Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen Fahr-, Steuer- und Überwachungs-tätigkeiten waren weder in der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ Gegenstand der Regelungen noch sind sie in den Anlagen der Verordnung über die arbeits-medizinische Vorsorge (ArbMedVV) aufgeführt. Dennoch ist der G 25, Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25; DGUV 2010, 2014; s. auch „Weitere Infos“), eine der am häufigsten angewendeten Methoden in der betriebsärztlichen Praxis. So-lange darüber – zu Zeiten der Ermächtigung – noch eine Statistik geführt wurde, stand der G 25 wegen seiner breiten Anwendbarkeit weit über die Aspekte des öffentlichen Straßenverkehrs hinaus an dritter Stelle aller Untersuchungsgrundsätze. Im Verkehrsgewerbe führt er in der Erfassung des arbeitsmedizi-nischen und sicherheitstechnischen Dienstes der BG Verkehr die Liste der Untersuchungen mit weitem Vorsprung an. Jörg Hedtmann