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Fünf Jahre Präventionsgesetz in Thüringen

Die Landesrahmenvereinbarung Thüringen – Umsetzung des § 20f SGB V

Die Landesrahmenvereinbarung Thüringen (s. „Weitere Infos“) realisiert die Umsetzung des zum 01. 01. 2016 vollständig in Kraft getretenen Präventionsgesetzes. Beteiligt sind die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die Rentenversicherungsträger, die Unfallversicherungsträger, das Land Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familien und Frauen, die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt Thüringen der Bundesagentur für Arbeit und die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde. Diese setzen sich gemeinschaftlich für eine gesamtgesellschaftliche Gesundheitsstrategie für Thüringen ein.

Konkretes Ziel der Landesrahmenvereinbarung ist es, die Menschen in Thüringen in ihren unterschiedlichen Lebenswelten (z. B. Kita, Schule, Hochschule, Beruf, Freizeit, Pflegeeinrichtungen) gezielt anzusprechen, für eine gesundheitsförderliche Lebensweise zu motivieren und die strukturellen Voraussetzungen dafür – unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sozialen Situation – zu schaffen sowie weiterzuentwickeln. Um die Nachhaltigkeit gesundheitsförderlicher Maßnahmen zu erhöhen, sollen die schon bestehenden Netzwerke im Bereich Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention weiter ausgebaut und die Akteure im Freistaat weiter vernetzt werden. Die Arbeit aller Beteiligten prägt dabei das gemeinsame Ziel, die Umsetzung des Präventionsgesetzes so bedarfsgerecht, zielgruppenorientiert und wirkungsvoll wie möglich zu gestalten. Die bei der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e. V. – AGETHUR – integrierte Geschäftsstelle der Landesrahmenvereinbarung begleitet diesen Prozess, um in allen Lebensphasen und Lebenswelten die Themen Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention zu stärken und trägerübergreifend zu realisieren.

Seit dem 01. 07. 2017 und bis zum 30. 06. 2020 setzen die Beteiligten der Landesrahmenvereinbarung zusammen mit dem Landessportbund Thüringen das Projekt „bewegte Kinder = gesündere Kinder“ um (s. „Weitere Infos“). Dieses erhebt die sensomotorische Leistungsfähigkeit bei Kindern der 3. Klassenstufe durch einen Bewegungscheck im ersten Schulhalbjahr im Sportunterricht der jeweiligen Schule. Nach der Datenauswertung werden individuelle Empfehlungen zur Integration von Bewegung in den Alltag gegeben. Im zweiten Schulhalbjahr erfolgt regionalisiert ein Tag des Sports und der Gesundheitsförderung. An diesem stellen Sportvereine und unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Ernährung ihre Angebote vor. Erste Ergebnisse zeigen, dass nicht nur Übergewichtigkeit, sondern auch Untergewichtigkeit Herausforderungen für Thüringer Kinder darstellen. Eine Verstetigung des Projekts auf Landesebene ist geplant.

Über die Landesrahmenvereinbarung Thüringen wird seit dem 01. 11. 2017 ein weiteres Projekt im Kontext schulischer Gesundheitsförderung, zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, durchgeführt. KOBAGS – die Koordinierung von Beratung und Angeboten für Gesunde Schulen in Thüringen (s. „Weitere Infos“) – hat das Ziel, eine zentrale Anlaufstelle für schulische Gesundheitsförderung zu schaffen und richtet sich dabei sowohl an Schulen als auch an Maßnahmenträger und Unterstützer. Die Schulen erhalten durch ausgebildetes Beraterungspersonal Unterstützung bei der (Weiter-)Entwicklung ihrer schulindividuellen Gesundheitskonzepte sowie bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen entsprechend ihrer gesundheitsbezogenen Bedarfe. Ein Maßnahmenkatalog ermöglicht einen Überblick, welche qualitätsgesicherten Angebote der schulischen Prävention und Gesundheitsförderung es in Thüringen gibt. Parallel können sich die Einrichtungen, die die Schulen unterstützen, besser vernetzen.

Aktuell bringt die Landesrahmenvereinbarung Thüringen eine selbst entwickelte Maßnahme in die Umsetzung. Das Projekt „Gesund alt werden“ wird in zwei Modell­regionen die Schnittstelle zwischen Kommune, Quartier und Unternehmen bearbeiten. In einem bedarfsorientierten, transparenten und partizipativen Verfahren sollen Strukturen zum Thema Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention auf kommunaler, Quartiers- und Unternehmensebene gefestigt, weiterentwickelt und miteinander verzahnt werden. Hierzu betreut eine externe Prozessbegleitung die Akteure bei der Umsetzung in den Regionen.

