Einleitung
Die meisten Menschen haben an ihrem Arbeitsplatz oder auch im privaten Umfeld mit persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zu tun. Ansprechpartner für Fragen rund um die Auswahl und Benutzung von PSA ist der Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen (FB PSA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e.V., dessen elf Sachgebiete die Regelungen zu PSA im Vorschriften- und Regelwerk der DGUV erstellen. Dabei berücksichtigen sie die Entwicklungen bei Produkten und bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen ebenso wie politische Anforderungen. In dieser Rubrik werden in loser Folge aktuelle Themen aus dem Bereich der persönlichen Schutzausrüstungen aufgegriffen.
Folge 2 berichtet über den Fußschutz als Teil der persönlichen Schutzausrüstung und präsentiert neueste Entwicklungen bei Sicherheitsschuhen.
Folge 2: High Tech am Fuß
Personal Protective Equipment (Part 2): High Tech Foot Protection
Entwicklung
Vor etwa 100 Jahren wurden im Industriebereich und im Bergbau die ersten Lederschuhe eingesetzt, die über eine Stahlkappe verfügten. Dies war faktisch die Geburtsstunde der Sicherheitsschuhe. Seit dieser Zeit haben sich diese Schuhe, insbesondere was die sicherheitstechnischen Kriterien, die verwendeten Materialien sowie die Ergonomie angeht, erheblich weiterentwickelt. Waren die ersten Schuhe noch relativ hart, unflexibel, schwer und hatten nur wenig Tragekomfort, so stehen heute Schuhe zur Verfügung, die das genaue Gegenteil sind.
Heute befinden sich sehr leichte Sicherheitsschuhe auf dem Markt, die insbesondere in Bezug auf Ergonomie, Tragekomfort und sicherheitstechnische Elemente hervorragende Eigenschaften aufweisen. Neue atmungsaktive Materialien sorgen für ein angenehmes Klima im Schuh. Auch hinsichtlich der Optik hat sich viel getan. Teilweise sind Sicherheitsschuhe sowohl äußerlich als auch von Tragekomfort her von Sport- beziehungsweise Freizeitschuhen kaum zu unterscheiden.
Fußschutz
Unter Fußschutz werden Schuhe verstanden, die Schutzfunktionen aufweisen. Sie schützen Menschen vor Gefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind. Fußschutz fällt in den Geltungsbereich der PSA-Verordnung und gehört mindestens der Risikokategorie II an. Konkrete Anforderungen finden sich in entsprechenden Normen (s. Tabelle 1). Bei der Weiterentwicklung der Normen fließen sowohl die technischen Entwicklungen, aber auch die Erkenntnisse der gesetzlichen Unfallversicherungen ein.
Arten von Fußschutz
Die am meisten verbreitete Art von Fußschutz sind Sicherheitsschuhe. Sie bilden auch die normtechnische Basis für weiteren speziellen Fußschutz. ➥ Tabelle 1 zeigt eine Übersicht über Fußschutz sowie die zugehörige Normgrundlage, in der die Anforderungen an die jeweiligen Schuhe definiert sind.
Dabei unterscheiden sich Berufsschuhe von Sicherheitsschuhen nur darin, dass Berufsschuhe keine Zehenschutzkappe benötigen. Der Unterschied in der Norm zwischen Schutzschuhen und Sicherheitsschuhen liegt nur in der Belastbarkeit der Zehenkappe, die bei Sicherheitsschuhen deutlich höher ist. Schutzschuhe spielen auf dem deutschen Markt seit mehreren Jahren keine Rolle mehr.
Die Prüfungen für Fußschutz selbst sind in Normen beschrieben, wie zum Beispiel in der EN ISO 20344 – „Prüfverfahren für Schuhe“.
Auswahl von Fußschutz
Dem Unternehmen obliegt es, auf Grundlage der ermittelten und beurteilten Gefährdungen, Fußschutz mit entsprechenden sicherheitstechnischen Funktionalitäten auszuwählen. Hilfestellung geben diesbezüglich Informationen der Unfallversicherungsträger und Arbeitsschutzbehörden sowie Beratungen durch Expertinnen und Experten. Darüber hinaus gibt das Sachgebiet mittels einer Beispielliste Hilfestellung bei der Auswahl, die über die Homepage der DGUV abrufbar ist (s. „Weitere Infos“).
