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Ein Beispiel für die Interaktion zwischen Wissenschaft und Praxis in der Prävention

Arbeitsmedizinische Leitlinie Blei

Der Arbeitsstoff Blei – uralt und ­immer noch präsent

Bereits in der frühen Bronzezeit wurde Blei verwendet, um aus Legierungen mit Kupfer Bronzen zu erzeugen. Seitdem hat sich der Einsatz des Werkstoffs Blei deutlich verbreitert und immer wieder verändert. Selbst im IT-Zeitalter werden erhebliche Mengen an Blei in den Industrienationen verwendet. In Deutschland wurden beispielsweise im Jahr 2016 etwa 370 000 Tonnen Bleiraffinade verbraucht. Im Vergleich dazu betrug der weltweite Raffinadeverbrauch 11 123 200 Tonnen Metallinhalt (BGR 2018, s. „Weitere Infos“). Dies veranschaulicht den nach wie vor hohen Stellenwert von Blei als Arbeitsstoff in Deutschland.

Arbeitsplätze mit Bleiexposition sind vielfältig und betreffen sowohl die Produktion und Raffinerie von Blei und Bleiverbindungen als auch deren Anwendung und Verwendung, zum Beispiel bei der Herstellung von Bleiakkumulatoren, Farben und Gläsern, sowie das Recycling aus Bleiprodukten, besonders von Bleiakkumulatoren, und die Behandlung und Beseitigung von Altlasten, insbesondere die Entfernung von bleihaltigen Korrosionsbeschichtungen (Bleimennige, vgl. Willi et al. 2009).

Seit 1998 Erfahrung mit arbeits­medizinischen Leitlinien

Im Jahr 1998 wurde von der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) die S1-Leitlinie „Arbeiten unter Einwirkung von Blei und seinen Verbindungen“ erstellt und veröffentlicht. Es handelte sich hierbei um die erste arbeitsmedizinische Leitlinie überhaupt, was den Stellenwert von Blei in der Arbeitsmedizin unterstreicht. Aktualisierungen erfolgten zunächst in den Jahren 2005 und 2010 sowie ein Addendum im Jahr 2016.

Im Zeitraum 2019/2020 wurde die Leitlinie von der Fachgesellschaft grundlegend überarbeitet und im März 2020 auf der Website der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. veröffentlicht (AWMF-Registernummer 002/001). Sie wendet sich hauptsächlich an Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner sowie Betriebsärztinnen und -ärzte, die Beschäftigte mit beruflichen Belastungen durch Blei und anorganische Bleiverbindungen betreuen. Allerdings unterstreicht die Leitlinie erstmals die hohe Bedeutung der arbeitsmedizinischen Vorsorge auch für die Überprüfung der Primärprävention und gibt Hinweise zur Verhältnis- sowie Verhaltensprävention.

Besondere Herausforderungen bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu Blei

In der Begründung zu Blei in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 903 (AGS 2017, s. „Weitere Infos“) wurde der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) in der Luft ausgesetzt. Aktuell ist kein AGW in Kraft. Dies rückt die Bedeutung des Biomonitorings und damit der Betriebsärztinnen und -ärzte vermehrt in den Fokus. Dabei erfordern unter anderem folgende Aspekte eine besondere Aufmerksamkeit:

Expositonspfade

Die innere Belastung mit Blei ist von vielerlei Faktoren abhängig. Hier ist einerseits die Luftkonzentration zu nennen, zusätzlich kommt aber auch der Aufnahme von Blei durch Hand-Mund-Kontakt eine sehr bedeutende Rolle zu. Das individuelle Verhalten und die Hygiene, aber auch der Umgang mit Arbeitskleidung und Schutzausrüstung sowie die konsequente Umsetzung einer Schwarz-Weiß-Trennung stellen
wichtige Einflussgrößen auf die innere Bleibelastung dar. Diese wird primär durch die Bestimmung des Bleiwerts im Blut beurteilt und ist ein wesentlicher Parameter für die Bewertung des Arbeitsschutzes und möglicher toxischer Effekte. Detaillierte Informationen zum Biomonitoring von Blei liefert der Praxisbeitrag von Göen et al. in diesem Heft.

