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Konsenspapier „Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit“ vorgelegt

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

„Das Konsensuspapier dient als praktische Hilfestellung und Leitfaden für das Erstellen der im Mutterschutz­gesetz geforderten individuellen Gefährdungsbeurteilung“, erläuterte Maya Niethard, Leiterin der Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).

Noch immer sprechen nach Angaben der Fachgesellschaften viele Kliniken bei einer Schwangerschaft ein pauschales betriebliches Beschäftigungsverbot aus – und das, obwohl die operative Tätigkeit von Schwange­ren nach der Überarbeitung des Mutterschutzgesetzes seit 2018 mit einer individuellen Gefährdungsbeurtei­lung ausdrücklich erlaubt ist.

Die 50-seitige Broschüre bietet Informationen und Empfehlungen, um schwangere Chirurginnen, aber auch Betriebs- und Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner, Führungskräfte und Behörden besser zu informieren und zu unterstützen. Dafür erläutert das Autorenteam grundlegende Sicherheitsaspekte am Arbeitsplatz und gibt spezifische Empfehlungen zu klassischen Risikothemen wie Infektionsgefahr, Strahlenschutz und Narkosegase. Außerdem enthält die Broschüre Positivlisten, die Operationen und Eingriffe aufführen, bei denen Schwange­re unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen unbedenklich zum Skalpell greifen dürfen. Sie wurden von den je­weiligen wissenschaftlichen Fachgesellschaften freigegeben und liegen für vierzehn chirurgische Fächer vor.

„Die Arbeitsplatzgestaltung von Schwangeren und Stillenden wird damit immer mehr an Sicherheit und vor allem Normalität gewinnen“, betonte Markus Scheibel, stellvertretender Präsident der DGOU.

Quelle: aerzteblatt.de

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