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Einleitung
Im ASU-Schwerpunktheft Klimawandel und Gesundheit (08/2023) wurde gezeigt, wie wichtig es ist, ein weiteres Voranschreiten des Klimawandels zu verhindern und uns an die bereits bestehenden und noch zu erwartenden Folgen des Klimawandels anzupassen. Dies gilt insbesondere auch für den Gesundheitsbereich. Da das ASU-Schwerpunktheft nicht das gesamte Spektrum der für die Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin wichtigen Gebiete im Themenbereich Klimawandel und Gesundheit abdecken konnte, werden nun in loser Folge weitere aktuelle Themen aus diesem Gebiet aufgegriffen.
Folge 1 beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auf den Hautschutz.
Folge 1: Auswirkungen des Klimawandels auf den Hautschutz
Climate Change and Health (Part 1): Impact of Climate Change on Skin Protection
Die Ausgangslage
Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Arbeitsschutz sind ausgesprochen vielfältig. Und auch der berufliche Hautschutz als ein Teilsegment des Arbeitsschutzes ist stark von der Erderwärmung betroffen. Die Effekte reichen von vermehrten Hitzewellen über eine erhöhte solare UV-Belastung bis zum neuen und vermehrten Auftreten von Überträgern von Infektionskrankheiten, den sogenannten Vektoren. Spürbar sind die Folgen vor allem für Menschen, die viel im Freien arbeiten. Neuen Schätzungen zufolge soll es in Deutschland rund 7,2 Millionen dieser so genannten Outdoor-Worker geben – und damit doppelt so viele wie bislang angenommen (Wittlich 2022). Allein diese Zahl spiegelt die Bedeutung des Themas wider. Es verwundert daher nicht, dass sich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im vergangenen Jahr intensiv mit dem Thema beschäftigt und in ihrem Bericht „Klimawandel und Arbeitsschutz“ eine umfassende Analyse wissenschaftlicher Studien und laufender Aktivitäten von verschiedenen Akteuren zum Thema recherchiert und dokumentiert hat (BAuA 2022, s. „Weitere Infos“). So sollen mögliche künftige Herausforderungen für den Arbeitsschutz abgeleitet werden.
Dieser Beitrag beschäftigt sich vorwiegend mit den Themen UV-Schutz sowie Insektenschutz, die dem beruflichen Hautschutz zuzuordnen sind. Im Fokus stehen dabei einerseits die Folgen des Klimawandels auf diese Felder, andererseits geht es aber auch um konkrete Tipps, wie sich Beschäftigte vor den neuen Herausforderungen schützen können.
UV-Schutz: Klimawandel erhöht Notwendigkeit zur Prävention
Im Jahr 2015 wurden der weiße Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom) und seine Vorstufen (aktinische Keratosen) in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Seither liegen die Fallzahlen auf einem konstant hohen Niveau. Im aktuellen Berichtsjahr 2022 gab es 6736 Verdachtsfälle bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)1. Davon wurden 3073 Fälle als Berufskrankheit anerkannt. In beiden Statistiken belegen der weiße Hautkrebs und seine Vorstufen damit unrühmliche Spitzenpositionen.
Durch den Klimawandel verschärft sich das ohnehin schon drängende Problem nun nochmals weiter. Das Bundesamt für Strahlenschutz (s. „Weitere Infos“) hat untersucht, auf welche Weise der Klimawandel zu einer erhöhten UV-Belastung beiträgt:
All diese Faktoren erhöhen das Risiko, an weißem Hautkrebs zu erkranken. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sieht deswegen ein „sehr dringendes Handlungserfordernis“. Die Prävention wird künftig also noch wichtiger werden als ohnehin schon.
Diese Maßnahmen helfen
Daraus folgt die Frage, welche Schutzmaßnahmen das Risiko senken können. Wie bei der Beseitigung von allen Gefahren am Arbeitsplatz gilt beim UV-Schutz grundsätzlich das TOP-Prinzip. Demnach sollen zunächst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Zu den organisatorischen Maßnahmen gehört es beispielsweise, dass die Arbeitszeiten nicht in der sonnenintensivsten Zeit zwischen 11 und 14 Uhr liegen sollten, weil die UV-Belastung dann am höchsten ist. Das ist aber natürlich nicht immer möglich. Daher müssen die Beschäftigten persönliche Schutzmaßnahmen ergreifen und eine angemessene Kopfbedeckung, eine Sonnenbrille und UV-Schutzkleidung tragen. Viermal „H“ lautet hier die „Eselsbrücke“: Hemd, Hose, Hut und hoher Lichtschutzfaktor. Denn die besonders neuralgischen Körperstellen wie Nase, Ohren, Unterlippe, Nacken oder Hände – die sogenannten Sonnenterrassen – müssen in jedem Fall mit Sonnenschutzmitteln eingecremt oder besprüht werden.
