Die Begutachtung von berufsbedingten Hauterkrankungen ist eine wichtige dermatologische Aufgabe, die in den letzten Jahren nicht nur die BK 51011 umfasst, sondern auch die BK 51022 sowie die BK 51033. In dem hier präsentierten Übersichtartikel werden die wichtigsten Grundzüge der Begutachtung auch anhand von Fallbeispielen präsentiert. Elke Weisshaar
Meiden, kleiden, cremen - in dieser Reihenfolge sollten Betriebe Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten bei regelmäßiger Arbeit im Freien ergreifen.
Zuviel Sonne auf der Haut erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten.
Hohe Temperaturen sind auch in Deutschland ein Problem für die Gesundheit. 1500 Krankenhausbehandlungen verzeichnet das Statistische Bundesamt pro Jahr im Durchschnitt aufgrund von Hitze und Sonnenlicht.
Prävention Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung (BK-Nr. 5103) führen die Rangliste der Berufskrankheiten innerhalb der Grünen Branche mit über 2000 Verdachtsanzeigen pro Jahr an. Präventionsfachleute gehen davon aus, dass die Zahl in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Die SVLFG unternimmt seit Jahren große Anstrengungen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Markus Breuer
"Der 128. Deutsche Ärztetag 2024 appelliert an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, auf eine deutliche Stärkung des UV- und Hitzeschutzes bei der Arbeit im Freien hinzuwirken.“
Erhebungen der SVLFG ergaben, dass Saisonarbeitskräfte gerne digitale Medien nutzen. Um die ausländischen Beschäftigten besser zu erreichen, bietet die SVLFG eine kostenlose Web-Applikation für sie an.
Gesundheitstag für Saisonarbeitskräfte – Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) informierte Saisonarbeitskräfte auf dem Holzäckerhof in Unterpleichfeld über Sonnen- und Hitzeschutz.
Nachdem zunächst bis 2013 mindestens 26 Fälle von Basalzellkarzinom (BZK) nach beruflicher UV-Einwirkung wie eine Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2I SGB VII anerkannt worden waren, wird deren Anerkennung seit der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Hautkrebs durch UV-Licht vom 01.07.2013, die sich auf Plattenepithelkarzinome begrenzte, mit Hinweis auf weiteren Forschungsbedarf abgelehnt. Noch am 06.03.2023, also 10 Jahre später, lautete die Auskunft des BMAS lapidar, das Thema BZK befände sich im Beratungsstadium der „Vorprüfung“ des ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB). Die Meinungsbildung sei noch nicht abgeschlossen. Dem tritt das vorliegende Urteil nicht zuletzt wegen der überlangen Verfahrensdauer beim Verordnungsgeber entgegen. Reinhard Holtstraeter
Klimawandel Die Erderwärmung beeinflusst den Arbeitsschutz im Allgemeinen und den beruflichen Hautschutz im Besonderen auf vielfältige Weise. So führt das wärmere Klima zu erhöhter Hitze- und solarer UV-Belastung – vor allem bei Arbeiten im Freien. Zudem treten auch bei uns immer mehr exotische Mückenarten auf, die gefährliche Krankheitserreger übertragen. UV- und Insektenschutz werden demnach künftig noch weitaus mehr in den Fokus geraten. Susanne Kemme
Arbeitsschutz Die Folgen des Klimawandels haben immer größere Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Aus Sicht des Arbeitsschutzes stellen sich verschiedene Fragen: Welche Auswirkung hat der Klimawandel konkret? Gibt es schon rechtliche Regelungen und Vorgaben für den Arbeitsschutz? Wer sind die verschiedenen Akteure in diesem Kontext? Nachfolgend wird darauf näher eingegangen. Kersten Bux
Der Klimawandel mit seinen Folgen ist in der Arbeitswelt angekommen: Hitze und solare UV-Strahlung belasten die Beschäftigten jedes Jahr stärker. Beschäftigte im Freien sehen sich gesundheitlichen Gefährdungen durch nichtheimische Krankheitserreger und allergieauslösende Pflanzen ausgesetzt. Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft bedeuten weitere Herausforderungen für den Arbeitsschutz. Deshalb ist es wichtig, auch in Zeiten des Klimawandels sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu garantieren. Thomas Alexander et al.
In Deutschland arbeiten 2 bis 3 Millionen Erwerbstätige überwiegend im Freien und haben somit ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken.
UV-Strahlung ist die krebserzeugende Einwirkung, der die meisten Beschäftigten in Deutschland am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Ein erhöhtes arbeitsbedingtes Krebsrisiko ist derzeit nur für die natürliche (solare) UV-Strahlung wissenschaftlich belegbar. Die künstliche und natürliche UV-Exposition wird im deutschen Arbeitsschutz unterschiedlich behandelt, wobei die wissenschaftliche Datenbasis nicht die Ursache dieser Ungleichbehandlung ist.Vorschläge für den Ablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Exposition gegenüber künstlicher und natürlicher optischer Strahlung wurden bereits in der ASU im Jahr 2019 und in den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (2022) publiziert. Hans Drexler
UV-Strahlung ist tückisch. Sie lässt die Haut schneller altern, kann Sonnenbrand verursachen und langfristig zu Hautkrebs führen.