Normanforderungen an Fußschutz
Je nach Fußschutzart wird nach Grundanforderungen und optionalen Zusatzanforderungen unterschieden. So müssen Schuhe grundsätzlich frei von Schadstoffen und hinreichend rutschhemmend sein. Durch die Festschreibung der Rutschhemmung von Fußschutz als Grundanforderung wurde dem Unfallschwerpunkt „Ausrutschen“ Rechnung getragen. Auch die Ergonomie und die individuelle Fixierbarkeit am Fuß sind eine Selbstverständlichkeit, die geprüft wird.
Optionale sicherheitstechnische Zusatzanforderungen können zum Beispiel Widerstand gegen Durchstich, Kraftstoffbeständigkeit, Wasserdichtheit, Hitze- beziehungsweise Kälteisolierung, Fersenbeindämpfung, Mittelfußschutz, Knöchelschutz, Schnittschutz, Profilierung der Laufsohle oder Antistatik sein.
Weiterentwicklungen ohne Normgrundlage
Die deutschen Schuhhersteller haben in den letzten Jahren, auch mit Unterstützung des Sachgebiets Fußschutz der DGUV, erhebliche Weiterentwicklungen verwirklicht. Exemplarisch sind hier zu nennen:
Darüber hinaus haben die Hersteller erheblich im Bereich Sohlen geforscht und entwickelt. So findet sich Fußschutz auf dem Markt, der besondere Eigenschaften aufweist. Zu nennen sind beispielsweise Faszienheber oder auch verbesserte Dämpfungen im Fersenbereich, teilweise auch individuell auf das Gewicht der Tragenden abstimmbar.
Dämpfungen im Vorfußbereich, gegebenenfalls mit Rückführung von Energie beim Laufen, ist eine weitere positive Entwicklung, da dadurch Ermüdung entgegengewirkt wird.
Ebenso wurde im Profilbereich das Abrollverhalten berücksichtigt. So gibt es Schuhe mit speziellen Sohlenausbildungen, die das Drehen auf der Stelle (z. B. Produktionsbereiche, Maschinenstände) unterstützen.
Um bei Schuhen die Selbstreinigungsfunktion im Sohlenbereich zu unterstützen, bieten einige Hersteller eine keilförmige Ausbildung des Sohlenprofils an. Schmutz fällt dadurch leichter wieder aus dem Profil heraus, wodurch sich die Trittsicherheit deutlich verbessert. Derartige Schuhe eignen sich besonders für Einsätze im Erd- und Tiefbau.
Auf dem Markt verfügbar sind auch Schuhe mit RFID („radio-frequency identification“). So kann beispielsweise automatisch und berührungslos die Identifizierung erfolgen, ob der getragene Fußschutz für das Betreten von bestimmten Arbeitsbereichen zulässig beziehungsweise geeignet ist.
Orthopädischer Fußschutz
Die Zahl der Menschen, die eine orthopädische Versorgung bei Schuhen benötigt, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Das war Grund genug, sich diesem Thema verstärkt zu widmen.
Die maßgeblichen Entwicklungen, was normkonformen orthopädischen Fußschutz angeht, wurden in Deutschland betrieben. Auch Menschen mit Einschränkungen soll geeigneter und sicherer Fußschutz zur Verfügung gestellt werden, um sie im Arbeitsprozess zu halten.