Sonnenschutzmittel ist dabei nicht gleich Sonnenschutzmittel. So eignen sich Produkte aus dem Consumer-Bereich häufig nicht für den beruflichen und dauerhaften Gebrauch. Zum einen liegt das an der Zusammensetzung der Inhaltsstoffe. Viele Profimittel decken nämlich, anders als einige Produkte aus dem Supermarkt oder der Drogerie, das gesamte als gefährlich geltende Strahlungsspektrum gleichmäßig ab – also sowohl UV-A- als auch UV-B-Strahlen.
Schutz vor UV-A- und UV-B-Strahlen
UV-B-Strahlen sind kurzwellig, energiereich und dringen weniger tief in die Haut ein als UV-A-Strahlen. Die UV-A-Strahlen sind langwellig und haben weniger Energie, sie dringen aber tiefer in die Haut ein. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist für lichtbedingte Hautschäden nicht nur die UV-B-Strahlung, die Sonnenbrand auslöst, verantwortlich, sondern auch die UV-A-Strahlung. Deren schädliche Wirkung macht sich in Form von Langzeitschäden bemerkbar, wie im schlimmsten Fall Hautkrebs. Daher müssen Sonnenschutzmittel auch gegen UV-A-Strahlen schützen. Die Europäische Kommission empfiehlt, dass ein Drittel der UV-Filter in einem Sonnenschutzmittel die Haut ausschließlich vor UV-A-Strahlen schützen sollen. Profimittel sollten weit darüber hinausgehen und in gleichem Maße – also idealerweise im Verhältnis 1:1 – vor UV-A- und UV-B-Strahlen schützen.
Ein anderer Aspekt ist, dass sehr viele Consumer-Produkte Parfüm enthalten. Das riecht zwar gut, allerdings sind Parfüminhaltsstoffe für die Hautverträglichkeit nicht unumstritten, weil sie grundsätzlich Allergien auslösen können. Dieses Problem verschärft sich in Verbindung mit der Sonneneinstrahlung noch, weil Parfüminhaltsstoffe Sonnenallergien fördern können.
Darüber hinaus sollten Outdoor-Worker bei der Auswahl der Sonnenschutzmittel auf zwei weitere Punkte achten: Zunächst sollten diese mindestens Lichtschutzfaktor 30 aufweisen und zweitens idealerweise extra wasserfest sein, damit sie nach dem Schwitzen nicht immer wieder neu aufgetragen werden müssen. Denn wer im Sommer draußen arbeitet, der schwitzt – und zwar ganz anders als jemand, der sich am Strand bräunt. Für alle, die intensiver Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, empfiehlt sich sogar Lichtschutzfaktor 50. In jedem Fall ist es wichtig, den Sonnenschutz regelmäßig zu erneuern, um den Schutz aufrecht zu erhalten.
Gefährliche Krankheitsüberträger breiten sich aus
Auch der Insektenschutz ist extrem von den Folgen des Klimawandels betroffen. Durch die Erderwärmung breiten sich in Deutschland exotische Mückenarten immer weiter aus. In seinem Abschlussbericht „Auswirkungen des Klimawandels auf die Verbreitung Krankheitserreger übertragender Tiere (exotische Stechmücken)“ stellte das Umweltbundesamt bereits im Jahre 2020 folgende Diagnose: „Neue exotische Stechmückenarten wie die Asiatische Tigermücke Aedes albopictus oder der Japanische Buschmoskito Aedes japonicus können als Vektoren für unterschiedliche Viren erheblich zur Ausbreitung neuer, bisher in Deutschland nicht heimischer Infektionskrankheiten beitragen (Umweltbundesamt 2020). Diese Entwicklung ist laut Expertenmeinung nicht rückgängig zu machen und nimmt, unter anderem durch die heißen Sommer, immer mehr Fahrt auf.
Exotische Mückenarten können gefährliche Krankheitserreger wie Zika-, Chikungunya-, West-Nil- oder Dengue-Viren übertragen. Outdoor-Worker müssen demnach künftig verstärkt Maßnahmen zum Insektenschutz anwenden. Und auch der Zeckenschutz gewinnt an Bedeutung, denn die Verbreitung der Blutsauger hat sich durch den Klimawandel stark ausgeweitet. Zecken werden mit den ersten Sonnenstrahlen aktiv: Wenn es an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen 7 °C oder wärmer ist, erwachen die Blutsauger aus ihrer Winterstarre, machen sich auf die Nahrungssuche und stechen dabei häufig auch Menschen.