Beurteilungszeitraum

Die Elimination von Blei aus dem Körper zeigt eine komplexe mehrphasige Kinetik. Der Blutbleispiegel fällt bei Expositionsende in einer ersten Phase mit einer Halbwertzeit von 1–2 Monaten ab. Eine Rückverteilung aus anderen Kompartimenten wie zum Beispiel Knochen ins Blut ist zu bedenken. Um einen Anhalt für das Eliminationsverhalten von Blei zu bieten, wurden in die Leitlinie die Ergebnisse einer von der California Environmental Protection Agency publizierten Modellberechnung aufgenommen (CalEPA 2013, s. „Weitere Infos“). Hieraus lässt sich ablesen, welche Zeit je nach Ausgangs-Blutbleispiegel bei Expositionsende und Dauer der vorangegangenen Bleibelastung ungefähr benötigt wird, um einen Rückgang des Blutbleispiegels auf 150 µg/l zu erreichen.

Kurzfristige Veränderungen der Exposition (z. B. akute Belastungsspitzen, kurzfristiger Effekt von Expositionsminderungen durch verbesserten Arbeitsschutz) sind mittels des Blutbleispiegels im betriebsärztlichen Setting aufgrund der Trägheit des
Parameters nur schwer abzubilden.

Herausforderungen für Betriebsärztinnen und -ärzte

Grundsätzlich obliegt es den Betriebsärztinnen und -ärzten zu prüfen, ob bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge die Indikation zum Biomonitoring besteht. Für die Untersuchungen im Rahmen der Primär- und Sekundärprävention ist allein das Biomonitoring ausreichend sensitiv, um eine Schädigung zu vermeiden bzw. früh genug zu erkennen. Bei relevanter Bleiexposition sollte die Bestimmung von Blei im Vollblut im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge regelhaft angeboten werden. Je nach Anamnese kann zusätzlich neben dem Belastungsmonitoring und einer körperlichen Untersuchung (kardiovaskulär, orientierend neurologisch) die Erhebung weiterer Laborparameter wie beispielsweise Blutbild und Nierenfunktions­parameter sinnvoll sein. Es gehört zur betriebsärztlichen Aufgabe, darüber zu beraten, welche Untersuchungen aus arbeitsmedizinischer Sicht erforderlich sind. Dabei und bei der Ableitung weiterer Beratungsinhalte und Maßnahmen ist der Blutbleispiegel gemeinsam mit den Kenntnissen über den Arbeitsplatz eine maßgebliche Entscheidungsgrundlage (DGAUM 2020).

Bei Exposition gegenüber Blei erlauben nur die Ergebnisse des Biomonitorings die Quantifikation der Belastung. Der Einsatz dieses ärztlichen Instruments wird in der Leitlinie entsprechend beschrieben. Betriebsärztinnen und -ärzte beraten in Kennt­nis der individuellen Blutbleiwerte die Beschäftigten zur jeweiligen individuellen Exposition und den erforderlichen Maßnahmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Blutentnahme und Bestimmung von Blei im Blut für die Beschäftigten freiwillig sind. Eine Duldungspflicht gibt es diesbezüglich nicht. Betriebsärztinnen und -ärzte müssen die Beschäftigten über Inhalt, Zweck und Risiken der Untersuchungen informieren, so dass diese eine fundierte Entscheidung treffen können, ob sie die Untersuchungen wünschen (DGAUM 2020).

Des Weiteren müssen die Erkenntnisse arbeitsmedizinischer Vorsorge von ärztlicher Seite ausgewertet werden. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht ausreichen, so haben die Ärztinnen und Ärzte dies dem Betrieb mitzuteilen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes vorzuschlagen (ArbMedVV § 6 Abs. 4). Dies gilt explizit auch für Biomonitoring-Ergebnisse (Arbeitsmedizinische Regel [AMR] 6.2 Kap. 6.4) (➥ Abb. 1). Wie stets ist die Schweigepflicht bezüglich der Biomonitoring-Ergebnisse einzelner Beschäftigter einzuhalten, was insbesondere bei Einzelarbeitsplätzen zu bedenken ist (AMR 6.2, AMR 6.4, DGAUM 2020). In der Leitlinie wird hierzu ausgeführt, dass gemäß Gefahrstoffverordnung § 6 Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV bei der Beurteilung der Gefährdungen zu berücksichtigen sind und somit Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge auch der Verhältnisprävention zugute kommen.

Kommunikation und Diskurs im ­Aktualisierungsprozess der Leitlinie

Leitlinien sollen spätestens nach fünf Jahren überarbeitet werden, um zu gewährleisten, dass sie dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Auch schon vor Ablauf dieses Zeitraums kann eine Überarbeitung indiziert sein, wenn neue staatliche Regulatio­nen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Fragen, die sich bei der praktischen Umsetzung ergeben, dies notwendig machen.

