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Erfahrungsbericht aus der Praxis

Arbeitsmedizinische und sicherheits-technische Betreuung von Lehrkräften in Rheinland-Pfalz

Die arbeitsmedizinische Betreuung von Lehrkräften wird in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich wahrgenommen. Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Sicherstellung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der mehr als 42 000 Bediensteten (Lehrkräfte, Pädago-gische Fachkräfte) an über 1500 rheinland-pfälzischen Schulen im Januar 2011 das Institut für Lehrergesundheit gegründet, das an das Institut für Arbeits-, Sozial- und Um-weltmedizin (ASU) der Universitätsmedizin Mainz angegliedert ist. Ziel des folgenden Artikels ist es, das Institut und seine Auf-gabenfelder in den Bereichen Betreuung und Forschung sowie die Erfahrungen der ersten drei Jahre des Bestehens darzustellen.

Aufbau des Instituts für Lehrer-gesundheit

Historie

Der Gründung des Instituts für Lehrergesundheit im Jahr 2011 ging ein dreijähriges wissenschaftliches Projekt zur „Konzept-entwicklung einer arbeitsmedizinischen Betreuung von Lehrkräften in Rheinland-Pfalz“ voraus, das am ASU durchgeführt wurde (Dudenhöffer et al. 2011; Letzel et al. 2010). Im Rahmen dieses Projekts wurden der Be-darf und die Anforderungen bezüglich einer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung von Bediensteten in Schu-len ermittelt. In diesem Zusammenhang wur-den ausgewählte Projektschulen betreut, eine Sprechstunde für Bedienstete eingerichtet sowie soziodemografische Merkmale der Bediensteten analysiert. Aus den Ergebnissen dieses Projekts ergab sich die Notwendigkeit der Einrichtung einer spezifischen Institution zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung von diesen Bediensteten.

Qualitätssicherung/Zertifizierung

Die qualitätsgesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung, die Zufriedenheit der betreuten Bediensteten sowie des entsprechenden Arbeitgebers/Dienstherren, die kooperative Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern, Legal Compliance und die kontinuierliche Verbesserung der Beratungsleistungen sind die zentralen Qualitätsziele des IfL. Diese sind in der Institutspolitik und im Managementprogramm der Institutsleitung verankert. Um eine Sicherung und kontinuierliche Steigerung der Beratungsqualität zu erreichen, wurde im IfL ein integriertes Qualitäts-, Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem (QM-System) nach ISO 9001:2008 und BS OHSAS 18001:2007 aufgebaut. Durch das implementierte Managementsystem werden alle Kern- und Unterstützungsprozesse im IfL gesteuert, die direkten oder indirekten Einfluss auf die Planung und Durchführung der angebotenen Beratungsleistungen haben. Das QM-System einschließlich des gesamten Prozessnetzwerks wurde im elektronischen Qualitätsmanagementhandbuch des IfL beschrieben. Die darin enthaltenen Prozessablaufbeschreibungen, Verfahrens-anweisungen und Regelungen stellen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine verbindliche Arbeitsgrundlage dar. Durch die Implementierung interoperabler und siche-rer IT-Systeme wird die Effizienz der Kern- und Unterstützungsprozesse stetig verbessert und gleichzeitig die Beratungsqualität auf höchstem Niveau sichergestellt.

Die erfolgreiche Auditierung mit jährlich stattfindenden Überwachungsaudits (letztmals im November 2013) führt dazu, dass sich das IfL kontinuierlich mit seinen Stärken und Schwächen auseinandersetzt und die Beratungsleistungen stetig verbessert sowie an die Bedarfe der Lehrkräfte angepasst werden.

Netzwerke

In RLP wurden Netzwerke mit wichtigen Ansprechpartnern zur Lehrergesundheit geschaffen und gefördert, um Erfahrungen aus-zutauschen, Synergien zu nutzen und sich bei der Arbeit zum Thema Lehrergesundheit zu ergänzen.

Neben dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK), dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber der Bediensteten, beschäftigen sich in RLP viele verschiedene Akteure mit dem Thema Lehrergesundheit. Hierbei handelt es sich zum einen um Institutionen, die das IfL berät, zum andern um solche, mit denen das IfL aufgabenspezifische Überschneidun-gen hat. Außerdem handelt es sich um Institutionen, mit denen das IfL zur Sicherstellung der Betreuung der Bediensteten kooperiert. Dies sind u. a. die folgenden Institutionen:

  • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
    • Agentur für Qualitätssicherung, Eva-luation und Selbstständigkeit von Schulen (AQS)
    • Projekt Lehrergesundheit
    • Schadensregulierungsstelle
    • Schulabteilung der ADD
  • Krankenkassen
  • Gesundheitsämter
  • Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz
  • Landeszentrale für Gesundheitsförde-rung in Rheinland-Pfalz e.V.
  • Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz
  • Personalvertretungen
  • Schulträger und Kommunale Spitzenverbände
  • Schwerbehindertenvertretungen
  • Schwerpunkt Kommunikationsstörungen der Hals-, Nasen-, Ohrenklinik der Universitätsmedizin Mainz
  • Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP)
  • Universität Bonn, Genomik & Immunregulation, LIMES-Institut
  • Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle (ZMU)

Auch mit den durch die Hauptpersonalräte vertretenen Bediensteten findet im vierteljährlich zusammenkommenden Arbeitsschutzausschuss (§ 11 ASiG) ein reger Austausch über deren Anliegen und die Arbeit des IfL statt.

