Ein bedeutender Meilenstein für den Schutz schwangerer Frauen in der Humanmedizin ist erreicht: Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat auf Antrag des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) eine Regelung zur Gefährdungsbeurteilung von Narkosegasen verabschiedet, die nun im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht wurde. Die neue Regel konkretisiert die Anforderungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und sorgt für eine einheitliche und wissenschaftlich fundierte Einschätzung der Risiken durch volatile Anästhetika wie Isofluran, Desfluran und Sevofluran.