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Körperschutz

Körperschutz durch Schuhe und Oberbekleidung

Schutzkleidung schützt vor mechanischen Gefahren, die Verletzungen bewirken können, vor biologischen Stoffen, vor Gefahrstoffen sowie klimatischen Bedingungen und eben auch vor Schmutz. Schutzkleidung ist somit eine persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen soll. Die verschiedenen Ausführungen der Schutzkleidung können gegen eine oder mehrere Einwirkungen schützen.

Schutzkleidung kann mehrfach getragen oder auch nur für den einmaligen Einsatz gefertigt werden (Einwegkleidung). Arbeitskleidung wird anstatt der Privatkleidung getragen und hat keine Schutzfunktion. Oft wird jedoch bei speziellen Tätigkeiten die Schutzkleidung zur Arbeitskleidung wie zum Beispiel in Laboren oder auch beim Umgang mit Motorkettensägen. Mit dem Schutz der tragenden Person wird bei besonderen Bedingungen, insbesondere bei Logistiktätigkeiten, Arbeiten bei fließendem Verkehr oder im Schienenverkehr, auch noch eine Warnfunktion gekoppelt. Warnkleidung soll die tragende Person bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen am Tage sowie beim Anstrahlen durch Scheinwerferlicht in der Dunkelheit auffällig machen.

Wenn nicht der Mensch vor Umgebungseinflüssen geschützt werden muss, sondern die herzustellenden Produkte, muss beispielsweise Reinraumkleidung verwendet werden, die vermeidet, dass Partikel vom Menschen ausgehend in die Arbeitsumgebung gelangen. Auch in der Herstellung von Bauteilen mit Elektronikkomponenten müssen durch leitfähige Schuhe die Produkte vor Funkenentladung geschützt werden.

Historische Entwicklung

Die ersten Schutzkleidungen bestanden aus mehreren Lagen Leder. Ritterrüstungen wurden aus Leder hergestellt und mit Metallplättchen oder aus übereinanderliegenden Metallplatten mit einem entsprechenden Gewicht verstärkt. Mit dem Aufkommen der ersten Schusswaffen verloren diese Schutzpanzerungen ihre Bedeutung. Im ersten und zweiten Weltkrieg wurde der Schutz vor Splittern und Ähnlichem weiterentwickelt. Neu im militärischen Bereich eingesetzte Materialien wie zum Beispiel Kevlar haben auch Eingang in die Schutzkleidung im zivilen Bereich gefunden.

Arten von Schutzkleidung

Neben den speziellen Schutzkleidungen, wie beispielsweise für das Motorrad, bei der Polizei oder dem Militär, wird bei Schutzkleidung in folgende sieben Schutzarten unterschieden:

  • Druckschutz (durch stark belastbare Materialien)
  • Hygieneschutz (Schutz der Produkte in Lebensmittelbetrieben)
  • Warnschutz (Sichtbarkeit durch Reflektoren und leuchtendes Gewebe)
  • Wetterschutz (Wind und Wasser abweisende Stoffe)
  • Hitze- und Flammschutz (schwer entflammbares Gewebe)
  • Chemikalienschutz (zertifizierte Schutzkleidung)
  • Elektrostatikschutz (antistatisch wirkende Kleidung)
  • Oft muss die Kleidung auch Produkte beziehungsweise Prozesse schützen. Im Reinraum dürfen keine Partikel in die Atmosphäre gelangen und bei sensiblen Produkten darf die Kleidung keine Spuren hinterlassen (z.B. Kratzer bei der PKW-Montage). Im medizinischen Bereich steht einerseits der Schutz der Patientinnen und Patienten im Vordergrund und andererseits der Schutz des Personals. Der Schutz geht oft auch mit einer Behinderung der Beweglichkeit der Schutzkleidung tragenden Person einher.

