Ergonomie Das Projekt ErgoBest entwickelt ein intelligentes Assistenzsystem zur Verbesserung der Ergonomie für Beschäftigte in physisch anspruchsvollen Berufen. Mithilfe von Hinweisen und situativen Handlungsempfehlungen während der Tätigkeit sollen negative gesundheitliche Langzeitfolgen vermieden werden. Durch den Einsatz in der Arbeitsplatzgestaltung und im Training von Beschäftigten kann das ErgoBest-System auch präventiv genutzt werden. Daniel Freitag et al.
Datensicherheit Der Einsatz moderner IT-Instrumente wie Smartphones, Tablets oder Cloud-Anwendungen bietet viele Vorteile, birgt allerdings auch Gefahren, wenn man nicht „sicher“ damit umgeht. Statt formalen Datenschutzaspekten werden im Folgenden die praktischen Aspekte der Datensicherheit sowie Verfügbarkeit der Daten und Funktionen in den Fokus gestellt. Anhand von Beispielszenarien werden Fallstricke aus der Praxis und praktikable Lösungsansätze zum Umgang damit vorgestellt. Marion Steiner
Infektionsschutz Im Rahmen der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes wurde immer wieder diskutiert, in welchem Umfang der Arbeitgeber auch entsprechende personenbezogene Daten in Bezug auf den Impf-, Sero- und Teststatus der betroffenen Personen erheben darf. Nachfolgender Beitrag geht dieser Fragestellung auf den Grund und legt dar, welche Daten der Arbeitgeber für welche Zwecke auch verarbeiten darf. Patrick Aligbe
Zur Diskussion gestellt Die Anforderungen an den Schutz individueller Gesundheitsdaten steigen – nicht erst seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung. Nur in enger Kooperation und Arbeitsteilung von Arbeitsmedizinern mit IT-Experten und Softwareanbietern können arbeitsmedizinische IT-Systeme etabliert und betrieben werden, die den stetig steigenden Anforderungen an ihre Leistungsfähigkeit, zugleich aber an den Datenschutz und die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht gerecht werden. Die zweite und letzte Folge befasst sich mit den Risiken im Datenschutz und technischen Schutzmaßnahmen. Patrick Aligbe et al.
Datenschutz in der Arbeitsmedizin Die Anforderungen an den Schutz individueller Gesundheitsdaten steigen – nicht erst seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung. Nur in enger Kooperation und Arbeitsteilung von Arbeitsmedizinern mit IT-Experten und Softwareanbietern können arbeitsmedizinische IT-Systeme etabliert und betrieben werden, die den stetig steigenden Anforderungen an ihre Leistungsfähigkeit, zugleich aber an den Datenschutz und die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht gerecht werden. In Folge 1 wird auf den Rechtsrahmen und die Verantwortung eingegangen. Patrick Aligbe et al.
Datenschutz Computer und IT-gestützte Systeme sind aus den Arbeitsabläufen von Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäusern heute nicht mehr wegzudenken. Sind diese Systeme gestört oder fallen sie ganz aus, hat das oftmals weitreichende Folgen: Patientendaten können nicht abgerufen werden, Dokumentationen können nicht digital erfolgen, ggf. sind Untersuchungen und Behandlungen mithilfe bestimmter medizintechnischer Geräte nicht oder nur eingeschränkt möglich. Ein umfassendes Konzept zum Schutz der IT-Infrastruktur ist daher unverzichtbar. Doch für einen wirkungsvollen Schutz wird weit mehr benötigt als die Installation einer aktuellen Antivirensoftware oder der Einsatz einer Firewall. Daniel Hamburg und Harald Riebold
Von Harald Riebold - Ob Probandendaten oder Personalakten, Zugriffs-rechte von Personen auf Daten oder Schnittstellen zu verknüpften Systemen – in Unternehmen wie in Arztpraxen ist der Datenschutz an vielen Stellen tangiert. Dies gilt besonders für den Datenschutz im medizinischen Kontext.
Von Harald Riebold - Ein hohes Maß an Informationssicherheit ist von herausragender Bedeutung. Stehen Informationen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zur Verfügung, ist die Richtigkeit der Informationen nicht gewährleistet oder geraten sie in unbefugte Hände, kann einer-seits für den Betroffenen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder eine erhebliche Beeinträchtigung seiner gesellschaftlichen Stellung oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse entstehen.
BAuA hat Spannungsfeld von Daten- und Arbeitsschutz im Blick