GKV-Bündnis für Gesundheit – Um­setzung des § 20a Abs. 3 und 4 SGB V

Das GKV-Bündnis für Gesundheit (s. „Weitere Infos“) ist eine bundesweite Struktur der gesetzlichen Krankenversicherungen, die Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten umsetzt. Seit dem 01. 01. 2019 besteht ein Förderprogramm, bei dem bis Mitte 2020 Maßnahmen des kommunalen Strukturaufbaus beantragt werden können. Hierbei sind deutschlandweit etwa 200 Kommunen antragsberechtigt. Seit Mitte Juli 2019 bis Ende 2020 besteht die Möglichkeit, spezifische Maßnahmen für vulnerable Zielgruppen (z. B. Alleinerziehende, Ältere Menschen, Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien etc.) zu beantragen. Insgesamt werden die Entwicklung und Umsetzung gesundheitsfördernder Konzepte, insbesondere für sozial und gesundheitlich vulnerable Zielgruppen, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Evaluation erprobt und konsolidiert. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist durch den GKV-Spitzenverband beauftragt, die Aufgaben des GKV-Bündnisses für Gesundheit umzusetzen. Als Beratungsorgan für den kommunalen Strukturaufbau steht der Projektträger Jülich und für die Maßnahmen für vulnerable Zielgruppen stehen in jedem Bundesland „Programmbüros“ zur Verfügung.

Koordinierungsstelle der betrieb­lichen Gesundheitsförderung – Umsetzung des § 20b Abs. 3 SGB V

Mit der Koordinierungsstelle der betrieb­lichen Gesundheitsförderung (BGF) setzen die gesetzlichen Krankenversicherungen den Auftrag des PrävG aus dem § 20b Abs. 3 SGB V um. Darin werden die gesetzlichen Krankenversicherungen beauftragt, Unternehmen Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Thema betriebliche Gesundheitsförderung, unter Nutzung bestehender Strukturen in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen, zuteil werden zu lassen. Hierzu werden mit örtlichen Unternehmensorganisationen Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Besonders Kleinst-, kleine und mittelständische Unternehmen sollen erreicht werden. Die Beratungsleistung erfolgt nach Anfrage des Unternehmens innerhalb von maximal zwei Werktagen durch die Berater der gesetzlichen Krankenversicherungen. Darüber hinaus werden auf der Internetseite (s. „Weitere Infos“) Informationen zur Verfügung gestellt, wie Unternehmen zu einem gesunden Unternehmen werden, es wird die Möglichkeit der Entwicklung von Einzelmaßnahmen zu einem ganzheitlichen Prozess – Betriebliches Gesundheitsmanagement – erörtert und es werden die einzelnen Handlungsfelder und Zielgruppen dargestellt.

Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung – § 20a Abs. 1 SGB V

Die Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der Lebenswelt Kommune wird unter anderem für die Zielgruppe von Arbeitslosen besonders durch das Präven­tionsgesetz gestärkt. Es ist evident, dass Arbeitslosigkeit auf das subjektive Wohlbefinden, auf psychische Integrität sowie auf die Morbidität und schlussendlich die Mortalität Einfluss nimmt. Vor diesem Hintergrund sind die gesetzlichen Krankenversicherungen laut § 20a Abs. 1 SGB V angehalten, mit der Bundesagentur für Arbeit und mit den kommunalen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende eng zusammenzuarbeiten. Hierbei ist das bundesweite Projekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung eine Kooperation zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen, der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städtetag. In diesem Projekt werden sowohl die Beschäftigten der regionalen Arbeitsagenturen oder Jobcenter unter anderem in motivierender Gesprächsführung geschult. Dieser Kompetenzzuwachs soll den Beschäftigten ermöglichen, die arbeitslosen Menschen in gesundheitsorientierten Gesprächen für deren eigene Gesundheit zu sensibilisieren. Außerdem erhalten Arbeitssuchende vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebotsportfolio an Maßnahmen, die ihre Gesundheit stärken und somit ebenfalls zu einer Wiedereingliederung in die Lebenswelt und in den Arbeitsmarkt beitragen sollen.