    Bei der Arbeit mit Motorkettensägen ist eine spezielle Schnittschutzkleidung obligatorisch, in deren Spezialgewebe sich die Sägekette verfängt und bis zum Stillstand abgebremst wird. In der Chemieindustrie schützt die Schutzkleidung vor flüssigen Chemikalien. Zusätzlich zur Chemikalienschutzkleidung existieren bei zahlreichen Katastrophenschutzeinheiten sowie in Betrieben mit atomaren Stoffen spezielle Schutzanzüge für Strahlenschutzeinsätze (Kontaminationsschutzkleidung).

    Schutz vor Hitze und Kälte

    Vor Hitze, Flammen oder Metallspritzern schützt Hitzeschutzkleidung. Hier gibt es durch die Arbeit an Hochöfen, Walzwerken und Gießereien eine lange Tradition. Durch den Wandel der Wirtschaft und die gesellschaft­liche Entwicklung hat heutzutage die Kälteschutzkleidung eine zunehmende Bedeutung. Tiefgekühlte Lebensmittelprodukte werden bei Minustemperaturen hergestellt, in Kühlhäusern gelagert und kommissioniert. Diese so genannten Convenience-Produkte haben in der modernen Lebens- und Arbeitswelt einen zunehmend höheren Stellenwert, was mehr Beschäftigte in Kühlhäusern zur Folge hat.

    Untersuchungen der Uni Siegen haben gezeigt, dass männliche Kommissionierer im sehr kalten Bereich mit höherem Alter eine stärkere Beanspruchung des Herz-Kreislauf-Systems, eine empfindliche Abnahme der Körperkerntemperatur und ein erhebliches Absinken der Hautoberflächentemperaturen an den Extremitäten aufweisen. Bei den Frauen sind es die jüngeren Frauen, die am Kältearbeitsplatz stärker belastet sind als die älteren Arbeitnehmerinnen. Eventuell notwendige Aufwärmpausen sind nicht besonders wirtschaftlich, weswegen die Entwicklung von Schutzkleidung mit hoher Isolationswirkung bei gutem Tragekomfort notwendig ist. Der Kälteschutzanzug (Thermohose und Thermojacke) sowie die Arbeitshandschuhe mit Kälteschutz sind inzwischen hinsichtlich Kälteschutz und Komfort sehr gelungen. Die Regulation der Schweißabsonderung und Bewegungsmöglichkeiten sollten allerdings weiter optimiert werden. Problematisch ist eher die Fußbekleidung. Thermostiefel bedürfen hinsichtlich Kälteschutz, Komfort, Regulation der Schweißabsonderung und der Bewegungsmöglichkeiten noch der Verbesserung. Zudem ist das Gewicht der Stiefel noch deutlich zu hoch.

    Kennzeichnung und Auswahl

    Schutzkleidung muss nach der Regel 112-189 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) „Benutzung von Schutzkleidung“ (s. „Weitere Infos“) mindestens mit folgenden Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein:

  • Name, Handelsname oder andere Formen zur Identifikation des Herstellers beziehungsweise seines autorisierten Vertreters im Land eines CEN-Mitgliedes (CEN = Europäisches Komitee für Normung),
  • Typbezeichnung, Handelsnamen oder Codes,
  • Größenbezeichnung,
  • Nummer der speziellen europäischen Norm,
  • Piktogramm und gegebenenfalls
  • Angabe der Leistungsstufe entsprechend der jeweiligen Norm.
  • In der DGUV Regel findet sich auch eine Checkliste für die Auswahl der geeigneten Schutzkleidung.

    Schutzkleidung als PSA

    Die Verwendung von Schutzkleidung als persönliche Schutzausrüstung (PSA) steht zwar auf einer niedrigen Stufe der Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes, muss aber trotzdem wirkungsvoll sein. Das heißt, entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes ist bei Verwendung von PSA die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahme zu überprüfen.

    Damit Schutzkleidung zuverlässig schützt, darf sie nur bestimmungsgemäß verwendet werden und sie darf auch keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren Zustand so verändert, dass die Schutzfunktion beeinträchtigt wird. Pflege, Reinigung und Aufbewahrung muss also zur Art der Kleidung passen. Vor jeder Benutzung ist sie auf Beschädigungen zu prüfen.