Die Folgen des Klimawandels sind bereits weitreichend und auch der Arbeitsschutz ist gefordert, auf veränderte Arbeitsumgebungsbedingungen zu reagieren.
Berufsbedingte Hauterkrankungen durch UV-Strahlung
Zu den berufsbedingten Hauterkrankungen zählen seit 2015 die „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ (BK 5103). Die Anzahl der Verdachtsanzeigen (18.007 Anzeigen in den Jahren 2015–2017)...
Klimawandel Der Klimawandel hat auch hierzulande Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen. Aufgabe der Arbeitsmedizin ist es, wissenschaftsbasierte Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die den zunehmend geänderten klimatischen Bedingungen am Arbeitsplatz Rechnung tragen. Durch den Klimawandel werden die Belastungen am Arbeitsplatz (physikalische, chemische, biologische und psychische) verändert werden, wobei der erhöhten Temperatur am Arbeitsplatz die größte Bedeutung zukommt. Die UV-Belastung wird durch den Klimawandel nicht direkt beeinflusst, jedoch werden die warmen Tage, insbesondere im zweiten Quartal des Jahres zunehmen, wodurch es zu höheren UV-Expositionen bei Beschäftigten im Freien kommen kann. Die biologischen Auswirkungen des Klimawandels werden infolge der längeren und intensiveren Blühphase viele Allergiker betreffen. Hans Drexler
Die globale Erderwärmung und insbesondere die steigende Häufigkeit von Tagen mit extrem hohe Temperaturen oder Hitzetagen führen zu teilweise drastischen Steigerungsraten klimasensibler Erkrankungen. Dies sind die Ergebnisse einer Studie des BKK-Landesverbands NORDWEST.
Online-Fortbildung: Arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflicher UV-Exposition
UV-Strahlung ist an Arbeitsplätzen in Deutschland die bedeutsamste krebserzeugende Einwirkung. Etwa 2 bis 3 Millionen Menschen arbeiten bevorzugt im Freien und sind natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt. Von 2017 bis 2019...
Der Beitrag „Arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftigte im Freien, die gegenüber natürlicher UV-Strahlung exponiert sind“ gibt wertvolle Empfehlungen für praktisch tätige Arbeitsmediziner bezüglich UV-induzierter Hauterkrankungen im beruflichen Kontext. Insbesondere die Inhalte zur Anamnese...
H. Drexler1
T.L. Diepgen2
S. Letzel3
ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2019; 54: 253–256
Nach § 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist deren Ziel, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen, einschließlich Berufskrankheiten...
Künstliche UV-Strahlung durch Schweißen und Aderhaut-Melanome
Hintergrund: Die „International Agency for Research on Cancer“ (IARC) stellte einen Kausalzusammenhang zwischen Schweißen und dem Auftreten von Aderhautmelanomen her und...
Ziel der Studie: Die epidemiologische Literatur zum Zusammenhang zwischen ultravioletter (UV-)Strahlung und Katarakt wurde 1994 im Auftrag der WHO von einer Expertengruppe analysiert (Environmental Health Criteria 160, Genf 1994, S. 193—207). Die Autoren kamen damals zu dem Schluss, dass es nur Belege mit begrenzter Aussagekraft (“limited evidence“)gibt für die Assoziation zwischen kortikaler bzw. posteriorsukapsulärer Katarakt (CC bzw. PSC) und chronischer okulärer UV-B-Exposition, und dass die Belege für eine Assoziation zwischen PSC und chronischer Umgebungs-UV-B-Exposition (also nicht spezifisch okulärer Exposition) inadäquat sind. Ziel dieser Arbeit war es, die Ergebnisse des WHO-Reports an Hand von Studien zu aktualisieren, die nach 1994 publiziert wurden. Für die Studieneinteilung sollten dabei die gleichen Kriterien wie im WHOReport verwendet werden. Methode: Die Recherche nach Artikeln über epidemiologische Studien zu UV-Strahlung und Katarakt basierte auf der PubMed-Datenbank. Geografische Korrelationsstudien und Studien, die nicht zwischen verschiedenen Kataraktsubtypen unterscheiden, wurden ausgeschlossen. Für die Bewertung wurden neun Artikel über acht Studien ausgewählt. Ergebnisse: Nur drei Studien schätzen die okuläre UV-B-Exposition. Sie zeigen übereinstimmend eine schwache Assoziation zwischen Exposition und CC. Die übrigen fünf Studien verwenden Ersatzmaße für die Umgebungs-UV-Exposition, z. B. berufliche Tätigkeit im Freien (ja/nein), und finden schwache Assoziationen zwischen den meisten, wenn auch nicht allen Expositions-Faktoren und CC. Keine Studie ergibt signifikant positive Assoziationen zwischen nukleärer Katarakt und UV-Expositionsmaßen. Die Ergebnisse für die PSC sind widersprüchlich. Schlussfolgerungen: Der Zusammenhang von CC und chronischer okulärer UV-B-Exposition kann aufgrund neuerer Studien jetzt mit “sufficient evidence“ bewertet werden. Allerdings können aus den Studien noch keine konkreten Empfehlungen zu Neuerungen im Berufskrankheitenrecht abgeleitet werden. Die übrigen Bewertungen des WHO-Reports von 1994 müssen aufgrund neuerer Studien nicht revidiert werden.