Expositionsnachweis mittels Spot-Tests bei Verdacht auf ein berufliches allergisches Kontaktekzem
Nickel and Cobalt in the Hairdressing and Cosmetics Trade – Evidence of Exposure Using Spot Tests in Suspected Occupational Allergic Contact Dermatitis
Einleitung
Im privaten Bereich zählen Nickel und Kobalt zu den am häufigsten zu Sensibilisierungen führenden Kontaktallergenen; für Beschäftigte im Friseur- und Kosmetikhandwerk werden diese Metallallergene gemeinhin nicht als epidemiologisch relevant angesehen (Symanzik et al. 2022a). In der europäischen REACH-Verordnung (engl.: Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) ist eine erlaubte Höchstfreisetzungsmenge von Nickel aus Metallgegenständen, mit denen ein unmittelbarer und längerer Hautkontakt gegeben ist, mit 0,5 µg/cm²/Woche festgelegt. Seitens der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wird ein längerer und unmittelbarer Hautkontakt als ein Hautkontakt zu Nickel von potenziell a) mehr als 10 Minuten zu drei oder mehr Zeitpunkten innerhalb von zwei Wochen oder b) mehr als 30 Minuten zu einem oder mehr Zeitpunkten innerhalb von zwei Wochen definiert.
Obwohl seit der Implementierung der REACH-Verordnung im Jahre 2007 die Zahl der Nickelallergien in der Gesamtbevölkerung rückläufig ist, bleibt die Prävalenz von Nickelallergien in der – auch jüngeren – weiblichen Gesamtbevölkerung hoch (Ahlström et al. 2017). Die Nickelallergie stellt somit nach wie vor ein relevantes gesundheitliches Problem dar. Kobaltallergien liegen häufig kombiniert mit Nickelallergien vor und betreffen – wie auch Nickelallergien – hauptsächlich die weibliche Bevölkerung. Ungeachtet der Tatsache, dass die potenziell hautsensibilisierende und allergieauslösende Wirkung von Kobalt bekannt und anerkannt ist, existieren bezüglich der Verwendung von Kobalt in Metallgegenständen gegenwärtig keine Regularien.
Nickel- und Kobaltnachweistestungen im Friseur- und Kosmetikhandwerk
Im Rahmen dreier kürzlich durchgeführter Studien im Friseur- und Kosmetikhandwerk wurde eine Nickel- und Kobaltfreisetzung in allergologisch relevanten Mengen sowohl aus Friseur- als auch aus Kosmetikwerkzeugen nachgewiesen (Symanzik et al. 2019, 2021, 2022). Zum Nickel- beziehungsweise Kobaltnachweis wurden ein Nickel-Spot-Test (Reagenz: Dimethylglyoxim; CAS Nr. 95-45-4) sowie ein Kobalt-Spot-Test (Reagenz: Nitroso-R-Salz; CAS Nr. 525-05-03) verwendet. Beide Testlösungen stellen semi-quantitative Testmethoden zum Nickel- beziehungsweise Kobaltnachweis dar und können in der täglichen Praxis kostengünstig und schnell Hinweise auf eine berufliche Exposition liefern. Nach wissenschaftlichem Kenntnisstand kann mit diesen Tests eine – in Bezug auf eine Sensibilisierung sowie Elizitation – allergologisch relevante Freisetzung von Nickel- und Kobaltionen nachgewiesen werden (Symanzik et al. 2022a).
Die aktuellen Untersuchungen im Friseur- und Kosmetikhandwerk zeigen, dass ein breites Spektrum metallischer Werkzeuge sowie Werkzeuge mit Metallteilen in diesen Berufsbereichen Nickel und/oder Kobalt freisetzt (➥ Tabelle 1). Im Friseurhandwerk sind hinsichtlich einer Nickelfreisetzung vornehmlich Pinzetten, Abteilklammern, Stielkämme, Haarclips, Häkelnadeln und Rasiermesser problematisch (Symanzik et al. 2019, 2021). In einer Arbeit aus Dänemark aus dem Jahr 2009 wurden Scheren ebenfalls als nickelfreisetzende Werkzeuge im Friseurhandwerk identifiziert (Thyssen et al. 2009). Als kobaltfreisetzende Werkzeuge im Friseurhandwerk wurden Haarclips, Pinzetten, Abteilklammern und Rasiermesser identifiziert (Symanzik et al. 2021). Im Kosmetikhandwerk wurden Manikürwerkzeuge, Pedikürwerkzeuge, Pinzetten und besonders Kosmetikpinsel als nickel- und/oder kobaltfreisetzende Werkzeuge identifiziert (Symanzik et al. 2022).
