Die vorangehenden Beiträge zum demografischen Wandel weisen auf die neuen Herausforderungen für den Betriebsarzt hin, die sein Berufsbild maßgeblich verändern werden. Zunächst lag der Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf Vorsorgeuntersuchungen (Reizwort „Untersuchungsmedizin“) mit dem Ziel, Berufskrankheiten zu vermeiden oder zu verhindern. Stets lagen dabei Regelwerke und Konzepte zugrunde, die Mittelwert-orientiert waren und die, nur wenn man genau hinsah, dem Betriebsarzt mehr oder weniger einen Ermessenspielraum im Einzelfall einräumten. Wurden aufgrund nicht eingehaltener Richtwerte dauernde gesundheitliche Bedenken angemeldet, so bedeutete dies oft den Verlust eines Arbeitsplatzes, wobei der Betrieb meistens schnell Ersatz fand. Dies wird angesichts des demo-grafischen Wandels und des Fachkräftemangels nicht mehr so einfach möglich sein. Aktuell wird das Augenmerk auf das Präventionsgesetz mit einem gerüttelten Maß an Prinzip Hoffnung gelenkt – und wieder auf Mittelwert-statischen Grundlagen basierend.
In diesem Themenheft „Demografischer Wandel – berufliche Leistungsfähigkeit er-halten“ nehmen die Autoren Bezug auf altersbezogene Leistungsminderungen. Der Anspruch auf berufliche Teilhabe gilt nicht nur für Menschen mit Behinderung oder Leistungsgewandelte, sondern auch für ältere Arbeitnehmer. Die interindividuelle Variabilität der altersbedingten Zunahme pathologisch-chronischer Funktionsstörungen und Erkrankungen sollte dabei berücksichtigt werden.
Mit dem demografischen Wandel stehen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsarzt vor einer neuen Herausforderung. Arbeitgeber wollen ihre Fachkräfte möglichst lange halten, Arbeitnehmer werden immer häufiger (auch wegen der zu erwartenden Renten-situation) bei Funktionsminderungen oder chronischen Krankheiten daran interessiert sein, möglichst lange am Erwerbsleben teilzuhaben. Dem Betriebsarzt kommt dann eine wichtige Wegweiser-Funktion zu.
Solchen Absichten stehen häufig Mittel-wert-orientierte Leitlinien und Regelwerke im Wege, die im Widerspruch zur Forderung nach Einzelfallentscheidungen – auch in diesem Heft – stehen können. Hier ist der Betriebsarzt als Experte für den Arbeitnehmer und seinen Arbeitsplatz gefragt, um indivi-duelle Lösungen auf Basis einer gut begründeten, verantwortungsvollen Ausnahme-regelung zu finden. Etliche Regelwerke lassen dies explizit zu, stets sollte es um eine ärztliche Entscheidung unter Würdigung der individuellen Gegebenheiten gehen.
Dem Thema „Der ältere Arbeitnehmer im Betrieb“ soll sich daher ein ASU-Heft Anfang 2016 widmen. Betriebsärzte sind durch den demografischen Wandel und da-durch bedingte Einzelfallentscheidungen über die weitere Teilhabe am Erwerbsleben vor eine soziale und berufspolitische Her-ausforderung gestellt, auf die sie sich früh genug einstellen sollten.
Autor
Prof. i.R. Dr. med. H.-V. Ulmer
Institut für Sportwissenschaft
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21 – 55099 Mainz