Wissenschaftlicher Beirat

Zur wissenschaftlichen Beratung des IfL wurde ein wissenschaftlicher Beirat gegründet, der im Oktober 2012 zu seiner ersten konstituierenden Sitzung zusammenkam. Der wissenschaftliche Beirat tagt einmal jährlich gemeinsam mit Mitgliedern des IfL und hat folgende überwiegend beratenden Aufgaben:

  • Beratung bezüglich der Entwicklung mittel- und langfristiger Ziele der Forschung und Entwicklung des IfL
  • Beratung hinsichtlich der Optimierung der Organisation von Forschung und Entwicklung des IfL
  • Fachliche Begleitung der Gestaltung und Umsetzung des Forschungs- und Entwicklungsprogramms
  • Förderung der Zusammenarbeit des IfL mit anderen Forschungseinrichtungen.

Der Wissenschaftliche Beirat hat derzeit folgende Mitglieder:

  • Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. M. Beu-tel, Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Universitätsmedizin Mainz. (Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats)
  • Dr. C. Heidrich, Unfallkasse Andernach, Referatsleiter Betriebliches Gesundheits-management
  • Dr. h.c. H. Hundeloh, Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Leiter des Fachbereiches Bildungseinrichtungen
  • Prof. em. Dr. med. K. Scheuch, Direktor Zentrum Arbeit und Gesundheit Sachsen (ZAGS)

Aufgaben des IfL

Die Aufgabenfelder des IfL sind im Infokasten (rechts oben) dargestellt.

Nachfolgend werden Aufgaben im Zusammenhang mit Gefährdungsbeurteilungen, Sprechstunden, Gesundheitstagen sowie Unfallgeschehen näher erläutert und ausgewählte Ergebnisse präsentiert.

Gefährdungsbeurteilungen

Die Gefährdungsbeurteilung stellt die Grund-lage für eine Verbesserung der Arbeitssituation von Bediensteten dar. Verbunden mit dem Ziel der vorausschauenden Vermeidung von Unfällen und Erkrankungen bzw. der Förderung und Erhaltung der Gesundheit und Sicherheit aller Bediensteter, muss der Dienstherr nach dem Arbeitsschutzgesetz vor Ort, vertreten durch die Schulleitung, regelmäßig mögliche Gefahren identifizieren, beurteilen und diese ggf. durch entsprechende Schutzmaßnahmen abstellen oder mindern.

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat sich auch der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vor-sorge die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhaltnisse zu verschaffen.

Im Rahmen der Beurteilung von Arbeits-bedingungen (Gefährdungsbeurteilung) können unterschiedliche Methoden bzw. Analyseverfahren angewendet werden, wie z. B. Schulbegehungen, Befragungen von Bediensteten, sicherheitstechnische Überprüfungen, orientierende Messungen am Arbeitsplatz oder spezielle Ereignis- oder Risikoanalysen.

Die Durchführung der Gefährdungsbe-urteilung an den Schulen in RLP erfolgt auf der Grundlage des vom IfL entwickelten Prozessablaufs zur vorausschauenden Ermitt-lung und Bewertung möglicher Belastungen und Gefahren für die Sicherheit und Gesund-heit der Bediensteten. Diese komplexe Beurteilung der Arbeitsbedingungen setzt sich zunächst aus drei online zugänglichen Teilen zusammen:

  • Selbstcheck Teil 1: Fragebogen zur Erfassung der individuellen Arbeitssituation und des Gesundheitsempfindens
  • Selbstcheck Teil 2: Beurteilung der Gesundheits- und Arbeitsschutzorganisa-tion
  • Selbstcheck Teil 3: Beurteilung der tätig-keits- und objektbezogenen Gesundheits-gefahren

Am Selbstcheck Teil 1 haben in den vergangenen beiden Schuljahren insgesamt über 2000 Bedienstete teilgenommen. Darüber hinaus füllten Schulleiter und Schulleiterin-nen von 18 Schulen einen Fragebogen zum Selbstcheck Teil 2 hinsichtlich der Gesundheits- und Arbeitsschutzorganisation aus. Hinsichtlich des Selbstchecks Teil 3 wurden bis dato 182 Bedienstete an 18 Schulen befragt. Die Ergebnisse des Selbstchecks wer-den im IfL zeitnah ausgewertet und an die Schulleitung zurückgemeldet. Auf Basis der erhobenen Daten erfolgt die Planung und Durchführung vertiefender Analysen zur Be-urteilung identifizierter Gefährdungs- und Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz Schule (Dudenhöffer et al. 2013; s. auch "Weitere Infos").

Sprechstunden

Zur individuellen Beratung von Bedienste-ten hinsichtlich körperlicher oder psychi-scher Erkrankungen sowie arbeitsplatzbe-zogener Probleme kann die Sprechstunde am IfL aufgesucht werden. Daneben wurden auf Landesebene drei regionale Sprechstun-den eingerichtet, die in den Gesundheitsämtern in Koblenz, Neustadt/Weinstraße und Wittlich angeboten werden. Die Gesundheitsämter wurden ausgewählt, um den betroffenen Bediensteten eine Möglichkeit anzubieten, sich außerhalb ihrer Schule an einem neutralen Ort in Wohnortnähe beraten zu lassen. Die regionalen Sprechstunden finden regelmäßig statt, die Anmeldung hierzu ist u. a. telefonisch, per E-Mail oder online möglich. Zudem besteht die Möglichkeit einer telefonischen Beratung sowie der Beantwortung von Fragestellungen per E-Mail. Durchgeführt werden die Sprech-stunden bzw. Beratungen von den ärztlichen und psychologischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des IfL. Soweit erforderlich, werden auch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit einbezogen.

