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– Folge 2 –

Berufskrankheiten in der Grünen Branche

Einleitung

Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) bewegen sich in der Grünen Branche seit Jahren auf hohem Niveau. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als zuständige Berufsgenossenschaft gewährt Betroffenen, die an einer anerkannten BK leiden, umfassende Leistungen. Fachberaterinnen und -berater der SVLFG begleiten und unterstützen den Personenkreis von der Ermittlung der arbeitstechnischen Voraussetzungen einer BK bis hin zu notwendigen Veränderungen des Arbeitsplatzes. In dieser Rubrik berichten wir in loser Folge, wie BKen in der Grünen Branche durch gezielte Präventionsmaßnahmen verhindert oder gemildert werden und wie Betroffene dank individueller Präventionsmaßnahmen weiter in ihrem Beruf verbleiben können.

In der zweiten Folge berichten wir über das SVLFG-Atemwegsverfahren nach § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV).

Occupational Diseases in the Green Sector (Part 2): Breathe Freely – The SVLFG Respiratory Procedure Enables Insured People with Occupational Respiratory Problems or Accepted Occupational Disease of the Respiratory Tract to Continue their Profession

Das SVLFG-Atemwegsverfahren

Erkrankungen der Atemwege, insbesondere die BK-Nummern 4201, 4301 und 4302, spielen in der SVLFG-Statistik der Berufskrankheiten eine wesentliche Rolle (➥ Tabelle 1).

Hohe Staubbelastung je nach Tätigkeit

In der Landwirtschaft dominieren organische Stäube bodenbürtiger Provenienz und aus der Tierhaltung. Bei der Bodenbearbeitung kommt es insbesondere in Trockenjahren zu massiven Staubentwicklungen bei den regelmäßig stattfindenden Tätigkeiten auf dem Feld. Dazu zählen das Eggen und Grubbern, die Aussaat und das Sortieren von Ackerfrüchten. Ernte, Aufbereitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte, wie zum Beispiel Heu, Stroh, Kartoffeln und Getreide, verursachen unterschiedlichste organische Stäube. Neben Bodenanhaftungen können auch Schimmelpilze, bodenbürtige Bakterien und Pilze Atemwegserkrankungen verursachen.

Arbeitsplatzmessungen der SVLFG

In der Tierhaltung stehen Endotoxine, Tierepithelien sowie Ammoniak und Schwefelwasserstoff im Vordergrund. Futtermittel verursachen Stäube beim Mischen, Streuen und Füttern (➥ Abb. 1). In vollmechanisierten Betrieben kann die Belastung der Beschäftigten mit gesundheitsschädigenden Stäuben und Gasen geringgehalten werden. In mittleren und kleineren Unternehmen sind die technischen, insbesondere die lüftungstechnischen, Möglichkeiten oft eingeschränkt.

Arbeitsplatzmessungen der SVLFG in den letzten 15 Jahren haben ergeben, dass die Belastung in der Schweinehaltung zum Teil sehr hoch ist. Die Messungen wurden zu den üblichen Stallzeiten durchgeführt. Die Personen trugen die Messgeräte während der Arbeit und verteilten zum Beispiel Stroh von Hand, bereiteten Kraftfutter und Trockenfutter vor, mischten es und verteilten es auf die Futtertröge. Anders als bei stationären Messungen wurden bei einem Drittel dieser Messungen die geltenden Grenzwerte für einatembare E-Staub-Werte überschritten. Höhere Messwerte resultieren auch aus der Haltung von Mastschweinen in Außenklimaställen. Dort sind die Tiere stärker behaart und somit ist die Stallluft stärker mit Tierhaarepithel belastet. Außerdem werden in diesen Stallungen die Liegebereiche der Tiere mit Stroh oder Dinkelspelz eingestreut. Bei den alveolengängigen A-Staub-Werten zeigte sich, dass in Stallungen mit Flüssigentmistung, in denen die Mastschweine auf Spaltenböden gehalten werden, die Messwerte niedriger liegen als in Ställen mit Einstreu von Futter und Stroh sowie bei einer schlechten Stall­hygiene. Sobald eingestreut oder Trockenfutter eingesetzt wird, fallen die Messwerte höher aus. Ähnlich wie bei den Messwerten für E-Stäube steigen im Außenklimastall die Werte für A-Stäube an.