Einzelmaßnahmen aller Beteiligten/Modellvorhaben – § 20g SGB V

Trotz des Anspruchs des PrävG, eine Koordination von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention im Speziellen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen durch die §§ 20ff SGB V und im Allgemeinen durch die § 20d SGB V, § 20e SGB V und § 20f SGB V für alle betreffenden Institutionen – die bundes- bzw. landesweit tätig sind – zu initiieren, bieten alle Akteure nach wie vor Einzelmaßnahmen an. Spezifisch kann hier § 20g SGB V genannt werden. Durch diesen werden die gesetzlichen Krankenversicherungen durch das Gesetz aufgefordert, Modellvorhaben zu initiieren, die die Qualität und Effizienz der Versorgung mit Leistungen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention in Lebenswelten und mit Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung verbessern. Darüber hinaus haben Unfallversicherung und Rentenversicherungen keinen zusätzlichen Präventionsauftrag durch das PrävG erhalten – außer die, die in §§ 20d ff SGB V definiert sind.

Weitere Impulse des PrävG

Die Kinder- und Jugendhilfe und die soziale Pflegeversicherung haben dagegen einen spezifischen Umsetzungsauftrag durch das PrävG erhalten, Gesundheitsförderung beziehungsweise Krankheitsprävention als integralen Bestandteil in die institutionellen Strukturen beziehunsweise die Arbeitsabläufe und für die spezifischen Zielgruppen zu implementieren. In der Kinder- und Jugendhilfe wurden beispielsweise gesundheitsbezogene Aspekte durch die Förderung von Gesundheitskompetenz in der Familie (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 SBG VIII) und die Erteilung von Betriebserlaubnissen einer Einrichtung (§ 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII) gestärkt.. Auch in der sozialen Pflegeversicherung hat das PrävG durch den § 5 SGB X das Thema Prävention für pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen berücksichtig. Von den über 0,30 EUR für Versicherte können in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen nun Maßnahmen umgesetzt werden.

Das PrävG hat darüber hinaus Impulse im SGB V bezüglich der Selbsthilfe gesetzt. Hierbei wird über 1.– EUR für die Förderung von Selbsthilfegruppen und -organisationen bereitgestellt. Ebenfalls wurde die Hebammenhilfe (§ 24d SGB V) gestärkt, in der nun feste Wochenbettbetreuungszeiten festgeschrieben sind und ärztliche Beratung bezüglich regionaler Unterstützungsangebote erfolgen kann. In der medizinischen und nichtmedizinischen Prävention sind beispielsweise die Bestimmungen der Versorgung mit Schutzimpfungen (§§ 20i und 132e SGB V), die betriebsärztliche Versorgung (§ 132f SGB V) oder die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (§§ 25 und 26 SGB V) novelliert wurden. All diese Einzelmaßnahmen sind auf Landesebene miteinander zu vernetzen. Ein exemplarisches Beispiel, wie das in Thüringen geschieht, wird im folgenden Absatz erläutert.

Vernetzung zwischen Landes­rahmenvereinbarung und Landes­gesundheitskonferenz in Thüringen

Die eingangs beschriebene Landesrahmenvereinbarung (LRV) und die Landesgesundheitskonferenz (LGK, s. „Weitere Infos“) sind zwei gesundheitspolitische Prozesse im Freistaat Thüringen, die gemeinsam für den Erhalt sowie die Steigerung von Lebensqualität für die dort spielenden, lernenden, arbeitenden sowie liebenden Menschen aller Lebensaltersstufen einstehen. Bereits die Initiierung dieser beiden Prozesse ist in einem symbolischen Akt der Vernetzung geschehen, denn: die Landesrahmenvereinbarung und der gesundheitspolitische Prozess speziell für Thüringen, die Landesgesundheitskonferenz Thüringen, wurden im selben Atemzug, am 07. 04. 2016, konstituiert. Die Landesgesundheitskonferenz und die Landesrahmenvereinbarung sind auf unterschiedlichen Ebenen miteinander vernetzte Prozesse für Thüringen. Die von der LGK erarbeiteten Gesundheitsziele bilden den Zielhorizont für die Umsetzung der Maßnahmen der LRV. Die Gremien sowie die bei einem Träger, der AGETHUR, installierten Geschäftsstellen dieser beiden Prozesse sind in ständigem Austausch miteinander sowie an einer qualitätsbasierten Weiterentwicklung ausgerichtet.