In den beiden Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 wurden insgesamt etwa 300 Bedienstete telefonisch oder durch den Be-such einer (regionalen) Sprechstunde beraten. Die häufigsten Beratungsanlässe (telefo-nisch und persönlich) waren dabei psycho-soziale Belastungssituationen, organisatori-sche Fragestellungen wie zum Beispiel eine anstehende Dienstfähigkeitsprüfung, Betriebliches Eingliederungsmanagement, ein Schulwechsel etc. oder auch körperliche Beschwerden. Auch der Mutterschutz ist ein häufig nachgefragter Beratungsanlass (Adams et al. 2014; Dudenhöffer et al. 2013; Jakobs et al. 2013).

Studientage zum Thema Lehrer-gesundheit (Gesundheitstage)

Das IfL bietet im Rahmen von Gesundheits-förderung und Primärprävention Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Lehrergesundheit an. Für die schulinternen Studientage zum Thema Lehrer-gesundheit, die immer genau auf die Bedürfnisse der jeweiligen Schule abgestimmt sind, wurde ein gemeinsame Konzept mit dem Pädagogischen Landesinstitut (Schulpsychologische Beratung) und dem Projekt Lehrergesundheit der Aufsichts- und Dienst-leistungsdirektion (ADD) entwickelt.

Pro Schuljahr haben Schulen die Möglichkeit, einen Tag für schulinterne Fortbildungen wie beispielsweise Studientage zu nutzen. Gemeinsam mit dem Pädagogischen Landesinstitut (Schulpsychologische Beratung) und dem Projekt Lehrergesundheit der ADD unterstützte das IfL seit seiner Gründung im Jahr 2011 über 50 Schulen, die eine Anfrage bezüglich Planung und Durchführung eines Studientages zum Thema Lehrergesundheit gestellt hatten. Auf diese Weise konnten über 3500 Bedienstete an einer Fortbildung zum Thema Lehrergesundheit teilnehmen. Die häufigsten Themen der Studientage waren dabei:

  • Lärm in der Schule,
  • Muskel-Skelett-Beanspruchung,
  • Entspannung durch Bewegung,
  • Stimme und Stimmbildung,
  • Stress- und Stressbewältigung,
  • Zeitmanagement.

Darüber hinaus bietet das IfL regelmäßig einen Tag der Lehrergesundheit für die Lehr-amtsstudierenden der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz an und beteiligt sich an Ringvorlesungen für diese Studierenden (Dudenhöffer et al. 2013; Dudenhöffer u. Gläßer 2013).

Unfallgeschehen

An die Übernahme der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Funktion durch das IfL sind zwangsläufig gesetzliche Verpflichtungen in Bezug auf die Arbeits- bzw. Dienstunfallauswertung gekoppelt. Das Er-stellen und die Bewertung einer Arbeits- bzw. Dienstunfallstatistik sind in mehreren Gesetzen direkt und indirekt verankert. Die systematische Auswertung von Unfallanzeigen ist nach ASiG Aufgabe der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und des/der Betriebsarztes/-ärztin. Sie dient dem Erkennen von Unfallrisiken und kann so durch Schwerpunktaktionen zur zukünftigen Vermeidung von Unfällen beitragen. Dadurch können unfallbedingte Kosten und Ausfallzeiten nachhaltig gesenkt werden. Das aktuelle Meldeverfahren sieht derzeit vor, dass die Schulen die Arbeitsunfälle der Schadensregulierungsstelle der ADD (bei Beamtin-nen und Beamten) bzw. der UK RLP (bei Tarifbeschäftigten) melden sowie zusätzlich eine Kopie an das IfL weiterleiten. Monat-lich vergleicht das IfL die Anzahl der eingegangenen Unfallanzeigen mit denen der ADD, um so Schulen, die die Unfallanzeige noch nicht an das IfL gesendet haben, daran zu erinnern. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass das IfL das gesamte Unfallgeschehen überblicken und auswerten sowie auch Betroffenen Unterstützung anbieten kann.

In den vergangenen Schuljahren wurden über 1500 Unfallmeldungen an das IfL weitergeleitet und ausgewertet. Dadurch können Risikokennzahlen berechnet und Präventionsmöglichkeiten für Unfallschwer-punkte abgeleitet werden (Dudenhöffer et al. 2013; Vives Pieper et al. 2013).

Forschungsprojekte

Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des IfL werden begleitend zur Betreuung der Lehrkräfte und Pädagogischen Fachkräfte anwendungsbezogene Forschungsprojekte zur Lehrergesundheit durchge-führt. Die dabei gewonnen Ergebnisse wer-den bei der arbeitsmedizinischen und sicher-heitstechnischen Betreuung sowie bei der Beratung der Lehrkräfte und Pädagogischen Fachkräfte sowie des Dienstherren berücksichtigt. Auf einzelne dieser Projekte der letzten beiden Schuljahre wird im Folgenden näher eingegangen.

