Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Erwerbsfähigkeit sichern

Eine zentrale gesellschaft­liche Aufgabe

Eine gute arbeitsmedizinische Betreuung geht weit über die „klassischen“ Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz sowie die
Vorsorge nach der Verordnung zur abeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) hinaus. Sie folgt einem ganzheitlichen Ansatz und bezieht den gesamten Menschen ein. Dieser Ansatz berücksichtigt grundsätzlich auch Erkrankungen und Risikofaktoren außerhalb der Arbeitswelt, die die Beschäftigungsfähigkeit gefährden können. Dies ist auch in der im Dezember 2022 in Kraft getretenen Arbeitsmedizinischen Regel (AMR 3.3) „Ganzheitliche Arbeitsmedizinische Vorsorge (GAV)“ ein zentraler Punkt. Um die bestmögliche Versorgung der Beschäftigten sicherzustellen, ist eine bessere Vernetzung der Sektoren und Fachgebiete notwendig. Durch einen ganzheitlichen Ansatz und eine bessere Vernetzung können individuelle gesundheitliche Risiken, unabhängig davon, ob sie berufsbedingt sind, früher erkannt werden. Erkrankungen sowie kostspielige Behandlungen und Doppeluntersuchungen können dadurch oft verhindert werden. Davon profitieren Beschäftigte, Unternehmen und das Gesundheitssystem gleichermaßen.

Der Deutsche Ärztetag hat im Mai 2024 mit einem Beschluss zur sektorenverbindenden Versorgung mit der Arbeitsmedizin ein wichtiges Signal für ein modernes und ganzheitlich orientiertes, integratives Gesundheitswesen gesendet. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) hat die sektorenverbindende Versorgung mit der Arbeitsmedizin als Schwerpunktthema auf die Agenda der 65. Wissenschaftlichen Jahrestagung Anfang April in Wuppertal gesetzt.

In unserer aktuellen Ausgabe der ASU widmen wir uns diesem wichtigen und zukunftsträchtigen Thema in vier Praxisbeiträgen: Andrea Kaifie-Pechmann von der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen beschreibt die Chancen und Herausforderungen einer sektorverbindenden Zusammenarbeit zwischen hausärztlicher Versorgung und der Arbeitsmedizin. Sie weist darauf hin, dass eine intersektorale Zusammenarbeit mit hausärztlichen Praxen sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzten einen ganzheitlichen
Ansatz ermöglichen, der auch berufliche Gesundheitsaspekte integriert.

Markus van der Giet von der Deutschen Hochdruckliga e. V. (DHL) attestiert in seinem Beitrag ein Präventionsproblem in Bezug auf Bluthochdruck. Der von der DHL entwickelte Bluthochdruckmanager soll es ermöglichen, präventive Maßnahmen auch am Arbeitsplatz umzusetzen.

Die Vorsitzende des Ausschusses für Mutterschutz beim Bundesfamilienministerium, Uta Ochmann, zeigt in einem weiteren Beitrag Ideen für eine Weiterentwicklung des Mutterschutzes auf Basis arbeitsmedizinischer Erkenntnisse auf.

Wie eine sektorverbindende Zusammenarbeit zwischen dem
Öffentlichen Gesundheitsdienst und der Arbeitsmedizin aussehen kann, beschreibt Stefanie Heinze am Beispiel des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Bayern. Stefanie Heinze hat die gemeinsame Brückenprofessur der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem LGL Bayern inne.

Wir wünschen Ihnen allen eine angenehme und interessante Lektüre und freuen uns schon heute auf Ihre vielfältigen Rückmeldungen und weiterführenden Anregungen.

Thomas Nesseler

Hauptgeschäftsführer DGAUM

Dr. phil. Thomas Nesseler

Foto: DGAUM

Dr. phil. Thomas Nesseler