    Schuhe geben Schutz und Sicherheit

    Schutzschuhe haben unterschiedliche Funktionen. Sie schützen beim Anstoßen an scharfen Ecken und Kanten, sie schützen die Zehen und den Knöchel, sie schützen vor spitzen Gegenständen und auch vor Ausrutschen.

    Schutz- und Sicherheitsschuhe müssen entsprechend den Arbeitsbedingungen ausgewählt werden. Die typischen Risiken für Fußverletzungen sind beispielsweise auf Baustellen anders ausgeprägt als in eine Küche. Auf Baustellen muss die Zehenpartie geschützt werden und die Sohle muss durchtrittsicher sein, so dass zum Beispiel ein herausstehender Nagel nicht zu einer Fußverletzung führt. In einer Küche kommt hingegen der Rutschsicherheit eine höhere Bedeutung zu. In Betrieben, in denen mit elektronischen Bauteilen hantiert wird, spielt die elektrische Leitfähigkeit der Schuhe eine wichtige Rolle. Es darf sich keine Ladungsanhäufung ergeben, die sich durch eine Funkenbildung beim Berühren leitfähiger Teile bemerkbar macht. Die Schuhe und hier insbesondere die Sohlen (und dann selbstverständlich auch der Bodenbelag im Betrieb) müssen elektrisch leitfähig sein, so dass keine Potenzialdifferenz entstehen kann. Deutlich gemacht wird dieses mit dem ESD-Zeichen (➥ Abb. 1), wobei ESD für „electrostatic discharge“ (elektrostatische Entladung) steht.

    Zusammengefasste Hinweise zu Schutz- und Sicherheitsschuhe sind in der DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ enthalten (s. „Weitere Infos“). Hier ist auch eine Tabelle abgedruckt, für welche Bedingungen welche Schuhe empfohlen werden. Folgende Bezeichnungen werden vergeben:

    A antistatische Schuhe

    C leitfähige Schuhe

    E Energieaufnahme im Fersenbereich

    P Durchtrittsicherheit

    CI Kälteisolierung

    HI Wärmeisolierung

    FO öl- und benzinresistente Sohle

    HRO Verhalten gegenüber Kontaktwärme

    Nicht jeder Arbeitsschuh ist ein Sicherheitsschuh. Es wird nach Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhen, an die steigende Anforderungen gestellt werden, differenziert.

  • Sicherheitsschuhe enthalten eine Zehenkappe, die für hohe Belastungen geeignet ist. Die Schutzwirkung wird für stoßartige und druckartige Belastungen geprüft (Kurzbezeichnung S).
  • Schutzschuhe enthalten eine Zehenkappe, die für mittlere Belastungen geeignet ist. Die Schutzwirkung wird ebenfalls für stoßartige und druckartige Belastungen geprüft (Kurzbezeichnung P).
  • Berufsschuhe sind Schuhe mit Schutzmerkmalen zum Schutz des Trägers vor Verletzungen, die bei Unfällen auftreten könnten. Sie müssen nicht über eine Zehenkappe verfügen (Kurzbezeichnung O).
  • Neben der Zehenkappe aus Stahl, Kunststoff oder Aluminium gibt es weitere Merkmale wie

  • durchtrittsichere Einlage (Zwischensohle), die das Eindringen von Nägeln und anderen Spitzen Gegenständen verhindert,
  • Knöchelschutz und Polsterkragen bei Stiefeln,
  • ein kälte- beziehungsweise wärmeisolierender Unterbau für Arbeiten in kalten und heißen Umgebungen,
  • eine Überkappe zum Schutz vor Beschädigungen,
  • Zusatzanforderungen wie zum Beispiel Schnittschutz oder Beständigkeit gegenüber Chemikalien.
  • Je nach Anforderungen werden die Schuhe unterschiedlich klassifiziert. So steigen zum Beispiel bei Sicherheitsschuhen die Anforderungen beziehungsweise Eigenschaften mit zunehmender Klasse:

    S 1:Sicherheitsschuh mit Zehenschutzkappe, antistatischen Eigenschaften, einem geschlossenen Fersenbereich und einem bestimmten Energieaufnahmevermögen