Sowohl während der Leitlinienentwicklung als auch nach der Veröffentlichung wurde die Leitlinie auf mehreren Fortbildungsveranstaltungen vorgestellt und diskutiert (➥ Tabelle 1). Dabei wurden die Besonderheiten der Vorsorge für bleiexponierte Beschäftigte kommuniziert sowie Fragen, die sich bei der Umsetzung der Leitlinie in der Praxis ergeben, aufgegriffen.

Die Themen und Aspekte, die in den Gesprächen und Diskussionen im Rahmen dieser Veranstaltungen zur Sprache kamen, fließen in diesen Prozess mit ein und werden im Folgenden in Auszügen dargestellt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Private und umweltbedingte Expositionen

Als ein besonders interessantes Thema erwies sich die Frage nach eventuell zusätzlich vorliegenden privaten und umweltbedingten Expositionen. Deshalb wurde in der Leitlinie dieser Aspekt aufgenommen. Sie beschreibt, dass eine möglicherweise vermehrte umweltbedingte beziehungsweise private Exposition vor allem bei den folgenden Situationen zu erwägen und evaluieren ist (DGAUM 2020, weitere Quellen s. dort):

  • Verwendung von Blei im privaten Bereich, zum Beispiel
  • bei privaten Sanierungen und Restaurierungen,
  • in Schützenvereinen, in denen bleihaltige Munition eingesetzt wird,
  • Gießen von Munition;
  • Anwendung bleihaltiger beziehungsweise mit Blei verunreinigter naturheilkundlicher Medikamente (Fallbeschreibungen z. B. im Zusammenhang mit ayurvedischer Medizin);
  • Konsum mit Blei gestreckter Drogen (z. B. Bleiintoxikationen durch gestrecktes Marihuana in Leipzig 2007; Busse et al. 2008);
  • Verzehr von Speisen und/oder Getränken aus bleilässigen Gefäßen (z. B. bleihaltige Lasur);
  • bleihaltige Wasserleitungen (Existenz in deutschen Haushalten fast, aber nicht vollständig eliminiert);
  • nach Schussverletzung im Körper verbliebene bleihaltige Munition;
  • Verzehr von großen Mengen von Wild bei Verwendung bleihaltiger Munition.
  • Tabakrauchkonsum außerhalb des Arbeitsplatzes führt zwar auch zu einer zusätzlichen Bleiaufnahme. Doch ist der Unterschied im Blutbleispiegel zwischen Rauchenden und Nichtrauchenden mit ca. 5 µg/l eher moderat.

    Bewertung von Biomonitoring-­Ergebnissen

    Regelmäßig stellte sich die Frage nach der Bewertung der erhobenen Blutbleiwerte. Zur Beurteilung stehen folgende Beurteilungswerte zur Verfügung: ein Biologischer Grenzwert (BGW), festgelegt vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der TRGS 903 veröffentlicht; ein Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert (BAT) und für Männer und Frauen getrennte Biologische Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR) der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission). Dabei weist die Überschreitung des BAR auf eine vermutete berufliche Zusatzbelastung hin, ohne Auskunft über ein Gesundheitsrisiko zu geben. Dagegen handelt es sich bei BGW und BAT um gesundheitsbasierte Grenzwerte. Alle Beurteilungswerte sind nach der AMR (Arbeitsmedizinische Regel) 6.2 Biomonitoring gleichermaßen für die Beurteilung geeignet.

    Der AGS hat in der Begründung zu Blei in der TRGS 903 im Jahr 2017 die Absenkung des Biologischen Grenzwerts für Blei im Blut auf 150 μg/l beschlossen. Dieser BGW wurde mit Bekanntmachung der entsprechend überarbeiteten TRGS 505 „Blei“ in die TRGS 903 im Frühjahr 2021 übernommen (AGS 2017, s. „Weitere Infos“).

    Frauen im gebärfähigen Alter, ­Schwangerschaft

    Die Frage nach der Beratung bezüglich Frauen im gebärfähigen Alter an bleiexponierten Arbeitsplätzen wurde umfangreich und auch kontrovers diskutiert. Ein Schwellenwert, bei dessen Unterschreitung nicht mit einer Gefährdung des Embryos/Fetus zu rechnen ist, kann nicht angegeben werden. Eine über die Hintergrundbelastung einer Referenzpopulation aus nicht beruflich gegenüber Blei exponierten Personen im erwerbsfähigen Alter hinausgehende Bleiexposition lässt sich anhand des aktuellen Biologischen Arbeitsstoff-Referenzwertes (BAR) erkennen, der für Frauen 30 µg/l Blut beträgt (MAK- und BAT-Werte-Liste 2020; siehe auch den Beitrag von Ochmann in dieser Ausgabe).