Abb. 1:  Staubentwicklung bei der Fütterung im Schafstall. Der Landwirt schützt sich mit einer FFP3-Atemschutzmaske vor der Staubbelastung

Foto: SVLFG

Abb. 1: Staubentwicklung bei der Fütterung im Schafstall. Der Landwirt schützt sich mit einer FFP3-Atemschutzmaske vor der Staubbelastung

Schlechte Luft im Forst und im Gartenbau?

In der Forstwirtschaft sind es vor allem organische Stäube und Biostoffe, die zu Belastungen der Atemwege führen. Neben Stäuben von Pflanzen, verrottendem Laub und weiteren verrottenden organischen Materialien führen zumeist Biostoffe (im Sinne einer BK-Nr. 3102: von Tieren auf Menschen übertragbare Infektionskrankheiten) zu einer Berufskrankheit.

Die Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 230 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten“ gibt konkrete Hinweise zu baulich-technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen einschließlich der Hygiene­maßnahmen, die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung zum Schutz der Beschäftigten festzulegen sind.

Im Gartenbau stehen sensibilisierende und allergisierende Pflanzen und Pflanzeninhaltsstoffe sowie Schimmelpilze und Stäube in Erden und Substraten im Zusammenhang mit Atemwegserkrankungen.

Asche, Rauch und Gase

Neben den bereits genannten Einwirkungen, die typisch für die Grüne Branche sind, belasten darüber hinaus Stäube, Rauch und Gase, wie sie auch in gewerblichen Zusammenhängen gegeben sein können. Nitrose Gase (beim Schweißen), Hartholzstäube (bei Holzarbeiten), Isocyanate (Dichtstoffe in Fugenmörtel) bis hin zu unterschiedlichsten Stäuben, wie sie beim Verstreuen von Kremationsasche auf Friedwiesen gegeben sein können, finden sich zwar selten, aber dennoch als Auslöser für die angezeigten BKen der Atemwege.

SVLFG unterstützt Betroffene

Die SVLFG unterstützt Personen, die eine Atemwegserkrankung angezeigt haben, seit vielen Jahren im Rahmen des SVLFG-Atemwegsverfahrens. Für Menschen mit einer anerkannten Berufskrankheit im Bereich der Atemwege bietet die SVLFG zukünftig IP-Maßnahmen (Individualpräventionsmaßnahmen) an. SVLFG-Präventionsfachkräfte beraten die Betroffenen bei der Auswahl und der Verwendung der passenden Atemschutzmaßnahmen. Die SVLFG stellt frischluftbetriebene Atemschutzhauben zur Verfügung. So wird in vielen Fällen erreicht, dass die Betroffenen ihre Unternehmen weiterführen beziehungsweise weiterhin an ihren angestammten Arbeitsplätzen arbeiten können.

Beratung steht im Vordergrund

Das Ziel der SVLFG ist es immer, mit allen geeigneten Mitteln das Entstehen, das Wiederaufleben oder die Verschlimmerung einer BK zu verhindern. Hilfreich kann zum Beispiel die Umstellung von Arbeitsverfahren sein. Im Einzelfall werden die Kosten für den Umbau oder Einbau lüftungstechnischer Maßnahmen übernommen. Fast immer bringt eine klare Trennung von privatem Bereich und Arbeitsbereich Erleichterung. Möglich ist dies durch die Einrichtung von Schmutzschleusen mit Schwarz-Weiß-Bereichen (➥ Abb. 2).

Abb. 2:  Schmutzschleuse

Foto: SVLFG

Abb. 2: Schmutzschleuse

Privatleben einbeziehen

Wie wichtig es ist, das private Lebensumfeld der Betroffenen in die Präventionsmaßnahmen einzubeziehen, zeigt eine Studie. In zwölf landwirtschaftlichen Betrieben wurden Staubproben aus dem Stall- und dem Wohnbereich analysiert. Anhand des Nachweises von Rinderhaar-Proteinen in den Proben wurde belegt, dass diese aus dem Stall in den Haushalt verschleppt wurden. Insgesamt wurden 59 Staubproben aus dem Stall, dem Büro, den Schmutzschleusen zum Wechseln der Kleidung, den Fußböden der Wohnung und von Matratzen genommen. Zudem wurden im Büro und in der Wohnung über 24 Stunden Stäube gesammelt. Die erhaltenen Konzentrationen an Rinderhaar-Proteinen reichten von 55 μg/g bis 12.500 μg/g. Die Werte nahmen dabei vom Stall über das Büro und über die Schmutzschleuse bis hin zum Wohn- und Schlafbereich ab.

