Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
- Berufsbildungswerke
- Berufsförderungswerke für die Eingliederung
- Berufliche Trainingszentren
- Werkstätten für behinderte Menschen.
Förderinstrumente bei beruflicher Wiedereingliederung von Rehabilitanden
- Berufsfindung/Arbeitserprobung/Eignungsfeststellung (2 bis 6 Wochen)
- Reha-Vorbereitungslehrgang (bis zu 3 Monaten)
- Umschulungen (beruflich, überbetrieblich, Berufsförderungswerk)
- Weiterbildungen (in der Regel ohne neuen Berufsabschluss)
- Berufliche Vorbereitungsmaßnahme für psychisch Erkrankte (bis zu 11 Monate, Einstieg auch mit geringer Stundenzahl bei noch eingeschränkter Belastbarkeit) beispielsweise in einem Beruflichen Trainingszentrum (BTZ).
Förderinstrumente bei beruflicher Ersteingliederung von Rehabilitanden
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
- Unterstützte Beschäftigung
- Reha-Ausbildung z. B. in einem Berufsbildungswerk
- Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit be-sonders betreuter behinderter (praxis-orientierte Eignungsfeststellung zur Erlangung einer Aussage, inwieweit Art und Schwere der Behinderung einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entgegenstehen und daher die Einmündung in eine Werkstatt für behinderte Menschen angezeigt ist).
Die Berufsbildungswerke sind Rehabilitationseinrichtungen zur beruflichen Erstausbildung von behinderten Jugendlichen, die auf besondere Hilfen angewiesen sind. Die Ausstattung und die Lerninhalte sowie die begleitende Betreuung durch Ärzte, Sonderpädagogen und Rehabilitationsfachdienste sind ganz auf die besonderen Belange von jungen Menschen abgestellt. Angestrebt wird ein Ausbildungsabschluss. Es werden auch Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung, der Arbeitserprobung und der berufsvorbereitenden Förderung durchgeführt, soweit die Ausbildungs- oder Berufsreife noch nicht vorhanden ist.
Berufsförderungswerke sind Einrichtungen zur beruflichen Weiterbildung von behinderten erwachsenen Menschen. Sie bieten ein weit gefächertes Ausbildungsprogramm. Eigene medizinische, psychologische und soziale Fachdienste begleiten die Ausbildung und ermöglichen eine Eignungsdiagnostik. Die Finanzierung der Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung oder die Gesetzliche Unfallversicherung bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls. Entsprechend der Zuständig-keitserklärung § 14 SGB IX erfolgt die Kostenübernahme unter den möglichen Trägern. Kriterien sind z. B. Wartezeit (15 Versicherungsjahre), Rentenbezug (wegen verminderter Erwerbsfähigkeit), medizinische Rehabilitation (6 Monate im Vorfeld).
Die Zielgruppe für die Beruflichen Trainingszentren (BTZ) sind Personen, die infolge ihrer psychischen Erkrankungen beruflich und sozial benachteiligt sind oder sich auf das Berufsleben oder auf den beruflichen Wiedereinstieg vorbereiten wollen. Im BTZ wird der Einstieg oder Wiedereinstieg in das Arbeitsleben mit besonderem Augenmerk auf Konzentration, Durchhaltevermögen und Zusammenarbeit mit anderen trainiert.
In den Werkstätten für behinderte Menschen finden sich wiederum Menschen, die nicht auf dem allgemeinen ersten Arbeitsmarkt unterkommen können. Sie sind aber dazu angehalten, den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen zu fördern.
Nach § 38a, Abs. 6 SGB IX gibt es eine Unterstützte Beschäftigung (UB). Darunter subsummiert sich die Akquise grundsätzlich geeigneter betrieblicher Erprobungsplätze für die Teilnehmer (Orientierungsphase), die unterstützte Einarbeitung und Qualifizierung auf dem individuell am besten geeigne-ten Arbeitsplatz (Qualifizierungsphase) und die Festigung im betrieblichen Alltag zur Realisierung einer dauerhaften Beschäftigung im Betrieb. Die individuelle Verweildauer kann bis zu 24 Monate betragen.
Weitere Infos
Sozialgesetzbuch: Neuntes Buch – Rehabilitation und Teil-habe behinderter Menschen
Für die Autorinnen
Dr. med. Monika Stichert
Arbeits- und reisemedizinische
Praxis, Gelbfieberimpfstelle
Pestalozzi Str. 3
40699 Erkrath