Berufliche Belastung und Beanspruchung von Lehrkräften und Pädagogischen Fach-kräften an Förderschulen mit mehrfach- und schwerstbehinderten Schülerinnen und Schülern (Förderschulprojekt)

Im Rahmen des Projekts „Konzeptentwicklung einer arbeitsmedizinischen Betreuung von Lehrkräften und Pädagogischen Fachkräften in RLP“ zeigte sich, dass insbeson-dere Bedienstete an Schulen für schwerst- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugend-liche eine zielgerichtete und der Belastungssituation angepasste arbeitsmedizinische Beratung/Betreuung benötigen. Ursächlich hierfür ist insbesondere das spezielle Tätigkeits-/Belastungsprofil der Bediensteten an diesen Schulen.

Ziel des Projekts war die konkrete Erfassung und Bewertung von Belastungs- und Beanspruchungsfaktoren (speziell: muskulo-skelettale, infektiologische und psychische Faktoren), denen die Bediensteten während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mit körperlich und geistig beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern ausgesetzt sind. Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollten risikoadaptierte, gesundheitsfördernde Maßnahmen der Primärprävention („Schadensvermeidung“), der Sekundärprävention („Früherkennung“) und der Tertiärprävention („Schadensrevision und Wiedereingliederung“) entwickelt werden.

An der Studie nahmen insgesamt 395 Bedienstete (272 Pädagogische Fachkräfte, 123 Lehrkräfte) an 13 Förderschulen mit dem Schwerpunkt motorische und/oder ganz-heitliche Entwicklung teil.

Es zeigte sich, dass Bedienstete an diesen Schulen erheblichen körperlichen und psychomentalen Belastungen ausgesetzt sind. Weiterhin kommt durch die zu leistende, umfangreiche pflegerische Betreuung der Schülerschaft ein mit den Pflegeberufen vergleichbares Risiko für Infektionskrankheiten hinzu. Die Bediensteten berichten je-doch auch über ein hohes Maß an Ressourcen wie beispielsweise die Bedeutsamkeit der Arbeit oder die sozialen Beziehungen. Bezüglich weiterer Einzelheiten sei auf die entsprechenden Publikationen (Claus et al. 2014; Dudenhöffer et al. 2013; Letzel u. Kimbel 2013) hingewiesen.Aus den Untersuchungsergebnissen ergaben sich folgende Konsequenzen:

Aus den Ergebnissen der Querschnittstudie ließ sich ableiten, dass Präventionsbedarf auf verschiedenen Ebenen besteht. Hinsichtlich der Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen sollten verhaltens-präventiv wiederkehrende Übungen/Schu-lungen zur richtigen rückengerechten Ausführung von Pflegetätigkeiten (inkl. der mög-lichen Hilfsreinrichtungen) sowie zum entlastenden Einsatz von technischen Hilfsmit-teln durchgeführt werden. Im Rahmen der Verhältnisprävention sind zielgruppenspezifische Hilfseinrichtungen, ergonomische Arbeitsplatzanpassungen, behindertengerechte Gestaltung der Schulräume, organisatorische Veränderungen in den Arbeitsabläufen sowie ein ganzheitliches Programm mit verhaltensbezogenen, technischen und ergonomischen Elementen umzusetzen.

Bezüglich der Prävention von Infektions-krankheiten sind regelmäßige Schulungen zum Infektionsschutz (Hygieneplan, hygienische Händedesinfektion, Umgang mit infektiösem Material etc.) vor Aufnahme und während der Tätigkeit an Förderschulen durchzuführen. Weiter sind nicht durch Imp-fung geschützte Mitarbeiter, die bei pflegerischen, physio-/ergotherapeutischen Maßnahmen oder Reinigungsarbeiten Kontakt mit potenziell infektiösem Material (Blut oder Körperflüssigkeit) haben könnten, nur in Ausnahmefällen einzusetzen und durch konsequente Verhaltensprävention vor vermeidbaren Infektionsrisiken zu schützen. Im Sinne der Verhältnisprävention sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gemäß Biostoffverordnung und ArbMedVV einschließlich Impfberatung vor Antritt der beruflichen Tätigkeit durchzuführen.

Besondere Bedeutung erhält die Gefähr-dungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschrift) als eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die viel-seitigen Gefährdungen, Risiken und unnötigen Belastungen der Lehrkräfte und Pädagogischen Fachkräfte an Förderschulen mit schwer- und mehrfachbehinderten Schülerinnen und Schülern früh zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten. Hierbei ist es not-wendig, auf individueller Ebene die Gefährdungsanalyse zu Berufsbeginn vorzunehmen und in regelmäßigen Abständen, bei Bedarf oder aufgrund von Arbeitsveränderungen zu wiederholen.

Bewertung der Muskel-Skelett-Belastung – Darstellung der individuellen Muskel-Skelett-Belastung von Bediensteten an Förderschulen mit Hilfe der Leitmerkmalmethode

Eine wesentliche Erkenntnis aus dem Förderschulprojekt war, dass Bedienstete an Förderschulen mit dem Schwerpunkt motorische und/oder ganzheitliche Entwicklung im beruflichen Alltag verschiedenartigen körperlichen Belastungen ausgesetzt sind. So werden beispielsweise schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler mit einem Körpergewicht von bis zu 80 kg im Rahmen der Förderpflege mehrmals täglich durch Bedienstete gehoben, getragen oder umgelagert bzw. bei Bewegungsabläufen unterstützt. Je nach den individuellen Leistungsvoraussetzungen der Bediensteten können diese Tätigkeiten zu unterschiedlichen Belastungen und Beanspruchungen des Muskel-Skelett-Systems führen. Ziel des Projekts ist die Objektivierung der individuellen physischen Belastungssituation von Bediensteten an Förderschulen und die Ableitung zielgerichteter Präventionsmaßnahmen.