    S 2: Sicherheitsschuh wie S1, jedoch zusätzlich mit besonderen Anforderungen an Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme der Materialien

    S 3: Sicherheitsschuh wie S2, jedoch zusätzlich mit durchtritthemmender Zwischensohle und profilierter Laufsohle

    Wenn also, beispielsweise auf Baustellen, auch die Durchtrittsicherheit wichtig ist, dann müssen Schuhe der Klasse S 3 gewählt werden. Die Auswahl der Klasse ist das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung; es können auch Auswahlhilfen verwendet werden, in denen für typische Tätigkeiten die zu verwendenden Klassen zugeordnet
    werden.

    Trageeigenschaften

    Im Hinblick auf Trageeigenschaften müssen bei der Auswahl und Beschaffung von Schuhen ergonomische Anforderungen berücksichtigt werden (s. Infokasten, vgl. DGUV Regel 112-191).

    Ein besonderes Augenmerk ist auf die Rutschhemmung zu legen.

    Rutschsicherheit

    Der menschliche Gang entsteht durch eine koordinierte Bewegung der einzelnen Teile des Bewegungsapparates. Sprunggelenk, Kniegelenk und Hüftgelenk bilden Drehpunkte, die durch Muskeln stabilisiert werden. Der Rumpf und der Oberkörper sind ebenfalls beteiligt, insbesondere durch eine Ausgleichsbewegung der Arme. Während der Bewegungen ändert sich laufend der Körperschwerpunkt und der Erhalt des Gleichgewichts ist eine anspruchsvolle Steuerungsaufgabe. Die Fortbewegung gelingt nur, wenn über den Boden Beschleunigungs- und Bremskräfte aufgebracht werden können. Kommen von außen, zum Beispiel durch das Hängenbleiben an Erhöhungen oder an Vertiefungen, plötzliche starke Beschleunigungen auf oder können durch mangelnde Reibung zwischen Schuhsohle und Bodenbelag keine Beschleunigungs- oder Bremskräfte aufgebracht werden, dann wird das Gleichgewicht gestört und die Schwerkraft wird wirksam und bringt einem zu Fall.

    Folglich ist es erforderlich, dass Schuhe Halt geben und genügend Reibkraft übertragen werden kann. Dieses wird einerseits durch das Sohlenmaterial und andererseits durch das Profil der Sohle beeinflusst. In den Verdrängungsraum des Sohlenprofils muss das gegebenenfalls vorhandene gleitfördernde Medium (z.B. Flüssigkeit, Schmutz) aufgenommen werden (➥ Abb. 2).

    Je nach Untergrund sind unterschiedliche Sohlenmaterialien und Profilierungen notwendig. Nach der DIN EN ISO 20345 muss mindestens eine der drei Anforderungen erfüllt werden:

    SRA: Rutschhemmung (Keramikfliese/Reinigungsmittel)

    RB: Rutschhemmung (Stahlboden/Glycerin)

    SRC: Rutschhemmung (Keramikfliese/Reinigungsmittel und Stahlboden/Glycerin)

    Auch der Bodenbelag selbst spielt hier eine Rolle. Bodenbelag und Schuhsohle müssen zusammenpassen. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.5/1,2 „Fußböden“ werden Anforderungen an den Bodenbelag je nach der zu erledigenden Arbeitsaufgabe genannt (s. „Weitere Infos“). Besonderes Augenmerk ist auf den Übergang von einem Bodenbelag zum anderen zu legen. Zu viel Reibungsunterschied kann beispielsweise bei aufgeklebten Haftstreifen auf glatten Böden auch zu Stürzen führen.

    Zehen- und Fußschutz

    Neben dem Stolpern und Ausrutschen müssen die Gefährdungen für Zehen und Fuß von oben und unten betrachtet werden. Getroffen werden, anstoßen, einklemmen, schneiden, überfahren werden usw. sind Gefährdungen, denen man immer dann ausgesetzt ist, wenn höhere Energien im Spiel sind.

