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SIKO empfiehlt tetravalente Grippe-Impfung

SIKO zieht Konsequenz aus Mismatch-Saison 2015/16

Dazu Dr. med. Dietmar Beier, Vorsitzender der Sächsischen Impfkommission und Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin: „Aufgrund der Erfahrungen aus der letzten Grippe-Saison wird laut Beschluss der Sächsischen Impfkommission vom 1. April 2016 empfohlen, in Zukunft vorrangig tetravalente Impfstoffe für die Grippe-Impfung einzusetzen. Dies ist seit Januar 2017 in den offiziellen Empfehlungen enthalten. Wir erwarten je nach konkreter Situation in der jeweiligen Saison eine mehr oder weniger deutliche Reduktion der Influenza-Erkrankungen, da mit den viervalenten Impfstoffen die Viren beider zirkulierender Influenza-B-Linien erreicht werden.“ Ein viervalenter Grippe-Impfstoff (beispielsweise Influsplit Tetra®) kam bisher hauptsächlich Privatversicherten und Selbstzahlern zugute oder wurde im betriebsmedizinischen Bereich eingesetzt. „In der letzten Saison 2015/2016 wurde etwa die Hälfte aller Influenza-Erkrankungen in Deutschland durch den Influenza-B-Stamm hervorgerufen, der nur im tetravalenten Impfstoff enthalten war“, erklärt Beier weiter. Auch die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer forderte anlässlich ihrer 55. Tagung am 12. November 2016 auf Initiative der Sächsischen Impfkommission die Krankenkassen auf, aufgrund der sich ständig verändernden zirkulierenden Influenzaviren zukünftig allen Versicherten […] den tetravalenten Impfstoff anzubieten und die Kosten dafür zu übernehmen [3].

Saisonales Höchstlevel für Grippe im Februar und März

In der Regel ist das höchste Niveau an Grippe-Erkrankungen im Februar und März. Da es etwa zwei Wochen dauert, bis ein Impfschutz aufgebaut ist, macht die Grippe-Impfung auch kurzfristig noch Sinn. Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Grippe-Impfung für alle Personen, die durch eine Grippe-Erkrankung besonders gefährdet sind: Menschen über 60 Jahre, Schwangere sowie Patienten mit einer Grunderkrankung wie Asthma, COPD, Herz-Kreislauf-Erkrankung oder Diabetes.

Die neuen tetravalenten Impfstoffe mit vier statt drei Impfstämmen richten sich zusätzlich gegen die zweite B-Linie und erreichen damit einen breiten Impfschutz der Bevölkerung. Dieser kann bei Privatpatienten eingesetzt werden oder wenn aus ärztlicher Sicht ein schwerer Krankheitsverlauf zu befürchten ist (medizinischer Begründung durch den Arzt). Gesetzlich Versicherte bekommen in der Regel den herkömmlichen Dreifach-Impfstoff, können aber auf Wunsch den breiteren Vierfachschutz selbst bezahlen. Im Rahmen seines Aufklärungsgesprächs sollte der Arzt gemäß der STIKO auf den Nutzen der Impfung hinweisen. Dazu gehört auch die Information über alle verfügbaren Impfstoffe.

Bedeutung für die Grippe-Impfung in der Betriebsmedizin

Auch der Betriebsmediziner sollte den Impfling über alle verfügbaren Impfstoffe aufklären. Die präferenzielle Empfehlung der SIKO ist in einem Aufklärungsgespräch zumindest erwähnenswert. Betriebsärzte in Sachsen sind nach der Sächsischen Verwaltungsvorschrift angehalten, Impfungen unter Beachtung der Empfehlungen der SIKO durchzuführen [4]. Diese fordert u. a. von impfenden Ärzten, „die Impfungen dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechend durchzuführen und dabei die Impfempfehlungen der Sächsischen Impfkommission und die sächsischen Herdbekämpfungsprogramme (Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten) zu beachten.“

Des Weiteren haben Betriebsärzte nun eine Begründung mehr, um mit dem Arbeitgeber über den Einsatz einer tetravalenten Impfstrategie zu verhandeln. Neben der bisher bekannten öffentlichen Empfehlung der DTG [5], aufgrund einer besseren Abdeckung gegen Influenza B „nach Möglichkeit tetravalente Impfstoffe zu bevorzugen“, ist mit der SIKO nun eine weitere öffentliche Institution hinzugekommen, um die Argumentation zu unterstützen.

Durch den betriebsmedizinischen Einsatz können viele Menschen von einem breiteren, tetravalenten Grippe-Impfschutz profitieren. Alle Personen mit erhöhter Gefährdung, zum Beispiel medizinisches Personal oder Mitarbeiter in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr, sollten gegen Grippe geschützt sein. Dies betrifft auch Mitarbeiter, die viel auf Geschäftsreisen unterwegs sind. Sinnvoll ist die Impfung aber auch für jeden, der sich lange Ausfallzeiten wegen einer schwerwiegenden Grippe-Erkrankung nicht leisten kann oder will.

Betriebsärzte können mit Hilfe eines von GSK erstellten Berechnungssystems unter Einbeziehung des Produktivitätsverlusts pro Tag für jedes Unternehmen individuell berechnen, wie groß der ökonomische Nutzen für das jeweilige Unternehmen ist. Bei Interesse an diesem Berechnungssystem kontaktieren Sie bitte Annett Keller (s. Kasten).

Für die Beschäftigten ist es in jedem Fall vorteilhaft, vom Betriebsarzt mit einem tetravalenten Grippe-Impfstoff geimpft zu werden, weil niedergelassene Ärzte in vielen KV-Regionen gezwungen sind, den trivalenten Ausschreibungs-Impfstoff einzusetzen.

  www.gsk-arbeitsmedizin.de

Quellen:

[1] Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Schutzimpfungen in Sachsen e.V.: Impfkalender im Freistaat Sachsen; www.ghuss.de/impfen/Impfkalender_2017_gelb.pdf

[2] Arbeitsgemeinschaft Influenza am Robert-Koch Institut: Saison-Bericht 2015/2016: https://influenza.rki.de/saisonbericht.aspx

[3] 55. Tagung der Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer:

www.slaek.de/de/04/pressemitteilungen/2016/077_tetravalente_Grippeimpfstoffe.php

[4] Verwaltungsvorschrift Landesministerium Sachsen: www.slaek.de/de/03/impfen.php?shortcut=60infos/infospatient/36impfen/index.html

[5] Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG): Hinweise und Empfehlungen zu Reiseimpfungen, Stand 2016; S. 26/27

Fußnoten

1 Nichtübereinstimmung zwischen im trivalenten Grippe-Impfstoff enthaltenen und tatsächlich zirkulierenden Influenza-Viren

    Kontakt

    Annett Keller

    Vertriebsleiterin Impfstoffe

    Direktgeschäft & Key Account

    Tel.: +49 (89) 360448240

    annett.a.keller@gsk.com

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