An der laufenden Untersuchung nah-men bislang 46 Bedienstete an 4 Förder-schulen teil. Bei der Beobachtung der durch-geführten Tätigkeiten (Förderpflege) wurde ersichtlich, dass vorhandene technische Hilfsmittel wie z. B. Lifter häufig nicht eingesetzt und Hebevorgänge mehrheitlich manuell ausgeführt werden. Begründungen der Bediensteten hierfür waren zum einen die eingeschränkte Verfügbarkeit und zum anderen die mangelnde Praktikabilität der vorhandenen Pflegehilfsmittel (Stichwort: verschiedene Behinderungsarten). Die auf der Grundlage der Leitmerkmalmethode durchgeführten tätigkeits- und personenbezogenen Beurteilungen ergaben, dass für mehr als die Hälfte der teilnehmenden Bediensteten eine körperliche Überbeanspruchung durch häufige, manuelle Hebe-, Trage- und Haltevorgänge wahrscheinlich ist.

Aus den Untersuchungsergebnissen las-sen sich folgende Schlussfolgerungen für die weitere Betreuung ableiten:

Im Hinblick auf die weiter voranschreitende Diversifikation der Krankheitsbilder von Schülerinnen und Schülern mit körperlichen Einschränkungen sollten tätigkeits- und personenbezogene Beurteilungen an allen Förderschulen mit dem Schwerpunkt motorische und/oder ganzheitliche Entwick-lung systematisch durchgeführt und kontinuierlich wiederholt werden. Hierfür stehen den Verantwortlichen nun praktikable, in der Praxis erprobte Hilfsmittel zur Verfügung.

Die Verfügbarkeit und der Einsatz von praxistauglichen Pflegehilfsmitteln muss deutlich verbessert werden, um vorhandene Überbeanspruchungen und damit Risiken zur Ausbildung von Muskel-Skelett-Erkran-kungen zu minimieren (Oehler et al. 2013).

Untersuchung zur Förderung und Erhal-tung von gesundheits- und sicherheits-gerechtem Verhalten von Lehrkräften und Pädagogischen Fachkräften an Förderschulen in Rheinland-Pfalz im Rahmen der gesetzlich geregelten Belehrungspflicht nach Infektionsschutzgesetz

Insbesondere an Schulen, an denen Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen unterrichtet werden, kommt – aufgrund erforderlicher pflegerischer Tätigkeiten von Bediensteten – der Prävention übertragbarer Infektionskrankheiten eine wesentliche Bedeutung zu. Aufgrund der begünstigten Übertragung von Krankheitserregern in Gemeinschaftseinrichtungen fordert der Gesetzgeber im Infektionsschutz-gesetz (IfSG) die Belehrung der Beschäftigten vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens im Abstand von zwei Jahren. Ein wesentliches Instrument der Verhaltensprävention stellt die Infektionsschutzbelehrung aller Bediensteten dar.

Primärziel der Studie war es, Bedienstete an Förderschulen zu Infektionsrisiken aufzu-klären, sie auf den Wissensstand zu bringen, der ihnen das Erkennen von Gesundheitsgefahren bzw. Infektionsrisiken ermöglicht, und sie in die Lage versetzt, risikobewusst und sicher zu agieren. Sekundärziel war die Untersuchung neuer praxisorientierter Wege zur Umsetzung der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Insbesondere sollte überprüft werden, ob der Einsatz moderner Online-Medien zu einer Verbesserung der Kenntnisse von Lehrkräften und Pädagogischen Fachkräften zum Infektionsschutz führt.

An der Studie nahmen insgesamt 619 Bedienstete an 10 Förderschulen mit dem Schwerpunkt motorische und/oder ganzheitliche Entwicklung teil.

Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse verdeutlichen, dass die aktuelle Belehrungspraxis vorhandene Wissenslücken zu den gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen im Infektionsschutz nicht ausreichend schließen konnte. Einen Beleg dafür liefert die im Vorfeld der Infektionsbelehrung durchgeführte Wissensabfrage. Ein entscheidender Grund für die z. T. erheblichen Defizite könnte sein, dass der bisher häufig verwendete Auszug aus dem § 34 Infektionsschutzgesetz nicht oder nur eingeschränkt für die Belehrung der Bediensteten an Schulen geeignet ist. Insbesondere praktische Fragestellungen, z. B. „Welche konkreten Möglichkeiten habe ich, wenn ein Kind von seinen Eltern immer wieder verlaust zur Schule geschickt wird?“, können anhand des verwendeten Gesetzes-textes nicht ohne weiteres beantwortet werden. Die Ergebnisse der wiederholten Wissensabfrage nach der Belehrung belegen, dass sowohl die bedarfsgerechte Aufbereitung der Belehrungsinhalte als auch die Anpassung bzw. Änderung der Art und Weise der Wissensvermittlung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Kenntnisse im Infektionsschutz leisten können. Bezüglich des Lernerfolgs wurden die eingesetzten webbasierten Belehrungsmethoden besser bewertet als die Frontalbelehrung.

