Ein Herzensanliegen der Deutschen Rentenversicherung
Return to Work After a Long Illness by Medical and Occupational Rehabilitation – A Core Project of the German Pension Insurance
Der Erhalt einer oder die Wiederherstellung der erheblich gefährdeten Erwerbsfähigkeit von Langzeiterkrankten ist das Ziel einer Rehabilitation durch die DRV. Gerade für Langzeiterkrankte ist der Weg zurück ins Arbeitsleben eine große Herausforderung und bedarf individuell angepasster Maßnahmen. Hierzu bietet die DRV für ihre Versicherten nach § 15 Sozialgesetzbuch (SGB) VI medizinische und nach § 16 SGB VI berufliche Rehabilitationen an. Antragstellende sind die Versicherten. Der Antrag wird durch einen ärztlichen Befundbericht ergänzt und kann auf Wunsch der Versicherten auch durch die Betriebsärztinnen und -ärzte erstellt werden. Entscheidend für die Befürwortung einer medizinischen und beruflichen Rehabilitation sind neben versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten für die DRV, dass eine positive Rehabilitationsprognose besteht. Für die Rehabilitation benötigen die Versicherten eine ausreichende Belastbarkeit und eine ausreichende Motivation. Die Teilnahme an Gruppentherapien sollte möglich sein. Dabei handelt die DRV nach dem Grundsatz: Reha vor Rente. Qualitätssicherung der Rehabilitation durch die DRV und rehabilitationswissenschaftliche Forschung stellen sicher, dass sich die Rehabilitation in einem stetigen Prozess der Weiterentwicklung befindet und dabei auch die Herausforderungen und Chancen digitaler Prozesse für die Rehabilitation mitberücksichtigt werden.
Medizinische Rehabilitation hilft
Für die Langzeiterkrankten im erwerbsfähigen Alter stehen verschiedene Behandlungsformen der medizinischen Rehabilitation durch die DRV bereit:
Bei der Befürwortung der Rehabilitation wird insbesondere das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten bei der Klinikzuweisung berücksichtigt, sofern die gewünschte Rehabilitationsklinik medizinisch geeignet ist.
Die Dauer einer stationären Rehabilitationsmaßnahme bei somatischer Indikation beträgt in der Regel drei Wochen, die Dauer einer psychosomatischen Rehabilitation beträgt in der Regel fünf Wochen. Die Rehabilitation für psychisch schwer erkrankte Menschen gliedert sich in eine medizinisch-rehabilitative und eine beruflich-rehabilitative Phase und erfordert einen Behandlungszeitraum bis zu zwei Jahren. Bei den Entwöhnungsbehandlungen („Suchtrehabilitation“) wird zwischen stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankungen (wie Alkohol, Medikamente, illegale Drogen) und nicht stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankungen (wie pathologisches Glücksspiel oder Verhaltensstörungen durch intensiven Gebrauch von Computer und Internet) unterschieden. Die Dauer von Entwöhnungsbehandlungen von stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankten variiert hinsichtlich des im Vordergrund stehenden anamnestischen Substanzkonsums und erforderlichen Behandlungssettings zwischen mindestens zwölf bis etwa vierundzwanzig Wochen. Nichtstoffgebundene Abhängigkeitserkrankte werden auch in entsprechend spezialisierten psychosomatischen Rehabilitationskliniken mit in der Regel acht- bis zwölfwöchiger Behandlungsdauer behandelt.
Die Verteilung der medizinischen Indikationen nach Geschlecht in Prozent bei den durchgeführten medizinischen stationären und ambulanten Rehabilitationen 2021 durch die DRV stellt ➥ Abb. 1 dar.
Die DRV führte 2021 891.176 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch. Das Durchschnittsalter der Rehabilitanden lag bei Frauen und Männern 2021 annähernd gleichverteilt bei etwa 54 Jahren.
Das multimodale Behandlungsangebot
Eine medizinische Rehabilitation zeichnet sich durch ein ganzheitliches multimodales Behandlungsangebot aus. Ziel ist eine individuell passgenaue Therapie. Dazu werden verschiedenste Module von einem multiprofessionellen Behandlungsteam angeboten:
Vorbereitung der beruflichen Integration in der medizinischen Rehabilitation
Um Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen – wie bei Langzeiterkrankten – eine berufsalltagsnahe Diagnostik und entsprechende berufsbezogene Übungsfelder praxisnah während der Rehabilitation zu ermöglichen, wurden medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitationsangebote entwickelt. Ziel ist hierbei, die Befähigung für die Ausübung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes zu erreichen.