Die Verschleppung der Allergene macht häufig eine Erweiterung der Maßnahmen in den privaten Bereich hinein erforderlich. Diese betreffen zum Beispiel Kleidung, Betten und Umkleideräume. Die SVLFG unterstützt die Betroffenen auch hier. Möglich ist dies, weil in der Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft auch die Haushalte unfallversichert, wenn der Betrieb der landwirtschaftlichen Urproduktion zuzuordnen ist. Somit erstrecken sich die Beratungen häufig von den Einwirkungen am Arbeitsplatz bis in die häuslichen, privaten Zusammenhänge hinein.

Gebläseunterstützte Atemschutz­systeme

Beim SVLFG-Atemschutzverfahren erhält die betroffene Person ein hochwertiges gebläseunterstütztes Atemschutzsystem (➥ Abb. 3). Das Gerät und die dazugehörigen Gesichtsmasken wurden speziell für den Einsatz in landwirtschaftlichen Tätigkeitsbereichen, insbesondere im Stall und beim Wechsel vom Stall in den Außenbereich, getestet. Die Geräte bieten auch bei langen Arbeitseinsätzen volle Funktionalität und gleichbleibenden Tragekomfort. Die Benutzerinnen und Benutzer können unter verschiedenen Kopfteilen wählen, was die Akzeptanz erhöht. Die elektronische Steuerung des Luftstroms versorgt die Anwendenden auch bei einem sich ändernden Filterwiderstand automatisch mit Frischluft. Ein Datenspeicher zeichnet alle Nutzungsdaten auf, die für die Beratungsgespräche wertvoll sind. Das Gerät überwacht permanent den Akkuladezustand und die Filterbelegung. Bei einem unsicheren Betriebszustand warnt es akustisch. Bei Bedarf bestellen die Versicherten neue Filtereinheiten, Ersatz für defekte Gurte oder andere fehlende Materialien bei einem externen Dienstleister nach. Die Kosten für die Produkte und den Versand trägt die SVLFG (➥ Abb. 4).

Abb. 3:  SVLFG-Präventionsfachleute beraten auch auf Messen und Ausstellungen zum Atemschutz und stellen gebläseunterstützte Atemschutzsysteme vor

Foto: SVLFG

Abb. 3: SVLFG-Präventionsfachleute beraten auch auf Messen und Ausstellungen zum Atemschutz und stellen gebläseunterstützte Atemschutzsysteme vor

Kontakt halten

Einmal pro Jahr, bei Bedarf auch häufiger, kontaktieren die SVLFG-Präventionsfachleute die betreuten Personen und vergewissern sich, ob die Geräte ordnungsgemäß funktionieren und ob Akku und Gebläsemotor volle Leistung bringen. Bei Bedarf wird der Luftstrom neu eingestellt oder angepasst. Sie erkundigen sich auch, ob die Nutzerinnen und Nutzer zufrieden sind, ob sie die Frischlufthaube nutzen, ob es Fragen gibt oder ob sie eine ausführlichere Beratung wünschen.

Familienbetriebe besonders häufig betroffen

Die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland sind sehr unterschiedlich strukturiert. Während im Norden und Osten Deutschlands Unternehmen mit Personal vorherrschen, nimmt die Größe der Betriebe hin zum familiären Kleinbetrieb zum Westen und Süden hin ab. Hier ist die Zahl der betroffenen Betriebsunternehmerinnen und -unternehmer besonders hoch. Außerdem ist die Zahl der mitarbeitenden Familienangehörigen, insbesondere der Altenteiler, in den kleineren Familienbetrieben höher als in Großbetrieben. So ergibt sich folgende Verteilung der SVLFG-Atemwegsverfahren nach Regionen: Norddeutschland: 627; Mitteldeutschland: 826 und Süddeutschland: 1222.

Familiäre Strukturen in der Beratung mitdenken

Insbesondere in Kleinbetrieben hängt das Wohl des Betriebs und der Familie stark vom Gesundheitszustand der Unternehmerin beziehungsweise des Unternehmers ab. Für die Beratenden heißt das, sie müssen Fingerspitzengefühl bei der Beratung zum SVLFG-Atemwegsverfahren mitbringen. Neben der Beratung zum Verfahren und zum Material prägen auch familiäre Zusammenhänge, die geplante Betriebsnachfolge, die mitarbeitenden Familienangehörigen oder die Beschäftigung von Altenteilern das Gespräch. Denn alle müssen an einem Strang ziehen, damit der Betriebsablauf unter den veränderten Gegebenheiten funktioniert.