    Innovationen und Reformbedarf

    Auch wissenschaftlich hat sich seit der Veröffentlichung der aktuellen Leitlinie Neues ergeben. Dabei sind insbesondere die von der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe in der neuen MAK- und BAT-Werte-Liste veröffentlichten Neueinstufungen und Grenzwerte für die Prävention von Bleiexpositionen von Bedeutung. Zum einen wurde der bisherige Biologische Leitwert (BLW) von 200 µg Blei/l Blut auf 150 µg/l abgesenkt und in einen Biologischen Arbeitsstoff-Toleranzwert (BAT) umgewandelt. Die Festlegung eines BAT-Werts war dadurch möglich geworden, indem die Kommission Blei und seine anorganischen Verbindungen (außer Bleiarsenate und Bleichronmate) in die Kanzerogenitätskategorie 4 eingestuft hat. Diese Einstufung besagt, dass Blei und die meisten anorganischen Bleiverbindungen zwar bei hohen Belastungen krebserzeugend wirken können, jedoch kein genotoxischer Wirkungsmechanismus im Vordergrund steht und dass bei Einhaltung von MAK- und BAT-Werten kein Beitrag zum Krebsrisiko für den Menschen zu erwarten ist. Dagegen ist für eine embryotoxische Wirkung kein Schwellenwert feststellbar, so dass die Kommission Blei und seine anorganischen Verbindungen der Schwangerschaftsgruppe A zugeordnet hat. Diese Einstufung hat natürlich weitreichende Bedeutung für den Mutterschutz und für die Vorsorge von Frauen mit der Gefahr einer beruflichen Bleibelastung. Sowohl die Bewertungsprozesse der MAK-Kommission als auch die Besonderheiten des Mutterschutzes mit Bleiexposition werden in weiteren Praxisbeiträgen in diesem Heft behandelt (Drexler u. Hartwig; Ochmann).

    Ausblick

    Der inhaltliche Austausch der verschiedenen Akteurinnen und Akteure ist elementar für Fortschritte im Arbeitsschutz. Neue Entwicklungen und aus der Praxis eingebrachte Aspekte gehen bei Überarbeitung in die Leitlinie ein. Das Leitliniensekretariat nimmt gerne entsprechende Hinweise entgegen.

    Die Leitlinie selbst findet sich auf der Homepage der AWMF und ist dort frei verfügbar:

    https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/002-001.html

    Darlegung von Interessen: Beteiligung an einer BAuA-geförderten Studie zu diversen Biomonitoring-Parametern für Bleibelastungen. Wirtschaftliche Interessen bezüglich Blei bestehen nicht. Alle weiteren potenziellen Interessen (z.B. Mitgliedschaften in Kommissionen) wurden in der Leitliniendokumentation offengelegt.

    Literatur

    Busse FP et al.: Bleiintoxikationen durch gestrecktes Marihuana in Leipzig. Dtsch Ärztebl 2008; 105: 757–762.

    Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) e.V.: S1-Leitlinie: Prävention und Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen bei Tätigkeiten unter Einwirkung von Blei und seinen anorganischen Verbindungen (außer Bleiarsenate, Bleichromate). Vom Vorstand der Fachgesellschaft DGAUM verabschiedet am 10.03.2020. Verfügbar unter www.awmf.de. Zugriff am 30.04.2021

    Willi RF et al.: Gruppenvergiftung mit Blei am Arbeitsplatz. Dtsch Med Wochenschr 2009; 134: 2556–2560.

    Weitere Infos

    Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS): Blei und anorganische Bleiverbindungen. Begründung zu Blei in TRGS 903, Fassung vom 20.11.2017
    https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regel…

    Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) (Hersg.): Rohstoffwirtschaftlicher Steckbrief für Blei 2018.
    https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/Downloads/rohstoffsteck…

    CalEPA OEHHA Office of Environmental Health Hazard Assessment (2013). Estimating Workplace Air and Worker Blood Lead Concentration using an Updated Physiologically based Pharmacokinetic (PBPK) Model. California Environmental Protection Agency 2013
    https://oehha.ca.gov/air/document/estimating-workplace-air-and-worker-b…

    Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe: MAK- und BAT-Werte-Liste 2020 . Mitteilung 57.
    https://series.publisso.de/sites/default/files/documents/series/mak/lmb…

    Tabelle 1:  Vorstellungen der Leitlinie bei Fortbildungsveranstaltungen

    Tabelle 1: Vorstellungen der Leitlinie bei Fortbildungsveranstaltungen

    Kontakt

    Dr. med. Annette Greiner
    Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin; Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Henkestraße 9–11; 91054 Erlangen

    Foto: privat

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