Aus den Untersuchungsergebnissen lassen sich folgende Schlussfolgerungen für die weitere Betreuung ableiten:

Auf der Grundlage der tätigkeitsbezoge-nen Gefährdungsbeurteilung müssen Belehrungsinhalte kontinuierlich weiterentwickelt bzw. an den schulischen Kontext an-gepasst werden. Zur Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der Handlungskompetenzen der Bediensteten müssen an allen Schulen Infektionsschutzbelehrungen regelmäßig durchgeführt / wiederholt werden. Mit den entwickelten Schulungsmethoden stehen nun allen Schulen praktikable Werkzeuge für eine ressourcenschonende und bedarfsgerechte Infektionsschutzbelehrung zur Ver-fügung (Schöne et al. 2013).

Projekt Lärm und Halligkeit in Schulen

Schulübergreifend fühlen sich etwa zwei Drittel der vom IfL befragten Lehrkräfte (n = 1367) in RLP durch den Lärmpegel in den Schulen gestört. Für die Lärmwahrnehmung spielt neben dem Schallpegel die Nachhallzeit (Halligkeit) im Klassenraum eine entscheidende Rolle. Zusätzlich zum Unterrichtslärm kommt, je nach Lage der Schule, auch Umgebungslärm (z. B. Bahnlärm, Fluglärm, Straßenlärm) als Lärmquelle hinzu.

Ziel der laufenden Studie ist es zu unter-suchen, wie sich verschiedene Schalldruckpegel auf physiologische und psychomentale Beanspruchungsparameter von Lehrkräften auswirken. Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen praxistaugliche Empfehlungen hinsichtlich technischer, organisatorischer und personeller (pädagogischer) Maßnahmen zur Lärmreduktion entwickelt werden.

Erste Messergebnisse zeigen, dass der Parameter Nachhallzeit einen wesentlichen Einfluss auf die Lärmpegelentwicklung in den Unterrichtsräumen hat. So verursachen vergleichbare Unterrichtsformen wie beispielsweise Gruppenarbeit in Räumen mit erhöhten Nachhallzeiten einen höheren Lärmpegel. In diesen Räumen wurden in Abhängigkeit der Unterrichtsform Werte von 80 dB(A) und höher gemessen. Die Er-gebnisse bisher durchgeführter psycholo-gischer Tests weisen auf einen Zusammenhang zwischen der subjektiv empfundenen Arbeitsbelastung und der Dauer der Arbeits-zeit in raumakustisch ungünstig gestalteten Unterrichtsräumen hin.

Vorläufige Schlussfolgerung: Eine andauernd hohe Lärmexposition kann konzentriertes Arbeiten im Unterricht erschweren und die sprachliche Kommunikation (Lehrerinnen und Lehrer/Schülerinnen und Schüler) direkt beeinträchtigen.

Technische Maßnahmen zur Verringerung der Nachhallzeit haben einen positiven Einfluss auf die Lärmpegelentwicklung im Unterricht und leisten somit einen entscheidenden Beitrag zur Belastungsreduktion der Bediensteten sowie der Schülerin-nen und Schüler.

Mit Blick auf die Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die ein Bedürfnis nach erhöhter Sprachverständlichkeit haben, sind Maßnahmen zur Reduzierung von Nachhall-zeiten und Lärmreduktion wie z. B. die Ausstattung der Unterrichtsräume mit schallabsorbierenden Materialien empfehlenswert (Sommer et al. 2014).

Gefährdungsbeurteilung im Chemie-unterricht: Untersuchung von tätigkeits-bezogenen Gefährdungs- und Belastungs-faktoren von Chemielehrkräften in RLP

(Beinahe)Unfälle im Chemieunterricht sind häufig zurückzuführen auf den falschen Um-gang mit Chemikalien (Reinstoffen oder Zubereitungen) und die fehlerhafte Durchführung von Versuchen bzw. das Abwandeln von Versuchsabläufen.

Ziel des Projekts ist die konkrete Erfas-sung und Bewertung der Arbeitsbedingungen von Chemielehrkräften an 20 Gymnasien und integrierten Gesamtschulen. Im Fokus der Untersuchung steht insbesondere der Umgang mit Gefahrstoffen vor, während und nach dem Chemieunterricht. Aus den gewonnen Erkenntnissen sollen sowohl risikoadaptierte Maßnahmen der Primärprävention als auch praxistaugliche Empfehlungen zur Verbesserung des Gefahrstoffmanagements an Schulen entwickelt werden.

Erste Ergebnisse: Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung zur Kennzeichnung, Aufbewahrung und Dokumentation vorhandener Stoffe und Zubereitungen werden an den Projektschulen weitgehend umgesetzt. Defizite zeigen sich allerdings im Bereich der Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation. Schulübergreifend wurde Handlungsbedarf hinsichtlich der Durchführung gesetzlich geforderter Gefährdungsbeurteilungen identifiziert. Weitere Defizite stellten an einzelnen Schulen nicht ausreichend gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege wie auch Mängel bei der Organisation der Ersten Hilfe dar. Verstöße gegen das Auf-bewahrungsverbot von Reinstoffen oder Zu-bereitungen (Stoffen), die zudem gar nicht im Chemieunterricht verwendet werden dür-fen, wurden bislang an zwei Schulen festgestellt.

Zusammenfassend weisen die vorläufigen Untersuchungsergebnisse auf den bestehenden Beratungsbedarf der Schulen bzgl. der Umsetzung geltender Anforderungen zur Sicherheit im Unterricht hin. Insbeson-dere die Vorgabe zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung vor der Durchführung von Experimenten stellt Chemielehrkräfte vor große Herausforderungen. Als Begründung für die identifizierten Defizite, wurden von den meisten Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmern knappe Ressourcen und fehlende Informationen angegeben (Lenz et al. 2014).