Positive Nickel- und/oder Kobalttestergebnisse lagen in den beschriebenen Studien im Friseurhandwerk in Friseursalons jeden Preissegments (niedrig, mittel und hoch) sowie auch verschiedener geografischer Standorte (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) vor (Symanzik et al. 2019, 2021). Für das Kosmetikhandwerk zeigte sich in der betrachteten Untersuchung ein ähnliches Bild: In jedem der besuchten Kosmetikinstitute in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurden nickel- und/oder kobalthaltige Werkzeuge vorgefunden (Symanzik et al. 2022). Da die in den beschriebenen Arbeiten getesteten Werkzeuge in ganz Deutschland und zum Teil auch in weiteren Ländern der Europäischen Union (EU) vertrieben werden, ist davon auszugehen, dass die vorliegenden Ergebnisse für das deutsche und gegebenenfalls sogar für das europäische Friseur- und Kosmetikhandwerk von Bedeutung sein könnten (Symanzik et al. 2022).
Die mit den aktuellen Arbeiten nachgewiesene Freisetzung von Nickel und Kobalt aus Werkzeugen ist besonders für das Friseur- und Kosmetikhandwerk problematisch. Bei Beschäftigten in diesem Berufsbereichen liegt aufgrund der Tätigkeiten – mit einem hohen Anteil von Feuchtarbeit und dem häufigen Hautkontakt zu Detergenzien und Friseur-/Kosmetikchemikalien – eine hohe Hautbelastung vor. Diese resultiert – besonders bei Nichtbeachtung der empfohlenen Hautschutzmaßnahmen, wie dem korrekten Tragen adäquater Handschuhe – in einer Schädigung der epidermalen Hautbarrierefunktion, einhergehend mit der Entstehung eines proinflammatorischen Hautmilieus. Die Entstehung eines allergischen Kontaktekzems wird dadurch begünstigt, was besonders bei einem längeren und unmittelbaren beruflichen Hautkontakt zu nickel- und kobaltfreisetzenden Gegenständen als kritisch zu betrachten ist.
Praktische Durchführung von Nickel- und Kobaltnachweistests
Nickel- und Kobalt-Spot-Tests können als gebrauchsfertige Testlösungen erworben werden, wie zum Beispiel die Testlösungen Chemo Nickel Test™, Chemotechnique Diagnostics®, Vellinge, Schweden, und Chemo Cobalt Test™, Chemotechnique Diagnostics®, Vellinge, Schweden. Des weiteren werden handelsübliche Wattestäbchen für die Testung benötigt. Aufgrund der Verwendung von zwei unterschiedlichen Testlösungen muss beachtet werden, dass diese die Testergebnisse nicht gegenseitig verfälschen. Daher wird zwischen den Teststellen für Nickel und Kobalt mindestens eine Fläche von 1,25 cm freigehalten. Um dies standardisiert zu gewährleisten, wird ein etwa 2,0 cm langer Streifen Leukofix®, BSN medical GmbH, Hamburg, Deutschland – der eine Breite von 1,25 cm aufweist – zwischen den Teststellen fixiert. Die Größe der Teststellen soll – abhängig vom jeweiligen Metallwerkzeug etwa 0,5 cm² betragen (➥ Abb. 1).
Die Testungen werden wie folgt durchgeführt:
Fazit und Ausblick
Eine allergologisch relevante Nickel- und Kobaltliberation aus einem breiten Spektrum von Werkzeugen des täglichen Arbeitslebens wurde mit den beschriebenen Arbeiten sowohl im Friseur- als auch im Kosmetikhandwerk nachgewiesen (Symanzik et al. 2019, 2021, 2022). Die Einordnung von Nickel und Kobalt als für das Friseur- und Kosmetikhandwerk grundsätzlich nicht relevante Kontaktallergene ist vor dem Hintergrund der Ergebnisse der genannten Arbeiten kritisch zu betrachten (Symanzik et al. 2022a). Es ist davon auszugehen, dass eine Sensibilisierung gegenüber den oben genannten Metallallergenen am ehesten außerberuflich erworben wurde, aber auf diesem Boden – bei gegebenenfalls kumulativ-subtoxisch vorgeschädigter Haut – beruflich klinisch relevant werden kann. Entsprechend sollte nicht jede Nickel- oder Kobalt-Sensibilisierung bei Beschäftigten im Friseur- und Kosmetikhandwerk automatisch als beruflich bedingt eingeordnet werden (Symanzik et al. 2022a). Im Einzelfall wird zu prüfen sein, ob bei einem durch Nickel oder Kobalt ausgelösten allergischen Kontaktekzem in der Berufsgruppe der Kosmetikerinnen und Kosmetiker sowie der Friseurinnen und Friseure eine berufliche Verursachung oder Verschlimmerung vorliegt. Vor dem Hintergrund des individuellen krankheitsbedingten Leids sowie der hohen volkswirtschaftlichen Kosten – unter anderem auch durch einen gegebenenfalls erforderlichen Berufswechsel oder im schlimmsten Fall sogar einem Austritt aus dem Erwerbsleben – bei der Entwicklung eines allergischen Kontaktekzems im Sinne der Berufskrankheit Nr. 5101 Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen (Symanzik et al. 2022b) sollten die Ergebnisse der vorgestellten Studien zur zielgerichteten Ausgestaltung von (primär-)präventiven Maßnahmen genutzt werden.
Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Beschäftigte im Friseur- und Kosmetikhandwerk derzeit nicht ausreichend vor einer allergologisch relevanten Nickel- und/oder Kobaltfreisetzung aus Werkzeugen des täglichen Arbeitslebens geschützt sind. Neben der strikten Kontrolle der Einhaltung der REACH-Nickelverordnung erscheint die Festlegung von Grenzwerten für den Einsatz von Kobalt sinnvoll. Arbeitsmedizinerinnen/-mediziner und Berufsdermatologinnen/-dermatologen sollten bei ungeklärten Rezidiven eines beruflichen Kontaktekzems bei bereits im Epikutantest nachgewiesener Nickel- und/oder Kobaltsensibilisierung und beruflichem Umgang mit metallenen Werkzeugen eine Testung dieser Arbeitswerkzeuge auf Nickel und/oder Kobalt veranlassen. Eine solche Prüfung kann im Hautarztbericht (F 6050 bzw. F 6052; s. „Weitere Infos“) abgerufen beziehungsweise durch zum Beispiel den Präventionsdienst der Unfallversicherungsträger angeregt werden. Denkbar ist die Durchführung einer solchen Testung auch durch die betreuende Betriebsärztin oder den betreuenden Betriebsarzt. Dabei sollten nicht nur Metallwerkzeuge, sondern auch Werkzeuge mit Metallteilen Berücksichtigung finden. Im Sinne der Primärprävention von Berufsdermatosen im Friseur- und Kosmetikhandwerk sollten aus den vorliegenden Untersuchungen abgeleitete evidenzbasierte Präventionshinweise in Gesundheitsaufklärungsprogramme integriert werden, um allergischen Kontaktekzemen der Hände bei Beschäftigten in diesen mit einer hohen Hautbelastung verbundenen Berufsbereichen vorzubeugen. Als Akutmaßnahmen können – besonders bei bereits bestehender Sensibilisierung gegenüber Nickel und/oder Kobalt – das Tragen von Handschuhen beim Umgang mit metallischen Werkzeugen oder Werkzeugen mit Metallteilen sowie die Verwendung von Alternativprodukten, beispielsweise mit Plastikmaterialien beschichtete Pinzetten oder Stielkämme aus Plastikmaterialien, angeraten werden.
Interessenkonflikt: Das Autorenteam gibt an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.
Literatur
Ahlström MG, Thyssen JP, Menné T, Johansen JD: Prevalence of nickel allergy in Europe following the EU Nickel Directive – a review. Contact Dermatitis 2017; 77: 193–200.
Symanzik C, John SM, Strunk M: Nickel release from metal tools in the German hairdressing trade – A current analysis. Contact Dermatitis 2019; 80: 382–385.
Symanzik C, Skudlik C, John SM: Experimental evaluation of nickel and cobalt release from tools and self-reported prevalence of nickel and cobalt allergy in the German hairdressing trade. J Eur Acad Dermatol Venereol 2021; 35: 965–972.
Symanzik C, Skudlik C, John SM: Nickel and cobalt: Underestimated contact allergens in hairdressers? Allergol Select 2022a; 6: 98–103.
Symanzik C, Skudlik C, John SM: BK 5101 – Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen. In: Breuer J, Fritze J, Popa A, Scholtysik D, Seifert J, Wich M (Hrsg.): Die Ärztliche Begutachtung: Rechtsfragen, Diagnostik, Funktionsprüfung, Beurteilung. Berlin, Heidelberg: Springer, 2022b, S. 1–28.
Symanzik C, Uter W, Becker SM, Skudlik C, John SM: Nickel and cobalt release from beauty tools: A field study in the German cosmetics trade. Contact Dermatitis 2022c; 87: 162–169.
Thyssen JP, Milting K, Bregnhøj A, Søsted H, Duus Johansen J, Menné T: Nickel allergy in patch-tested female hairdressers and assessment of nickel release from hairdressers’ scissors and crochet hooks. Contact Dermatitis 2009; 61: 281–286.
doi:10.17147/asu-1-250942
Weitere Infos
Volltext „Nickel release from metal tools in the German hairdressing trade-A current analysis“
https://doi.org/10.1111/cod.13251
Volltext “Experimental evaluation of nickel and cobalt release from tools and self-reported prevalence of nickel and cobalt allergy in the German hairdressing trade”
https://doi.org/10.1111/jdv.17058
Volltext “Nickel and cobalt release from beauty tools: A field study in the German cosmetics trade”
https://doi.org/10.1111/cod.14107
Kernaussagen
im Friseur- oder Kosmetikhandwerk sollte eine Testung der Werkzeuge auf Nickel und/oder Kobalt veranlasst oder seitens der betreuenden Betriebsärztinnen/-ärzte durchgeführt werden.
Koautoren
Kontakt
Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.