KK: Frau Gross, was bietet der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung?
BG: Der Firmenservice bietet ein flächendeckendes und vernetztes Auskunfts- und Beratungsangebot für Betriebe und Unternehmen „aus einer Hand“. Die Beratung reicht von telefonischer Information bis Vor-Ort-Beratung im Betrieb zu den Themen „Gesunde Mitarbeiter“, Rente und Altersvorsorge sowie Beitragseinzug und eine Lotsen- und Wegweiserfunktion zu den Angeboten anderer Sozialversicherungsträger.
KK: Welche konkreten Leistungen beinhaltet der Firmenservice?
BG: Das Thema „Gesunde Mitarbeiter“ steht im Fokus unseres Beratungsangebotes. Neben Leistungen der medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) haben wir unser Beratungsangebot um Informationen zum Betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagement sowie um Präventionsleistungen gemäß SGB VI §14 (1) erweitert
KK: Welche Leistungen werden am häufigsten nachgefragt?
BG: Bei der allgemeinen persönlichen Beratung von Arbeitgebern werden Informationen zur Einführung und Umsetzung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) am häufigsten angefragt. In der Begleitung von vielen einzelnen BEM-Gesprächen versuchen wir zum Beispiel mit Leistungen der medizinischen Rehabilitation oder LTA den bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten oder die Qualifizierung für eine andere Tätigkeit zu fördern. Hinter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verbirgt sich ein breites Portfolio an Leistungen, etwa Bildungsleistungen, Kfz-Hilfen oder spezielle Arbeitsplatzausstattungen.
KK: Wie laufen die Präventionsleistungen ab?
BG: Präventionsleistungen der Deutschen Rentenversicherung sind modular aufgebaut und werden in Gruppen von 10–15 Teilnehmern durchgeführt. Die Inhalte konzentrieren sich auf die Themen Bewegung, Ernährung und Umgang mit psychischer Belastung. Auf eine stationäre oder ganztägige ambulante Initialphase in einer Reha-Einrichtung folgen eine berufsbegleitende Trainingsphase und danach die eigenverantwortliche Umsetzung des Erlernten im Alltag. Zum Abschluss findet eine Refresher-Veranstaltung in der Reha-Einrichtung statt.
KK: Wie werden Präventionsleistungen eingeleitet?
BG: Der Beschäftigte kann sich an seinen Arbeitgeber wenden, der z. B. über seinen Betriebs- oder Werksarzt Kontakt mit einer betriebsnahen Rehabilitationseinrichtung aufnimmt. Der Firmenservice der Rentenversicherung kann dabei unterstützen und über entsprechende Einrichtungen informieren. Die Anträge können bei der Rehabilitationseinrichtung abgegeben werden, die dann die Gruppe zusammenstellt und die Anträge gebündelt an die jeweiligen Rentenversicherungsträger zur Bescheiderteilung weiterleitet. Unabhängig von diesem Verfahren, kann der Beschäftigte selbst direkt einen Antrag bei seinem Rentenversicherungsträger stellen.
KK: Wer kommt für die Kosten auf, wenn der Arbeitnehmer an einer Präventionsleistung teilnimmt?
BG: Die Kosten der Präventionsleistung werden in vollem Umfang von der Rentenversicherung übernommen. Für die Zeit der stationären oder ganztägigen ambulanten Initialphase und der Refresher-Veranstaltung in der Rehabilitationseinrichtung erhalten die Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung wie bei einer Rehabilitationsleistung, d.h. der Arbeitnehmer muss für diese Tage keinen Urlaub nehmen. Die Trainingsphase dagegen erfolgt berufsbegleitend. Die einzelnen Termine finden in der Freizeit des Arbeitnehmers statt.
KK: Krankenkassen und Unfallversicherung bieten ebenfalls Präventionsleistungen an. Wie sieht die Zusammenarbeit aus?
BG: Aufgabe der Rentenversicherung ist es, die Erwerbsfähigkeit der Beschäftigten zu sichern. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in §14 (1) SGB VI erbringt die Rentenversicherung verhaltenspräventive Maßnahmen bei ersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (im Regelfall sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung).
Die Maßnahmen der Krankenversicherung setzten im Bereich der Gesundheitsvorsorge und damit noch früher an. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Beratungsleistungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit in den Betrieben. In der nationalen Präventionsstrategie arbeiten wir mit beiden zusammen. Gemeinsame Ziele und Handlungsfelder der Sozialversicherungsträger wurden in einer Bundesrahmenempfehlung beschrieben. Zurzeit wird diese in den einzelnen Bundesländern in Landesrahmenvereinbarungen umgesetzt. Hier geht es darum, Präventionsleistungen zu vernetzen und aufeinander abzustimmen.
KK: Gibt es erste Modellprojekte der Zusammenarbeit in Sachen Prävention?
BG: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben die gemeinsame Erklärung „Starke Partner für gesundes Leben und Arbeiten“ abgeschlossen. Ziel der gemeinsamen Erklärung ist es, die Zusammenarbeit von Unfall- und Rentenversicherung bei der Beratung von Unternehmen durch gemeinsame Handlungsfelder zu koordinieren. Erste Modellprojekte der gemeinsamen Beratung von Betrieben laufen bereits.
KK: Vielen Dank für das Gespräch!
Info
Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung arbeitet mit einer zentralen Telefonnummer (0800 / 1000 453) und einem gemeinsamen bundesweiten Internetauftritt (www.deutsche-rentenversicherung.de/firmenservice).
Info
Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung stellt sich am 18. Mai 2017 auf dem 3. Präventionskongress „Gesund leben und arbeiten“ in Leinfelden Echterdingen/Nähe Stuttgart-Flughafen vor.
Nähere Infos unter: www.präventionskongress-2017.de
Weitere Infos
Gemeinsame Erklärung der DGUV und der DRV Bund: „Starke Partner für gesundes Leben und Arbeiten“