Zecken übertragen FSME und Borreliosen
Zecken kommen vor allem im Wald und in Wiesen vor. Durch sie werden Krankheiten wie die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder Borreliosen übertragen. FSME ist eine Viruserkrankung, die die Hirnhäute und das zentrale Nervensystem befällt. Folgen können dauerhafte Lähmungen, Schluck- und Sprechstörungen sein.
In den vergangenen Jahren haben sich die Risikogebiete stark ausgeweitet. 2022 gab es laut Robert Koch-Institut (RKI) 178 Landkreise in Deutschland, die als FSME-Risikogebiete definiert sind. Zudem registrierte das RKI im Jahr 2022 insgesamt 546 FSME-Erkrankungen, was einer Zunahme von 30 % gegenüber 2021 entspricht.
Eine zweite Krankheit, die durch Zecken übertragen wird, ist die Lyme-Borreliose. Wird die Erkrankung erst spät diagnostiziert, kann sie bleibende Schäden auslösen – von chronischen Gelenkentzündungen über Herzprobleme bis zu Lähmungen und Beeinträchtigungen der geistigen Leistungsfähigkeit. Beide Krankheiten – also FSME wie auch Borreliose – können in bestimmten Fällen als Berufskrankheit anerkannt werden (BK 3102 „Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten“).
Prävention ist demnach enorm wichtig. Gegen FSME kann man sich impfen lassen, gegen Borreliose gibt es bislang noch keine Impfung. Deshalb müssen Risikogruppen in jedem Fall weitere Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehört es beispielsweise, lange Kleidung zu tragen und Insektenschutzsprays anzuwenden.
Repellentien wirken über den Geruchsinn
Insekten- und Zeckenschutzsprays – auch Repellentien genannt – schrecken Insekten und Zecken über deren Geruchsinn ab. Dabei kommen vor allem zwei Wirkstoffe zum Einsatz – Icaridin und DEET. Hinsichtlich ihrer Wirksamkeit unterscheiden sie sich kaum. Icaridin hat jedoch den Vorteil, wesentlich hautfreundlicher zu sein, und es greift zudem keine Kunststoffe an.
Der Schutz beginnt sofort nach der Anwendung. Deshalb ist es ratsam, das Mittel erst aufzutragen, wenn man in den Wald geht oder mit der Arbeit im Freien beginnt und nicht schon auf dem Weg zum Einsatzort. Beim Auftragen von Insektenschutzmitteln sollten die Anwendenden darauf achten, dass sie das Mittel sorgfältig aus einer Entfernung von 10 bis 15 Zentimetern auf unbedeckte Körperstellen auftragen und gleichmäßig verteilen. Das Repellent darf nicht direkt ins Gesicht gesprüht werden. Zum Schutz der Gesichtshaut sollten die Anwendenden eine kleine Menge auf die Handfläche auftragen und diese im Gesicht verteilen. Dabei sollte das Mittel nicht auf Augen, Schleimhäute, Lippen, Wunden, gereizte oder sonnenverbrannte Haut aufgetragen werden.
Fazit
Der Klimawandel hat die Gefährdung von Outdoor-Workern durch UV-Strahlung und durch Insekten wie exotische Mückenarten und Zecken stark erhöht. Beschäftigte sind diesen Gefahren allerdings keineswegs schutzlos ausgeliefert: Wer sich an Schutzmaßnahmen hält, kann sein Risiko erheblich senken. Diese Schutzmaßnahmen können ganz unterschiedlich gelagert sein – vom Tragen langer Kleidung über die Vermeidung der Mittagssonne bis zur Impfung. Vollständig geschützt sind Beschäftigte aber erst, wenn sie auch UV-Schutzmittel beziehungsweise Insektenschutzsprays verwenden.
Interessenkonflikt: Die Autorin ist beim Hautschutzhersteller Peter Greven Physioderm (PGP) beschäftigt und dort zuständig für die wissenschaftliche Kommunikation. Weitere Interessenkonflikte liegen nicht vor.
Literatur
Wittlich M: Criteria for Occupational Health Prevention for Solar UVR Exposed Outdoor Workers – Prevalence, Affected Parties, and Occupational Disease. Frontiers in Public Health 2022; 9 (Open Access: https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fpubh.2021.772290/full).
Umweltbundesamt (Hrsg.): Auswirkungen des Klimawandels auf die Verbreitung Krankheitserreger übertragender Tiere (exotische Stechmücken). Ermittlung der Risiken an den bereits identifizierten und weiteren Importwegen nach Deutschland. Abschlussbericht. Dessau-Roßlau: UBA, 2020, S. 5.
doi:10.17147/asu-1-316847
Weitere Infos
BAuA – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.): Klimawandel und Arbeitsschutz. 2022
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Gd108.html
BfS – Bundesamt für Strahlenschutz: Einfluss des Klimawandels auf die UV-Belastung
https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/klimawandel-uv/klima-uv-belastung/k…