Several epidemiologic studies have indicated an increased risk of lung cancer among welders. We used the SYNERGY project database to assess welding as a risk factor for developing lung cancer. The database includes data on 15,483 male lung cancer cases and 18,388 male controls from 16 studies in Europe, Canada, China, and New Zealand conducted between 1985 and 2010. Odds ratios and 95 % confidence intervals between regular or occasional welding and lung cancer were estimated, with adjustment for smoking, age, study center, and employment in other occupations associated with lung cancer risk. Overall, 568 cases and 427 controls had ever worked as welders and had an odds ratio of developing lung cancer of 1.44 (95 % confidence interval: 1.25, 1.67) with the odds ratio increasing for longer duration of welding. In never and light smokers, the odds ratio was 1.96 (95 % confidence interval: 1.37, 2.79). The odds ratios were somewhat higher for squamous and small cell lung cancers than for adenocarcinoma. Another 1,994 cases and 1,930 controls had ever worked in occupations with occasional welding. Work in any of these occupations was associated with some elevation of risk, though not as much as observed in regular welders. Our findings lend further support to the hypothesis that welding is associated with an increased risk of lung cancer.
Kommentar: In der Arbeitsmedizin ist seit langem bekannt, dass bestimmte Schweißverfahren mit einem erhöhten Lungenkrebsrisiko verbunden sind. Die Unfallversicherungsträger haben in den vergangenen Jahren rund 100 Krebserkrankungen der Atemwege in der Berufsgruppe der Metallbearbeiter (sprich Schweißer) als BK 1103 (Erkrankungen durch Chrom und seine Verbindungen) entschädigt. Die Gefährdung resultiert aus der Inhalation von Chrom-Nickel-haltigen Rauchen, die beispielsweise beim Schweißen von Edelstählen auftreten. Es ist wissenschaftlich gesichert, dass inhalierbare Chrom (VI)-Verbindungen und Nickel bzw. Nickelverbindungen beim Menschen Krebs im Zielorgan Atemwege/Lunge zu verursachen vermögen. Es handelt sich um krebserzeugende Arbeitsstoffe der Kategorie 1 gemäß Arbeitsstoffkommission. Schwierig war es bislang, das Risiko zu quantifizieren. Anhand der epidemiologischen Studien war es in der Regel nicht möglich, das Risiko durch Schweißrauche gegenüber dem Tabakrauch-assoziierten Krebsrisiko abzugrenzen.
Diese Einschränkung konnte nun durch die kürzlich veröffentlichte Untersuchung, die im Rahmen des SYNERGY-Projektes durchgeführt wurde, überwunden werden. Es handelt sich um eine umfangreiche epidemiologische Datenbank mit Informationen zur Arbeits- und Raucheranamnese. Einbezogen wurden 16 Fall-Kontroll-Studien aus Europa, Kanada, China und Neuseeland, die zwischen 1985 und 2010 durchgeführt wurden. Insgesamt waren 568 Fälle und 427 Kontrollpersonen als Schweißer beschäftigt gewesen. Hieraus resultiert ein mittleres relatives Risiko (Odds Ratio) von 1,44 (Konfidenzbereich: 1,25–1,67). Für Männer, die 25 Jahre oder länger als Schweißer tätig waren, betrug das durchschnittliche Risiko 1,77 (Konfidenzintervall: 1,31–2,39).
Wichtig für die Annahme der Kausalität ist der Befund, dass mit zunehmender Expositionsdauer die Erkrankungswahrscheinlichkeit ansteigt. Interessant ist auch das Lungenkrebsrisikos in Abhängigkeit von Schweißertätigkeit und Inhalationsrauchen. Für starke Raucher (mehr als 35 Packungsjahre) ergab sich im Vergleich zu geringen Rauchern (weniger als 10 Packungsjahre) keine signifikant erhöhte Risikokonstellation, so dass anhand dieser Daten nicht von einem Synergismus gesprochen werden kann.
Wie in den meisten epidemiologischen Untersuchungen gibt es keine Angaben zur Höhe der Schweißrauchexposition. Dies wäre eine Herausforderung für zukünftige Studien, um das Erkrankungsrisiko nicht nur anhand der Expositionsdauer, sondern mit Hilfe der „Expositionsdosis“ zu quantifizieren.
Im Hinblick auf die Berufskrankheitenverordnung ist festzustellen, dass diese umfangreiche Studie kein „Verdoppelungsrisiko“ für Lungenkrebs nach langjähriger Schweißertätigkeit bestätigt hat. Somit ist die Frage nach einer Berufskrankheit, primär kommt die BK 1103 in Betracht, weiterhin auf der Basis einer individuellen Gefährdungs-abschätzung zu beurteilen. G. Triebig, Heidelberg