Erfassung beruflicher Belastungs- und Beanspruchungsfaktoren von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften an Schwerpunktschulen unter besonderer Berücksichtigung infektiologischer, muskuloskelettaler und psychischer Faktoren

Ziel des Projekts ist die konkrete Erfassung von gesundheits- und arbeitsplatzrelevanten Belastungsfaktoren bei Lehrkräften und Pädagogischen Fachkräften an ausgewählten Schwerpunktschulen sowie den daraus abzuleitenden Beanspruchungsreaktionen. Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen risikoadaptierte, gesundheitsfördernde Maß-nahmen entwickelt werden.

Die Untersuchung hat im ersten Quartal 2014 begonnen.

Mitarbeit bei Änderungsbedarf von Regelungen in Rheinland-Pfalz in Kooperation mit anderen Beteiligten

Im Rahmen seiner Beratungsaufgaben ist das IfL auch in die Erarbeitung von entspre-chenden Landesverordnungen, Empfehlungen und Handlungsanweisungen für Schulen und Lehrkräfte mit eingebunden. Unter anderem war das IfL in der Vergangenheit an der an der Erarbeitung folgender Leitfäden und Handlungsempfehlungen beteiligt:

  • Hygieneverordnungen für Schulen
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an Schulen
  • Handlungshilfen für Medikamentengabe durch Lehrerinnen und Lehrer
  • Handlungshilfen im Infektionsfall (Epidemie) in Kooperation mit Amtsärzten
  • Infektionsschutzunterweisung Schulen
  • Infektionsschutz für Schwangere.

Ausblick

Durch die Gründung des IfL am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Mainz ist es in Rheinland-Pfalz gelungen, eine qualitätsgesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der staatlichen Lehrkräfte und Pädagogischen Fachkräfte des Bundeslandes aufzubauen. Die Einbindung der Personalvertretungen bereits in dem vorgeschalteten Forschungsprojekt und in die Planung der Institutsgründung wirkt sich auf die Akzeptanz bei den Bediensteten und Schulen sehr positiv aus. Die Angliederung des IfL an die Universitätsmedizin Mainz ermöglicht bei schwierigen oder unklaren Fragestellungen, insbesondere bei Stimmproblemen und psychischen Beschwerden, eine zeitnahe Vereinbarung von Konzilen und ggf. eine zielgerichtete Weiterleitung für eine weiterführende Diagnostik und ggf. Therapie. Die begleitende Forschung zur Lehrergesundheit ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung der Betreuung von Lehrkräften, auch über die Grenzen von RLP hinaus (Rose 2014). 

Literatur

Adams J, Claus M, Dudenhöffer S, Rose D-M, Letzel S: Arbeitsmedizinische Sprechstunde für Lehrkräfte und Pädagogische Fachkräfte in Rheinland-Pfalz: Beratungsanlässe und Erkrankungen. Posterbeitrag auf der 54. internationalen wissenschaftlichen Jahres-tagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V., 02.–04. April 2014, Dresden.

Claus M, Kimbel R, Spahn D, Dudenhöffer S, Rose D-M, Letzel S: Prevalence and influencing factors of chronic back pain among staff at special schools with multiple and severely handicapped children in Germany: results of a cross-sectional study. Research article. BioMed Central, 2014.

Dudenhöffer S, Burger U, Kimbel R, Spahn D, Letzel S: Konzeptentwicklung einer arbeitsmedizinischen Be-treuung von Lehrkräften in Rheinland-Pfalz. ErgoMed 2011; 35: 54–60.

Dudenhöffer S, Gläßer E: Studientag zum Thema Lehrergesundheit: Vorstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Einführung des Themas Lehrergesundheit in Rheinland-Pfälzischen Schulen. Vortrag auf dem 20. Bundeskongress für Schulpsychologie, 26.–28. September 2012, Münster.

Dudenhöffer S, Schöne K, Letzel S, Rose D-M: Ge-fährdungsbeurteilung in der Schule: Ergebnisse zur individuellen Arbeitssituation und dem Gesundheitsempfinden der Lehrkräfte. Vortrag auf der 53. inter-nationalen wissenschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V., 13.–16. März 2013, Bregenz.

Jakobs A, Burger U, Kegel P, Vives Pieper P, Letzel S, Rose D-M: Gibt es Probleme bei der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes im Schuldienst in Rheinland-Pfalz? Posterbeitrag auf der 53. internationalen wis-senschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesell-schaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V., 13.–16. März 2013, Bregenz.

Lenz J, Oehler K, Claus M, Vives Pieper P, Schöne K: Gefährdungsbeurteilung im Chemieunterricht: Unter-suchung tätigkeitsbezogener Gefährdungs- und Belastungsfaktoren von Chemielehrkräften in RLP. Posterbeitrag auf der 54. internationalen wissenschaft-lichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V., 02.–04. April 2014, Dresden.

Oehler K, Kimbel R, Schöne K, Letzel S, Rose D-M: Bewertung der Muskel-Skelett-Belastung: Darstel-lung der individuellen Muskel-Skelett-Belastung der Mitarbeiter an Förderschulen mit Hilfe der Leitmerk-mal-Methode. Jahrestagung der Deutschen Gesell-schaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V., 13.–16. März 2013, Bregenz.