Interessenkonflikt: Der Autor gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

doi:10.17147/asu-1-266303

Weitere Infos

Leistungen der SVLFG als LBG
www.svlfg.de/berufsgenossenschaft-leistungen
www.svlfg.de/leistungen-der-unfallversicherung

SVLFG: Aktuelles zu Sicherheit und Gesundheitsschutz – Broschüre Staub
https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/3ca12…

IFA-Staubreport 6/2020: Arbeitsbedingte Exposition gegenüber der einatembaren und der alveolengängigen Staubfraktion (Kapitel 16 informiert zu den Staubbelastungen in der Landwirtschaft. In den Tabellen 16.3 und 16.4.2 finden sich die Messergebnisse der SVLFG aus den Schweinehaltungsbetrieben).
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3999

Hinweise zu Gefährdungen aufgrund biologischer Arbeitsstoffe sowie Mustergefährdungsbeurteilungen
https://www.svlfg.de/biologische-arbeitsstoffe

Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 230 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten
www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRB…

SVLFG: Aktuelles zu Sicherheit und Gesundheitsschutz – Broschüre Körperschutz
https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/97ffe…

Abb. 4:  Erstversorgungspaket

Foto: SVLFG

Abb. 4: Erstversorgungspaket

Info

Vereinfachte Beschreibung des Ablaufs des ­SVLFG-Atemwegsverfahrens

So läuft das SVLFG-Atemwegsverfahren ab:

  • Besuch einer fachärztlichen Praxis bei Beschwerden
  • BK-Anzeige durch die Fachärztin/den Facharzt bei der SVLFG
  • Bescheid der SVLFG an die versicherte
    Person; Betreuung durch die zuständigen SVLFG-Präventionsfachleute beginnt
  • Erste Beratung; dabei Übergabe des Erstversorgungspaketes mit einem gebläseunterstützten Atemschutzgerät, den passenden Gesichtshauben sowie Informationsmaterialien; Einweisung in das Gerät; Funktionsprüfung und Einstellung des Luftstromes am Gerät; Unterschrift des Leihvertrages
  • Regelmäßiger Kontakt; mindestens einmal pro Jahr Besuch der SVLFG-Präventionsberaterin oder des -beraters mit Prüfung des Gerätes
  • Bei Bedarf bestellt die versicherte Person defekte oder fehlende Materialien bei einem externen Dienstleister nach
  • Quelle: SVLFG

    Info

    Unterscheidung zwischen SVLFG-Atemwegsverfahren nach § 3 BKV und IP-Verfahren

    Welches Verfahren greift? Während die § 3-Maßnahme ein Verfahren vor Entstehung, Wiederaufleben und Verschlimmerung einer Berufskrankheit ist, greift das IP-Verfahren (Individualpräventionsmaßnahmen) nach der Anerkennung einer Berufskrankheit.

    Zum 1. Januar 2021 hat sich das Berufskrankheitenrecht geändert. Der Unterlassungszwang ist weggefallen und neue Präventionsmöglichkeiten haben sich daraus ergeben. Von der Änderung sind besonders die BKen der Nummern 4301 und 4302 betroffen, bei denen bis 31. Dezember 2020 die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit für die Anerkennung einer BK erforderlich war. Dadurch können Menschen mit einer anerkannten BK nun zum Beispiel mit Atemschutzmitteln weiterarbeiten. Neben dem bewährten Atemschutz bei den belastenden Tätigkeiten stehen den Versicherten im IP-Verfahren zudem weitere individualpräventive Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem ärztliche Behandlungen, Fachklinikaufenthalte, Desensibilisierungen und Atemwegs­therapien.

    Kernaussagen

  • Derzeit werden durch die SVLFG im § 3-Atemwegsverfahren rund 2500 betroffene Personen betreut. Jährlich kommen etwa 150 neue Verfahren hinzu.
  • Die SVLFG-Versicherten sind bei ihrer Arbeit häufig einer sehr hohen Staubbelastung ausgesetzt. Je nach Tätigkeitsfeld handelt es sich um organische Stäube, Tierepithelien, Endotoxine, Allergene sowie um Stäube chemisch-irritativer oder toxischer Genese.
  • Dank des § 3-Atemwegsverfahrens und Maßnahmen der Individualprävention (IP-Maßnahmen) können die Betroffenen ihren Beruf weiterhin ausüben.
  • Kontakt

    Markus Breuer
    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – Bereich Prävention – Weißensteinstraße 70-72; 34131 Kassel

    Foto: SVLFG

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