wonach Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht übersteigen dürfen. Nicht notwendige oder unwirtschaftliche Leistungen können Patienten nicht über die Krankenkasse beanspruchen und werden auch nicht erstattet. Dies bedeutet wiederum, dass sich auch Prävention und Gesundheitsförderung der Frage nach ihrer Effizienz durch gesundheitsökonomische Analysen stellen müssen.
Herr Dr. Ahrens, Professor für Gesundheitsökonomie und Management im Studiengang Gesundheitsmanagement der Hochschule Aalen und Frau Dr. Esslinger, Professorin für Health Care Management im Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda spezifizieren diese Thematik in ihren Beiträgen mit jeweils unterschiedlichen Ansatzpunkten. Prof. Ahrens hat sich dabei ausführlich mit der Thematik der „Evaluation der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit des betrieblichen Gesundheitsmanagements“ beschäftigt. Im Rahmen seines Beitrags werden die Grundlagen der Gesundheitsökonomie im Bereich der Arbeits-/Sozial-/Umweltmedizin skizziert und der Forschungsstand zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des betrieblichen Gesundheitsmanagment aufgezeigt. Frau Prof. Esslinger fokussiert sich hingegen auf die „Wirksamkeit und Kosten arbeitsplatzbezogener ergonomischer Präventionsmaßnahmen bei Muskel-Skelett-Erkrankungen“.
Eine bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit gesundheitsbezogener Maßnahmen bisher allerdings oftmals unberücksichtigte Determinante wird im Beitrag von Frau Dr. Amler, ebenfalls vom Lehrstuhl für Gesundheitsmanagment der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, näher beleuchtet. Sie geht in diesem der Frage nach, ob „Präsentismus – ein unterschätzter Kostenfaktor“ ist.