Angebote nach der Rehabilitation wie stufenweise Wiedereingliederung (SWE), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), Reha-Sport, Intensivierte Reha-Nachsorge (IRENA), Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge (T-RENA), Psychosomatische Rehabilitationsnachsorge (Psy-RENA) und Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen fördern ebenfalls die berufliche Integration. Rehabilitationsfachberatende der DRV unterstützen durch regelmäßige Beratung in den Rehabilitationskliniken Behandelnde und Versicherte zu den Möglichkeiten einer individuell gestalteten Rückkehr der Versicherten in das Arbeitsleben.
Eine wesentliche Schnittstelle für eine gelungene berufliche (Wieder)Eingliederung von Langzeiterkrankten bildet die Zusammenarbeit der Rehabilitationskliniken mit den Betriebsärztinnen und -ärzten. Diese können den ärztlichen Befundbericht zum Antrag für eine medizinische Rehabilitation auf Wunsch der Beschäftigten erstellen. Eine Kontaktaufnahme während der Rehabilitation mit den Betriebsärztinnen und -ärzten durch die ärztlich-therapeutischen Behandelnden, insbesondere auch über den Sozialdienst, kann hilfreich für eine gelungene Rückkehr ins Arbeitsleben sein. Selbstverständlich müssen die Versicherten hierzu ihr Einverständnis
geben.
Wichtig ist, an eine frühzeitige medizinische Rehabilitation auch für jüngere Beschäftigte zu denken, um Langzeiterkrankungen vorzubeugen.
Statistische Auswertungen der DRV zeigen, dass zwei Jahre nach erfolgter Rehabilitation 83 % der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden erwerbsfähig sind (Zusammenfassung der Kategorien „mit versicherungspflichtiger Beschäftigung“ und „erwerbsfähig ohne Wiedereingliederung“; ➥ Abb. 2).
Ein Beispiel zum Verlauf der medizinischen Rehabilitation einer Rehabilitandin in der psychosomatischen Rehabilitation soll nochmals die Bedeutung die Zusammenarbeit zwischen betriebsärztlichen Dienst und der Rehabilitationsklinik für die berufliche (Wieder)Eingliederung einer Beschäftigten veranschaulichen (Fallbeispiel 1).
Die berufliche Rehabilitation – ein Juwel bei der Eingliederung von Langzeiterkrankten
Das Angebot der DRV von beruflichen Rehabilitationen für einen Langzeiterkrankten ist ebenfalls vielfältig. Über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach § 16 SGB VI stehen umfangreiche Maßnahmen zur Verfügung, um den Versicherten eine berufliche Wiedereingliederung zu ermöglichen:
Im Jahr 2021 beantragten 366.282 Versicherte der DRV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Von 252.188 von der DRV bewilligten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben schlossen 126.953 Versicherte erfolgreich ihre Maßnahmen ab. Das Durchschnittsalter lag bei Frauen und Männern bei Abschluss der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 2021 bei ungefähr 49 Jahren. Nur ein Drittel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde 2021 von Frauen genutzt. Bei immer länger werdender Lebensarbeitszeit ist es wichtig, nicht nur jüngere, sondern auch ältere Beschäftigte bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu berücksichtigen.
Auch zum Antrag der Versicherten für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können die Betriebsärztinnen und -ärzte auf Wunsch der Beschäftigten einen ärztlichen Befundbericht erstellen. Die Expertise der Betriebsärztinnen und -ärzte einzubeziehen, die einen unmittelbaren Einblick in die berufliche Lebenswelt der Versicherten haben, ist sozialmedizinisch überaus gewinnbringend. Der Erhalt eines bestehenden Arbeitsplatzes durch Leistungen am Arbeitsleben hat – wenn möglich – Vorrang.
Die ➥ Abb. 3 veranschaulicht Beispiele für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und stellt den Anteil abgeschlossener Leistungen 2021 in Prozent dar.