Es wurde mit den Schuhherstellern, Orthopädieschuhmacherinnen und -schuhmachern, Prüfinstituten und Verbänden ein Drei-Stufen-Konzept entwickelt:
Stufe I: Industriell gefertigter Schuh mit individueller orthopädischer Einlagenversorgung und/oder orthopädischer Zurichtung
Stufe II: Industrielle Fertigungsweise/Bausätze für orthopädische Maßschuhe
Stufe III: Orthopädische Maßschuhe in handwerklicher Fertigung
Bei der Auswahl des geeigneten orthopädischen Fußschutzes sind auf der Grundlage der medizinischen Erfordernisse selbstverständlich auch wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Denn nicht jede Schuherhöhung oder orthopädische Einlagenversorgung erfordert die Anfertigung orthopädischer Maßschuhe. Daher kann in den allermeisten Fällen eine Versorgung mit industriell gefertigtem Fußschutz nach Stufe I oder II erfolgen. Mit der letzten Normrevision hat der orthopädische Fußschutz auch Einzug in die Norm für Sicherheitsschuhe gefunden.
Auch das Tragen einer Orthese im Sicherheitsschuh kann die sicherheitstechnischen Funktionen des Schuhs negativ beeinflussen. Hierzu hat das Sachgebiet „Fußschutz“ der DGUV mit Herstellern von Fußschutz und Orthesen auf freiwilliger Basis in einem Projekt die Kompatibilität geprüft. Im Ergebnis konnten Kombinationen von Sicherheitsschuhen und Orthesen ermittelt werden, bei denen die sicherheitstechnischen Eigenschaften der Sicherheitsschuhe gegeben sind.
Einige Schuhhersteller haben dieses Thema aufgegriffen und im Zuge von neuen Baumusterprüfungen die Kombination mit definierten Orthesen durchgeführt (s. „Weitere Infos“).
Der richtige Sitz
Entscheidend für ein sicheres Gehen und Stehen ist die optimale Größe und Weite des Schuhs. Der Schuh muss hinreichend fest am Fuß fixiert werden und im Fersenbereich Halt geben.
Bei knöchelhohen Schuhen ist darauf zu achten, dass über die gesamte Schuhhöhe fixiert wird. Sehr gute Erfahrungen wurden mit Fixierungssystemen gemacht. Sie ermöglichen eine stufenlose und gleichmäßige Fixierung am Fuß über die komplette Schuhhöhe.
Grundsätzlich sollten Schuhe anprobiert werden. Ein Erstkauf nach Katalog ist nicht zu empfehlen.
Vermehrt kommen in den letzten Jahren auch Fußmesssysteme zum Einsatz, um Größe und Weite des Fußes zu ermitteln, was die Vorauswahl deutlich erleichtert.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung geben Schuhhersteller wichtige Informationen in ihren Herstellerinformationen. Diese sind zu beachten.
Vor allem muss der Schuh korrekt fixiert werden. Darüber hinaus dürfen jedoch keine Veränderungen am Schuh vorgenommen werden, wie zum Beispiel der Austausch von Einlegesohlen. Hierdurch können sicherheitstechnische Funktionalitäten des Schuhs negativ beeinflusst werden (z. B. die Antistatik oder die Fersenbeindämpfung).
Wichtig ist, dass der Schuh nach der Benutzung wieder austrocknen kann. Es empfiehlt sich grundsätzlich die Bereitstellung eines zweiten Paars von Schuhen, die im Wechsel getragen werden.
Der Schuh ist der Benutzung zu entziehen, wenn Beschädigungen oder Abnutzungen vorhanden sind, die negative Auswirkungen auf die Sicherheit haben. Hier sind beispielsweise Risse im Sohlenbereich, abgelaufenes Profil oder freiliegende Zehenkappen zu nennen.
Als informativen Anhang fanden derartige Informationen zur Ablegereife auch Einzug in die Normen.
Interessenkonflikt: Der Autor gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.
doi:10.17147/asu-1-240868
Kernaussagen
Weitere Infos
Beispielsammlung: Fußschutz für ausgewählte Tätigkeiten
https://dguv.de/medien/fb-psa/de/sachgebiet/sg_fuss/beispielsammlung_fu…
Orthesen in Sicherheitsschuhen
https://dguv.de/medien/fb-psa/de/sis-artikel/02_sis_04_2021_psa_persona…
DGUV: FBPSA-007 „Orthopädischer Fußschutz“
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/fachbereich-aktuell/persoenlich…
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