Die vorliegende Ausgabe von ASU beschäftigt sich mit zwei Schwerpunktthemen. Das erste Schwerpunktthema beschäftigt sich mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Dieser ergänzt in besonderer Weise die ärztliche Tätigkeit in Krankenhäusern oder ambulanten Praxen, die vorwiegend individualmedizinisch ausgerichtet ist. Diese stationären und ambulanten Versorgungssektoren des Gesundheitswesens stellen die 1. und 2. Säule des Gesundheitswesens auf Grundlage des Sozialgesetzbuches V (SGB V) dar. Die präventivmedizinisch ausgerichtete Arbeitsmedizin repräsentiert als Versorgungssektor die 4. Säule im Gesundheitswesen (Arbeitsschutzgesetz etc.). Im ÖGD sind bevölkerungsbezogene Aspekte mit präventivem Ansatz von Bedeutung. Die Besonderheit des ÖGD besteht darin, dass dessen Rahmenbedingungen von Bundes- und Landesgesetzen bestimmt werden.
Aber vielen Menschen ist nicht ersichtlich, was eigentlich im ÖGD geleistet wird. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, ist neu gewonnenes Redaktionsmitglied und führt in diese Thematik ein. Sie weist sogleich darauf hin, dass diese 3. Säule gestärkt werden muss, indem ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Forderung ist auch im Hinblick auf Betriebsärzte im Versorgungssektor Arbeitswelt nicht unbekannt. Der Schwerpunkt zum „ÖGD“ wurde insbesondere vor dem Hintergrund des 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetzes ausgewählt. ASU will Informationsplattform für alle präventivmedizinischen Akteure in Deutschland sein.
Der ÖGD leistet einen bedeutenden Beitrag in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz in Lebenswelten. Die Bandbreite der Aufgaben reicht u. a. von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Familien mit Kleinkindern, über zahnärztliche, Mütterberatungen, Kita- und Einschulungsuntersuchungen, Untersuchungen und Beratungen von Schwangeren, Schwangerschaftskonfliktberatungen, Suchtberatung, Kontroll- und Überwachungsaufgaben im Bereich der Krankenhaus-, Umwelt- und Seuchenhygiene, Beratungs- und Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen, chronisch kranke sowie körperlich behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen bis hin zur Erstellung amtsärztlicher Gutachten und Zeugnisse und der Mitwirkung an der Gesundheitsberichterstattung und zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen.
Dem ÖGD kommt eine bedeutende Funktion bei der Prävention in Lebenswelten wie Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sowie bei der Ansprache sozial benachteiligter Gruppen zu. Diese Ausrichtung lässt sich insbesondere damit begründen, dass diese Gruppen von der ambulanten und stationären Regelversorgung (1. und 2. Säule des Gesundheitswesens) schlechter erreicht werden. Die Umsetzung der Präventionsbestrebungen durch den ÖGD erfolgt auf kommunaler Ebene in enger Abstimmung mit weiteren präventiv tätigen Akteuren, u. a. Krankenkassen, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Betriebsärzten.
Meines Erachtens müssen im Rahmen der Umsetzung des Präventionsgesetzes den spezifischen Kompetenzen des ÖGD und seiner Beschäftigten in den Gesundheitsämtern vor Ort in stärkerem Maße Rechnung getragen werden. Der ÖGD muss bei der Umsetzung der Landesrahmenvereinbarungen nach § 20 f. SGB V zum Präventionsgesetz stärker einbezogen werden. Unter den neuen Rahmenbedingungen gilt es, gemeinsam auf die Nutzung und die Weiterentwicklung vorhandener tragfähiger Strukturen für die Prävention und Gesundheitsförderung auf kommunaler bzw. regionaler Ebene hinzuwirken und dazu beizutragen, dass der ÖGD dabei sein Potenzial zur Wirkung bringen kann. Auch hier im Versorgungssektor ÖGD wird also ein spannender Beitrag zur Umsetzung des Präventionsgesetzes geleistet.
Der zweite Schwerpunkt beschäftigt sich mit neuesten Erkenntnissen zu „Infektionen im Gesundheitswesen“. Albert Nienhaus stellt die aussagekräftigen Ergebnisse der Arbeiten seiner Arbeitsgruppe zu Infektionen/Infektionskrankheiten und daraus resultierenden Berufskrankheiten im Gesundheitsdienst vor. Besonders interessant sind die Erhebungen bei Carriern/Trägern von MRSA in der stationären und ambulanten Altenpflege. Hier, an der Schnittstelle zwischen Beschäftigten- und Patientenschutz, ist noch vieles zu klären und festzulegen. Wissenschaftliche Erkenntnisse sind unabdingbar, um wirksam in der Praxis vorgehen zu können.
Ich freue mich, darauf hinweisen zu können, dass gleichzeitig mit den o. g. Beiträgen aus dem Gesundheitswesen eine Mini-Serie „Für Sie referiert“ im ASU-Ressort Wissenschaft begründet wird, welche die Ressortleiterin Wissenschaft, Elke Ochsmann, in dieser Ausgabe vorstellen wird.
Ich hoffe, dass auch mit dieser ersten Ausgabe von ASU im Jahr 2017 wieder für Sie interessante Themen zusammengestellt wurden. Ihnen allen wünsche ich ein schönes, gesundes und erfolgreiches Neues Jahr!
Ihre Annegret Schoeller
Chefredakteurin