Berufliche Bildung – ein Kernangebot
Zwanzig Prozent der 2021 durchgeführten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die DRV waren Leistungen für berufliche Bildung. Die beruflichen Bildungsleistungen werden von Berufsförderungswerken, privaten Bildungsträgern, staatlichen Fachschulen und Betrieben durchgeführt. Unterschieden werden:
Berufliche Weiterbildung
Bei den Leistungen zur beruflichen Weiterbildung zielt die berufliche Fortbildung auf eine Weiterqualifizierung im bisherigen Beruf ab. Eine Umschulung hat dagegen den Übergang in eine andere geeignete berufliche Tätigkeit zum Ziel und sollte mit einer formalen Qualifikation (z. B. Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer) abgeschlossen werden. Für die berufliche Erstausbildung ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Leistungen zur Anpassung beziehungsweise Integration
Integrationsleistungen sind darauf ausgerichtet, berufliches Wissen zu erweitern oder wiederzuerlangen. Überwiegend werden sie im Rahmen von Praktika durchgeführt und dauern je nach individuellem Bedarf etwa sechs bis neun Monate. Sie können auch auf eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung folgen, wenn die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden trotz Vermittlungsbemühungen arbeitssuchend bleiben und die Bildungsleistung die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit und Beruf verbessert.
Qualifizierungsleistungen
Bei Qualifizierungsleistungen handelt es sich um etwa einjährige Teilausbildungen ohne Abschluss bei einer Kammer.
Etwa 75 % aller Teilnehmenden schlossen 2021 ihre berufliche Bildungsleistung erfolgreich ab.
Fallbeispiel 2 (s. vorherige Seite) veranschaulicht eine erfolgreiche berufliche Rehabilitation eines 32 Jahre alten Versicherten nach Wirbelkörperfraktur mit Deckplattenimpression im unteren Lendenwirbelbereich.
Interessenkonflikt: Die Autorinnen geben an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.
doi:10.17147/asu-1-301888
Quellen und Weitere Infos
DRV Bund – Deutsche Rentenversicherung Bund: Reha-Bericht 2022: Die medizinische und berufliche Rehabilitation der Rentenversicherung im Licht der Statistik
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Stat…
Rehabilitationsantrag für die Versicherten
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf…
Befundbericht durch den Arzt
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf…
Honorarabrechnung für den ärztlichen Befundbericht
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf…
Homepage der DRV
https://www.deutsche-rentenversicherung.de
Kernaussagen
von Langzeiterkrankten sind das Ziel einer Rehabilitation durch die DRV. Gerade für Langzeiterkrankte ist der Weg zurück ins Arbeitsleben eine große Herausforderung und bedarf
individuell angepasster Maßnahmen.
wird durch einen ärztlichen Befundbericht ergänzt und kann auf Wunsch der Versicherten auch durch die Betriebsärztinnen und -ärzte erstellt werden.
Langzeiterkrankten bildet die Zusammenarbeit der Rehabilitationskliniken mit den Betriebsärztinnen und -ärzten.
zu denken, um Langzeiterkrankungen vorzubeugen. Bei immer länger werdender Lebensarbeitszeit ist es ebenfalls wichtig, nicht nur jüngere, sondern auch ältere Beschäftigte bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu berücksichtigen.
Fallbeispiel 1
Frau W. ist eine 47 Jahre alte Bürokauffrau. Als Mutter zweier erwachsener Töchter arbeitet Frau W. seit 10 Jahren wieder in Vollzeit bei ihrem langjährigen Arbeitgeber als Sachbearbeiterin. Bei einer Umstrukturierung in ihrem Betrieb mit Arbeitsverdichtung in den letzten vier Jahren arbeitete Frau W. engagiert mit. Die Heirat ihrer Töchter und die Geburt von zwei Enkelkindern in den letzten drei Jahren waren herausfordernde, aber doch sehr erfreuliche Ereignisse gewesen. Dennoch sprachen die Kolleginnen Frau W. Ende des Jahres an, dass sie so „ausgebrannt“ wirke. Frau W. bemerkte selbst, dass sie sich gar nicht mehr über ihre Enkelkinder freuen könne und sie sich erschöpft und müde fühle. Trotzdem arbeitete Frau W. immer weiter, bis sie sich Anfang des Jahres 2022 so erschöpft fühlte, dass ihr Hausarzt sie krankschrieb und sie mit der Diagnose „Depression“ zum Psychiater überwies. Der Psychiater riet Frau W., eine medizinische psychosomatische Rehabilitation bei der Rentenversicherung zu beantragen. Als Frau W. ihre psychosomatische stationäre Reha im Sommer 2022 begann, war sie bereits mehr als sechs Monate krankgeschrieben. Da die biopsychosoziale Anamnese, Befunderhebung und Diagnostik eine besondere berufliche Problemlage von Frau W. deutlich machte, erhielt Frau W. während ihrer Reha auch intensivierte medizinisch-berufliche orientierte (MBOR)Therapieangebote. Frau W. nahm dazu an der Gesprächsgruppentherapie „Arbeit – ein Teil meines Lebens?“ teil. Auch erhielt Frau W. die Möglichkeit, an einem Büroarbeitsplatz im MBOR-Raum unter Anleitung des Ergotherapeuten tätig zu sein und ihre Belastbarkeit hier wieder zu erweitern. In der Einzelsozialberatung nahm die Sozialberaterin in Anwesenheit von Frau W. telefonisch Kontakt mit der Betriebsärztin von Frau W. auf. So konnten während der Reha erste Schritte zur Einleitung eines BEM-Gesprächs für Frau W. zur beruflichen Wiedereingliederung erfolgen. Frau W. entschied sich im Anschluss an ihre Reha nicht nur dazu, eine ambulante Psychotherapie wahrzunehmen, sondern auch in ihrem Heimatort am Nachsorgeangebot der DRV (PsyRena) teilzunehmen. Frau W. fühlte sich am Ende ihrer psychosomatischen Reha ausreichend ermutigt und gestärkt, um ihre berufliche Tätigkeit schrittweise wiederaufzunehmen.