    Neben dem Schutz vor mechanischen Gefährdungen muss auch der Schutz vor chemischen Stoffen, elektrischem Strom sowie Wärme, Kälte und Nässe bedacht werden.

    Sicherheitsschuhe sind persönliche Schutzausrüstungen, die der PSA-Richtlinie genügen müssen. Für PSA muss der Hersteller eine Konformitätserklärung erstellen, nachdem eine gemeldete Stelle für ein PSA-Modell eine EG-Baumusterprüfung durchgeführt hat. In Normen enthaltene Anforderungen müssen erfüllt werden.

    Es gilt auch bei Schutz- und Sicherheitsschuhen, dass es günstig ist, wenn die späteren Benutzerinnen und Benutzer an der Auswahl beteiligt sind. In vielen Betrieben kann zwischen unterschiedlichen Herstellern und unterschiedlichen Modellen ausgewählt werden. Damit ist die Aussage „Ich trage keine Sicherheitsschuhe, weil sie mich drücken“ nicht mehr akzeptabel. Wenn es dann noch gelingt, dass auch bei Arbeiten im privaten Umfeld, sei es bei Bauarbeiten, beim Umzug oder beim Rasenmähen, Sicherheits- oder Schutzschuhe getragen werden, wird es weniger Fußverletzungen geben.

    Fazit

    Gute Schutzkleidung erfüllt zuverlässig die Schutzfunktion bei hohem Tragekomfort. Je weniger Belastung durch die Schutzkleidung entsteht, umso höher ist die Akzeptanz bei den Beschäftigten. Wenn Schutzkleidung zusätzlich noch eine Warnfunktion hat, wird eine Doppelfunktion erreicht.

    Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhe haben unterschiedliche Eignungen und genügen folglich unterschiedlichen Anforderungen. Diese müssen zuerst ermittelt und festgelegt werden. Aus der Vielzahl der inzwischen verfügbaren Schuhmodelle lassen sich passende Modelle auswählen, günstigerweise unter Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer. Sollten Einlagen notwendig sein, können auch viele Modelle spezifisch angepasst werden.

    Interessenkonflikt: Der Autor gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

    Weitere Infos

    Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.5/1,2 „Fußböden“
    https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A1-5-1-2.html

    DGUV Regel 112-189 „Benutzung von Schutzkleidung“
    https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1352

    DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“
    https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/DGUV-Regeln/112_191.pdf

    Abb. 2:  Zusammenspiel von Schuhsohle und Bodenbelag

    Abb. 2: Zusammenspiel von Schuhsohle und Bodenbelag

    Info

    Trageeigenschaften von Schuhen

  • Passform
    Gleiche Schuhgrößen verschiedener Hersteller haben nicht immer die gleiche Passform. Teilweise gibt es auch Weitensysteme, die unterschiedliche Fußformen berücksichtigen.
  • Zehenkappen
    Die Zehenkappen dürfen zum Beispiel bei knienden Tätigkeiten keinen unakzeptablen Druck auf den Fuß ausüben.
  • Polsterung
    Zur Vermeidung von Druckstellen sollten der Bein- und Knöchelbereich sowie die Lasche mit einer Polsterung versehen sein.
  • Klimamembran
    Sie ist geeignet, sowohl die Wasserundurchlässigkeit von außen nach innen zu gewährleisten als auch die Wasserdampfdurchlässigkeit von innen nach außen zu erhalten.
  • Gewicht
    Unter Berücksichtigung des notwendigen Schutzes sowie der Einsatzbedingungen sollte ein möglichst leichter Schuh gewählt werden.
  • Schuhform
    Halbschuh oder knöchelhoher Schuh.
  • Eignung für Einlagen
    Durch Einlagen verändern sich die Eigenschaften des Schuhs, weshalb hier individuelle Lösungen notwendig sind.
  • Kontakt

    Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder
    Professur Arbeitswissenschaft; Institut für Technische Logistik und Arbeitssysteme; Technische Universität Dresden; Dürerstraße 26; 01062 Dresden
    martin.schmauder@­tu-dresden.de

    Foto: Christian Hüller

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