Rose D-M: Arbeitsmedizin an Schulen: „Beispiel einer Umsetzung“. Informationsveranstaltung Forschungsprojekt „Entwicklung eines Modells für die arbeitsmedizinische Betreuung der Lehrerinnen und Lehrer sowie des Verwaltungspersonals unter besonderer Berücksichtigung des Mutterschutzes“, 31.01.2014, Universität Erlangen-Nürnberg.

Schöne K, Sommer K, Hoffmann F, Letzel S, Rose D-M (2013). Game based Learning – eine effektive Alternative zur konventionellen Infektionsschutzbelehrung an Schulen. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V., 13.–16. März 2013, Bregenz.

Sommer K, Noruzi M, Schöne K, Oehler K, Burger U, Wimmer B, Letzel S, Rose D-M: Auswirkungen von raumakustischen Belastungen auf die Leistungsfähigkeit von Lehrkräften in Rheinland-Pfalz. Poster-beitrag auf der 54. Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V., 02.–04. April 2014, Dresden.

Vives Pieper P, Claus M, Letzel S, Rose D-M: Arbeits-unfälle der Lehrkräfte des Landes Rheinland-Pfalz im Schuljahr 2011/2012. Posterbeitrag auf der 53. internationalen wissenschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V., 13.–16. März 2013, Bregenz.

Fußnoten

1  Die möglichst wohnortnahe Inklusion beeinträchtigter Schülerinnen und Schüler mit nicht beeinträchtigten Schülerinnen und Schüler in Schwerpunktschulen und Schulen der Regelversorgung werden auch die schulischen Rahmenbedingungen verändern, in denen unterrichtet wird. Es werden unter Umständen bzw. in Abhängigkeit der Behinderung behindertengerechte Unterrichtsräume, Sanitäranlagen und ggf. Pflegeräume benötigt. Möglicherweise zu leistende pflegerische Arbeiten mit beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern bedürfen einer umfangreichen Vor-/Ausbildung, weil hier der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen gemäß Biostoffverordnung anfallen könnte und dies wiederum Infektionsschutzmaßnahmen einschließlich Schutzimpfungen bedingt. Je nach Art der Behinderung kann inklusiver Unterricht auch die Anpassung konventioneller Unterrichtsmethoden erforderlich machen (Stichwort: zieldifferenter Unterricht).

    Info

    Aufgaben des Instituts für Lehrer-gesundheit in RLP

    • Individuelle Beratung und Betreuung von Bediensteten, u. a.
      • Arbeitsmedizinische Sprechstunde (telefonisch, per Email, persönlich)
      • Arbeitsmedizinische Vorsorge
      • Impfberatung
      • Beratung zum Thema Mutterschutz
      • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
    • Beratung und Betreuung von Schulen, u. a.
      • Arbeitsmedizinische Prävention
      • Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
      • Erarbeitung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Gesundheitsmanagements in Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Landesinstitut und dem Projekt Lehrergesundheit der ADD
    • Beratung des Ministeriums und Forschung zum Thema Lehrergesundheit, u. a.
      • Beratung des Landes beim Arbeits-schutz sowie der Unfallverhütung und allen Fragen des Gesundheits-schutzes an Schulen
      • Teilnahme an den Arbeitsschutz-ausschusssitzungen
      • Erstellung eines (schul-)jährlichen Gesundheitsberichtes in RLP
      • Forschung zur Lehrergesundheit
      • Mitarbeit in wissenschaftlichen Gremien
      • Kooperation mit anderen Einrich-tungen, die für das Thema Lehrer-gesundheit relevant sind

    Weitere Infos

    Dudenhöffer S et al. (2013): Gesundheitsbericht der Lehrkräfte und Pädagogischen Fachkräfte in Rheinland-Pfalz – Schwerpunkt: Förderschulen (Schuljahr 2011/2012). Universitätsmedizin Mainz, Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin.

    http://www.unimedizin-mainz.de/fileadmin/kliniken/ifl/Dokumente/Gesundheitsbericht_fuer_das_Schuljahr_2011_2012__Institut_fuer_Lehrergesundheit__verschluesselt_.pdf

    Letzel S, Kimbel R (2013): Abschlussbericht über das Projekt „Erfassung beruflicher Belastungs- und Beanspruchungsfaktoren von Lehrkräften und Pädagogischen Fachkräften an Förderschulen mit dem Schwerpunkt motorische und/oder ganzheitliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung infektiologischer, muskulo-skelettaler und psychischer Faktoren“.

    https://www.unimedizin-mainz.de/fileadmin/kliniken/ifl/Dokumente/20121221_final_Foerderschulen_Endbericht.pdf

    Letzel S et al. (2010): Abschluss-bericht über das Projekt „Konzeptentwicklung einer arbeitsmedizinischen Betreuung von Lehrkräften in Rheinland-Pfalz“

    https://www.unimedizin-mainz.de/fileadmin/kliniken/ifl/Dokumente/Forschungsbericht_Lehrerprojekt.pdf

    Für die Autoren

    Dipl.-Ing. Klaus Schöne

    Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin

    Universitätsmedizin Mainz

    Kupferbergterrasse 17–19

    55116 Mainz

    klaus.schoene@unimedizin-mainz.de

    Autor

    Harald Riebold

    IT-Business Manager, Datenschutzbeauftragter

    AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH

    TÜV Rheinland Group

    harald.riebold@de.tuv.com

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