Fallbeispiel 2
Herr F. ist ein 32 Jahre alter Facharbeiter, der in der Produktion einer metallverarbeitenden Firma seit fünf Jahren in Vollzeit tätig war. Herr F. arbeitete als Facharbeiter ständig stehend am Fließband und musste häufig mittelschweres Material auf das Fließband heben und sich dabei entsprechend bücken und wiederaufrichten. Ende 2019 zog Herr F. sich in der Freizeit eine Wirbelkörperfraktur mit Deckplattenimpression im unteren Lendenwirbelbereich zu. Kurzfristig nach der stationären Krankenhausbehandlung nahm Herr F. zur weiteren Stabilisierung eine orthopädische Anschlussrehabilitation (AR) über die DRV wahr. Während der Anschlussrehabilitation wurde aus orthopädischer-sozialmedizinischer Fachsicht festgestellt, dass die von Herrn F. zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit als Facharbeiter in der Produktion aufgrund verbleibender Funktionseinschränkungen dauerhaft nicht mehr von ihm ausgeübt werden könne. Insbesondere könne er nicht mehr ständig stehend beruflich tätig sein und nicht mehr häufig mittelschwere Lasten heben und tragen. Aus orthopädischer-sozialmedizinischer Fachsicht wurde jedoch auch während der Anschlussrehabilitation von Herrn F. festgestellt, dass er eine leidensgerechte Tätigkeit in wechselnden Körperhaltungen ohne Wirbelsäulenzwangshaltungen überwiegend stehend, gehend und sitzend mit einer körperlichen Arbeitsschwere von leicht bis mittelschwer in allen Schichtformen weiterhin ausüben kann. In der Einzelsozialberatung nahm der Sozialarbeiter der Rehaklinik in Beisein von Herrn F. Kontakt mit der Betriebsärztin von Herrn F. auf. In dem Telefongespräch mit der Betriebsärztin wurde deutlich, dass eine innerbetriebliche Umsetzung von Herrn F. auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz nicht möglich sei. Es sei jedoch möglich, Herrn F. einen leidensgerechten Arbeitsplatz als Facharbeiter in der Entwicklungsabteilung im Betrieb anzubieten. Für diesen benötige Herr F. allerdings eine zusätzliche Qualifizierung im IT-Bereich. In einem weiteren Einzelgespräch mit dem Sozialarbeiter und der Rehafachberaterin der DRV erhielt Herr F. die Empfehlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bei der DRV zu beantragen. Herr F. füllte gemeinsam mit dem Sozialberater die Antragsformulare aus und schickte diese an die DRV. Auch in dem Rehabilitationsentlassungsbericht empfahlen die Behandler von Herrn F. der DRV, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Herrn F. zu prüfen. Nach Eingang des Antrags von Herrn F. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde dieser sozialmedizinisch befürwortet und von der DRV bewilligt. In einem Gespräch mit der DRV-Rehafachberaterin konnte auch in Rücksprache mit der Betriebsärztin von Herrn F. geklärt werden, dass eine neunmonatige betriebsexterne Qualifizierungsmaßnahme im IT-Bereich sozialmedizinisch zielführend sei, um Herrn F. für seinen neuen Arbeitsplatz in der Entwicklungsabteilung seines Betriebs weiterzubilden. Diese nahm Herr F. erfolgreich in einem Berufsförderungswerk wahr und arbeitet nun in Vollzeit an seinem neuen Arbeitsplatz in seinem bisherigen Betrieb.
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