Aus der Landesgesundheitskonferenz heraus sind – nach der Zielentwicklung in den Jahren 2016 und 2017 – im Jahr 2018 und 2019 erste konkrete Maßnahmen formuliert worden, die im Zusammenwirken unterschiedlicher Mitgliedsinstitutionen der Landesgesundheitskonferenz auf Basis der verabschiedeten Gesundheitsziele entwickelt und umgesetzt werden. Diese werden in der Folge dargestellt:

Das Modellprojekt „Interventionskonzept betriebliche Suchtprävention“ verfolgt das Ziel, ein bedarfsgerechtes, passgenaues und nachhaltiges Maßnahmenpaket der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Suchtprävention im Setting Betrieb zu entwickeln. Das Maßnahmenpaket soll sowohl verhaltens- als auch verhältnispräventive Elemente miteinander verknüpfen. Die Intervention besteht aus mehreren Komponenten. Aufbauend auf den Ergebnissen einer Bedarfsanalyse wird die Zielstellung für die Intervention im Rahmen der Konzeptentwicklung formuliert und konkretisiert. Bei der Bedarfserhebung werden Unternehmen in Thüringen mit 50 und mehr Beschäftigten, deren Geschäftsführungen, Personalverantwortliche, sofern vorhandene Beauftragte für Gesundheit und/oder Suchtfragen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, im weiteren Sinne auch Führungskräfte angesprochen. Diese Zielgruppen sollen partizipativ dazu beitragen, dass die Bedarfe der Intervention auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. In den folgenden Phasen wird die Aufmerksamkeit zusätzlich auf die Fachkräfte aus dem Bereich der Suchthilfe in den Kommunen sowie freie Beraterinnen und Berater gelenkt. Durch die Ansprache der verschiedenen Zielgruppen kann sowohl inhaltlich als auch auf einer strukturellen Ebene gearbeitet werden. Ein mögliches Umsetzungsformat ist die Entwicklung von Fortbildungsmodulen für verschiedene Zielgruppen, die mit suchtspezifischen Themen in Thüringer Betrieben in Berührung kommen, wie zum Beispiel externe Fachkräfte, aber auch Beschäftigte oder Führungskräfte aus dem Unternehmen selbst. Im Rahmen des Transfers ist zu überprüfen, wie die Ergebnisse auf kleinere Unternehmen adaptiert und übertragen werden können. Das Modellprojekt wurde vom Präventionszentrum der SiT – Suchthilfe in Thüringen GmbH – in Kooperation mit der Thüringer Fachstelle Suchtprävention des Fachverbands Drogen- und Suchthilfe e.V. und dem IWT – Institut der Wirtschaft Thüringens GmbH – entwickelt und gemeinsam mit der AOK PLUS und dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in die Umsetzung gebracht.

Weitere Modellprojekte der Landesgesundheitskonferenz beschäftigen sich mit den Themen „Bewegung und Begegnung für ältere Menschen im Quartier“ und „Mundgesundheit im Alter“.

Das oben im Text beschriebene, in der Landesrahmenvereinbarung Thüringen entwickelte Projekt „Gesund alt werden“ orientiert sich ebenfalls an den Thüringer Gesundheitszielen und wird durch Mitgliedsinstitutionen der LGK in die Umsetzung gebracht. Die Zusammenarbeit beider Prozesse im Rahmen dieses Projekts ist ein Beispiel dafür, dass die Verknüpfung der Strukturen und Aktivitäten im Rahmen des Präventionsgesetzes mit einem gesundheitspolitischen Prozess auf Ebene eines Bundeslandes neue Synergien für die Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention entfalten kann.

Interessenkonflikt: Der Erstautor und seine Koautorin geben an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.

Weitere Infos

Landesrahmenvereinbarung Thüringen
www.lrv-thueringen.de

Programm „bewegte Kinder = gesündere Kinder“
https://www.thueringen-sport.de/unsere-themen/kinder-und-jugendsport/be…

KOBAGS – Koordinierung von Beratung und Angeboten für ­Gesunde Schulen in Thüringen
https://www.kobags.de/

GKV-Bündnis für Gesundheit
www.gkv-buendnis.de

BGF-Koordinierungsstelle
www.bgf-koordinierungsstelle.de

Landesgesundheitskonferenz Thüringen
www.lgk-thueringen.de

Kontakt:

Martin Staats
Geschäftsstelle Landes­rahmenvereinbarungLandesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringene.V. – AGETHUR –Carl-August-Allee, 999423 Weimar

Foto: AGETHUR

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